Als Student bist du in der Regel bis zu deinem 25. Geburtstag über die gesetzliche Krankenversicherung eines Elternteils familienversichert, ohne eigenen Beitrag. Voraussetzung ist, dass dein Gesamteinkommen 565 € im Monat nicht übersteigt, bei einem reinen Minijob liegt die Grenze bei 603 €. Danach gilt die studentische Krankenversicherung bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Eine PKV setzt im Studium in der Regel die Befreiung von der Versicherungspflicht voraus.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Familienversicherung als Student endet spätestens mit dem 25. Geburtstag. Wird das Studium vorher abgeschlossen, endet sie mit dem Semesterende.
- Die Einkommensgrenze beträgt 2026 565 € im Monat, bei einem reinen Minijob 603 €. Für Arbeitnehmer erhöht sich der Wert auf bis zu 667,50 €.
- BAföG, Unterhalt und Kindergeld zählen nicht zum Einkommen.
- Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, ist für diese Zeit nicht familienversichert. Die Befreiung ist unwiderruflich.
- Nach der Familienversicherung folgt meist die studentische Krankenversicherung mit rund 143 bis 148 € im Monat.
Wer kann sich familienversichern?
Familienversichert sind Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Kind eines gesetzlich versicherten Elternteils musst du mehrere Voraussetzungen erfüllen.
- Du hast deinen Wohnsitz im Inland.
- Du bist nicht selbst versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit.
- Du bist nicht hauptberuflich selbstständig tätig.
- Dein Gesamteinkommen überschreitet die Grenze nicht.
Bei einem privat versicherten Elternteil mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 6.450 € im Monat) sind Kinder nicht familienversichert. Ob das auf dich zutrifft, prüft deine Krankenkasse im Einzelfall.
Bis wann bist du als Student familienversichert?
Die Altersgrenze hängt davon ab, was du machst. Im Studium bist du bis zum 25. Geburtstag familienversichert, danach endet die Familienversicherung.
| Alter und Situation | Regel |
|---|---|
| Bis 18 Jahre | Ohne weitere Voraussetzung |
| Bis 23 Jahre | Wenn du nicht erwerbstätig bist |
| Bis 25 Jahre | Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder freiwilligem sozialem oder ökologischem Jahr |
| Über 25 Jahre | Bei gesetzlicher Dienstpflicht verlängert sich die Familienversicherung um die Dauer des Dienstes. Bei freiwilligem Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst, vergleichbarem Freiwilligendienst oder Entwicklungshelfertätigkeit sind es höchstens zwölf Monate |
Ein abgeschlossenes Studium beendet die Familienversicherung mit dem Ende des Semesters, spätestens mit dem 25. Geburtstag. Ohne Ausbildung, etwa nach einem Studienabbruch, endet sie mit dem 23. Geburtstag, bis wieder eine Ausbildung beginnt.
Der Gesetzgeber regelt das in § 10 SGB V.
Welche Einkommensgrenze gilt bei der Familienversicherung?
Maßgeblich ist das Gesamteinkommen aus allen Einnahmen. 2026 beträgt die Grenze 565 € im Monat. Bei einem ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gilt die Minijob-Grenze von 603 €. Arbeitnehmer dürfen die Werbungskostenpauschale von 102,50 € abziehen, sodass bis zu 667,50 € Arbeitsentgelt möglich sind. Bei Selbstständigkeit gibt es keine Pauschale.
Zum Einkommen zählen Arbeitseinkommen, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen, Zinsen über dem Sparerfreibetrag von 1.000 € und Abfindungen für einen bestimmten Zeitraum. Nicht zählen BAföG, Unterhalt der Eltern, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld und steuerfreie Stipendien.
Für 2027 ist eine Einkommensgrenze von 590 € vorgesehen (Minijob: 633 €). Das ist geplant und noch nicht beschlossen.
Was gilt bei Nebenjob und Werkstudentenstelle?
Ein Minijob bis 603 € im Monat lässt die Familienversicherung bestehen, wenn er deine einzige Beschäftigung ist. Eine Werkstudentenstelle liegt in der Regel darüber. Dann bist du nicht mehr familienversichert und gehst in die studentische Krankenversicherung. Der Werkstudent bleibt bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, die Rentenversicherung bleibt Pflicht.
Beispiel: Mia, 22, Werkstudentin mit 15 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 €. Das sind etwa 208,50 € pro Woche und rund 903 € im Monat. Sie liegt über 565 € und über 667,50 € und ist damit nicht mehr familienversichert. Ben, 21, arbeitet dagegen in einem Minijob mit 603 € im Monat und bleibt familienversichert.
Kurzfristige Jobs sind eine Ausnahme: Bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, wenn sie von vornherein befristet sind. Alle Regeln zu den einzelnen Modellen findest du im Beitrag zur Krankenversicherung mit Nebenjob.
Was passiert, wenn die Familienversicherung endet?
Du musst deine Krankenkasse informieren, sobald du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst. Im Studium folgt bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst, die studentische Krankenversicherung. Der Beitrag samt Pflegeversicherung beträgt 2026 118,16 € (unter 23 Jahren oder mit Kind) beziehungsweise 123,29 € (kinderlos ab 23), dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind es rund 143 € beziehungsweise 148 €. Mehr zu den Konditionen steht im Beitrag zu den Kosten und Grenzen der GKV für Studierende.
Die Hochschule verlangt bei der Einschreibung eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse über deinen Versicherungsstatus, auch von Privatversicherten. Du kannst sie frühestens am 1. Juni (Wintersemester) oder 1. Dezember (Sommersemester) abrufen.
Familienversicherung nach dem Studium: Wie geht es weiter?
Nach dem Abschluss endet die Familienversicherung mit dem Semesterende, längstens mit dem 25. Geburtstag. Danach hängt die Absicherung davon ab, was folgt.
- Job mit Sozialversicherungspflicht: Du bist als Arbeitnehmer pflichtversichert, der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags.
- Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung: Es besteht Pflichtversicherung.
- Keine Leistung, Einkommen bis 565 €: Familienversicherung ist möglich, bei Erwerbslosen aber nur bis zum 23. Geburtstag.
- Sonst: Die Mitgliedschaft läuft als freiwillige Versicherung weiter. Der Mindestbeitrag einschließlich Pflegeversicherung liegt 2026 bei rund 277 € im Monat (Beispiel mit 14,6 % Beitragssatz und 2,18 % Zusatzbeitrag), der genaue Betrag hängt vom Zusatzbeitrag deiner Kasse ab. Ein Austritt wirkt nur mit Nachweis einer anderen Absicherung.
Wer in die PKV wechseln will, muss den neuen Schutz vor der Kündigung der gesetzlichen Versicherung nachweisen. Was nach dem Studium mit einer PKV passiert, erklärt der Beitrag Was passiert nach dem Studium mit deiner PKV?
Familienversicherung oder PKV im Studium: Was ist besser?
Solange du familienversichert bist, zahlst du keinen Beitrag. Das ist der klare Vorteil. Die PKV kommt im Studium über die Befreiung von der Versicherungspflicht ins Spiel, die du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei deiner Krankenkasse beantragst. Wann das in deinem Fall beginnt, klärt die Kasse.
| Kriterium | Familienversicherung | PKV im Studium |
|---|---|---|
| Beitrag | Keiner | Eigener Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheit, Tarif und Selbstbehalt |
| Voraussetzung | Alter, Einkommensgrenze, Studium, gesetzlich versicherter Elternteil | Befreiung von der Versicherungspflicht und Gesundheitsfragen |
| Leistungen | Wie die gesetzliche Krankenversicherung | Nach Tarif |
| Dauer | Bis spätestens 25 | Befreiung gilt in der Regel für das gesamte Studium |
| Ende und Rückkehr | Endet mit Alter, Einkommensgrenze oder Befreiung | Rückkehr in die GKV nur in engen Fällen |
Die Befreiung ist unwiderruflich. Für die Zeit der Befreiung gibt es keine Familienversicherung. Ein Wechsel in die GKV ist in der Regel erst nach dem Studium möglich, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Beiträge in der PKV können steigen, und der Antrag enthält Gesundheitsfragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst.
Wird eine privat versicherte Person gesetzlich pflichtversichert, kann sie die PKV innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Pflicht kündigen. Ein Anspruch auf Familienversicherung steht der Pflicht gleich.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat Lücken, etwa bei Brillen. Erwachsene haben nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung oder bei mehr als 6,0 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit (bei Hornhautverkrümmung mehr als 4,0) Anspruch auf Sehhilfen. Beim Zahnersatz beträgt der Festzuschuss 2026 grundsätzlich 60 % der Regelversorgung, ab 2027 ist eine Absenkung auf 50 % beschlossen. Welche Lücken es gibt, steht im Beitrag zu den Leistungslücken der Krankenkasse. Die Kosten der PKV und die Frage, ob sie sich lohnt, behandeln PKV im Studium im Überblick und der Vergleich von PKV und GKV. Bei der Rückkehr hilft der Beitrag zur Rückkehr in die GKV.
Häufige Fragen
Bis wann ist man als Student familienversichert?
Bis zum 25. Geburtstag, solange du studierst und dein Gesamteinkommen 565 € im Monat nicht übersteigt. Beendest du das Studium früher, endet die Familienversicherung mit dem Semesterende. Länger geht es bei gesetzlicher Dienstpflicht (für die Dauer des Dienstes) und bei Freiwilligendiensten (höchstens zwölf Monate).
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei der Familienversicherung?
2026 sind es 565 € im Monat für alle Einnahmen zusammen. Bei einem ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gilt die Minijob-Grenze von 603 €. Arbeitnehmer können 102,50 € Werbungskostenpauschale abziehen und kommen auf bis zu 667,50 €. BAföG, Unterhalt und Kindergeld zählen nicht.
Bleibe ich mit Minijob familienversichert?
Ja, solange der Minijob deine einzige Beschäftigung ist und du höchstens 603 € im Monat verdienst. Ein zweiter Job oder weiteres Einkommen wird zusammengerechnet. Bei Zweifeln hilft ein Anruf bei der Krankenkasse deiner Eltern, die die Familienversicherung führt.
Kann ich familienversichert bleiben, wenn ich mich von der Versicherungspflicht befreien lasse?
Nein. Wer sich befreien lässt, erfüllt eine Voraussetzung der Familienversicherung nicht mehr. Für die Dauer der Befreiung scheidet sie aus, und die Befreiung gilt in der Regel für das ganze Studium.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe dein Alter und dein monatliches Gesamteinkommen gegen die Grenzen.
- Bei einem Nebenjob rechnest du das Einkommen vorab aus und hältst Minijob-Grenze und Wochenstunden im Blick.
- Melde Änderungen früh deiner Krankenkasse, damit keine Lücke entsteht.
- Plane den Übergang zur studentischen Krankenversicherung, wenn du 25 wirst oder die Einkommensgrenze überschreitest.
- Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Bewertungen von Kundinnen und Kunden zu Academycon findest du bei ProvenExpert und Trustlocal. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einem Bericht im VersicherungsJournal. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.