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Werkstudentenvertrag: Muster und Pflichtangaben

Der Nachweis über Arbeitsbedingungen nennt 15 Pflichtangaben. Was im Werkstudentenvertrag stehen muss, zeigt diese Übersicht mit Gliederung für ein Muster.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Viele Werkstudierende unterschreiben einen Vertrag, ohne die einzelnen Punkte zu prüfen. Dabei gibt das Nachweisgesetz vor, welche Angaben zu den Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden müssen. Dieser Ratgeber zeigt die Pflichtangaben, erklärt, warum die Arbeitszeit besonders wichtig ist, und gibt eine Gliederung für ein Muster, die du als Orientierung nutzen kannst.

Kurz beantwortet: Das Nachweisgesetz verlangt in § 2 Abs. 1 einen Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Die Liste umfasst 15 Punkte, von den Vertragsparteien über Tätigkeit, Arbeitszeit und Entgelt bis zu Kündigungsverfahren und Tarifverträgen. Für das Werkstudentenprivileg zählt zusätzlich die Wochenarbeitszeit, die bei 20 Stunden liegt. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nachweis über die Arbeitsbedingungen ist ein eigenes Dokument, das du verlangen kannst.
  • Die Pflichtangaben stehen in § 2 Abs. 1 NachwG und umfassen 15 Punkte.
  • Die vereinbarte Arbeitszeit gehört in den Nachweis, sie entscheidet mit über die Versicherungsfreiheit.
  • Probezeit, Kündigungsverfahren und Kündigungsfristen gehören ebenfalls hinein.
  • Ein Muster ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Welche Angaben müssen im Nachweis stehen?

Die folgende Tabelle zeigt die Punkte, die für Werkstudierende am häufigsten eine Rolle spielen. Die Nummerierung folgt dem Gesetz.

Nr.AngabeWorauf du achten solltest
1Name und Anschrift der VertragsparteienAngaben zu Arbeitgeber und dir vollständig prüfen
2Beginn des ArbeitsverhältnissesStartdatum muss zum tatsächlichen Beginn passen
3Bei Befristung Enddatum oder vorhersehbare DauerBefristung auf das Semester oder ein Projekt genau notieren
4Arbeitsort oder freie Wahl des ArbeitsortsBei Homeoffice oder mehreren Standorten nachfragen
5Kurze Beschreibung der TätigkeitAufgaben so konkret wie möglich festhalten
6Dauer der Probezeit, falls vereinbartProbezeit ist Teil der Kündigungsregeln
7Zusammensetzung und Höhe des Entgelts, Fälligkeit, AuszahlungsartStundenlohn, Zuschläge und Sonderzahlungen einzeln aufführen lassen
8Vereinbarte Arbeitszeit, Pausen und RuhezeitenWochenstunden für das Werkstudentenprivileg eintragen
11Dauer des jährlichen ErholungsurlaubsMit dem Urlaubsanspruch im Minijob und Werkstudentenjob abgleichen
14Kündigungsverfahren, Kündigungsfristen, Frist für die KündigungsschutzklageMindestens Schriftform, Fristen prüfen
15Hinweis auf geltende Tarifverträge oder BetriebsvereinbarungenNachfragen, ob ein Tarifvertrag gilt

Der Nachweis enthält nach dem Gesetz 15 Angaben. Nicht alle davon sind für jede Stelle gleich wichtig, aber fehlende Punkte solltest du schriftlich nachfordern.

Warum die Arbeitszeit besonders wichtig ist

Die Wochenarbeitszeit ist im Werkstudentenvertrag nicht nur eine Angabe für den Dienstplan. Für das Werkstudentenprivileg zählt die Stundengrenze von 20 Stunden pro Woche. Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben werden mehrere Beschäftigungen dafür zusammengerechnet. Eine Stelle mit 12 Stunden und eine zweite mit 12 Stunden ergeben also 24 Stunden und liegen über der Grenze. Mehr dazu findest du im Artikel zu mehreren Minijobs und Werkstudentenstellen.

Gliederung für ein Muster

Ein Muster ist eine Gliederung, die du mit deinen eigenen Angaben füllst. Die Platzhalter in eckigen Klammern ersetzt du durch die Werte aus deinem Angebot. Die Gliederung folgt den Pflichtangaben und hilft dir, nichts zu übersehen. So bleibt der Vertrag übersichtlich und du erkennst schnell, wo etwas fehlt.

BausteinInhalt (Platzhalter)
Vertragsparteien[Name und Anschrift des Arbeitgebers], [Name und Anschrift der Werkstudentin oder des Werkstudenten]
Beginn und BefristungBeginn am [Datum], befristet bis [Datum] oder für die Dauer des Semesters [Semester]
Tätigkeit und Ort[Kurze Tätigkeitsbeschreibung], Arbeitsort [Ort oder Homeoffice-Regelung]
Probezeit[Dauer], falls vereinbart
Entgelt[Betrag] Euro brutto je Stunde, Auszahlung am [Datum] des Folgemonats
Arbeitszeit[Stunden] Stunden pro Woche, Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz
Urlaub[Anzahl] Werktage Erholungsurlaub pro Jahr
KündigungKündigung schriftlich, Frist [Dauer], Frist für die Kündigungsschutzklage [Dauer]
TarifHinweis auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, falls vorhanden

Die Platzhalter für Beträge trägst du erst ein, wenn die Angaben bekannt sind. Eine Zahl, die du nicht belegen kannst, gehört nicht in den Vertrag.

Rechenbeispiel: Zwei Stellen mit Stundengrenze

  1. Annahme: Du arbeitest als Werkstudentin in einer Firma mit 12 Stunden pro Woche und nebenher in einer zweiten Stelle mit 12 Stunden pro Woche.
  2. Summe: 12 plus 12 ergibt 24 Stunden pro Woche.
  3. Vergleich: 24 Stunden liegen über der Grenze von 20 Stunden pro Woche.
  4. Ergebnis: Das Werkstudentenprivileg greift in dieser Konstellation nicht mehr für die Summe der Stellen.

So forderst du den Nachweis ein

Wenn der Arbeitgeber keinen Nachweis aushändigt, frage schriftlich nach. Nenne in der Anfrage die Stelle, den Beginn und die Wochenarbeitszeit, damit klar ist, worum es geht. Bewahre die Antwort auf. Fehlt der Nachweis nach einer angemessenen Zeit, notiere das Datum deiner Anfrage, denn das gehört zu deinen Unterlagen.

Typische Fehler im Vertrag

  • Die Wochenarbeitszeit fehlt oder ist nur als Richtwert angegeben.
  • Der Stundenlohn ist genannt, aber Zuschläge oder Sonderzahlungen sind nicht getrennt aufgeführt.
  • Die Probezeit ist nicht benannt, obwohl sie im Gespräch vereinbart wurde.
  • Ein Verweis auf einen Tarifvertrag fehlt, obwohl ein solcher gilt.

Solche Lücken fallen oft erst bei einer Kündigung oder einer Abrechnung auf. Lieber vor der Unterschrift klären, als später nachverhandeln.

Spielt der Stundenlohn für die Minijob-Grenze eine Rolle?

Für Minijobs ist das Monatsentgelt entscheidend. Für das Werkstudentenprivileg zählen dagegen die Stunden, nicht die Höhe des Lohns. Der Stundenlohn ist im Vertrag trotzdem wichtig, weil er Auszahlung und Abrechnung bestimmt. Ein Blick auf den Artikel zur Minijob-Grenze 2027 für Studierende hilft bei der Einordnung.

Häufige Fragen

Muss der Werkstudentenvertrag schriftlich sein?

Der Nachweis ist das Dokument, das der Arbeitgeber dir über die Arbeitsbedingungen aushändigt. Verlange ihn, wenn er fehlt. Auch ohne schriftlichen Vertrag bestehen die Pflichten des Arbeitgebers aus dem Nachweisgesetz.

Ist ein Muster rechtsverbindlich?

Nein. Muster dienen der Orientierung. Für eine verbindliche Prüfung deines Vertrags wende dich an eine Rechtsberatung oder an die Personalabteilung des Arbeitgebers.

Darf ich eine Probezeit vereinbaren?

Eine Probezeit kann vereinbart sein. Ist sie es, gehört ihre Dauer in den Nachweis (Nummer 6). Sie wirkt sich auch auf die Kündigungsfrist aus, die dann zwei Wochen beträgt.

Was steht zur Kündigung im Werkstudentenvertrag?

Der Nachweis enthält das Kündigungsverfahren mit mindestens Schriftform, die Kündigungsfristen und die Frist für die Kündigungsschutzklage (Nummer 14). Prüfe, ob diese Angaben vollständig sind, bevor du den Vertrag unterschreibst.

Wer mehrere Stellen parallel hat, sollte die Arbeitszeiten jedes Vertrags nebeneinander auflisten. Nur so zeigt sich, ob die Summe die Grenze von 20 Stunden überschreitet. Die Angaben im Nachweis sind dafür die Grundlage.

So gehst du jetzt vor

  1. Frage den Nachweis über die Arbeitsbedingungen schriftlich an, falls er fehlt.
  2. Prüfe die Liste der Pflichtangaben und markiere fehlende oder unklare Punkte.
  3. Trage die Wochenarbeitszeit ein und gleiche sie mit deinen anderen Jobs ab.
  4. Kläre Tarifregelungen und Urlaub, bevor du den Vertrag unterschreibst.

Passend dazu

Quellen: § 2 NachwG, Nachweispflicht (gesetze-im-internet.de, Abruf November 2026); Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studierenden, 23.11.2016 (PDF der Techniker Krankenkasse).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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