Du studierst und fragst dich, ob dir noch Kindergeld zusteht – oder wie lange deine Eltern es eigentlich noch bekommen? Die Antwort: In vielen Fällen hast du auch im Studium Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Und das kann sich richtig lohnen – monatlich bis zu 250 Euro mehr auf dem Konto! 💶🎓
In diesem Artikel erklären wir dir, wann du als Student:in Anspruch auf Kindergeld hast, wie du es unkompliziert beantragst und worauf du bei Fristen und Nachweisen achten solltest. Außerdem bekommst du hilfreiche Tipps, was bei Nebenjobs, Urlaubssemestern oder Studienverzögerungen gilt – inklusive echter Erfahrungen von Studierenden und Antworten auf häufige Fragen zur Familienkasse. Für alle, die sich finanzielle Sicherheit im Studium sichern wollen – seriös, verständlich und ohne Papierkram-Panik.
Viele Studierende wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf Kindergeld haben
Oder denken, das wäre nur ein Thema für ihre Eltern. Dabei kann das Kindergeld auch im Studium eine richtig wertvolle Unterstützung sein – gerade wenn’s am Monatsende mal wieder knapp wird. In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen: Wer bekommt wie lange Kindergeld? Was ist mit Übergangszeiten, Masterstudium oder Minijob? Und wie kommst du selbst ans Geld, wenn du schon ausgezogen bist? 🙌
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Solange du unter 25 bist und dich in einer ersten Ausbildung oder einem ersten Studium befindest, bekommst du (bzw. deine Eltern) automatisch Kindergeld. Egal, ob du eine Ausbildung machst, studierst oder einen dualen Studiengang absolvierst – das zählt alles!
👉 Wichtig: Ein Zweitstudium oder eine zweite Ausbildung ist auch kindergeldberechtigt – allerdings nur, wenn du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Dabei ist es egal, wie viel du verdienst – die Stundenzahl ist entscheidend!
Ob zwischen Schulabschluss und Studienstart, zwischen Bachelor und Master oder nach einer abgebrochenen Ausbildung: Du behältst den Anspruch, solange die Übergangszeit maximal 4 Monate dauert. Super praktisch, wenn du z. B. auf einen Studienplatz wartest oder einen Freiwilligendienst machst (FSJ, FÖJ, BFD).
Klar darfst du nebenbei arbeiten – aber: Wenn du schon einen Abschluss hast und im Zweitstudium bist, darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den Anspruch nicht zu verlieren. Falls du z. B. den Master machst und nebenbei im Büro jobbst – immer auf die Stundenzahl achten!
Auch dann kannst du Kindergeld bekommen – aber nur, wenn du nachweisen kannst, dass du dich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemühst. Dazu zählt:
Wichtig: Sobald du nicht aktiv suchst, entfällt der Anspruch!
Seit Januar 2023 gibt es einen einheitlichen Satz: 250 Euro pro Monat – pro Kind. Egal ob Erstes oder Viertes.
Beispiel:
Solange du noch zu Hause wohnst, bekommen deine Eltern das Kindergeld. Bist du aber ausgezogen, kannst du dich selbst als Zahlungsempfänger eintragen lassen. Das geht ganz einfach mit einem formlosen Antrag bei der Familienkasse.
Ja! Wenn du eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hast, die dich an einer selbstständigen Lebensführung hindert, kannst du auch nach dem 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld bekommen. Dafür musst du allerdings einen Antrag stellen und ärztliche Nachweise einreichen.
Kindergeld ist eine richtig hilfreiche Unterstützung für dein Studium – egal ob im Bachelor, Master, mit Praktikum oder FSJ. Wichtig ist nur: Achte auf die Voraussetzungen und Fristen. Wenn du ausziehst, kümmere dich darum, dass das Geld bei dir ankommt. Und falls du Fragen hast – wir helfen dir gern! 💬💡
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