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Beurlaubung wegen Krankheit: Regeln zweier Hochschulen im Vergleich

Beurlaubung wegen Krankheit im Studium: Antrag, Attest, Fristen und Folgen für Prüfungen, BAföG und Semesterbeitrag am Beispiel zweier Hochschulen.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Wenn du dein Studium aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen musst, ist die Beurlaubung (Urlaubssemester) der übliche Weg. Du bleibst eingeschrieben, erbringst in der Regel aber keine Prüfungsleistungen. Voraussetzungen, Fristen und Höchstdauer regeln die Hochschulen unterschiedlich, deshalb vergleicht dieser Ratgeber zwei Hochschulen und zeigt, worauf du bei Attest, Prüfungen, BAföG und Semesterbeitrag achten solltest.

Kurz beantwortet: Eine Beurlaubung wegen Krankheit beantragst du bei deiner Hochschule mit einem ärztlichen Attest. Die Fristen unterscheiden sich stark: Die OTH Regensburg verlangt den Antrag bis 15.04. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester), die TU Darmstadt akzeptiert ihn bis zum letzten Tag des Semesters. Rückwirkend ist an beiden Hochschulen nichts möglich. Stand: Hochschulseiten, abgerufen im November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nötig ist ein ärztliches Attest für den Zeitraum der Erkrankung. Die OTH Regensburg verlangt für ein Folgesemester ein fachärztliches Gutachten.
  • Beurlaubte Semester zählen an beiden Hochschulen nicht als Fachsemester, laufende Prüfungsfristen laufen aber je nach Hochschule weiter.
  • In der Beurlaubung legst du in der Regel keine Prüfungen ab. Wiederholungsprüfungen können dennoch anstehen, sagt die OTH Regensburg.
  • BAföG wird in der Beurlaubung nach Angaben der OTH Regensburg grundsätzlich nicht gezahlt. Für Erkrankung gibt es in § 15 Abs. 2a BAföG eine eigene, befristete Regelung. Das Amt klärt den Einzelfall.
  • Der Semesterbeitrag ist nach Angaben der TU Darmstadt auch im Urlaubssemester voll fällig.

Wann kommt eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen in Frage?

Eine Beurlaubung passt, wenn du über eine längere Zeit nicht studierfähig bist, etwa wegen einer schweren Erkrankung, einer psychischen Krise oder einer stationären Behandlung. Für einen einzelnen verpassten Prüfungstermin ist die Krankmeldung gedacht, siehe Prüfung wegen Krankheit abmelden: Attest, Fristen und Folgen. Wenn du Prüfungen grundsätzlich ablegen kannst, aber nicht unter den üblichen Bedingungen, ist der Nachteilsausgleich der richtige Weg, siehe Nachteilsausgleich bei psychischer Erkrankung.

Welche Gründe anerkannt werden und wie lange du beurlaubt werden kannst, legen die Hochschulen auf Grundlage des jeweiligen Landesrechts fest. Deshalb gibt es kein bundeseinheitliches Verfahren. Die beiden folgenden Beispiele zeigen die Bandbreite.

Wie unterscheiden sich die Regeln zweier Hochschulen?

PunktOTH RegensburgTU Darmstadt
AntragsfristSommersemester bis 15.04., Wintersemester bis 31.10.; bei unvorhersehbarem Grund nach Fristablauf bis 15.05. bzw. 30.11.Letzter Tag des Semesters: 30.09. (Sommersemester), 31.03. (Wintersemester), frühere Antragstellung empfohlen
NachweisÄrztliches oder fachärztliches Attest, für ein Folgesemester fachärztliches GutachtenAttest über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung
DauerEin Semester je Beurlaubung, in der Regel insgesamt höchstens zwei SemesterHöchstens 6 Semester
Erstes FachsemesterGrundsätzlich nicht möglichBei Krankheit im ersten Fachsemester eines Bachelor- oder Staatsexamensstudiengangs ausnahmsweise möglich
PrüfungenKeine erstmaligen Prüfungsleistungen, Wiederholungsprüfungen weiter nötig, Fristen laufen weiterIn der Regel keine Prüfungen, laufende Prüfungsfristen werden weder unterbrochen noch verlängert
RückwirkendAusgeschlossenAusgeschlossen, Antrag nicht zurücknehmbar

Wichtig: Beide Seiten sind Beispiele. Die OTH Regensburg nennt außerdem, dass für Studierende, die ab dem Wintersemester 2023/24 immatrikuliert wurden und unter anderem wegen chronischer Erkrankung beurlaubt sind, die Wiederholungsfrist automatisch um die Beurlaubungszeit verlängert wird. An anderen Hochschulen kann das anders sein. Prüfe immer die Satzung und die Antragsseite deiner Hochschule und frag im Studierendensekretariat nach.

Wie beantragst du die Beurlaubung?

  1. Prüfe die Frist deiner Hochschule im Studierendensekretariat oder auf der Seite zur Beurlaubung.
  2. Bitte die behandelnde Ärztin oder den Arzt um ein Attest mit den geforderten Angaben. Die OTH Regensburg nennt: Persönliche Untersuchung, Untersuchungszeitpunkt, nachvollziehbar beschriebene Einschränkungen sowie Beginn und voraussichtliche Dauer mit Angabe des Semesters.
  3. Reiche den Antrag samt Nachweisen über den vorgesehenen Weg ein, zum Beispiel per E-Mail (OTH Regensburg) oder über das Campus-System (TU Darmstadt, dort unter Service und Anträge).
  4. Melde dich trotz Beurlaubung ordnungsgemäß zurück und zahle den Semesterbeitrag. Das verlangen beide Hochschulen.
  5. Kläre BAföG, Krankenversicherung und Praktika parallel mit den zuständigen Stellen.

Welche Folgen hat die Beurlaubung für BAföG und Krankenversicherung?

Zum BAföG nennt die OTH Regensburg, dass während der Beurlaubung grundsätzlich kein Anspruch besteht. Die TU Darmstadt schreibt, die Beurlaubung könne Auswirkungen auf BAföG und Studienkredit haben und bei einem späten Antrag könnten Rückzahlungen anfallen. § 15 Abs. 2a BAföG regelt zudem, dass die Förderung auch gezahlt wird, solange die Ausbildung wegen Erkrankung oder Schwangerschaft nicht durchgeführt werden kann, längstens bis zum Ende des dritten Kalendermonats. Ob und wie das mit einer Beurlaubung zusammenpasst, entscheidet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Frag vor dem Antrag nach, damit du keine Überzahlung riskierst. Zur Förderungsdauer insgesamt nennt § 15 Abs. 3 BAföG schwerwiegende Gründe wie eine Behinderung, die eine Verlängerung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen können.

Für die Krankenversicherung gilt ein eigener Fragenkreis, den dieser Ratgeber nicht abschließend behandelt. Die TU Darmstadt weist darauf hin, dass die Zahl der Fach- und Urlaubssemester die Dauer der studentischen Krankenversicherung beeinflussen kann und die Krankenkasse Auskunft gibt. Details findest du im Ratgeber Krankenversicherung im Urlaubssemester: Was für dich gilt und zum Krankengeld im Ratgeber Krankengeld für Studierende.

Was gilt für Semesterbeitrag, Nebenjob und Praktika?

  • Semesterbeitrag: Nach der TU Darmstadt ist der volle Beitrag auch im Urlaubssemester fällig. Den Anteil für das Deutschlandsemesterticket kannst du dort über den AStA erstatten lassen.
  • Nebenjob: Die TU Darmstadt schreibt, dass während einer Beurlaubung keine Werkstudententätigkeit möglich ist. Prüfe außerdem die Folgen für Versicherung und Einkommensgrenzen, bevor du in der Beurlaubung arbeitest.
  • Status: Die OTH Regensburg gibt an, dass du Mitglied der Hochschule bleibst, wahlberechtigt bist und dich rückmelden musst.
  • Praktika und Pflichtleistungen: Frag im Prüfungsamt, ob Praktikumsphasen während der Beurlaubung zulässig sind, siehe Praktikum wegen psychischer Erkrankung.

Wie geht es nach der Beurlaubung weiter?

Zum Wiedereinstieg gehört meist eine Rückmeldung und eine Prüfung der offenen Fristen. Plane vorab ein Gespräch mit der Studienfachberatung, damit der Studienverlauf realistisch angepasst wird. Hilfen für die Rückkehr nach längerer Erkrankung beschreibt der Ratgeber Nach längerer Erkrankung zurück ins Studium. Wenn die Beeinträchtigung länger anhält, kann auch ein Nachteilsausgleich helfen, siehe Nachteilsausgleich bei psychischer Erkrankung.

Häufige Fragen

Kann ich mich rückwirkend beurlauben lassen?

Nach den Angaben der OTH Regensburg und der TU Darmstadt nicht. Eine nachträgliche Genehmigung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen. Stell den Antrag daher so früh wie möglich.

Zählt das Urlaubssemester als Fachsemester?

Nein, an beiden Beispielhochschulen zählen Urlaubssemester nicht zur Fachsemesterzahl. Sie können aber Auswirkungen auf andere Leistungen haben, etwa BAföG oder Krankenversicherung, die du getrennt klären solltest.

Muss ich während der Beurlaubung zur Therapie oder zum Arzt gehen?

Die Hochschule verlangt ein Attest für den Antrag, nicht den Nachweis einer laufenden Behandlung. Medizinisch sinnvoll ist eine Behandlung dennoch, Hilfe findest du über den Hub Psychische Gesundheit im Studium: Wo du Hilfe findest.

Kann ich in der Beurlaubung Prüfungen schreiben?

An der OTH Regensburg dürfen keine erstmaligen Prüfungsleistungen abgelegt werden, Wiederholungsprüfungen müssen aber weiter abgelegt werden. Die TU Darmstadt nennt, dass in der Regel keine Prüfungen abgelegt werden und Krankheit nicht zu den Ausnahmen gehört.

Was ist der Unterschied zur Exmatrikulation?

Bei der Beurlaubung bleibst du eingeschrieben und Mitglied der Hochschule. Bei einer Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft, und auch die Versicherungsfragen ändern sich. Hinweise dazu gibt der Ratgeber Exmatrikulation und Krankenversicherung.

So gehst du jetzt vor

  1. Lass dir von der behandelnden Praxis bestätigen, wie lange du voraussichtlich nicht studierfähig bist.
  2. Lies Satzung und Antragsseite deiner Hochschule und notiere Frist und Formvorschrift.
  3. Reiche den Antrag früh ein, bevor das Semester beginnt oder vorbei ist.
  4. Klär BAföG, Krankenversicherung und Semesterbeitrag mit den zuständigen Stellen.
  5. Plane die Rückkehr mit der Studienfachberatung, bevor das Urlaubssemester endet.

Passend dazu

Quellen:
OTH Regensburg: Beurlaubung, abgerufen im November 2026
TU Darmstadt: Beurlaubung und Urlaubssemester, abgerufen im November 2026
§ 15 BAföG Förderungsdauer, gesetze-im-internet.de

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind Satzung und Verfahren deiner Hochschule sowie der Bescheid des BAföG-Amts. Wenn du eine persönliche Beratung zur Krankenversicherung im Studium wünschst, findest du das Angebot von Academycon unter So arbeiten wir.

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