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Krankenversicherung mit Nebenjob: Familienversicherung, KVdS oder PKV

Minijob, Midijob oder Werkstudent: Welche Verdienstgrenzen 2026 für Familienversicherung, studentische Pflichtversicherung und PKV gelten und wie du sie einhältst.
Symbolbild: Krankenversicherung für Studenten mit Nebenjob

Ob ein Nebenjob deine Krankenversicherung verändert, hängt von deiner Versicherungsart, deinem Verdienst und deinen Wochenstunden ab. Wer als Student familienversichert ist, darf 2026 insgesamt höchstens 565 € im Monat verdienen, bei einem Minijob 603 €. Wer über die studentische Pflichtversicherung versichert ist, bleibt bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit versicherungsfrei im Job, egal wie hoch das Gehalt ist. Und wer sich zu Studienbeginn privat versichern ließ, bleibt es in der Regel, auch wenn ein Minijob läuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Familienversicherung: 565 € Gesamteinkommen im Monat, bei ausschließlichem Minijob 603 €. Bei einer abhängigen Beschäftigung sind nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 102,50 € bis zu 667,50 € Arbeitsentgelt möglich.
  • Studentische Pflichtversicherung: Bis 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit bleibst du in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei. Die Rentenversicherung bleibt pflichtig.
  • Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat. Der Übergangsbereich (Midijob) reicht von 603,01 € bis 2.000 €.
  • Privat Versicherte bleiben durch einen Minijob versichert wie bisher, er führt nicht zurück in die GKV. Wie sich eine reguläre, versicherungspflichtige Beschäftigung auswirkt, klärst du vorab mit Krankenkasse und Versicherer.

Wie wirkt sich ein Nebenjob auf deine Krankenversicherung aus?

Die Auswirkung hängt davon ab, wie du aktuell versichert bist. Die Tabelle zeigt die drei Wege und die jeweilige Grenze für 2026.

Dein StatusEntscheidende GrenzeFolge bei Überschreitung
Familienversichert565 € im Monat (Minijob 603 €)Familienversicherung endet, eigene Versicherung nötig
Studentische Pflichtversicherung (KVdS)20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit, Studium überwiegtBei regelmäßig mehr Stunden gilt man in der Regel als Arbeitnehmer
Privat versichert nach BefreiungKeine Verdienstgrenze für den StatusRückkehr in die GKV normalerweise erst nach Studienende möglich

Mehrere Jobs werden für Kranken- und Pflegeversicherung zusammengerechnet. Einen Überblick über alle Optionen gibt der Beitrag zur Krankenversicherung im Studium im Überblick.

Wie viel darfst du im Minijob verdienen, ohne die Familienversicherung zu verlieren?

Bei einem Minijob liegt die Grenze 2026 bei 603 € im Monat. Das gilt, wenn du ausschließlich geringfügig beschäftigt bist. Ohne Minijob ist die Familienversicherung bis 565 € Gesamteinkommen im Monat möglich. Die Kasse prüft nach § 10 SGB V dein gesamtes Einkommen. Wie lange du insgesamt mitversichert bleibst, steht im Beitrag Familienversicherung im Studium.

Nicht als Einkommen zählen Kindergeld, BAföG, Elterngeld, Wohngeld und steuerfreie Stipendien. Mit Mieteinnahmen, Gewinnen aus Selbstständigkeit oder Zinsen über dem Sparerfreibetrag von 1.000 € kann die Grenze dagegen schneller erreicht sein. Eine gelegentliche, unvorhersehbare Überschreitung kann unschädlich sein. Wie lange das gilt, klärst du vorher mit deiner Krankenkasse. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und 2 % Pauschsteuer. Du selbst trägst 3,6 % für die Rentenversicherung, kannst dich aber auf Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen.

Was gilt beim Midijob als Student?

Ein Midijob liegt im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. Für Familienversicherte bleibt hier wenig Spielraum: Bei abhängiger Beschäftigung liegt die Grenze bei 667,50 € Arbeitsentgelt, darüber endet die Familienversicherung und du brauchst eine eigene Absicherung. Ob dein Midijob eine eigene Versicherungspflicht auslöst, klärst du vorab mit deiner Krankenkasse.

Bei Studierenden in der studentischen Pflichtversicherung entscheidet die Arbeitszeit, das Gehalt spielt keine Rolle. Bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit bleibst du in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, auch im Übergangsbereich. Die Rentenversicherung bleibt pflichtig. Mehr zu den Regeln für Werkstudenten steht im Beitrag PKV für Werkstudenten. Mehrarbeit ist bis zu 26 Wochen im Jahr unschädlich, wenn sie nur am Wochenende, abends, nachts oder in den Semesterferien anfällt und unvorhersehbar oder von vornherein befristet ist.

Zwei Rechenbeispiele

Annahmen: Der Stundenlohn liegt im ersten Beispiel beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € (Bundesregierung), ein Monat hat durchschnittlich 52 ÷ 12 Wochen.

  • Tom, 21, familienversichert: Er arbeitet 10 Stunden pro Woche im Minijob. Das ergibt 13,90 € × 10 × 52 ÷ 12 ≈ 602 € im Monat, knapp unter der Grenze von 603 €. Bei 11 Stunden wären es rund 663 € und damit mehr als die Minijob-Grenze von 603 €. Ob die Familienversicherung dann noch greift, klärt Tom vor der Vertragsänderung mit seiner Krankenkasse.
  • Ben, 26, studentisch pflichtversichert: Er studiert Vollzeit und arbeitet 18 Stunden pro Woche als Werkstudent für 15 € pro Stunde, das sind 15 € × 18 × 52 ÷ 12 = 1.170 € im Monat und damit im Übergangsbereich. Weil er höchstens 20 Stunden in der Vorlesungszeit arbeitet, bleibt er in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei. Rentenversicherungsbeiträge fallen an.

Was gilt für Nebenjob und PKV?

Wer sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien ließ, bleibt privat versichert. Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt normalerweise für das gesamte Studium. Ein Minijob bringt dich nicht zurück in die GKV. Der Wechsel ist normalerweise erst nach Studienende möglich, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Die beitragsfreie Familienversicherung scheidet für die Dauer der Befreiung aus.

Die Beiträge zahlst du als Privatversicherter selbst, sie hängen von Eintrittsalter, Gesundheit, Tarif und Selbstbehalt ab. Den Antrag auf Befreiung stellst du binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse.

Was ändert sich 2027 bei Minijob und Familienversicherung?

Wert20262027Status
Mindestlohn13,90 €14,60 €beschlossen
Minijob-Grenze603 €633 €beschlossen
Übergangsbereich603,01 bis 2.000 €633,01 bis 2.000 €beschlossen
Einkommensgrenze Familienversicherung565 €590 € (Minijob 633 €)geplant

Ab 2027 steigt außerdem der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung im Minijob für den Arbeitgeber, dein Netto bleibt gleich.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Student verdienen, ohne dass sich die Krankenversicherung ändert?

Das hängt vom Status ab. Familienversicherte dürfen 2026 insgesamt höchstens 565 € im Monat verdienen, im Minijob 603 €. Studierende in der studentischen Pflichtversicherung bleiben bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit frei, unabhängig vom Gehalt. Für privat Versicherte gibt es keine Verdienstgrenze.

Muss ich meinen Minijob meiner Krankenkasse melden?

Spätestens wenn die Familienversicherung endet, musst du die Kasse informieren. Wenn dein Job die Einkommensgrenze erreichen könnte, sprichst du vorab mit ihr.

Wird mein Midijob als Student sozialversicherungspflichtig?

In Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht, solange du höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit arbeitest und das Studium überwiegt. Die Rentenversicherung bleibt immer pflichtig. Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt in der Regel als Arbeitnehmer.

Was gilt für meine Krankenversicherung, wenn ich das Studium wechsle oder abbreche?

Bei einem Hochschulwechsel wird dein Versicherungsstatus neu festgestellt und gemeldet, Näheres steht im Beitrag zu Studiengangwechsel und Krankenkasse. Brichst du ab, endet die studentische Pflichtversicherung mit dem Semester der letzten Einschreibung, danach läuft die Mitgliedschaft bei der Kasse freiwillig weiter. Was nach der Exmatrikulation für die Versicherung gilt, erklärt ein eigener Beitrag.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre, wie du aktuell versichert bist: Familienversichert, studentisch pflichtversichert oder privat nach Befreiung.
  2. Rechne dein monatliches Brutto aus Stundenlohn, Wochenstunden und dem Faktor 52 ÷ 12 nach und vergleiche es mit der Grenze deines Status.
  3. Halte die Arbeitszeit in der Vorlesungszeit bei höchstens 20 Stunden pro Woche, wenn du die studentische Pflichtversicherung behalten willst.
  4. Sprich bei Unsicherheit mit deiner Krankenkasse, bevor du einen Vertrag unterschreibst, vor allem bei mehreren Jobs.
  5. Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungsberichte zur Beratung von Academycon stehen bei ProvenExpert und Trustlocal. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Anzeige auf FAZ.net. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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