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PKV und Zweitstudium: Was für Versicherung und Beitrag gilt

Im Zweitstudium gilt die studentische Pflichtversicherung bis 30. Hier steht, wann deine Befreiung zugunsten der PKV bleibt, wann du in die GKV zurückkannst und was es kostet.
Symbolbild: PKV im Zweitstudium

Inhalt

Bei der PKV im Zweitstudium kommt es darauf an, ob dein Studium ununterbrochen weiterläuft: Wer sich im Erststudium von der Versicherungspflicht befreien ließ, bleibt dann privat versichert. Die studentische Pflichtversicherung erfasst auch Aufbau- und Erweiterungsstudien, bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Liegt zwischen den Studien mehr als ein Monat, ist eine Rückkehr in die GKV möglich. Die Grundlagen zur Pflicht findest du im Beitrag Krankenversicherung im Studium.

Kurz beantwortet

Im Zweitstudium bleibst du privat versichert, wenn du dich im Erststudium befreien ließest und das Studium nicht mindestens einen Monat unterbrochen war. Liegt mehr als ein Monat dazwischen, ist die Rückkehr in die GKV möglich. Die studentische Pflichtversicherung gilt bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst, und kostet 2026 118,16 bis 123,29 € plus Zusatzbeitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die studentische Pflichtversicherung gilt auch im Zweitstudium. Die Altersgrenze von 30 Jahren bleibt bestehen.
  • Die Befreiung zugunsten der PKV gilt für das gesamte Studium, solange es nicht für mindestens einen Monat unterbrochen wird.
  • Beginnt das Zweitstudium nach mehr als einem Monat Unterbrechung, ist die Rückkehr in die GKV möglich.
  • Die studentische Pflichtversicherung kostet 2026 zwischen 118,16 € und 123,29 € im Monat plus Zusatzbeitrag.
  • Beim Neueinstieg in die PKV musst du Gesundheitsfragen beantworten. Der Studententarif richtet sich an junge Erstversicherte bis 30.

Gilt die studentische Krankenversicherung auch im Zweitstudium?

Ja. Die Versicherungspflicht besteht auch für Aufbau- und Erweiterungsstudien. Entscheidend ist, dass du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist und keine vorrangige Versicherung hast, etwa als Arbeitnehmer oder über die Familie. Die Grenze bleibt das Alter: Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst.

Fernstudierende im Zweitstudium müssen den Versicherungsnachweis nicht erneut bei der Ersthochschule erbringen, wenn er dort schon vorliegt. Den Gesetzestext zur Versicherungspflicht findest du in § 5 SGB V bei Gesetze im Internet.

Was gilt für die PKV im Zweitstudium?

Wer sich zu Beginn des Erststudiums befreien ließ, bleibt privat versichert. Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt, solange das Studium nicht für mindestens einen Monat unterbrochen wird. Schließt dein Zweitstudium unmittelbar an, musst du deshalb nichts unternehmen. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Unterbrechung, mehr dazu im Beitrag Urlaubssemester und Krankenkasse.

Liegt zwischen Erst- und Zweitstudium dagegen mehr als ein Monat, gilt das Studium als unterbrochen. Du kannst dann in die GKV zurückkehren, und mit dem neuen Studium beginnt eine neue Versicherungspflicht. Für eine Befreiung gilt wie immer die Frist von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Wie die Befreiung grundsätzlich abläuft, beschreibt der Ratgeber PKV-Wechsel als Student.

Kann ich im Zweitstudium von der PKV zurück in die GKV?

Das geht in engen Fällen, und das Zweitstudium nach mehr als einem Monat Unterbrechung gehört dazu. Auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze führt in die GKV, die 2026 bei 6.450 € im Monat liegt. Ein Minijob reicht nicht.

Wirst du gesetzlich pflichtversichert, kannst du den privaten Vertrag innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Pflicht kündigen. Der Versicherer kann den Nachweis verlangen, den du dann innerhalb von zwei Monaten nach der schriftlichen Aufforderung liefern musst. Überlege vorher, ob du später wieder in die PKV willst. Eine Anwartschaft sichert dir die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung. Die kleine Anwartschaft hält den Gesundheitszustand fest, die große zusätzlich das Eintrittsalter und die Alterungsrückstellung. Die kleine kostet etwa 5 bis 10 Prozent, die große etwa 25 bis 45 Prozent des Tarifbeitrags. Das sind laufende Kosten, und private Beiträge können später steigen.

Wichtig: Bei dem Gedanken an die Rückkehr zählt das Alter. Wer nach dem 55. Lebensjahr versicherungspflichtig würde, kann unter bestimmten Bedingungen nicht mehr in die GKV zurück. Für ein Zweitstudium spielt das meist keine Rolle, für die langfristige Planung schon.

Kann ich im Zweitstudium neu in die PKV wechseln?

Das hängt vom Zeitpunkt ab. Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse beantragt werden und wird nur wirksam, wenn du nachweist, dass du anderweitig abgesichert bist, praktisch durch einen privaten Vertrag. Sie wirkt rückwirkend ab Beginn der Pflicht, wenn du bis dahin keine Leistungen in Anspruch genommen hast, sonst ab dem Monat nach der Antragstellung.

Der Studententarif ist für Studierende gedacht, die sich zu Studienbeginn von der Pflicht befreien lassen, und steht danach meist nur jungen Erstversicherten bis 30 offen. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter ab, und der Antrag enthält Gesundheitsfragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst. Bei falschen oder fehlenden Angaben kann der Versicherer unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Eine anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag kann klären, ob der Versicherer dich annimmt. Bedenke, dass die Befreiung unwiderruflich ist.

Beachte: Die Hochschule verlangt vor der Einschreibung eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Kasse. Das gilt auch für Privatversicherte. Bei Erstversicherung kannst du die Kasse frei wählen.

Was passiert, wenn ich das Zweitstudium nach dem 30. Geburtstag beginne?

Ohne einen solchen Grund kommt je nach Lage die freiwillige gesetzliche Versicherung oder die PKV in Betracht, im Studententarif eher selten, weil er sich an junge Erstversicherte richtet. Welche Wege es gibt, erklärt der Beitrag PKV für Studenten über 30.

Bin ich im Zweitstudium familienversichert?

Das ist möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Kinder sind bis 25 Jahre familienversichert, wenn sie studieren. Über 25 hinaus verlängert sich die Familienversicherung nur bei Wehr- oder Freiwilligendienst. Das Gesamteinkommen darf 2026 höchstens 565 € im Monat betragen, bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung 603 €. Mit einer Befreiung zugunsten der PKV ist die Familienversicherung ausgeschlossen, solange sie besteht.

Bekomme ich im Zweitstudium BAföG?

Ob dein Zweitstudium gefördert wird, entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung deines Studierendenwerks im Einzelfall. Den Antrag stellst du online über BAföG Digital. Für die Krankenversicherung gilt: Der Basisbeitrag in der studentischen Pflichtversicherung hängt nicht vom BAföG-Bezug ab. Der BAföG-Bedarf enthält für Studierende bis 30 Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung von 102 € und 35 €.

Was kostet die Krankenversicherung im Zweitstudium?

In der studentischen Pflichtversicherung gelten dieselben Beträge wie im Erststudium. Der Beitrag wird 2026 auf Basis von 855 € berechnet und beträgt für Kinderlose ab 23 Jahren 123,29 € plus Zusatzbeitrag, für Studierende unter 23 oder mit einem Kind 118,16 € plus Zusatzbeitrag.

Fall (2026)Beitrag ohne Zusatzbeitrag
Unter 23 Jahren oder mit einem Kind118,16 €
Kinderlos ab 23 Jahren123,29 €

Beispiel: Ben ist 27, kinderlos und beginnt nach zwei Jahren Berufstätigkeit ein Zweitstudium. Seine Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Der Zusatzbeitrag beträgt 855 € × 2,9 % = 24,80 €. Ben zahlt 123,29 € + 24,80 € = 148,09 €, also rund 148 € im Monat. Er bleibt bis zum Ende des Semesters pflichtversichert, in dem er 30 wird.

Private Beiträge lassen sich nicht pauschal angeben, weil sie vom Eintrittsalter, vom Tarif und vom Gesundheitszustand abhängen. Denk daran, dass der Versicherer sie später anpassen kann. Ein unabhängiger Treuhänder muss der Anpassung zustimmen, und bei einer Erhöhung kannst du unter Umständen sonderkündigen. Die Fristen nennt dir dein Versicherer.

Häufige Fragen

Muss ich im Zweitstudium wieder in die studentische Krankenversicherung?

Ja, wenn du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist, unter 30 Jahre alt bist und keine vorrangige Versicherung hast, etwa als Arbeitnehmer oder über die Familie. Die Versicherungspflicht gilt auch für Aufbau- und Erweiterungsstudien. Wer befreit ist, bleibt bei ununterbrochenem Studium privat versichert.

Kann ich im Zweitstudium meine PKV behalten?

Ja, wenn du dich im Erststudium von der Versicherungspflicht befreien ließest und das Studium nicht für mindestens einen Monat unterbrochen wurde. Die Befreiung ist unwiderruflich. Liegt zwischen den Studien mehr als ein Monat, kannst du in die GKV zurückkehren. Deinen Vertrag kündigst du dann nur mit Nachweis der Pflicht.

Zählt ein Master als Zweitstudium für die Krankenversicherung?

Für die Versicherungspflicht kommt es darauf an, dass du eingeschrieben bist, nicht auf die Einordnung als Erst- oder Zweitstudium. Die Pflicht gilt auch für Aufbau- und Erweiterungsstudien. Für die Befreiung entscheidet, ob zwischen den Studien mehr als ein Monat Unterbrechung liegt. Frag im Zweifel deine Krankenkasse.

Kann ich im Zweitstudium familienversichert sein?

Ja, wenn du unter 25 bist, studierst und höchstens 565 € im Monat verdienst, bei einem Minijob 603 €. Mit einer Befreiung zugunsten der PKV ist die Familienversicherung ausgeschlossen. Die Kasse muss informiert werden, wenn die Voraussetzungen wegfallen.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre, wie du im Erststudium versichert warst, nämlich studentisch pflichtversichert oder von der Pflicht befreit.
  2. Prüfe, ob zwischen Erst- und Zweitstudium mehr als ein Monat liegt. Das entscheidet über Befreiung oder Rückkehr in die GKV.
  3. Rechne mit deinem Alter: Die studentische Pflichtversicherung endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst.
  4. Möchtest du neu in die PKV, stell die Befreiung innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflicht und mach vorab eine anonyme Risikovoranfrage.
  5. Informiere Krankenkasse und Hochschule rechtzeitig über dein Zweitstudium und frag beim BAföG-Amt nach, ob eine Förderung möglich ist.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung beim Kurier. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

Quellen

Passend dazu

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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