Die Krankenversicherung als Student unter 25 ist in der Regel beitragsfrei: Du bist über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils mitversichert, solange du studierst und dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt. Bei einem Minijob als einziger Beschäftigung liegt die Grenze bei 603 €. Wer darüber liegt oder 25 wird, wechselt in die studentische Krankenversicherung (KVdS) und zahlt dort rund 143 bis 148 € im Monat.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Familienversicherung gilt für Studierende bis 25, wenn ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist.
- Die Einkommensgrenze beträgt 2026 monatlich 565 €, bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung 603 €, bei abhängiger Beschäftigung bis 667,50 € Arbeitsentgelt.
- BAföG, Kindergeld und Unterhalt der Eltern zählen nicht zum Einkommen.
- Wer die Grenze regelmäßig überschreitet, fällt in die KVdS und zahlt Beiträge. Die Kasse muss darüber informiert werden.
Wer ist als Student unter 25 familienversichert?
Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen eines gesetzlich Versicherten. Als Kind kannst du über ein Elternteil mitversichert sein, das Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Regeln stehen in § 10 SGB V.
Dafür müssen fünf Voraussetzungen zusammenkommen:
- Du hast deinen Wohnsitz im Inland.
- Du bist nicht selbst pflichtversichert, etwa als Arbeitnehmer, und auch nicht freiwillig versichert.
- Du bist nicht versicherungsfrei und nicht von der Versicherungspflicht befreit.
- Du bist nicht hauptberuflich selbstständig.
- Dein Gesamteinkommen liegt höchstens bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, das sind 2026 genau 565 €.
Die Familienversicherung geht der studentischen Pflichtversicherung vor. Wer familienversichert sein kann, landet also nicht automatisch in der KVdS. Dual Studierende mit Ausbildungsvergütung sind dagegen als Beschäftigte pflichtversichert und deshalb in der Regel nicht familienversichert.
Bis wann bist du als Student familienversichert?
Studierende sind bis 25 familienversichert. Die Altersgrenzen hängen von deiner Situation ab.
| Situation | Altersgrenze |
|---|---|
| Ohne weitere Voraussetzung | bis 18 |
| Nicht erwerbstätig | bis 23 |
| Schul- oder Berufsausbildung, Studium, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr | bis 25 |
| Ausbildung durch gesetzliche Dienstpflicht verzögert | über 25 hinaus für die Dauer des Dienstes |
| Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst | über 25 hinaus, höchstens zwölf Monate |
Schließt du dein Studium ab, bleibt die Familienversicherung bis zum Ende des Semesters bestehen, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Was danach folgt, erklärt der Beitrag Krankenversicherung nach dem 25. Geburtstag. Die allgemeine Entscheidung zwischen Familienversicherung und privater Krankenversicherung findest du im Beitrag Familienversicherung im Studium.
Wie viel darf ich als familienversicherter Student verdienen?
Die Einkommensgrenze liegt 2026 bei 565 € im Monat für alle Einnahmen zusammen. Für einen Minijob als einzige Beschäftigung gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 €. Wer in einer abhängigen Beschäftigung arbeitet, darf die Werbungskostenpauschale von 102,50 € abziehen und kommt auf bis zu 667,50 € Arbeitsentgelt.
| Einkommensart | Grenze 2026 pro Monat |
|---|---|
| Gesamteinkommen allgemein | 565 € |
| Ausschließlich Minijob | 603 € |
| Abhängige Beschäftigung, mit Werbungskostenpauschale | bis 667,50 € Arbeitsentgelt |
| Selbstständige Nebentätigkeit | 565 € Gewinn, ohne Pauschale |
| Zinsen | zählen erst über dem Sparerfreibetrag von 1.000 € im Jahr |
Die Prüfung nach Einkommensteuerrecht fasst alle Einkünfte zusammen: Nebenjobs, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Miet- und Zinseinnahmen. Eine gelegentliche, unvorhersehbare Überschreitung der Grenze kann unschädlich sein. Wie lange das gilt, legt deine Krankenkasse fest, deshalb solltest du sie vorher fragen.
Was zählt als Einkommen und was nicht?
Zum Einkommen zählen Arbeitsentgelt, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Miet- und Zinseinnahmen (Zinsen erst über dem Sparerfreibetrag) sowie Abfindungen für einen bestimmten Zeitraum. Nicht mitgerechnet werden BAföG, Kindergeld, Unterhalt der Eltern, Wohngeld und Elterngeld.
BAföG gefährdet deine Familienversicherung also nicht. Wie lange Kindergeld für Studierende gezahlt wird, erklärt der Beitrag Kindergeld im Studium.
Wie wirken sich Minijob und Nebenjob aus?
Am einfachsten ist die Rechnung bei einem Minijob. Bis 603 € im Monat bleibst du familienversichert, solange dies deine einzige Beschäftigung ist. Bei einem Werkstudentenjob mit höherem Verdienst zieht die Kasse von deinem Arbeitsentgelt die Werbungskostenpauschale von 102,50 € ab, sodass du bis 667,50 € verdienen darfst.
Hier drei Beispiele für 2026:
| Beispiel | Verdienst pro Monat | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Lea, 21, Minijob als einzige Beschäftigung | 520 € | unter 603 € | familienversichert |
| Jonas, 23, Werkstudentenjob | 640 € | 640 € minus 102,50 € = 537,50 € und damit unter 565 € | familienversichert |
| Mara, 22, Werkstudentenjob | 900 € | 900 € minus 102,50 € = 797,50 € und damit über 565 € | nicht mehr familienversichert, KVdS |
Mehr zu Nebenjob und Krankenversicherung findest du im Beitrag Nebenjob und Krankenversicherung. Arbeitest du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche, bleibst du in der KVdS versichert, auch wenn dein Verdienst die Grenze der Familienversicherung übersteigt.
Ab 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 € (beschlossen). Die Einkommensgrenze der Familienversicherung soll nach den Rechengrößen für 2027 bei 590 € liegen, das ist noch nicht endgültig.
Was gilt im Urlaubssemester, im Praktikum und in den Semesterferien?
Im Urlaubssemester ändert sich an der Versicherungsart grundsätzlich nichts: Die Pflicht zur studentischen Versicherung gilt auch für Beurlaubte, und die Familienversicherung geht dieser Pflicht vor. Details stehen im Beitrag Krankenversicherung im Urlaubssemester.
Wer ein bezahltes Praktikum vor oder nach dem Studium macht und dabei nicht immatrikuliert ist, ist sozialversicherungspflichtig und muss sich als Familienversicherte oder Familienversicherter bei einem Verdienst über 603 € selbst versichern.
Bei von vornherein befristeten Ferienjobs von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr klärst du die Anrechnung des Verdienstes am besten vor Jobbeginn mit der Kasse.
Was gilt, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Ist nur ein Elternteil gesetzlich versichert, kannst du über dieses Elternteil familienversichert sein. Ist ein Elternteil privat versichert, gilt eine Grenze für sein Einkommen: Liegt sein Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 6.450 € im Monat (2026), sind Kinder in der Regel nicht familienversichert. Die genauen Bedingungen prüft die Kasse des gesetzlich versicherten Elternteils im Einzelfall.
Eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn du dich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen hast. Die Befreiung gilt in der Regel für das gesamte Studium. Wie der Antrag funktioniert, steht im Beitrag Befreiung von der Versicherungspflicht.
Wie meldest du dich in der Familienversicherung an?
Der Anschluss läuft über die Krankenkasse des Elternteils, das dort Mitglied ist. Die Kasse sagt dir, welche Angaben und Nachweise sie braucht. Für die Einschreibung verlangt die Hochschule eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse über deinen Versicherungsstatus. Abrufbar ist sie frühestens ab 1. Juni (Wintersemester) bzw. 1. Dezember (Sommersemester).
Ändert sich später etwas, etwa durch einen neuen Job oder ein höheres Einkommen, informierst du die Kasse. Das gilt auch, wenn du hauptberuflich selbstständig wirst.
Was passiert, wenn die Familienversicherung wegfällt?
Die Familienversicherung endet, wenn du die Einkommensgrenze überschreitest, hauptberuflich selbstständig wirst, selbst pflichtversichert oder freiwillig versichert bist oder dich befreien lässt. Als Student rutschst du dann in der Regel in die KVdS.
Dort zahlst du 2026 einen Basisbeitrag von 87,38 € plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung, zusammen rund 143 € (unter 23 Jahren) bzw. 148 € (kinderlos ab 23) bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Die Rechnung steht im Beitrag Krankenversicherung im Studium nach Alter.
| Merkmal | Werte 2026 | 2027 (Status) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Einkommensgrenze (Gesamteinkommen) | 565 Euro im Monat | 590 Euro (berechnet, geplant, noch nicht beschlossen; Bundesratszustimmung offen) | § 10 SGB V; geplante Verordnung |
| Minijob-Sonderfall | 603 Euro im Monat | 633 Euro (amtlich) | § 10 Abs. 1 Satz 5 SGB V; Minijob-Zentrale |
| Altersgrenze in Ausbildung | 25 Jahre | unverändert | § 10 Abs. 2 SGB V |
| Verlängerung der Altersgrenze | um die Dauer von Dienst und Freiwilligendienst | unverändert | § 10 Abs. 2 SGB V |
| Bezugsgröße monatlich (Grundlage) | 3.955 Euro | 4.130 Euro (geplant, noch nicht beschlossen; Kabinett 7.10.2026) | BMAS, geplante Verordnung |
Häufige Fragen
Wie viel darf ich als familienversicherter Student verdienen?
2026 sind es 565 € im Monat für alle Einnahmen zusammen, bei einem Minijob als einziger Beschäftigung 603 €. Bei einer abhängigen Beschäftigung zählt das Arbeitsentgelt nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 102,50 €, sodass bis zu 667,50 € möglich sind. Eine gelegentliche, unvorhersehbare Überschreitung kann unschädlich sein. Wie lange das gilt, klärst du vorher mit deiner Krankenkasse.
Zählt BAföG als Einkommen für die Familienversicherung?
Nein. BAföG, Kindergeld, Unterhalt der Eltern, Wohngeld und Elterngeld zählen nicht zum Einkommen und gefährden die Familienversicherung nicht. Zinsen und Mieteinnahmen werden dagegen mitgerechnet, Zinsen allerdings erst über dem Sparerfreibetrag von 1.000 €.
Bin ich während des Urlaubssemesters familienversichert?
In der Regel ja. Die Pflichtversicherung für Studierende gilt auch im Urlaubssemester, und die Familienversicherung hat Vorrang. Entscheidend sind weiterhin Altersgrenze, Einkommensgrenze und die Mitgliedschaft des Elternteils in der gesetzlichen Kasse. Kläre den Einzelfall mit deiner Kasse.
Was gilt, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Dann bist du nur familienversichert, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und die Voraussetzungen erfüllt. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als 6.450 € brutto im Monat (2026), sind Kinder in der Regel nicht familienversichert. Die Kasse des gesetzlich versicherten Elternteils prüft deinen Fall.
Wie melde ich mich in die Familienversicherung an?
Du wendest dich an die Krankenkasse des Elternteils, das dort Mitglied ist. Die Kasse nennt dir die nötigen Angaben. Für die Einschreibung verlangt die Hochschule außerdem eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Kasse über deinen Versicherungsstatus.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist und ob du unter 25 bist.
- Rechne dein Einkommen zusammen und vergleiche es mit 565 €, bei einem reinen Minijob mit 603 €.
- Melde dich bei der Kasse des Elternteils und kläre mit ihr die Bestätigung für die Hochschule.
- Informiere die Kasse sofort, wenn du die Grenze überschreitest oder eine Selbstständigkeit beginnst.
- Bereite den Wechsel in die KVdS vor, wenn du 25 wirst.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex.
Passend dazu
- Krankenversicherung nach dem 25. Geburtstag
- Familienversicherung im Studium
- Kindergeld im Studium
- Krankenversicherung im Studium nach Alter
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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