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Häufige Fragen: Krankenversicherung im Studium

Bis zu welchem Alter bin ich als Student gesetzlich pflichtversichert?

Die studentische Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst. Eine Grenze nach Fachsemestern gibt es seit 2020 nicht mehr.

Bin ich als Student noch über meine Eltern familienversichert?

Ja, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn du dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest. Dazu zählt auch ein Studium. Dein eigenes Gesamteinkommen darf 2026 monatlich 565 Euro nicht übersteigen (Stand: 20.10.2026). Ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist zulässig. Mit 25 endet die Familienversicherung, danach greift in der Regel die studentische Pflichtversicherung.

Kann ich mich als Student von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen?

Unter Voraussetzungen ja (§ 8 SGB V). Eine Befreiung setzt voraus, dass du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist, zum Beispiel über eine private Krankenversicherung. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse eingehen. Die Befreiung ist nicht widerrufbar, deshalb solltest du Beiträge und Leistungen vorab gegenüberstellen.