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Häufige Fragen: Ausland

Bleibe ich während eines Auslandssemesters in der deutschen Krankenversicherung?

In der Regel ja, wenn du an deiner deutschen Hochschule eingeschrieben bleibst und das Semester als Teil deines Studiums absolvierst. Die studentische Pflichtversicherung läuft dann weiter, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob sie erfüllt sind, hängt von Status, Dauer und Vereinbarungen der Hochschule ab. Kläre Fristen und Nachweise deshalb vorab mit deiner Krankenkasse und deiner Hochschule, bevor du abreist.

Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte für einen Auslandsaufenthalt aus?

Nicht immer. Die EHIC berechtigt zur Behandlung im EU-Ausland sowie in einigen weiteren Staaten mit Sozialversicherungsabkommen, aber nur zu medizinisch notwendigen Leistungen und zu den Bedingungen des Gastlandes. Rücktransport, Privatbehandlung und Leistungen außerhalb dieser Staaten sind nicht abgedeckt. Viele Studierende ergänzen die Karte deshalb durch eine private Auslandskrankenversicherung.

Kann ich BAföG für ein Auslandsstudium bekommen?

Ja, Auslandsaufenthalte lassen sich über das BAföG fördern, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung hängt von Zielland, Dauer und Studiengang ab. Ob und in welchem Umfang Erasmus-Mittel angerechnet werden, prüft das Amt im Einzelfall. Ein Antrag vor der Ausreise lohnt sich, weil Förderung ab dem Antragsmonat gezahlt wird.