Wer als Student oder Studentin gesetzlich pflichtversichert ist, bleibt es auch im Urlaubssemester: Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich auch für Beurlaubte, wie das Studierendenwerk beschreibt. Die Krankenversicherung im Urlaubssemester kostet 2026 zwischen 118,16 € und 123,29 € im Monat plus Zusatzbeitrag deiner Kasse. Auch privat Versicherte und Familienversicherte bleiben abgesichert, für sie gelten aber andere Regeln.
Kurz beantwortet: Bleibst du im Urlaubssemester krankenversichert?
Ja, in der Regel. Wer eingeschrieben bleibt, behält seinen Versicherungsschutz im Urlaubssemester. Pflichtversicherte zahlen den studentischen Beitrag weiter, Familienversicherte bleiben beitragsfrei, solange die Einkommensgrenze von 565 € im Monat eingehalten wird. Privat Versicherte behalten ihren Vertrag. Kläre den Status vor Semesterbeginn bei deiner Krankenkasse, damit keine Lücke entsteht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Urlaubssemester beendet weder die studentische Pflichtversicherung noch eine bestehende Befreiung zugunsten der PKV.
- In der studentischen Pflichtversicherung zahlst du 2026 zwischen 118,16 € und 123,29 € plus Zusatzbeitrag, unabhängig davon, ob du BAföG bekommst.
- Familienversicherte zahlen keinen Beitrag, dürfen aber höchstens 565 € im Monat verdienen (Minijob: 603 €).
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt keinen medizinischen Rücktransport aus dem Ausland. Dafür brauchst du eine private Auslandskrankenversicherung.
- Eine Exmatrikulation ist kein Urlaubssemester und beendet die studentische Pflichtversicherung zum Semesterende.
Bleibe ich im Urlaubssemester krankenversichert?
Ja. Mit der Beurlaubung bleibst du an deiner Hochschule eingeschrieben, und an der Einschreibung hängt die studentische Pflichtversicherung (KVdS) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V. Was das für dich bedeutet, hängt davon ab, wie du bisher versichert bist.
| Dein Status | Was im Urlaubssemester gilt |
|---|---|
| Studentische Pflichtversicherung (GKV) | Bleibt bestehen, der Beitrag läuft weiter |
| Von der Versicherungspflicht befreit (PKV) | Befreiung und privater Vertrag bleiben bestehen |
| Familienversichert | Beitragsfrei, solange die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Exmatrikuliert | Kein Urlaubssemester, die Pflichtversicherung endet zum Semesterende |
Die Grundlagen zur studentischen Versicherung findest du in unserem Beitrag zur Krankenversicherung im Studium.
Was kostet die Krankenversicherung im Urlaubssemester?
Als Pflichtversicherte zahlst du den normalen Studierendenbeitrag. Er wird 2026 aus einer festen Bemessungsgrundlage von 855 € berechnet. Darauf fallen 10,22 % an, also 87,38 € für die Krankenversicherung. Dieser Basisbeitrag ist bundesweit gleich und hängt nicht vom BAföG-Bezug ab. Dazu kommen die Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag deiner Kasse.
| Fall (2026) | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Summe ohne Zusatzbeitrag |
|---|---|---|---|
| Unter 23 Jahren oder mit einem Kind | 87,38 € | 30,78 € | 118,16 € |
| Kinderlos ab 23 Jahren | 87,38 € | 35,91 € | 123,29 € |
Beispiel: Mia ist 24, kinderlos und hat sich für ein Semester beurlauben lassen. Ihre Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,9 %, das entspricht dem Durchschnittswert für 2026. Der Zusatzbeitrag beträgt 855 € × 2,9 % = 24,80 €. Insgesamt zahlt Mia 87,38 € + 35,91 € + 24,80 € = 148,09 €, also rund 148 € im Monat. Wie hoch dein Zusatzbeitrag ist, erfährst du bei deiner Kasse.
Was gilt im Urlaubssemester für die PKV?
Wer sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien ließ, bleibt privat versichert. Die Befreiung gilt für das gesamte Studium und lässt sich nicht widerrufen. Ein Urlaubssemester unterbricht das Studium nicht, deshalb endet die Befreiung dadurch nicht. Dein privater Vertrag läuft weiter, und der Beitrag bleibt fällig.
Kündige den Vertrag nicht auf eigene Faust. Ein Vertrag, der deine Versicherungspflicht erfüllt, lässt sich nur kündigen, wenn du einen gleichwertigen Anschluss nachweist, und zwar innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung. Behalte außerdem im Blick, dass private Beiträge angepasst werden können. Das gilt unabhängig vom Urlaubssemester. Die Schritte bei der Entscheidung für die PKV beschreibt der Beitrag so wechselst du in die PKV.
Für internationale Studierende gelten dieselben Grundsätze, auch hier unterbricht ein Urlaubssemester das Studium nicht. Mehr dazu steht im Ratgeber PKV für internationale Studierende. Die Rechtsgrundlage zur Befreiung findest du in § 8 SGB V, eine verständliche Übersicht bietet die Verbraucherzentrale.
Bleibt die Familienversicherung im Urlaubssemester bestehen?
Das hängt von den üblichen Voraussetzungen ab. Kinder sind über die Eltern bis 23 Jahre familienversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind, und bis 25 Jahre bei Schulausbildung oder Studium. Wer familienversichert ist, ist nicht zusätzlich in der studentischen Pflichtversicherung. Lass dir von der Kasse deiner Eltern vor Beginn der Beurlaubung bestätigen, dass die Familienversicherung weiterläuft.
Wer im Urlaubssemester arbeitet, muss die Einkommensgrenze beachten: 565 € Gesamteinkommen im Monat, bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung 603 €. BAföG und Kindergeld zählen nicht mit. Wird die Grenze überschritten, endet die Familienversicherung, und du musst die Kasse informieren. Eine gelegentliche, unvorhersehbare Überschreitung kann unschädlich sein. Wie lange das gilt, klärst du vorher mit deiner Krankenkasse.
Urlaubssemester oder Exmatrikulation: Was ändert sich bei der Versicherung?
Beim Urlaubssemester bleibst du eingeschrieben, bei der Exmatrikulation nicht. Für die Krankenversicherung zählt genau dieser Unterschied. Wirst du exmatrikuliert, endet die studentische Pflichtversicherung mit Ablauf des Semesters, für das du dich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet hast. Schreibst du dich innerhalb eines Monats nach Semesterende wieder ein, bleibt die Mitgliedschaft bestehen. Rechtsgrundlage ist § 190 Abs. 9 SGB V, den Wortlaut findest du bei Gesetze im Internet.
Danach läuft die Mitgliedschaft bei der Kasse in der Regel als freiwillige Versicherung weiter. Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten, aber nur mit Nachweis einer anderen Absicherung. Eine weitere Grenze ist das Alter: Die studentische Pflichtversicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst. Was dann möglich ist, erklärt der Beitrag PKV für Studenten über 30.
Reicht meine Krankenkasse im Urlaubssemester im Ausland?
In der EU, im EWR und in der Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes. Örtliche Zuzahlungen können anfallen. Wer in Deutschland eingeschrieben bleibt und seinen Wohnsitz hier behält, bleibt in der studentischen Pflichtversicherung.
Was die gesetzliche Kasse nicht zahlt, ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland. Dafür ist eine private Auslandskrankenversicherung üblich. Sie sollte zur Dauer deines Aufenthalts passen und den Rücktransport einschließen. Klassische Reiseversicherungen gelten oft nur für eine begrenzte Zahl von Tagen je Reise, bei mehreren Monaten brauchst du eine Langzeitpolice. In Ländern ohne Abkommen, etwa den USA, solltest du dich privat absichern.
Was passiert im Urlaubssemester mit BAföG und Kindergeld?
Ob und in welcher Höhe du während der Beurlaubung BAföG bekommst, entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung deines Studierendenwerks. Frag dort vor der Beurlaubung nach. Dein Krankenversicherungsbeitrag ändert sich dadurch nicht, weil der Basisbeitrag nicht vom BAföG-Bezug abhängt. Auch beim Kindergeld kann die Beurlaubung eine Rolle spielen. Informiere deshalb die Familienkasse über die Beurlaubung und frage nach, was für dich gilt.
Wenn du dich wegen Krankheit beurlauben lässt, beachte: Studierende in der Pflichtversicherung haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei Schwangerschaft kannst du dich während Mutterschutz und Elternzeit beurlauben lassen. Welche Leistungen dir zustehen, klärst du am besten direkt mit deiner Kasse.
Häufige Fragen
Muss ich im Urlaubssemester weiter Krankenversicherung zahlen?
Ja, wenn du in der studentischen Pflichtversicherung oder privat versichert bist. Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich auch für Beurlaubte, und ein Urlaubssemester unterbricht das Studium nicht. Beitragsfrei bist du nur als Familienversicherte oder Familienversicherter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Fragen zu deinem Beitrag hilft dir deine Kasse.
Bin ich im Urlaubssemester automatisch krankenversichert?
Wenn du vorher pflichtversichert, privat versichert oder familienversichert warst, bleibt dieser Schutz bestehen, denn du bleibst eingeschrieben. Eine neue Anmeldung ist dafür nicht nötig. Teile deiner Kasse trotzdem mit, dass du dich beurlauben lässt, vor allem wenn du ins Ausland gehst oder während der Beurlaubung arbeitest.
Zahlt meine Krankenkasse im Urlaubssemester im Ausland?
In der EU, im EWR und in der Schweiz übernimmt die Kasse mit der EHIC medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes. Den Rücktransport nach Deutschland zahlt sie nicht. Außerhalb dieser Länder solltest du dich zusätzlich privat absichern. Eine Auslandskrankenversicherung muss zu Dauer und Ziel deines Aufenthalts passen.
Bekomme ich im Urlaubssemester BAföG?
Das entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung deines Studierendenwerks. Anträge stellst du über BAföG Digital, Fragen zur Beurlaubung klärst du am besten vor Semesterbeginn mit dem Amt. Auf deinen Krankenversicherungsbeitrag hat das keinen Einfluss, weil die Bemessungsgrundlage von 855 € unabhängig vom BAföG-Bezug gilt.
So gehst du jetzt vor
- Kläre, wie du aktuell versichert bist, nämlich studentisch pflichtversichert, privat nach einer Befreiung oder familienversichert.
- Informiere deine Krankenkasse vor Beginn der Beurlaubung über Grund und Dauer, besonders bei Auslandsaufenthalt oder Nebenjob.
- Prüfe als Familienversicherte oder Familienversicherter die Einkommensgrenze von 565 € beziehungsweise 603 € im Minijob.
- Schließe für einen Auslandsaufenthalt eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport ab und nimm die EHIC mit.
- Frage beim BAföG-Amt und bei der Familienkasse nach, wie sich die Beurlaubung auf BAföG und Kindergeld auswirkt.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung bei Leinetal24. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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