Die Krankenversicherung für Studenten ist Pflicht: Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (Krankenversicherung der Studenten, kurz KVdS). Sie kostet 2026 mindestens 118,16 € im Monat (unter 23 oder mit Kind) beziehungsweise 123,29 € (kinderlos ab 23), dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Als Kind gesetzlich versicherter Eltern kannst du beitragsfrei familienversichert sein, mit Befreiung ist die PKV möglich.
Kurz beantwortet: Wie bist du als Student krankenversichert?
Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind in der Regel gesetzlich pflichtversichert, sofern keine vorrangige Versicherung wie die Familienversicherung greift. Der Basisbeitrag liegt 2026 bei 87,38 Euro im Monat, dazu kommen die Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Mit dem Durchschnittszusatzbeitrag von 2,9 Prozent kostet die KVdS unter 23 oder mit Kind rund 143 Euro im Monat.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflichtversichert ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben und nicht vorrangig versichert ist.
- Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % kostet die KVdS 2026 rund 143 € (unter 23 oder mit Kind) beziehungsweise rund 148 € (kinderlos ab 23).
- Familienversichert bist du im Studium bis 25, wenn dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt (Minijob: 603 €).
- Die Befreiung zugunsten der PKV beantragst du innerhalb von drei Monaten. Sie ist unwiderruflich und gilt normalerweise für das gesamte Studium.
- Die KVdS endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst, oder mit der Exmatrikulation. Danach brauchst du eine neue Absicherung.
Muss ich als Student krankenversichert sein?
Ja. Nach § 5 SGB V sind Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern keine vorrangige Versicherung besteht. Vorrang haben die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer und die Familienversicherung.
Vor der Einschreibung verlangt die Hochschule eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse. Das gilt auch für privat Versicherte und Beamte. Für das Wintersemester rufst du sie frühestens ab 1. Juni ab, für das Sommersemester frühestens ab 1. Dezember.
Welche Krankenversicherung gilt im Studium?
Welcher der vier Wege für dich gilt, hängt von Alter, Einkommen, Nebenjob und Familie ab.
| Weg | Für wen | Kosten |
|---|---|---|
| Studentische Pflichtversicherung (KVdS) | Eingeschriebene bis zum Semesterende, in dem sie 30 werden, ohne vorrangige Versicherung | ab 118,16 € plus Zusatzbeitrag |
| Familienversicherung | Kinder gesetzlich versicherter Eltern, im Studium bis 25, Einkommen bis 565 € im Monat | beitragsfrei |
| Pflichtversicherung als Arbeitnehmer | Studierende, die als Arbeitnehmer gelten, etwa bei regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden | Beitrag nach dem Arbeitsentgelt |
| Befreiung und private Versicherung | Studierende, die sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht befreien lassen | Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif |
Was kostet die Krankenversicherung für Studenten?
Die KVdS wird bundesweit nach derselben Formel berechnet. Grundlage sind 855 €, das ist der BAföG-Grundbedarf plus Wohnpauschale. Bei einem Beitragssatz von 10,22 % ergibt das einen Basisbeitrag von 87,38 € im Monat, unabhängig davon, ob du BAföG bekommst. Dazu kommen der Zusatzbeitrag deiner Kasse und der Pflegeversicherungsbeitrag: 30,78 € (3,6 %) unter 23 oder mit Kind, 35,91 € (4,2 %) kinderlos ab 23.
| Monatsbeitrag 2026 | Unter 23 oder mit Kind | Kinderlos ab 23 |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (10,22 % von 855 €) | 87,38 € | 87,38 € |
| Pflegeversicherung | 30,78 € | 35,91 € |
| Zwischensumme | 118,16 € | 123,29 € |
| Zusatzbeitrag im Durchschnitt (2,9 %) | 24,80 € | 24,80 € |
| Gesamt | rund 143 € | rund 148 € |
Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Bei 2,69 % zahlst du 23,00 € und kommst auf 141,16 € beziehungsweise 146,29 €. Im BAföG steckt für Selbstversicherte bis 30 ein Zuschlag von 102 € (Krankenversicherung) und 35 € (Pflegeversicherung).
Wann bist du als Student familienversichert?
Kinder von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung sind unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V ohne eigenen Beitrag mitversichert. Im Studium gelten diese Punkte:
- Alter: Bis 23 Jahre, wenn du nicht erwerbstätig bist, und bis 25 Jahre, wenn du studierst oder eine Schul- oder Berufsausbildung machst. Ein Freiwilligendienst verlängert die Familienversicherung um bis zu zwölf Monate über 25 hinaus.
- Einkommen: Dein Gesamteinkommen darf 2026 höchstens 565 € im Monat betragen, bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung 603 €. Bei einer abhängigen Beschäftigung wird die Werbungskostenpauschale von 102,50 € abgezogen, sodass bis zu 667,50 € Arbeitsentgelt möglich sind.
- Keine hauptberufliche Selbstständigkeit: Gewinne aus einer selbstständigen Tätigkeit zählen zum Einkommen.
- Keine Befreiung: Hast du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, scheidet die Familienversicherung für die Dauer der Befreiung aus.
Nicht angerechnet werden BAföG, Kindergeld, Unterhalt, Elterngeld, Wohngeld und steuerfreie Stipendien. Mit zählen Miet- und Zinseinnahmen und Arbeitseinkommen.
Beispiel: Jonas, 21, studiert und verdient im Minijob 550 € im Monat. Weitere Einnahmen hat er nicht, und sein BAföG zählt nicht mit. Bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung liegt die Grenze 2026 bei 603 €, also bleibt er familienversichert.
Ist ein Elternteil privat versichert, klärt die Krankenkasse, ob eine Familienversicherung möglich ist. Fallen die Voraussetzungen weg, informierst du deine Kasse. Mehr steht unter bis wann Studierende familienversichert bleiben.
Befreiung von der Pflicht: Wie funktioniert die PKV im Studium?
Wer durch die Einschreibung pflichtversichert wird, kann sich auf Antrag befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Den Antrag stellst du bei der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Die Befreiung wirkt rückwirkend, wenn du bis dahin keine Leistungen in Anspruch genommen hast, sonst ab dem Folgemonat. Wirksam wird sie nur mit dem Nachweis einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall, in der Praxis ein privater Krankenversicherungsvertrag.
Die Entscheidung ist weitreichend: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und gilt normalerweise für das gesamte Studium. Ein Wechsel in die GKV ist in der Regel erst nach dem Studium möglich, zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Eine Familienversicherung gibt es in dieser Zeit nicht. Dazu kommen Gesundheitsfragen im Antrag und Beiträge, die im Lauf der Jahre steigen können. Vorab kann eine anonyme Risikovoranfrage klären, ob ein Versicherer dich annimmt.
Kosten, Leistungen und Ablauf erklärt der Beitrag zu die PKV im Studium, die Abwägung zwischen beiden Systemen steht unter PKV oder GKV als Student. Mehr bietet die Verbraucherzentrale.
Krankenversicherung wechseln im Studium: Kasse, GKV und PKV
Wechselst du die Krankenkasse, informiert die neue Kasse die Hochschule. Von der GKV in die PKV führt der Weg über die Befreiung mit ihrer Dreimonatsfrist. Umgekehrt ist die Rückkehr in die GKV nur in engen Fällen möglich, etwa durch einen sozialversicherungspflichtigen Job, ein Minijob reicht nicht. Bei Hochschul- oder Fachwechsel wird dein Status neu festgestellt und gemeldet, mehr dazu unter Krankenversicherung beim Studienwechsel.
Was gilt in besonderen Studiensituationen?
Urlaubssemester
Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich auch, wenn du beurlaubt bist, und ein Urlaubssemester unterbricht das Studium nicht im Sinne der Befreiungsregel. Beitrag und Nachweis erklärt der Beitrag zur Krankenversicherung im Urlaubssemester.
Studienabbruch und Exmatrikulation
Die KVdS endet mit Ablauf des Semesters, für das du dich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet hast, wenn du bis dahin exmatrikuliert bist. Danach läuft die Mitgliedschaft bei der Kasse freiwillig weiter. Austreten kannst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse, nur mit Nachweis einer anderen Absicherung. Details: Krankenversicherung beim Studienabbruch.
Zweitstudium und Promotion
Die Versicherungspflicht besteht auch bei Aufbau- und Erweiterungsstudien und im Zweitstudium, die Altersgrenze 30 bleibt. Mehr dazu unter PKV im Zweitstudium.
Für eine Promotion nach einem abgeschlossenen Studium gibt es keine studentische Pflichtversicherung, das hat das Bundessozialgericht am 7. Juni 2018 entschieden. Mit einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter (kein Minijob) bist du als Arbeitnehmer pflichtversichert. Mit einem Stipendium ohne Beschäftigung versicherst du dich freiwillig gesetzlich oder privat.
Studium über 30
Fällt die Pflichtversicherung weg, bleibt die freiwillige gesetzliche Versicherung, deren Beitrag 2026 mindestens auf Einnahmen von 1.318,33 € im Monat berechnet wird. Die privaten Optionen beschreibt der Beitrag PKV für Studenten über 30.
Nebenjob, Werkstudent und Minijob
Als Werkstudent bleibst du in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest und das Studium zeitlich überwiegt. Auf die Höhe des Entgelts kommt es nicht an, nur die Rentenversicherung bleibt pflichtig. Arbeitest du überwiegend am Wochenende, abends oder nachts oder befristet in den Semesterferien, darfst du bis zu 26 Wochen im Jahr über der Grenze liegen.
Beispiel: Lea, 24, Masterstudium, Werkstudentenjob mit 15 Stunden pro Woche, Studium im Vordergrund. Sie bleibt in der KVdS und zahlt als Kinderlose 123,29 € plus Zusatzbeitrag. Details zu Job und Beitrag stehen unter Krankenversicherung als Werkstudent, weitere Fälle unter Krankenversicherung mit Nebenjob.
Praktikum
Ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum ist mindestlohnfrei und sozialversicherungsfrei, die Pflicht zur studentischen Krankenversicherung kann daneben bestehen bleiben. Ein freiwilliges Praktikum wird ab dem vierten Monat mit dem Mindestlohn von 13,90 € vergütet. Verdienst du dabei mehr als 603 €, gilt die Werkstudentenregel mit der 20-Stunden-Grenze, bis 603 € gelten die Minijob-Regeln. Mehr dazu unter Krankenversicherung im Praktikum.
Gap Year und Freiwilligendienst
Ohne Studium bist du bis 23 beitragsfrei familienversichert, wenn du nicht erwerbstätig bist, und bis 25 bei einer Ausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst). Danach bleibt nur die freiwillige gesetzliche oder die private Versicherung. Einzelheiten stehen unter Krankenversicherung im Gap Year.
Duales Studium, Teilzeit und Selbstständigkeit
Die studentische Pflichtversicherung erfasst duale und berufsbegleitende Studiengänge nicht. Wie du dort versichert bist, klärst du mit deiner Krankenkasse; einen Überblick gibt PKV für duale Studenten. Auch ob ein Teilzeitstudium deinen Status berührt, sagt dir die Kasse (Versicherungsstatus im Teilzeitstudium). Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit greift die KVdS nicht, siehe Krankenversicherung als selbstständiger Student.
Auslandssemester
Bleibst du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben und behältst deinen Wohnsitz in Deutschland, bleibst du bei einem Auslandssemester in der EU, im EWR oder in der Schweiz in der KVdS versichert, solange du unter der Altersgrenze 30 liegst. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) erhältst du medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes. Den Rücktransport übernimmt die Kasse nicht, dafür ist eine private Auslandskrankenversicherung üblich. Für ein Studium außerhalb der EU fragst du vor der Abreise deine Kasse. Mehr zur privaten Seite steht unter Krankenversicherung im Auslandssemester.
Internationale Studierende in Deutschland
Vor der Einschreibung musst du nachweisen, dass du gesetzlich versichert bist, es wirst oder aus anderem Grund nicht gesetzlich versichert bist. Ohne Nachweis verweigert die Hochschule Einschreibung oder Rückmeldung. Auch internationale Studierende können sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen, wenn sie eine anderweitige Absicherung nachweisen. Die Befreiung ist unwiderruflich. Das Merkblatt der Studierendenwerke fasst die Regeln zusammen.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Die KVdS endet in der Regel mit dem Semester der letzten Einschreibung oder Rückmeldung, auch wenn deine letzte Prüfung früher liegt. Danach besteht längstens einen Monat lang noch Leistungsanspruch, solange du nicht arbeitest. Greift keine andere Versicherung, läuft deine Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung weiter.
| Merkmal | Werte 2026 | 2027 (Status) | Quelle |
|---|---|---|---|
| KVdS-Bemessungsgrundlage | 855 Euro im Monat (475 plus 380) | 943 Euro ab Wintersemester 2027/28, nur als Szenario bei Verabschiedung der BAföG-Reform (geplant, noch nicht beschlossen) | § 236 SGB V; Drucksache 21/8405 (geplant, noch nicht beschlossen) |
| KV ohne Zusatzbeitrag (Satz 10,22 Prozent) | 87,38 Euro | 96,37 Euro im Szenario mit 943 Euro (geplant, noch nicht beschlossen) | GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 Prozent (24,80 Euro) | 2,9 Prozent als Schätzung. Amtliche Festsetzung durch das BMG bis 1.11.2026 angekündigt | BMG; Schätzerkreis 13./14.10.2026 |
| Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag ab 23 | 4,2 Prozent (35,91 Euro) | 4,3 Prozent geplant (Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinett 30.9.2026, Verfahren offen) | BMG; Bundesregierung |
| Summe kinderlos ab 23 (Durchschnittszusatzbeitrag) | 148,09 Euro im Monat | 164,27 Euro im Szenario (geplant, noch nicht beschlossen) | berechnet aus den Werten oben |
| Ende der Pflicht | Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird | unverändert (geltendes Recht) | § 5 SGB V; Gemeinsames Rundschreiben |
Häufige Fragen
Wie viel kostet die Krankenversicherung für Studenten im Monat?
In der KVdS sind es 2026 rund 143 € (unter 23 oder mit Kind) beziehungsweise rund 148 € (kinderlos ab 23), jeweils mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. In der Familienversicherung fällt kein Beitrag an. Der private Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif ab.
Kann ich mich als Student privat krankenversichern?
Ja, über die Befreiung von der Versicherungspflicht. Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse, dazu weist du eine anderweitige Absicherung nach. Die Befreiung ist unwiderruflich.
Bis zu welchem Alter gilt die studentische Krankenversicherung?
Die KVdS endet mit Ablauf des Semesters, in dem du das 30. Lebensjahr vollendest. Länger besteht sie nur bei Gründen wie der Art der Ausbildung, Krankheit oder der Geburt eines Kindes.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe zuerst, ob du familienversichert bleiben kannst: Alter, Einkommen von höchstens 565 € im Monat und kein Befreiungsantrag. Im Zweifel klärt die Kasse deiner Eltern, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Gilt die Familienversicherung nicht, wähle eine Kasse und vergleiche ihren Zusatzbeitrag. Lass dir die digitale Bestätigung vor der Einschreibung ausstellen.
- Willst du dich privat versichern, plane die Dreimonatsfrist für den Befreiungsantrag ein und kläre die Annahme vorab per anonymer Risikovoranfrage. Denk an die Unwiderruflichkeit.
- Gib der Kasse Bescheid, wenn sich etwas ändert: Nebenjob, Studienwechsel, Exmatrikulation oder Auslandssemester.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einem Bericht im VersicherungsJournal. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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