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Krankschreibung im Minijob und Werkstudentenjob: Was gilt

Im Minijob und Werkstudentenjob gilt: Sofort melden, Attest ab dem vierten Kalendertag, Lohnfortzahlung nach vier Wochen Wartezeit. Die Regeln im Überblick.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Wer im Minijob oder im Werkstudentenjob krank wird, fragt sich schnell, was dem Arbeitgeber gemeldet werden muss, wann ein Attest fällig ist und ob es Lohn gibt. Die Regeln kommen aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Dieser Ratgeber zeigt die Fristen, ein Rechenbeispiel zur Wartezeit und die häufigsten Fragen dazu.

Kurz beantwortet: Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren (§ 5 Abs. 1 EFZG). Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, ist eine ärztliche Bescheinigung spätestens am folgenden Arbeitstag vorzulegen. Lohnfortzahlung gibt es nach einer Wartezeit von vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG). Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anzeige an den Arbeitgeber erfolgt unverzüglich und mit Angabe der voraussichtlichen Dauer.
  • Ab dem vierten Kalendertag der Krankheit kann eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden, die dann am folgenden Arbeitstag vorliegen muss.
  • Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung auch früher verlangen.
  • Die Entgeltfortzahlung setzt eine Wartezeit von vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses voraus.
  • Bei Verlängerung der Krankheit ist eine neue Bescheinigung vorzulegen.

Muss ich meinem Arbeitgeber sofort Bescheid sagen?

Ja. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, in der Praxis meist am ersten Krankheitstag. Wie die Meldung erfolgt, etwa per Telefon, Nachricht oder E-Mail, kann der Betrieb regeln. Halte den Weg schriftlich fest, damit du den Zeitpunkt belegen kannst.

Im Minijob und im Werkstudentenjob gilt dieselbe Anzeigepflicht, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht. Auch wenn du nur wenige Stunden pro Woche arbeitest, solltest du dich früh melden, damit Schichten neu geplant werden können.

Ab wann ist eine ärztliche Bescheinigung nötig?

Die Vorlagepflicht richtet sich nach der Dauer der Krankheit. Die folgende Übersicht fasst die Regeln zusammen.

SituationWas du tun musstFristGrundlage
Krankheit bis zu drei KalendertageAnzeige und Dauer mitteilenunverzüglich§ 5 Abs. 1 EFZG
Krankheit länger als drei Kalendertageärztliche Bescheinigung vorlegenspätestens am folgenden Arbeitstag§ 5 Abs. 1 EFZG
Arbeitgeber verlangt die Bescheinigung früherBescheinigung nach Aufforderung vorlegennach Aufforderung§ 5 Abs. 1 EFZG
Krankheit dauert länger als bescheinigtneue Bescheinigung vorlegenbei Verlängerung§ 5 Abs. 1 EFZG

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei der Bescheinigung einen Vermerk des Arztes, dass die Krankenkasse eine Bescheinigung mit Befund und voraussichtlicher Dauer erhält. Das entlastet dich, muss aber nicht zusätzlich eingereicht werden.

Gibt es im Minijob Lohn bei Krankheit?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 3 Abs. 3 EFZG). Danach besteht der Anspruch für bis zu sechs Wochen bei einer Arbeitsunfähigkeit, sofern dich an der Arbeit kein Verschulden trifft (§ 3 Abs. 1 EFZG). Wer in den ersten vier Wochen erkrankt, hat in dieser Zeit keinen Anspruch aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Rechenbeispiel zur Wartezeit:

  1. Annahme: Dein Minijob beginnt am 1. Oktober, und du wirst am 10. November krank.
  2. Die Wartezeit von vier Wochen läuft ab dem 1. Oktober und ist am 29. Oktober abgelaufen.
  3. Ergebnis: Am 10. November hast du die Wartezeit erfüllt, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.
  4. Gegenbeispiel: Wärst du am 15. Oktober krank geworden, hättest du in dieser Zeit noch keinen Anspruch aus dem Gesetz.

Gilt das Gleiche für Werkstudierende?

Für Werkstudentinnen und Werkstudenten gelten dieselben Regeln, sofern ein Arbeitsverhältnis besteht. Entscheidend ist also nicht der Name der Stelle, sondern ob du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt bist. Die Stundengrenze des Werkstudentenprivilegs betrifft dagegen die Versicherung, nicht die Anzeigepflicht.

Bei einer Krankheit während der Semesterferien gelten dieselben Regeln, solange die Beschäftigung läuft. Dokumentiere Beginn und Ende der Krankheit und lege die Bescheinigung fristgerecht vor, damit dein Lohnanspruch nicht an einer Formfrage scheitert.

Was gilt in der Probezeit?

In der Probezeit gilt dieselbe Anzeigepflicht. Wer während der Wartezeit krank wird, sollte die Meldung besonders sorgfältig festhalten, weil der Lohnanspruch in dieser Zeit noch nicht entstanden ist. Die Kündigungsfristen in der Probezeit sind kurz, was die Planung zusätzlich erschwert. Mehr zu diesem Zusammenspiel findest du im Artikel zur Probezeit.

Was tun, wenn der Arzt keine Bescheinigung ausstellt?

Bist du arbeitsunfähig, hast du Anspruch auf eine Bescheinigung. Stellt der Arzt sie nicht aus, sprich die Situation direkt mit der Praxis an und informiere parallel den Arbeitgeber über die Krankheit. Ohne rechtzeitigen Nachweis riskierst du Ärger mit dem Arbeitgeber und kannst deinen Lohnanspruch gefährden. Halte fest, wann du dich um die Bescheinigung bemüht hast.

Welche Unterlagen solltest du aufbewahren?

  • Datum und Uhrzeit der Anzeige an den Arbeitgeber, am besten schriftlich
  • Die ärztliche Bescheinigung und eine Kopie davon
  • Hinweise auf eine Verlängerung der Krankheit und die neue Bescheinigung
  • Gehaltsabrechnungen, aus denen der Lohn während der Krankheit hervorgeht

So lässt sich im Streitfall nachvollziehen, wann was gemeldet wurde. Das gilt für Minijobs und Werkstudentenstellen gleichermaßen.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt der Kündigung im Verhältnis zur Krankheit. Eine Erkrankung entbindet dich nicht von der Pflicht, die Anzeige zu machen, auch wenn du dich schlecht fühlst. Plane die Meldung deshalb als festen Teil deines ersten Krankheitstages ein.

Häufige Fragen

Muss ich am ersten Krankheitstag zum Arzt?

Nicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung entsteht, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert, oder wenn der Arbeitgeber die Vorlage früher verlangt. Deine Anzeige musst du aber unverzüglich machen.

Darf der Arbeitgeber die Bescheinigung früher verlangen?

Ja. Der Arbeitgeber darf die Vorlage vorziehen, auch wenn die Krankheit nur kurz dauert. Lege die Bescheinigung dann so schnell vor, wie der Arbeitgeber es verlangt, und bewahre eine Kopie auf.

Was passiert, wenn die Krankheit länger dauert als bescheinigt?

Dann muss eine neue Bescheinigung vorgelegt werden. Lass dir bei der Verlängerung den Zeitraum ausdrücklich bestätigen, damit keine Lücke entsteht.

Bekommt die Krankenkasse die Bescheinigung ebenfalls?

Bei gesetzlich Versicherten vermerkt der Arzt, dass eine Bescheinigung mit Befund und voraussichtlicher Dauer an die Krankenkasse übersandt wird. Du musst die Bescheinigung deshalb nicht selbst an die Kasse schicken. Prüfe bei Unsicherheit, ob der Vermerk auf dem Formular steht.

So gehst du jetzt vor

  1. Melde dich am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber und nenne die voraussichtliche Dauer.
  2. Notiere das Datum der Anzeige, die Dauer der Krankheit und das Ausstellungsdatum der Bescheinigung.
  3. Lege die Bescheinigung spätestens am folgenden Arbeitstag vor, sobald die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert, oder früher, wenn der Arbeitgeber es verlangt.
  4. Prüfe deine Wartezeit, wenn du neu im Job bist, und kläre offene Fragen zur Lohnfortzahlung mit dem Arbeitgeber.

Passend dazu

Quellen: § 5 EntgFG (Anzeige- und Nachweispflichten, Wortlaut bei gesetze.legal, Abruf November 2026); § 3 EFZG, Anspruch auf Entgeltfortzahlung (gesetze-im-internet.de).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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