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Die Krankenversicherung als Student über 30 läuft nach dem Ende der studentischen Pflichtversicherung (KVdS) als freiwillige gesetzliche Versicherung weiter. Die KVdS endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst. Danach zahlst du 2026 je nach Krankenkasse zwischen rund 269 und 298 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du kinderlos bist und deine Einnahmen unter 1.318,33 € bleiben. In der KVdS sind es mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag rund 148 €.
Vermeiden lässt sich dieser Sprung nur in bestimmten Fällen. Infrage kommen ein begründeter Antrag auf Verlängerung, die Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner oder ein Job, der dich zum pflichtversicherten Arbeitnehmer macht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die KVdS endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst. Eine Grenze von 14 Fachsemestern gibt es seit 2020 nicht mehr.
- Ohne Verlängerung, Familienversicherung oder Pflichtversicherung durch einen Job setzt sich deine Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung fort. Austreten kannst du nur innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse und nur mit Nachweis einer anderen Absicherung.
- Der Beitrag besteht aus 14,0 % plus Zusatzbeitrag auf deine Einnahmen, mindestens berechnet aus 1.318,33 €, dazu kommt die Pflegeversicherung. Für Kinderlose ab 23 sind das 2026 zwischen 268,68 und 297,81 € im Monat.
- Eine Verlängerung der KVdS über 30 hinaus gibt es nur mit begründetem Antrag, der jedes Semester neu gestellt wird.
- Über Ehe- oder Lebenspartner ist eine beitragsfreie Familienversicherung ohne Altersgrenze möglich, wenn dein Gesamteinkommen höchstens 565 € im Monat beträgt.
Was gilt für die KVdS-Altersgrenze von 30 Jahren?
Die studentische Krankenversicherung (KVdS) ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Ihre Altersgrenze steht in § 190 SGB V: Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Semesters, bis zu dessen Ende du das 30. Lebensjahr vollendet hast. Wer mitten im Sommersemester 30 wird, bleibt also bis zum Ende dieses Semesters in der KVdS. Das Semesterende unterscheidet sich je nach Hochschule.
| Ereignis | Folge für die KVdS |
|---|---|
| 30. Geburtstag | Ende mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst |
| Begründete Verlängerung über 30 | Mitgliedschaft läuft bis zum Ende des bewilligten Zeitraums, jeweils zum Semesterende |
| Exmatrikulation | Ende mit Ablauf des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet warst |
| Neueinschreibung innerhalb eines Monats nach Semesterende | Die Mitgliedschaft endet nicht |
| 14. Fachsemester | Keine Grenze mehr, seit 2020 |
Ältere Ratgeber nennen das 14. Fachsemester noch als zweite Grenze. Seit 2020 entscheidet allein das Alter (Näheres bei der Verbraucherzentrale). Auch im Zweitstudium bleibt die Grenze das Alter 30, eine Verlängerung gibt es nur bei Hinderungsgründen.
Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn die KVdS endet?
Die obligatorische Anschlussversicherung ist die freiwillige Fortsetzung deiner Mitgliedschaft nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung. Sie beginnt am Tag nach dem Ausscheiden und greift automatisch, es sei denn, du erklärst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse deinen Austritt. Die Frist läuft ab diesem Hinweis, nicht ab dem Semesterende. Der Austritt wirkt außerdem nur, wenn du nachweist, dass du anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert bist (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Die Anschlussversicherung entfällt, wenn die Voraussetzungen einer Familienversicherung erfüllt sind. Du musst dich also nicht selbst anmelden. Willst du eine andere Lösung, musst du innerhalb der Zwei-Wochen-Frist reagieren. Diese Wege stehen dir offen:
| Weg | Voraussetzung | Kosten 2026 |
|---|---|---|
| Verlängerung der KVdS | Begründeter Antrag bei der Kasse, etwa wegen des Zweiten Bildungswegs, Krankheit, Pflege oder eines Kindes | wie in der KVdS, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag rund 148 € |
| Freiwillige gesetzliche Versicherung | Greift automatisch, wenn du nichts unternimmst | je nach Kasse mindestens 268,68 bis 297,81 € (kinderlos ab 23) |
| Familienversicherung über den Partner | Partner ist in der GKV, dein Gesamteinkommen beträgt höchstens 565 € (Minijob 603 €) | beitragsfrei |
| Pflichtversicherung durch einen Job | Regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden, du giltst in der Regel als Arbeitnehmer | Beiträge aus dem Arbeitsentgelt |
| Private Krankenversicherung | Gesundheitsfragen, Kündigung der Kasse nur mit Nachweis des neuen Schutzes | je nach Tarif |
Wie verlängerst du die KVdS über 30 hinaus?
Über das 30. Lebensjahr hinaus bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre bzw. persönliche Gründe die Überschreitung rechtfertigen. Das Gesetz nennt als Beispiel den Erwerb der Zugangsvoraussetzungen auf dem Zweiten Bildungsweg. Als mögliche Gründe führen Kassen außerdem Krankheit, die Pflege eines Angehörigen, einen Freiwilligendienst oder die Geburt eines Kindes an. Die Kasse prüft jeden Fall einzeln.
Den Antrag stellst du bei deiner Krankenkasse, und zwar für jedes Semester neu mit einer Begründung. Ohne bewilligte Verlängerung läuft deine Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung weiter. Welche Nachweise sinnvoll sind und wie du den Antrag aufbaust, steht im Beitrag zur Verlängerung der studentischen Krankenversicherung.
Was kostet die freiwillige Krankenversicherung für Studenten über 30?
Der Mindestbeitrag liegt 2026 zwischen 268,68 und 297,81 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du kinderlos und mindestens 23 Jahre alt bist und deine Einnahmen unter 1.318,33 € bleiben. Er ergibt sich aus dem Beitragssatz, dem Zusatzbeitrag deiner Kasse und einer Mindestbemessungsgrundlage.
Wie wird der Beitrag berechnet?
Für freiwillig Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %. Dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse, der laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand 16. Oktober 2026) zwischen 2,18 und 4,39 % liegt, wobei nicht jede Kasse allen Versicherten offensteht. Eine Übersicht aller Kassen findest du bei den Zusatzbeiträgen 2026.
Beide Sätze rechnet die Kasse auf deine gesamten Einnahmen, mindestens aber auf 1.318,33 € im Monat. Dieser Betrag ist ein Drittel der Bezugsgröße von 3.955 € (§ 240 SGB V). Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € den Beitrag. Die Pflegeversicherung kommt obendrauf: 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Auf die Mindestbemessung gerechnet sind das 47,46 € beziehungsweise 55,37 €. Du zahlst sie als freiwilliges Mitglied selbst.
| Zusatzbeitrag der Kasse | Krankenversicherung | Pflegeversicherung (kinderlos ab 23) | Summe pro Monat |
|---|---|---|---|
| 2,18 % (niedrigster Wert der Liste) | 213,31 € | 55,37 € | 268,68 € |
| 2,9 % (durchschnittlicher Zusatzbeitrag) | 222,80 € | 55,37 € | 278,17 € |
| 3,29 % | 227,94 € | 55,37 € | 283,31 € |
| 4,39 % (höchster Wert der Liste) | 242,44 € | 55,37 € | 297,81 € |
Mit Kind sinkt der Pflegebeitrag auf 47,46 €, die Summe also um 7,91 €. In der KVdS zahlst du dagegen nur 10,22 % plus Zusatzbeitrag auf pauschal 855 €. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und der Pflege für Kinderlose sind das rund 148 € im Monat. Der Unterschied zur freiwilligen Versicherung beträgt damit etwa 130 € monatlich.
Welche Einnahmen zählen für den Beitrag?
Die Kasse bemisst den Beitrag nach deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zu den Einnahmen zählen in der Regel Arbeitsentgelt, der Zuschussanteil beim BAföG (der Darlehensanteil nicht) und Stipendien. Kindergeld und Wohngeld zählen nicht. Wie sie weitere Zahlungen wie Unterhalt einordnet, erfährst du bei deiner Kasse.
Solange alle Einnahmen zusammen unter 1.318,33 € bleiben, ändert sich dein Beitrag nicht. Erst darüber steigt er bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Beispiel: Bei 1.500 € Einnahmen und einem Zusatzbeitrag von 2,9 % zahlst du 253,50 € Krankenversicherung plus 63,00 € Pflegeversicherung, zusammen 316,50 € im Monat.
Was passiert, wenn du keine Einnahmen nachweist?
Legst du der Kasse keinen Nachweis über deine Einnahmen vor, rechnet sie in der Regel mit der Beitragsbemessungsgrenze, also mit dem Höchstbeitrag. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % wären das 982,31 € Krankenversicherung plus 244,13 € Pflegeversicherung, zusammen 1.226,44 € im Monat. Reichst du die Nachweise innerhalb von zwölf Monaten nach, setzt die Kasse den Beitrag neu fest. Reiche deine Einkommensangaben deshalb gleich zu Beginn ein und frage nach, welche Unterlagen deine Kasse akzeptiert.
Hilft BAföG bei den Beiträgen?
Wer sein Studium zwischen 30 und 45 beginnt, wird grundsätzlich elternunabhängig gefördert. Das Einkommen von Eltern und Ehepartner zählt dann nicht. Ob die Altersgrenzen in deinem Fall passen, klärt das BAföG-Amt, die Voraussetzungen erklärt der Beitrag zum elternunabhängigen BAföG. Weitere Hintergründe zu Finanzierung und Alltag findest du unter Studieren mit über 30.
Wer BAföG bekommt und ab 30 seine Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlt, erhält Zuschläge von 185 € und 48 €, zusammen also 233 € im Monat. Unter 30 sind es 102 € und 35 €. Im Beispiel oben mit 278,17 € Mindestbeitrag bleibt damit eine Lücke von rund 45 €. Der Regierungsentwurf zur BAföG-Reform sieht ab dem 1. April 2027 für freiwillig Versicherte höhere Zuschläge von 223 € und 56 € vor. Beschlossen ist das noch nicht.
Kannst du als Student über 30 familienversichert sein?
Ja, über den Ehe- oder Lebenspartner, wenn dieser Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Für Ehe- und Lebenspartner gibt es keine Altersgrenze, die Grenzen 18, 23 und 25 betreffen nur Kinder. Eingetragene Lebenspartner sind Ehepartnern gleichgestellt, unverheiratete Partner nicht. Ist dein Partner privat versichert, scheidet die Familienversicherung aus.
Dein Gesamteinkommen darf 2026 höchstens 565 € im Monat betragen, bei einem Minijob gilt die Grenze von 603 €. BAföG, Kindergeld und Wohngeld zählen in der Familienversicherung nicht als Einkommen. Außerdem darfst du nicht hauptberuflich selbstständig sein. Voraussetzungen und Grenzen im Detail beschreibt der Beitrag zur Familienversicherung über den Ehepartner.
Wichtig: Freiwillige Mitgliedschaft und Familienversicherung schließen sich aus. Wer familienversichert sein will, muss die eigene freiwillige Mitgliedschaft beenden und die Kasse informieren. Über die Eltern ist das in der Regel nicht mehr möglich, denn die Familienversicherung im Studium endet dort mit dem 25. Geburtstag, nur Dienstzeiten können sie verlängern. Die Bedingungen im Studium beschreibt Familienversicherung im Studium.
Wie wirkt sich ein Job auf die Versicherung aus?
Ein Job kann den Beitrag unverändert lassen, ihn erhöhen oder dich in die Pflichtversicherung bringen. Entscheidend sind Wochenstunden und Verdienst.
- Minijob bis 603 €: Das Entgelt zählt zu den Einnahmen. Liegt die Summe aller Einnahmen unter 1.318,33 €, bleibt dein Beitrag gleich.
- Werkstudent mit höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit: Du bleibst als Arbeitnehmer kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, auch bei mehr als 603 € Verdienst; die Rentenversicherung bleibt pflichtig. Das ersetzt aber keine Krankenversicherung. Du bleibst freiwillig versichert, und die Kasse rechnet das Entgelt in der Regel zu den Einnahmen.
- Regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden: Du giltst in der Regel als Arbeitnehmer und bist pflichtversichert. Verdienst du zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat, liegst du im Übergangsbereich mit abgesenkten Arbeitnehmerbeiträgen. Als Pflichtversicherter bist du nicht mehr freiwillig versichert.
Die Rechnung für Minijob und Teilzeitjob im Detail steht unter Beitrag mit Minijob über 30.
Wann kommt die PKV für Studenten über 30 infrage?
Eine private Krankenversicherung ist auch nach dem 30. Geburtstag möglich, aber eine langfristige Entscheidung. Studententarife richten sich an junge Erstversicherte bis 30 und stehen danach meist nicht mehr offen. Der Antrag enthält Gesundheitsfragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst. Die gesetzliche Kasse kannst du nur kündigen, wenn du den neuen Schutz nachweist. Wer sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien ließ, bleibt in der Regel für das gesamte Studium privat versichert, Details stehen unter Befreiung von der Versicherungspflicht.
Die Risiken solltest du fair abwägen. Beiträge in der PKV können steigen, und der Weg zurück in die GKV ist begrenzt: Vor dem 55. Lebensjahr ist er grundsätzlich möglich, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ein Minijob reicht dafür nicht. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen. Die Optionen jenseits der 30 beschreibt der Beitrag PKV für Studenten über 30.
Wie sieht das in der Praxis aus? Drei Fallbeispiele
Die drei Beispiele sind fiktiv. Sie rechnen mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %.
Student über 30 ohne Einkommen
Beispiel: Jonas, 31, Masterstudium, keine Einnahmen, kinderlos. Seine KVdS ist mit dem Semester seines 30. Geburtstags ausgelaufen, die Kasse führt ihn als freiwilliges Mitglied weiter. Reicht er seine Einkommensangaben ein, rechnet sie mit 1.318,33 €: 222,80 € Krankenversicherung plus 55,37 € Pflegeversicherung, zusammen 278,17 € im Monat. Fehlen die Angaben, setzt sie in der Regel zunächst den Höchstbeitrag von 1.226,44 € an.
Student über 30 mit Minijob
Beispiel: Mira, 33, Zweitstudium, Minijob mit 520 € im Monat, keine weiteren Einnahmen. Weil 520 € unter 1.318,33 € liegen, ändert der Minijob ihren Beitrag nicht. Sie zahlt weiter 278,17 € im Monat. Wechselt sie später in eine Stelle mit regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden, wird sie als Arbeitnehmerin pflichtversichert und ist nicht mehr freiwillig versichert.
Student über 30 mit Kind
Beispiel: Selin, 32, Masterstudium, ein Kind, Werkstudentenjob mit 18 Wochenstunden und 1.500 € brutto im Monat. Die Kasse rechnet das Entgelt in der Regel zu den Einnahmen. Die Krankenversicherung kostet 16,9 % von 1.500 €, das sind 253,50 €. Mit Kind zahlt sie 3,6 % Pflegeversicherung, also 54,00 €. Zusammen sind es 307,50 € im Monat, ohne Kind wären es 316,50 €. Ihr Kind kann über sie beitragsfrei familienversichert sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Krankenversicherungsbeitrag wird nicht nach der Zahl der Angehörigen abgestuft. Mehr zu Geld und Versicherung mit Kind steht unter Studieren mit Kind.
Welche typischen Fehler solltest du vermeiden?
- Den Hinweis der Kasse liegen lassen. Die zwei Wochen für den Austritt laufen ab dem Hinweis, danach läuft die freiwillige Versicherung weiter.
- Die Kasse verlassen, ohne den neuen Schutz nachzuweisen. Austritt und Kündigung werden nur mit Nachweis einer anderen Absicherung wirksam.
- Einnahmen nicht angeben. Ohne Nachweis rechnet die Kasse in der Regel mit dem Höchstbeitrag.
- Den Beitragsbescheid nicht nachrechnen. Prüfe Beitragssatz, Zusatzbeitrag deiner Kasse, Pflegesatz und die Bemessungsgrundlage, die mindestens 1.318,33 € betragen muss.
- Die Verlängerung zu spät ansprechen. Kläre mit der Kasse rechtzeitig, bevor deine KVdS endet, ob ein Verlängerungsgrund vorliegt.
- Den Zusatzbeitrag aus den Augen verlieren. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du bis zum Ende des Monats kündigen, für den die Erhöhung gilt. Wirksam wird das nur mit Nachweis einer neuen Absicherung. Den Ablauf erklärt der Beitrag Krankenkasse wechseln als Student.
Häufige Fragen
Was kostet die Krankenversicherung für Studenten über 30?
2026 zahlst du in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung mindestens zwischen 268,68 und 297,81 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du kinderlos und mindestens 23 Jahre alt bist und deine Einnahmen unter 1.318,33 € bleiben. Welcher Wert für dich gilt, hängt vom Zusatzbeitrag deiner Kasse ab. Mit Kind sinkt der Pflegebeitrag um 7,91 €.
Bin ich mit 31 im Studium noch in der studentischen Krankenversicherung?
In der Regel nicht. Die KVdS endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst. Nur mit begründetem Antrag, etwa wegen des Zweiten Bildungswegs, geht sie weiter. Auf die Zahl der Fachsemester kommt es nicht mehr an: Die früher genannte Grenze von 14 Fachsemestern gilt seit 2020 nicht mehr.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag in der freiwilligen GKV?
Die Kasse rechnet mindestens mit Einnahmen von 1.318,33 € im Monat. Darauf zahlst du 14,0 % plus Zusatzbeitrag, dazu 3,6 % oder 4,2 % Pflegeversicherung. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das für Kinderlose 278,17 €. Mehr zahlst du nur, wenn deine Einnahmen über 1.318,33 € liegen.
Kann ich als Student über 30 in die Familienversicherung?
Ja, über den Ehe- oder Lebenspartner, wenn er gesetzlich versichert ist und dein Gesamteinkommen höchstens 565 € im Monat beträgt, bei einem Minijob 603 €. Für Partner gibt es keine Altersgrenze. Über die Eltern endet die Familienversicherung im Studium in der Regel mit 25. Deine freiwillige Mitgliedschaft musst du für den Wechsel beenden.
Muss ich mich selbst bei der Krankenkasse melden, wenn die KVdS endet?
In der Regel nicht, denn die Anschlussversicherung greift automatisch, wenn du nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse austrittst und einen anderen Schutz nachweist. Aktiv werden musst du, wenn du verlängern, in die Familienversicherung wechseln oder die Kasse verlassen willst, und für deine Einkommensangaben.
So gehst du jetzt vor
- Notiere, in welchem Semester du 30 wirst, und frage bei deiner Hochschule nach dem Semesterende.
- Prüfe, ob ein Verlängerungsgrund vorliegt, sammle die Belege und stelle den Antrag vor Semesterende.
- Kläre, ob eine Familienversicherung über deinen Partner möglich ist, wenn dein Einkommen unter 565 € liegt.
- Reiche der Kasse deine Einnahmen ein und rechne den Beitragsbescheid nach.
- Entscheide dich bei der PKV nicht unter Zeitdruck, denn die Entscheidung wirkt lange.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.