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PKV für duale Studenten: Das musst du wissen

Die studentische Krankenversicherung erfasst duale Studiengänge nicht. Was das für Familienversicherung, PKV und Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, steht hier.
Symbolbild: PKV im dualen Studium

Ob du als dualer Student gesetzlich versichert bist, hängt davon ab, ob du Arbeitnehmer bist. Die studentische Krankenversicherung erfasst duale Studiengänge nicht, und die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer hat Vorrang vor ihr. Die Befreiung zugunsten der PKV, die klassische Studierende zu Beginn beantragen können, setzt die studentische Pflichtversicherung voraus. Eine PKV im dualen Studium kommt deshalb nur infrage, wenn du nicht versicherungspflichtig bist, und das klärst du vor jedem Vertragsabschluss mit deiner Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die studentische Krankenversicherung erfasst duale Studiengänge nicht.
  • Die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer hat Vorrang vor der studentischen Versicherung.
  • Die Familienversicherung endet, sobald du selbst versicherungspflichtig wirst.
  • Bei Angestellten mit einem Entgelt unter der Versicherungspflichtgrenze von 6.450 € im Monat (2026) besteht gesetzliche Versicherungspflicht.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du schon in Ausbildung oder Studium abschließen.

Wie bist du als dualer Student krankenversichert?

Die studentische Krankenversicherung erfasst duale und berufsbegleitende Studiengänge nicht. Außerdem hat die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer nach § 5 SGB V Vorrang vor der studentischen Versicherung. Ob du in deinem Studiengang als Arbeitnehmer gesetzlich versichert bist und wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für dich greifen, bestätigt dir die Krankenkasse anhand deines Vertrags.

Wie ein duales Studium aufgebaut ist und was dich erwartet, steht im Beitrag Duales Studium. Wie die Pflicht für klassische Studierende aussieht, zeigt der Überblick, welche Krankenversicherung im Studium gilt.

Kannst du als dualer Student in die PKV?

Die Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist für Studierende gedacht, die durch ihre Einschreibung versicherungspflichtig werden. Sie muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht beantragt werden, ist unwiderruflich und gilt normalerweise für das gesamte Studium. Bei einem dualen Studium greift diese studentische Pflichtversicherung nicht, die Befreiung passt daher nicht ohne Weiteres auf dich.

Hinzu kommt die Einkommensgrenze: Liegt das Entgelt eines Angestellten unter der Versicherungspflichtgrenze, 2026 sind das 6.450 € im Monat beziehungsweise 77.400 € im Jahr, besteht gesetzliche Versicherungspflicht. Ein privater Vertrag allein entscheidet deshalb nicht über deinen Schutz. Frag zuerst bei deiner Krankenkasse nach, ob du versicherungspflichtig bist.

Kommt eine private Versicherung für dich dennoch infrage, solltest du drei Dinge wissen. Der Antrag enthält Gesundheitsfragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst. Vor dem Antrag kann eine anonyme Risikovoranfrage klären, ob ein Versicherer dich annimmt. Und private Beiträge können im Lauf der Jahre steigen.

Was passiert mit der Familienversicherung im dualen Studium?

Mit dem Beginn einer eigenen Versicherungspflicht endet die Familienversicherung über die Eltern. Sie setzt nach § 10 SGB V voraus, dass du keine eigene Versicherungspflicht hast. Informiere deine Kasse, wenn die Voraussetzungen wegfallen.

Bis dahin gelten die üblichen Grenzen: Bis 23 bist du familienversichert, wenn du nicht erwerbstätig bist, bis 25 bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder einem anerkannten Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst). Dein Gesamteinkommen darf dafür 2026 höchstens 565 € im Monat betragen, bei einem Minijob 603 €.

Liegt zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn eine Lücke, muss sich versichern, wer keine Familienversicherung mehr hat und nicht pflichtversichert ist, freiwillig gesetzlich oder privat. Mehr zur Absicherung in der Auszeit steht im Beitrag zum Gap Year.

Berufsunfähigkeitsversicherung im dualen Studium

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du schon während Schule, Studium oder Ausbildung abschließen. Alter, Gesundheitszustand und Berufswahl beeinflussen den Beitrag, und viele Anbieter haben Einsteigertarife mit niedrigem Anfangsbeitrag. Von Tarifen, deren Beitrag bei gleicher Leistung später steigt, rät die Verbraucherzentrale ab. Die Fragen im Antrag beantwortest du vollständig.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung setzt eine Wartezeit von fünf Jahren und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung voraus. Eine BU-Rente und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente schließen sich nicht aus und werden nicht gegeneinander angerechnet.

Häufige Fragen

Sind duale Studenten in der studentischen Krankenversicherung?

In der Regel nicht. Die studentische Krankenversicherung erfasst duale Studiengänge nicht, und die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer hat Vorrang. Welcher Status für dich gilt, bestätigt dir die Krankenkasse anhand deines Vertrags, am besten gleich zu Beginn des Studiums.

Kann ich mich als dualer Student privat versichern?

Das hängt davon ab, ob du versicherungspflichtig bist. Bei Angestellten mit einem Entgelt unter der Versicherungspflichtgrenze von 6.450 € im Monat (2026) besteht gesetzliche Versicherungspflicht. Frag vor einem privaten Vertrag bei deiner Krankenkasse nach, wie dein Status aussieht.

Bleibe ich im dualen Studium familienversichert?

Nein, sobald du selbst versicherungspflichtig bist. Davor bleibst du bis 23 familienversichert, wenn du nicht erwerbstätig bist, und bis 25 in Ausbildung, Studium oder anerkanntem Freiwilligendienst. Das Einkommen darf 565 € im Monat nicht übersteigen.

Kann ich im dualen Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Ja, der Abschluss ist schon während Schule, Studium oder Ausbildung möglich. Alter, Gesundheitszustand und Berufswahl beeinflussen den Beitrag. Beantworte die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und achte darauf, ob der Beitrag bei gleicher Leistung später steigen kann.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, bis wann du familienversichert bist, und melde deiner Krankenkasse das Ende, sobald deine eigene Versicherungspflicht beginnt.
  2. Kläre mit der Krankenkasse, ob du versicherungspflichtig bist, bevor du einen privaten Vertrag unterschreibst.
  3. Ziehst du eine private Versicherung in Betracht, nutze eine anonyme Risikovoranfrage.
  4. Überlege früh, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu dir passt, solange du jung und gesund bist.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Bewertungen von Kundinnen und Kunden zu Academycon findest du bei ProvenExpert und Trustlocal. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einem Bericht im VersicherungsJournal. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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