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Häufige Fragen: Berufseinstieg

Wann endet meine studentische Krankenversicherung nach dem Studium?

Die studentische Pflichtversicherung endet in der Regel mit dem Ende des Semesters, in dem du exmatrikuliert wirst. Danach braucht es eine neue Absicherung, etwa über einen Arbeitgeber, die Familienversicherung oder eine freiwillige Versicherung. Eine Lücke im Schutz ist nicht vorgesehen. Kläre den Anschluss deshalb rechtzeitig, am besten bevor die Exmatrikulation wirksam wird.

Wie viel zahle ich als Angestellter für die Krankenversicherung?

Angestellte zahlen den Beitrag zur Hälfte, der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Bemessungsgrundlage ist das Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, für Kranken- und Pflegeversicherung 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat (Stand: 20.10.2026). Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell. In der Pflegeversicherung kommt bei Kinderlosen ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag ein Zuschlag hinzu.

Habe ich nach dem Studium Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I setzt eine Anwartschaft voraus. Dafür musst du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (§ 142 SGB III). Werkstudententätigkeiten ohne Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung und Minijobs zählen nicht. Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend, sonst können Nachteile entstehen.