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Barrierefreiheitserklärung

Inklusion ist uns sehr wichtig. Barrierefreiheit ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass wirklich alle Menschen an unserer Community teilhaben können. Egal, wo du herkommst, wie du lebst oder liebst, in unserer Community stehen wir für Vielfalt, Offenheit und eine Beratung auf Augenhöhe.

Wir unternehmen viele Anstrengungen, um unserem eigenen Anspruch auch in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im digitalen Raum gerecht zu werden. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die wir, die Academycon GmbH, auf unserer Website www.academycon.de anbieten.

Beschreibung der geltenden rechtlichen Anforderungen

Damit auch rechtlich alles völlig transparent ist: Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr folgen aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Nummer 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) sowie aus der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung („BFSGV“), die auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassen wurde.

Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen folgt aus § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zum BFSG sowie (in Bezug auf die Zugänglichmachung) aus § 14 Absatz 1 Nummer 2, zweiter Halbsatz BFSG in Verbindung mit der BFSGV.

Allgemeine Beschreibung unserer Dienstleistung

Wir, die Academycon GmbH, sind ein ungebundener Versicherungsmakler. Unsere Dienstleistung im Sinne von § 1 Absatz 3 Nummer 5 (i.V.m. Nr. 26) und Anlage 3 zum BFSG besteht darin, Verbraucher:innen die Möglichkeit zu bieten, sich digital über Versicherungsschutz, insbesondere die Krankenversicherung für Studierende, zu informieren und diesen elektronisch über unsere Webseite anzufragen.

Versicherungen sind oft schon kompliziert genug, da sollte dir unsere Website nicht auch noch Steine in den Weg legen. Wir stehen für Ehrlichkeit und Offenheit. Das bedeutet für uns: Niemand wird ausgeschlossen. Egal, ob du mit Screenreader unterwegs bist, die Schrift vergrößern musst oder einfach eine klare, simple Navigation brauchst: Wir wollen, dass academycon.de für alle Menschen in unserer Community gleichermaßen nutzbar ist. Finanzielle Bildung und die richtige Absicherung im Studium sind ein Recht für alle, unabhängig von körperlichen Fähigkeiten.

Deshalb arbeiten wir stetig daran, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) so barrierefrei wie möglich zu gestalten.

Wie gut klappt das schon?

Wir sind ehrlich: Wir sind schon ziemlich gut, aber noch nicht perfekt. Aktuell ist unsere Website mit den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 teilweise vereinbar. Das heißt auf gut Deutsch: Der Großteil funktioniert super, aber an ein paar Ecken schrauben wir noch, um das Erlebnis für euch noch smoother zu machen.

Wo hakt es noch? (Nicht barrierefreie Inhalte)

Wir bauen unsere Seite ständig um, damit sie für euch besser wird. Aktuell wissen wir von folgenden Baustellen:

  • PDF-Dokumente: Manche Tarifinfos oder Formulare, die wir von Versicherern bekommen, sind leider noch nicht perfekt für Screenreader lesbar. Das nervt uns auch. Wir versuchen aber, die wichtigsten Infos immer direkt als Text auf der Webseite zu haben.
  • Bilder & Grafiken: Wir lieben Bilder, die unsere Arbeit und unsere Community zeigen. Bei älteren Grafiken fehlen manchmal noch die sogenannten „Alternativtexte“, die beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist. Da sind wir dran und bessern nach!
  • Navigation per Tastatur: Meistens klappt das super, aber an manchen Stellen ist der visuelle Fokus (also wo du dich gerade auf der Seite befindest) vielleicht noch nicht deutlich genug zu erkennen.

Wann haben wir das gecheckt?

Diese Erklärung wurde am 23.02.2026 erstellt. Wir haben uns unsere Seite selbst sehr kritisch angeschaut, weil wir wollen, dass das für euch passt. Die Erklärung wird bei Änderungsbedarf, mindestens aber jährlich, von uns überprüft. Die erste planmäßige Überprüfung findet also spätestens am 23.02.2027 statt.

Dein Feedback – Sag uns, was wir besser machen können!

Barrierefreiheit ist für uns ein Prozess und kein Zustand. Fällt dir etwas auf, das nicht funktioniert? Kommst du an eine Info nicht ran? Oder hast du einfach einen Tipp für uns, wie wir inklusiver werden können?

Hau in die Tasten und melde dich bei uns. Wir sind keine anonyme Hotline, sondern Lionel und Christopher. Wir und unser Team kümmern uns darum.

Sag uns einfach Bescheid, wenn du Infos in einem anderen Format brauchst. Wir finden eine Lösung – unkompliziert und direkt.

Schlichtungsverfahren

Solltest du das Gefühl haben, dass wir dich trotz deines Feedbacks benachteiligen oder wir keine Lösung finden (was wir nicht hoffen!), hast du das Recht, dich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden. Die vermitteln dann ganz neutral zwischen uns.

Alle Infos zum Verfahren und zur Kontaktaufnahme findest du hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de