Für die Krankenversicherung als Student über 25 gilt: Die Familienversicherung über die Eltern endet im Studium in der Regel mit dem 25. Geburtstag. Danach bist du in der Regel als Student gesetzlich pflichtversichert (KVdS). Das kostet 2026 je nach Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse rund 142 bis 161 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du kinderlos bist.
Nicht jeder war bis 25 familienversichert. Wer sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien ließ, scheidet aus der Familienversicherung aus. Das gilt in der Regel auch für Kinder eines privat versicherten Elternteils, dessen Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 6.450 € im Monat liegt. Wer deshalb nie familienversichert war, ist schon ab Studienbeginn in der KVdS oder befreit, für ihn ändert sich mit 25 nichts.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinder sind im Studium längstens bis zum 25. Lebensjahr familienversichert. Freiwilligendienste wie der Bundesfreiwilligendienst verlängern das um höchstens zwölf Monate.
- Danach greift die studentische Pflichtversicherung. Der Beitrag besteht aus 10,22 % von 855 €, dem Zusatzbeitrag deiner Kasse auf dieselben 855 € und der Pflegeversicherung.
- Kinderlose zahlen 2026 zwischen 141,93 und 160,82 € im Monat, beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind es 148,09 €.
- Dein Verdienst ändert den Beitrag in der KVdS nicht. Wer aber regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, gilt als Arbeitnehmer und ist dann anders versichert.
- Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht beantragt werden und ist unwiderruflich.
Bis wann bist du als Student familienversichert?
Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern über ein Elternteil, das Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (§ 10 SGB V). Im Studium endet sie grundsätzlich mit dem 25. Geburtstag. Schließt du dein Studium vorher ab, endet sie mit dem Ende des Semesters.
| Alter | Familienversicherung der Kinder |
|---|---|
| bis 18 Jahre | ohne weitere Voraussetzung |
| bis 23 Jahre | wenn das Kind nicht erwerbstätig ist |
| bis 25 Jahre | bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium, freiwilligem sozialem oder ökologischem Jahr |
| über 25 Jahre | nur bei Verlängerung durch Dienstzeiten |
Wird die Ausbildung durch eine gesetzliche Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung für die Dauer des Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus. Beim freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst, einem vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst und der Entwicklungshelfertätigkeit gilt das jeweils für höchstens zwölf Monate. Beispiel (fiktiv): Mia leistet nach dem Abitur zehn Monate Bundesfreiwilligendienst und studiert danach. Sie bleibt dann bis zu zehn Monate über ihren 25. Geburtstag hinaus familienversichert, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch vor dem 25. Geburtstag kann die Familienversicherung enden, nämlich dann, wenn dein Einkommen die Grenze von 565 € im Monat überschreitet. Die Bedingungen der Familienversicherung im Studium stehen in einem eigenen Beitrag, die Einkommensgrenze und weitere Voraussetzungen unter 25 in einem weiteren.
Was gilt nach dem 25. Geburtstag?
Die studentische Krankenversicherung (KVdS) ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (§ 5 SGB V). Sie greift, sobald keine vorrangige Versicherung mehr besteht. Weil die Familienversicherung vorgeht, beginnt die KVdS erst, wenn sie endet. Die KVdS hat ihrerseits eine Altersgrenze von 30 Jahren. Was danach gilt, beschreibt der Beitrag Krankenversicherung als Student über 30.
Du wählst deine Krankenkasse selbst. Zur Wahl stehen AOK, Ersatzkassen, Knappschaft sowie Betriebs- und Innungskassen am Wohn- oder Studienort. Die Wahl ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht zu treffen. Die Hochschule meldet deine Immatrikulation an die Kasse, und die Kasse informiert dich über ihre Meldung. Ohne Bescheinigung der Kasse kann die Hochschule Immatrikulation oder Rückmeldung verweigern. Kläre den Wechsel deshalb vor dem nächsten Rückmeldezeitraum.
Was kostet die Krankenversicherung für Studenten über 25?
In der KVdS zahlst du 10,22 % auf eine pauschale Bemessungsgrundlage von 855 €, das sind 87,38 € im Monat. Die 855 € entsprechen dem BAföG-Bedarf aus Grundbedarf (475 €) und Wohnpauschale (380 €). Der Satz gilt bundesweit und unabhängig davon, ob du BAföG bekommst. Dazu kommen der Zusatzbeitrag deiner Kasse, berechnet auf dieselben 855 €, und die Pflegeversicherung. Sie beträgt 3,6 %, also 30,78 €, und für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %, also 35,91 €.
Der Zusatzbeitrag liegt 2026 laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand 16. Oktober 2026) zwischen 2,18 und 4,39 %. Alle Kassen im Vergleich zeigt der Beitrag zu den Zusatzbeiträgen 2026.
| Zusatzbeitrag der Kasse | Krankenversicherung | Pflegeversicherung (kinderlos ab 23) | Summe pro Monat |
|---|---|---|---|
| 2,18 % (niedrigster Wert der Liste) | 106,02 € | 35,91 € | 141,93 € |
| 2,9 % (durchschnittlicher Zusatzbeitrag) | 112,18 € | 35,91 € | 148,09 € |
| 3,29 % | 115,51 € | 35,91 € | 151,42 € |
| 4,39 % (höchster Wert der Liste) | 124,91 € | 35,91 € | 160,82 € |
Mit Kind beträgt der Pflegebeitrag 30,78 €. Wie sich die Beiträge in anderen Altersstufen verändern, steht unter Beiträge im Studium nach Alter.
Die Beiträge der KVdS sind grundsätzlich für das Semester im Voraus zu zahlen. Eine monatliche Zahlung per SEPA-Lastschrift oder Dauerauftrag ist zulässig. Bei Beitragsrückstand meldet die Kasse das an die Hochschule, die dann die Rückmeldung verweigern kann.
Bekommst du BAföG, enthält dein Bedarf Zuschläge von 102 € für die Kranken- und 35 € für die Pflegeversicherung, zusammen 137 €. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag bleibt damit ein Rest von gut 11 € im Monat, den du selbst trägst.
Wie wirken sich Nebenjob und Einkommen aus?
Der Beitrag in der KVdS hängt nicht von deinem Verdienst ab. Entscheidend ist, ob dein Job dich zum Arbeitnehmer macht.
- Minijob und Werkstudentenjob mit höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit: Du bleibst als Arbeitnehmer kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und über die KVdS versichert. Ein höherer Verdienst ändert daran nichts. Die Rentenversicherung bleibt pflichtig.
- Mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig: Du giltst in der Regel als Arbeitnehmer und bist als Beschäftigter pflichtversichert, nicht mehr in der KVdS.
- Mehr Stunden nur zeitweise: Bis zu 26 Wochen im Jahr sind unschädlich, wenn die Mehrarbeit am Wochenende, abends, nachts oder in den Semesterferien anfällt und von vornherein befristet oder unvorhersehbar ist.
- Hauptberufliche Selbstständigkeit: Dann greift die KVdS nicht. Als Orientierung gelten regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit, aber auch darunter kann eine Tätigkeit hauptberuflich sein.
Die Einzelheiten für Werkstudenten stehen im Beitrag Werkstudent und Krankenversicherung.
Was bedeutet die Befreiung von der Versicherungspflicht mit 25?
Die Befreiung ist eine Entscheidung für die gesamte Studienzeit. Das Gesetz knüpft sie daran, dass du durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wirst (§ 8 SGB V). Du stellst den Antrag bei der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Er wirkt rückwirkend ab Beginn, wenn du bis dahin keine Leistungen in Anspruch genommen hast, sonst ab dem Folgemonat nach dem Antrag. Wirksam wird die Befreiung nur, wenn du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist, in der Praxis ist das ein privater Vertrag. Den Ablauf erklärt der Beitrag Befreiung von der Versicherungspflicht.
Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt normalerweise für das gesamte Studium. Ein Wechsel in die GKV ist normalerweise erst nach Studienende möglich, zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Studententarife der PKV richten sich an junge Erstversicherte bis 30, der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, und der Antrag enthält Gesundheitsfragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst. Beiträge in der PKV können außerdem steigen.
Bist du als Kind von Beamten privat versichert, hängen deine Kosten an der Beihilfe. Sie fällt in der Regel mit Vollendung des 25. Lebensjahres weg, wenn der Familienzuschlag endet. Dann steigt die Belastung deutlich, und die Frage, ob GKV oder PKV zu dir passt, stellt sich neu.
Praxisbeispiel: Noah wird im Mai 25
Beispiel (fiktiv): Noah ist 24, studiert im Master und ist bisher über seine Mutter familienversichert. Er verdient 520 € im Minijob, das liegt unter der Grenze von 603 €. Im Mai wird er 25, und die Familienversicherung endet. Er wählt eine Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 2,9 %.
Seine Rechnung sieht so aus: 87,38 € plus 24,80 € Zusatzbeitrag ergeben 112,18 € Krankenversicherung. Dazu kommen 35,91 € Pflegeversicherung, denn er ist kinderlos und über 23. Zusammen sind das 148,09 € im Monat, im Jahr 1.777,08 €. Der Minijob verändert den Beitrag nicht. Noah bleibt trotz des Jobs studentisch versichert.
Auch beim Kindergeld ist der 25. Geburtstag eine Grenze: Mit Ausbildung oder Studium besteht der Anspruch grundsätzlich bis 25, Einzelheiten stehen unter Kindergeld im Master über 25.
Häufige Fragen
Bis wann bin ich als Student familienversichert?
Im Studium grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag, bei Abschluss des Studiums bis zum Ende des Semesters. Dienstzeiten wie ein Freiwilligendienst können die Familienversicherung um die Dauer des Dienstes verlängern, höchstens um zwölf Monate. Voraussetzung bleibt, dass dein Einkommen die Grenze von 565 € im Monat nicht überschreitet, bei einem Minijob 603 €.
Was kostet die Krankenversicherung für Studenten über 25?
2026 zahlst du in der KVdS 87,38 € plus Zusatzbeitrag auf 855 € plus Pflegeversicherung. Für Kinderlose ab 23 ergibt das je nach Kasse zwischen 141,93 und 160,82 € im Monat, beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind es 148,09 €. Mit Kind sinkt der Pflegebeitrag von 35,91 auf 30,78 €.
Muss ich mich mit 25 selbst bei der Krankenkasse melden?
Ja, die Kassenwahl triffst du selbst, spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht. Die Hochschule meldet die Immatrikulation an die Kasse, und die Kasse informiert dich über ihre Meldung. Teile der Kasse deiner Eltern außerdem mit, dass die Familienversicherung endet, und kläre vor der Rückmeldung, ob alle Meldungen angekommen sind.
Verlängert sich die Familienversicherung durch einen Freiwilligendienst?
Ja, in der Regel. Bei Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst, vergleichbaren anerkannten Freiwilligendiensten, freiwilligem Wehrdienst und Entwicklungshelfertätigkeit besteht die Familienversicherung für die Dauer des Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus, jeweils höchstens zwölf Monate. Bei einer gesetzlichen Dienstpflicht gilt die Dauer des Dienstes.
Kann ich mich mit 25 noch von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Möglich ist die Befreiung nur, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse eingeht. Ob und ab wann die Frist läuft, wenn du bisher familienversichert warst, klärst du sofort mit deiner Krankenkasse, denn die Frist ist kurz und die Befreiung unwiderruflich.
So gehst du jetzt vor
- Notiere dein 25. Geburtsdatum und prüfe, ob Dienstzeiten die Familienversicherung verlängern.
- Vergleiche die Zusatzbeiträge und wähle spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht eine Kasse.
- Teile der bisherigen Kasse das Ende der Familienversicherung mit und lege der neuen Kasse auf Nachfrage deine Immatrikulationsbescheinigung vor.
- Prüfe den Beitragsbescheid: 87,38 € plus Zusatzbeitrag auf 855 € plus Pflege.
- Entscheide über Befreiung und PKV bewusst und vor Ablauf der Dreimonatsfrist.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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