Auch im Minijob und im Werkstudentenjob hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Frage ist meist nicht, ob du Urlaub bekommst, sondern wie viele Tage dir bei deiner Arbeitszeit zustehen und ab wann der volle Anspruch entsteht. Dieser Ratgeber zeigt die Regeln nach dem Bundesurlaubsgesetz, rechnet die Tage für verschiedene Arbeitszeiten um und erklärt den Teilurlaub.
Kurz beantwortet: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Arbeitest du an weniger als sechs Tagen pro Woche, wird dieser Anspruch entsprechend umgerechnet. Der volle Anspruch entsteht erst nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Annahme: Bei zwei Arbeitstagen pro Woche ergeben sich 8 Urlaubstage. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 24 Werktagen im Jahr, bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche.
- Bei weniger Arbeitstagen wird der Urlaub anteilig umgerechnet.
- Die volle Wartezeit beträgt sechs Monate.
- Scheidest du früher aus, entsteht Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Monat.
- Tarifverträge oder der Arbeitsvertrag können mehr Urlaub vorsehen.
Wie viele Urlaubstage stehen dir zu?
Das Gesetz zählt in Werktagen, also Montag bis Samstag. Arbeitest du nur an einigen Tagen pro Woche, rechnest du den Anspruch um. Die Umrechnung folgt aus dem Verhältnis der Arbeitstage zu sechs Werktagen. Die folgende Tabelle zeigt die Werte für den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen.
| Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage im Jahr (Annahme, Umrechnung) |
|---|---|
| 6 | 24 |
| 5 | 20 |
| 4 | 16 |
| 3 | 12 |
| 2 | 8 |
| 1 | 4 |
Die Formel lautet: 24 Werktage geteilt durch 6 Werktage pro Woche, mal deine Arbeitstage pro Woche. Die Tabelle ersetzt keine Prüfung deines Vertrags, sie zeigt nur die Rechenlogik. Bei zwei Arbeitstagen ergibt das 4 mal 2, also 8 Urlaubstage.
Wann entsteht der volle Anspruch?
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht nur ein Anspruch auf Teilurlaub. Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist oder du vor erfüllter Wartezeit ausscheidest (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
Bruchteile von Urlaubstagen werden aufgerundet, wenn sie mindestens einen halben Tag ergeben (§ 5 Abs. 2 BUrlG). So fallen kleine Restbeträge nicht unter den Tisch.
Was gilt im Werkstudentenjob?
Auch Werkstudentinnen und Werkstudenten sind Arbeitnehmer, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dann gilt für sie das Bundesurlaubsgesetz ebenso. Die Stundengrenze von 20 Stunden pro Woche regelt die Versicherung, nicht den Urlaub. Der Urlaub richtet sich nach den Arbeitstagen, nicht nach den Stunden.
Der Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag kann mehr Urlaub vorsehen als das Gesetz. Im Nachweis über die Arbeitsbedingungen steht die Dauer des Urlaubs (Nummer 11). Prüfe ihn, bevor du die Tage planst.
Werktage oder Arbeitstage: Was der Unterschied bedeutet
Im Gesetz zählen Werktage, nicht Arbeitstage. Nach allgemeiner Auslegung sind Werktage alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, also in der Regel Montag bis Samstag. Deine Arbeitstage sind dagegen die Tage, an denen du tatsächlich eingeteilt bist. Die Umrechnung verbindet beide Größen: Wer nur montags und mittwochs arbeitet, hat an zwei von sechs Werktagen einen Arbeitstag.
Daraus folgt, dass ein Urlaubstag in einer Teilzeitstelle nicht dem Tag entspricht, an dem du sonst arbeiten würdest. Ein Urlaubstag ist eine Einheit des Anspruchs, die sich nach dem Umrechnungsschlüssel richtet. Wer das im Kopf hat, plant Urlaub verständlicher.
Urlaub in der Prüfungszeit planen
Viele Studierende wollen ihren Urlaub in die Semesterferien legen. Das ist sinnvoll, wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit ohnehin mehr Schichten plant. Gleichzeitig kann der Urlaub mit Prüfungsterminen kollidieren. Lege deshalb Prüfungstermine und Abgabefristen neben den Dienstplan und trage die Urlaubswünsche früh ein.
Hilfreich ist eine kurze Übersicht mit Datum, gewünschten Tagen und dem Vermerk, ob Prüfungen betroffen sind. So kannst du im Gespräch mit dem Arbeitgeber konkret werden, statt allgemein um Verständnis zu bitten.
Ein Urlaubsantrag in drei Sätzen
Ein Antrag braucht keine lange Begründung. Nenne den Zeitraum, die Anzahl der Tage und einen Hinweis, ob ein Vertretungsplan nötig ist. Beispiel: „Ich beantrage Urlaub vom 14. bis 18. Juli 2027, das sind drei Arbeitstage. Ich kann vorher meine Schichten übergeben.“ Den Antrag schickst du schriftlich und bewahrst die Bestätigung auf.
Rechenbeispiel: Eintritt und Teilurlaub
- Annahme: Du arbeitest an drei Tagen pro Woche, der Jahresurlaub beträgt damit 12 Tage.
- Du beginnst am 1. Januar. Die Wartezeit von sechs Monaten ist am 30. Juni erfüllt, der volle Anspruch entsteht also im Juli.
- Scheidest du am 31. März aus, hast du die Wartezeit noch nicht erfüllt. Du erhältst Teilurlaub für drei volle Monate.
- Ergebnis: Drei Monate mal ein Zwölftel von 12 Tagen ergeben 3 Urlaubstage als Teilurlaub.
Häufige Fragen
Kann der Arbeitgeber meinen Urlaubswunsch ablehnen?
Der Wunsch wird berücksichtigt, soweit betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Melde deinen Wunsch deshalb früh und schriftlich, damit sich Dienstpläne und Prüfungszeiten abstimmen lassen.
Muss ich Urlaub in der Probezeit nehmen?
In der Probezeit entsteht der volle Anspruch noch nicht. Du erwirbst aber Teilurlaub für jeden vollen Monat. Mehr dazu im Artikel zur Probezeit, der Kündigung, Urlaub und Krankenversicherung behandelt.
Was passiert mit nicht genommenem Urlaub bei Kündigung?
Nicht genommener Urlaub ist grundsätzlich abzugelten, wenn er bei Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Prüfe deshalb die letzte Abrechnung und notiere deine offenen Tage vor dem letzten Arbeitstag.
Gilt der Urlaub auch bei Stunden, die schwanken?
Die Umrechnung richtet sich nach den vereinbarten Arbeitstagen. Schwanken die Tage stark, lohnt es sich, die Vereinbarung im Vertrag festzuhalten und regelmäßig nachzusehen, wie viele Tage du tatsächlich arbeitest.
Was der Arbeitgeber bei Urlaub beachten muss
Der Arbeitgeber muss den Urlaub gewähren und die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, soweit keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen. Bei Minijobs und Werkstudentenstellen wird der Urlaub häufig mit dem Dienstplan verknüpft. Frage nach, wie der Urlaub in deiner Stelle eingetragen und bestätigt wird.
Ein Urlaub, der nicht im Plan steht, kann später zu Streit führen. Eine schriftliche Bestätigung schützt beide Seiten und macht die Abrechnung nachvollziehbar.
Zählt ein Feiertag als Urlaubstag?
Gesetzliche Feiertage zählen nach allgemeiner Auslegung nicht als Werktage des Urlaubs. Fällt ein Feiertag in deinen Urlaubszeitraum, verlängert er den Urlaub also nicht. Prüfe bei geplanten Terminen den Kalender, damit du den Urlaubsantrag richtig berechnest.
So gehst du jetzt vor
- Notiere deine Arbeitstage pro Woche aus dem Vertrag oder dem Dienstplan.
- Rechne 24 geteilt durch 6 und multipliziere das Ergebnis mit deinen Arbeitstagen.
- Prüfe, ob im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag mehr Urlaub steht.
- Melde Urlaubswünsche schriftlich und früh genug an.
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Quellen: Bundesurlaubsgesetz, §§ 3, 4 und 5 (gesetze-im-internet.de, Abruf November 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.