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Glossar Krankenversicherung im Studium: Begriffe von A bis Z

Das Glossar erklärt die Begriffe der Krankenversicherung im Studium von A bis Z, etwa KVdS, Familienversicherung, Anschlussversicherung und Zusatzbeitrag.
Symbolbild: Studium Begriffe erklärt, das Uni-ABC

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Die Begriffe der Krankenversicherung im Studium drehen sich um die KVdS, die gesetzliche Pflichtversicherung für eingeschriebene Studierende. Sie kostet 2026 mindestens 87,38 € im Monat plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Daneben gibt es die Familienversicherung, die Befreiung mit anschließender PKV und, nach der Exmatrikulation, die Anschlussversicherung als Auffangnetz. Allgemeine Studienbegriffe ohne Versicherungsbezug erklärt der Beitrag Studium Begriffe erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KVdS hat 2026 eine Bemessungsgrundlage von 855 € und einen Beitragssatz von 10,22 Prozent. Das ergibt 87,38 € Basisbeitrag, dazu kommen Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.
  • Die Familienversicherung geht der KVdS vor. Die Einkommensgrenze liegt bei 565 € im Monat, bei einem Minijob bei 603 €.
  • Die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Sie ist unwiderruflich.
  • Endet die KVdS, setzt sich die Versicherung als obligatorische Anschlussversicherung fort, sofern keine Familienversicherung greift. Austreten kannst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse, mit Nachweis einer anderen Absicherung.

Welche Werte gelten 2026 in der Krankenversicherung im Studium?

Die wichtigsten Rechengrößen und Fristen stehen hier gebündelt. Eine ausführliche Übersicht liefern die Zahlen zur studentischen Krankenversicherung 2026.

GrößeWert 2026
Bemessungsgrundlage KVdS855 € im Monat
Beitragssatz KVdS10,22 Prozent (87,38 € Basisbeitrag)
Allgemeiner Beitragssatz14,6 Prozent
Ermäßigter Beitragssatz (freiwillig, ohne Krankengeld)14,0 Prozent
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 Prozent
Pflegeversicherung3,6 Prozent (Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 Prozent)
Mindestbemessungsgrundlage (freiwillig)1.318,33 € im Monat
Beitragsbemessungsgrenze5.812,50 € im Monat
Versicherungspflichtgrenze6.450 € im Monat
Einkommensgrenze Familienversicherung565 € im Monat (Minijob 603 €)
Altersgrenze KVdSEnde des Semesters, in dem du 30 wirst
Frist für die Befreiung3 Monate ab Beginn der Versicherungspflicht
Frist für den Austritt aus der Anschlussversicherung2 Wochen nach dem Hinweis der Kasse

Begriffe mit A

Altersgrenze 30 (KVdS)

Die Altersgrenze 30 beendet die studentische Pflichtversicherung mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst. Länger besteht die Pflicht nur, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe die Überschreitung rechtfertigen, zum Beispiel beim Zweiten Bildungsweg. Die Kasse verlängert dann auf begründeten Antrag, jeweils für ein Semester. Gründe und Nachweise erklärt der Beitrag Studentische Krankenversicherung über 30 verlängern.

Altersrückstellung

Die Altersrückstellung (auch Alterungsrückstellung) ist der Teil deiner PKV-Prämie, der für die Zeit im Alter angespart wird. Dazu erhebt der Versicherer in der Regel einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf die jährliche Prämie. Er beginnt spätestens im Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag und endet im Kalenderjahr des 60. Geburtstags. Er dient dazu, die Prämie im Alter zu senken. Die Funktionsweise zeigt Altersrückstellungen in der PKV einfach erklärt.

Anschlussversicherung, obligatorische

Die obligatorische Anschlussversicherung ist die freiwillige Mitgliedschaft, in die sich deine gesetzliche Versicherung automatisch fortsetzt, wenn eine Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet (§ 188 Abs. 4 SGB V). Sie beginnt am Tag nach dem Ausscheiden. Austreten kannst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse, wenn du eine andere Absicherung nachweist. Erfüllst du die Voraussetzungen der Familienversicherung, entsteht sie nicht. Die Kosten nennt der Beitrag Krankenversicherung nach dem Studium ohne Job.

Anwartschaft

Eine Anwartschaft sichert in der PKV deinen Gesundheitszustand, während du vorübergehend nicht privat versichert bist. Die kleine Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand ohne Altersrückstellungen. Die große sichert zusätzlich das Eintrittsalter und baut Altersrückstellungen weiter auf. Reaktiviert wird sie meist innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Grundes. Ob sie sich lohnt, beantwortet der Beitrag Anwartschaft in der PKV.

Arbeitslosengeld I

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, ist gesetzlich pflichtversichert, und die Agentur für Arbeit trägt die Beiträge. Dafür brauchst du in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Ein Minijob oder eine versicherungsfreie Werkstudententätigkeit zählt dafür nicht. Die Wege nach dem Studium fasst Nach dem Studium ohne Job krankenversichert zusammen.

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung ist eine private Versicherung für Reisen und Aufenthalte im Ausland. Sie sollte zur Dauer und zum Umfang des Aufenthalts passen und den Rücktransport einschließen, den die gesetzlichen Kassen nicht zahlen. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen wie den USA leistet die gesetzliche Kasse bei Krankheit nicht. Worauf es bei Erasmus, USA und Work and Travel ankommt, steht in Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.

Begriffe mit B

BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung

Der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung ist ein Aufschlag auf den BAföG-Bedarf für Studierende mit eigener Kranken- und Pflegeversicherung. Er beträgt für Studierende bis 30 Jahre 102 € für die Krankenversicherung und 35 € für die Pflegeversicherung. Ab 30 liegen die Zuschläge für Selbstzahler bei 185 € und 48 €. Wie GKV und PKV dabei behandelt werden, zeigt BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung.

Basistarif

Der Basistarif ist ein PKV-Tarif mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherer nimmt dich ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse auf, der Schutz beginnt sofort. Der Zugang ist auf bestimmte Gruppen begrenzt, etwa auf freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der freiwilligen Versicherung. Den Unterschied zu anderen Tarifen erklärt Basistarif oder Komforttarif in der PKV.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Die Befreiung von der Versicherungspflicht erlaubt dir, die studentische Pflichtversicherung abzulehnen und dich privat zu versichern. Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Er wirkt nur mit dem Nachweis einer anderen Absicherung im Krankheitsfall. Die Befreiung selbst ist unwiderruflich und gilt in der Regel für das gesamte Studium. Das Verfahren zeigt Befreiung von der Versicherungspflicht: So stellst du den Antrag, einen Überblick gibt die Verbraucherzentrale.

Beihilfe

Die Beihilfe ist der Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamten. Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter sind in der Regel Beamte auf Widerruf, sorgen selbst für ihre Kranken- und Pflegeversicherung vor und ergänzen sie um die Beihilfe. Bei Rechtsreferendaren hängt der Status vom Land ab. Die Höhe des Bemessungssatzes hängt vom Dienstherrn und von deiner Familiensituation ab. Welcher Satz für dich gilt, sagt die Beihilfestelle. Mehr dazu in Krankenversicherung im Referendariat: Beihilfe, PKV oder GKV?

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze, bis zu der Einnahmen für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr). Wer als freiwilliges Mitglied keinen Einkommensnachweis vorlegt, zahlt den Höchstbeitrag, weil die Kasse diese Grenze ansetzt. Weitere Rechengrößen stehen in den Zahlen zur studentischen Krankenversicherung 2026.

Beitragsrückerstattung

Die Beitragsrückerstattung zahlt dir der PKV-Versicherer als Teil der Jahresbeiträge zurück, wenn du ein Jahr lang keine Rechnungen eingereicht hast und er Überschüsse erzielt. Wann sich der Verzicht auf Erstattungen lohnt, zeigt Beitragsrückerstattung in der PKV.

Beitragssatz

Der Beitragssatz legt fest, wie viel Prozent deiner Einnahmen als Beitrag zur Krankenversicherung anfallen. Der allgemeine Satz beträgt 14,6 Prozent. Freiwillige Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent, in der KVdS gelten 10,22 Prozent (70 Prozent von 14,6 Prozent). Dazu kommt jeweils der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Die Kosten nach Altersgruppen ordnet Krankenversicherung im Studium nach Alter ein.

Begriffe mit D

Duales Studium

Wer dual studiert, ist in der Regel als Beschäftigter kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Die KVdS tritt grundsätzlich nicht ein. Mit Vergütung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung mehr, solange die Pflichtversicherung besteht. Die Einzelheiten stehen in Duales Studium: Familienversicherung, Pflichtversicherung und Beitrag.

Begriffe mit E

EHIC

Die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) weist im Ausland nach, dass du gesetzlich versichert bist. Sie gilt in den EU-Staaten, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz für medizinisch notwendige Leistungen des staatlichen Systems, nach den Regeln des Aufenthaltslandes. Örtliche Zuzahlungen fallen an, der Rücktransport nach Deutschland ist nicht abgedeckt. Mehr dazu in Krankenversicherung im Studium im EU-Ausland.

Einkommensgrenze (Familienversicherung)

Die Einkommensgrenze der Familienversicherung liegt 2026 bei 565 € Gesamteinkommen im Monat. Für Familienversicherte, die ausschließlich einen Minijob haben, gilt die Grenze von 603 €. Zum Einkommen zählen zum Beispiel Mieteinnahmen, Zinsen über dem Sparerfreibetrag und Gewinne aus Selbstständigkeit. BAföG, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld und Unterhalt der Eltern zählen nicht. Die Voraussetzungen nennt Familienversicherung im Studium unter 25.

Exmatrikulation

Die Exmatrikulation ist die Abmeldung von der Hochschule. In der KVdS endet die Mitgliedschaft dann mit Ablauf des Semesters, für das du dich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet hast. Schreibst du dich innerhalb eines Monats nach Semesterende wieder ein, besteht sie fort. Wie du Lücken vermeidest, erklärt Exmatrikulation und Krankenversicherung.

Begriffe mit F

Fachsemester

Das Fachsemester zählt die Semester, die du in deinem Studienfach verbracht hast. Für die Krankenversicherung spielt es beim Werkstudentenprivileg eine Rolle: Bei einer hohen Fachsemesterzahl kann die Kasse prüfen, ob das Studium noch überwiegt. Das lässt sich nachweisen, etwa bei Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung oder der Pflege eines Angehörigen. Mehr dazu in Werkstudent und Krankenversicherung.

Familienversicherung

Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern gesetzlich Versicherter. Voraussetzungen sind unter anderem ein Wohnsitz im Inland, keine hauptberufliche Selbstständigkeit und ein Gesamteinkommen bis zur Einkommensgrenze. Für Kinder gelten diese Altersgrenzen: Bis 18 ohne weitere Bedingung, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit, bis 25 bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst. Für Ehe- und Lebenspartner gibt es keine Altersgrenze. Die Familienversicherung geht der KVdS vor, mehr dazu in Familienversicherung im Studium.

Freiwillige Versicherung

Freiwillig gesetzlich versichert bist du als Mitglied einer gesetzlichen Kasse, ohne pflichtversichert oder familienversichert zu sein. Nach dem Ende der KVdS geschieht das automatisch über die Anschlussversicherung. Ein freiwilliger Neubeitritt setzt gesetzliche Vorversicherungszeiten voraus. Der Beitrag richtet sich nach deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mindestens aber nach der Mindestbemessungsgrundlage. Die Optionen für Studierende über 30 zeigt Krankenversicherung als Student über 30.

Begriffe mit G

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die Versicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen, etwa AOK, Ersatzkassen oder Betriebskrankenkassen. Als Studierender bist du dort pflichtversichert (KVdS), familienversichert oder freiwillig versichert. Auch wer sich privat versichert, braucht für die Einschreibung die Bestätigung einer gesetzlichen Kasse. Die Pflichtleistungen sind bei allen Kassen weitgehend gleich. Den Überblick gibt Krankenversicherung für Studenten.

Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung sind die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag. Du musst bekannte Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, wahrheitsgemäß angeben. Verletzt du diese Anzeigepflicht, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen zurücktreten oder kündigen. Laufende Behandlungen und angeratene Operationen können zur Ablehnung führen, eine anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag wird empfohlen. Mehr dazu in PKV-Gesundheitsprüfung.

Begriffe mit H

Härtefall (Zahnersatz)

Ein Härtefall beim Zahnersatz liegt vor, wenn dein Einkommen unter einer Grenze liegt oder du Sozialleistungen bekommst, auch BAföG. Dann übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Die Einkommensgrenze ändert sich jährlich, die aktuelle nennt dir deine Kasse. Wer darüber liegt, erhält einen Festzuschuss. Wie sich die Lücke absichern lässt, steht in Zahnzusatzversicherung im Studium.

Begriffe mit I

Immatrikulation

Die Immatrikulation ist die Einschreibung an einer Hochschule. Vorher verlangt die Hochschule die Bestätigung einer gesetzlichen Kasse, ohne sie verweigert sie Einschreibung oder Rückmeldung. Mit dem Semester beginnt die KVdS, bei einer Einschreibung nach Semesterbeginn am Tag der Einschreibung. Die Hochschule meldet die Immatrikulation unverzüglich an die Kasse. Den Ablauf beschreibt Krankenversicherung bei der Immatrikulation: Nachweis, Meldeverfahren und Befreiung.

Begriffe mit K

Kassenwechsel

Ein Kassenwechsel ist der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse. Das Verfahren läuft über die neue Kasse: Sie meldet die Wahl an die bisherige Kasse, du musst nicht selbst kündigen. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du abweichend von der Regelfrist bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den die Erhöhung gilt. Die Kündigung wirkt nur mit dem Nachweis einer anderen Absicherung. Fristen und Ablauf zeigt Krankenkasse wechseln als Student.

Kostenerstattung

Bei der Kostenerstattung bezahlst du eine Arztrechnung zunächst selbst und reichst sie beim Versicherer ein. So arbeitet die PKV: Zwischen Arzt und Versicherer besteht kein direkter Vertrag, die Höhe der Erstattung richtet sich nach deinem Tarif. Auch gesetzlich Versicherte können Kostenerstattung wählen und erhalten dann höchstens den Betrag der Sachleistung. Das Prinzip zeigt Kostenerstattung in der PKV.

Krankengeld

Das Krankengeld ersetzt bei längerer Krankheit einen Teil des Einkommens. Studierende in der KVdS haben darauf keinen Anspruch, ebenso nicht auf Mutterschaftsgeld. Mutterschaftsleistungen kann beantragen, wer neben dem Studium arbeitet. Was sich bei Schwangerschaft und Kind ändert, erklärt Studieren mit Kind: Geld, Zuschläge und Versicherung.

KVdR

Die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Rentnerinnen und Rentner. Die KVdS dagegen gilt für eingeschriebene Studierende. Beide gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung und unterscheiden sich im Personenkreis. Als Studierender fällst du unter die KVdS, solange du deren Voraussetzungen erfüllst. Mehr dazu in Krankenversicherung für Studenten.

KVdS

Die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) ist die gesetzliche Pflichtversicherung für eingeschriebene Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Sie gilt nur, wenn nichts Vorrangiges besteht, etwa ein Job als Arbeitnehmer oder die Familienversicherung. Der Beitrag setzt sich aus dem Basisbeitrag von 87,38 € (10,22 Prozent von 855 €), dem Zusatzbeitrag der Kasse und der Pflegeversicherung zusammen. Mit dem Durchschnitts-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent sind es 2026 rund 143 € (unter 23 oder mit Kind) beziehungsweise rund 148 € (kinderlos ab 23). Alle Regeln fasst Krankenversicherung für Studenten zusammen.

Begriffe mit M

Mindestbemessungsgrundlage

Die Mindestbemessungsgrundlage ist der Betrag, den die Kasse bei freiwillig Versicherten mindestens als Einnahme ansetzt, auch wenn du weniger verdienst. 2026 sind das 1.318,33 € im Monat. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt das einen Mindestbeitrag von 278,17 € für Kinderlose ab 23 und von 270,26 € für Versicherte unter 23 oder mit Kind. Die Rechnung steht in Nach dem Studium ohne Job krankenversichert: Optionen und Kosten.

Minijob

Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit einem Verdienst bis 603 € im Monat (2026). Für Familienversicherte, die ausschließlich einen Minijob haben, gilt die Einkommensgrenze von 603 € anstelle der üblichen 565 €. Ab 2027 liegt die Minijob-Grenze beschlossen bei 633 €. Was ein Nebenjob für deine Versicherung bedeutet, zeigt Krankenversicherung mit Nebenjob.

Mitgliedsbescheinigung

Die Mitgliedsbescheinigung bestätigt, dass du bei einer gesetzlichen Kasse versichert bist. Die Hochschule verlangt vor der Einschreibung einen solchen Nachweis, er wird digital übermittelt. Die Kasse meldet den Status elektronisch an die Hochschule, das kann bis zu 24 Stunden dauern. Mehr dazu in Krankenversicherung bei der Immatrikulation.

Begriffe mit N

Nachgehender Leistungsanspruch

Der nachgehende Leistungsanspruch sichert dich nach dem Ende einer Mitgliedschaft längstens einen Monat lang ab. Voraussetzung ist, dass du nicht erwerbstätig bist und weder eine Familienversicherung noch die Anschlussversicherung vorgeht. Beiträge zahlst du für diese Zeit nicht. Mehr zu solchen Übergängen in Exmatrikulation und Krankenversicherung: Lücken vermeiden.

Notlagentarif

Der Notlagentarif ist der Tarif, in den die PKV dich bei Beitragsrückstand nach Mahnungen automatisch versetzt. Er leistet nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie für Kinder und Jugendliche, dazu kommen STIKO-Impfungen. Du baust dort keine neue Altersrückstellung auf. Was bei Zahlungsproblemen hilft, steht in Zahlungsprobleme in der PKV.

Begriffe mit P

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab, ihr Beitrag kommt zum Krankenversicherungsbeitrag hinzu. Der Beitragssatz beträgt 3,6 Prozent, Kinderlose ab 23 Jahren zahlen mit dem Zuschlag 4,2 Prozent. In der KVdS sind das auf 855 € 30,78 € beziehungsweise 35,91 € im Monat. Freiwillig Versicherte zahlen den Pflegebeitrag selbst. Für 2027 ist eine Erhöhung des Zuschlags für Kinderlose geplant, beschlossen ist sie nicht. Die Werte nach Alter ordnet Krankenversicherung im Studium nach Alter ein.

PKV

Die private Krankenversicherung (PKV) ist die Krankenversicherung bei einem privaten Versicherer mit einem Vertrag nach Tarif. Wer als Studierender in der KVdS pflichtversichert wäre, kann sich dafür von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter. Die Befreiung ist unwiderruflich, die Rückkehr in die GKV nur in engen Fällen möglich, und Beiträge können steigen. Wie die PKV aufgebaut ist, zeigt Was ist eine PKV für Studenten?.

Promotion

Nach einem abgeschlossenen Studium gibt es für Promotionsstudierende keine KVdS, das hat das Bundessozialgericht am 7. Juni 2018 entschieden. Vor dem Abschluss des Erststudiums bleibt die KVdS möglich. Mit einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter (kein Minijob) bist du als Arbeitnehmer pflichtversichert, mit einem Stipendium ohne Beschäftigung freiwillig gesetzlich oder privat. Einzelheiten in Krankenversicherung als Doktorand.

Begriffe mit R

Rückkehr in die GKV

Die Rückkehr in die GKV ist der Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Vor dem 55. Lebensjahr ist sie grundsätzlich möglich, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ein Minijob reicht nicht. Ab 55 ist sie in der Regel ausgeschlossen, wenn du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei oder befreit warst. Wann der Wechsel klappt, erklärt Rückkehr in die GKV.

Begriffe mit S

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag an Behandlungskosten, den du in der PKV bis zu einer vereinbarten Höhe selbst trägst. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag. Bei einem Tarifwechsel gilt eine niedrigere Selbstbeteiligung als Mehrleistung. Wie hoch sie sein sollte, behandelt Selbstbeteiligung in der PKV einfach erklärt.

Studienabbruch

Beim Studienabbruch endet die KVdS mit Ablauf des Semesters der letzten Einschreibung oder Rückmeldung, wenn du bis dahin exmatrikuliert wurdest. Danach läuft die Mitgliedschaft bei deiner Kasse freiwillig weiter, bis du austrittst und eine andere Absicherung nachweist. Die Familienversicherung über die Eltern gilt ohne Ausbildung nur bis zum 23. Geburtstag. Was du beachten musst, zeigt Krankenversicherung beim Studienabbruch.

Studententarif

Der Studententarif ist ein PKV-Tarif für Studierende, die sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen. Er beruht teils auf den Bedingungen der privaten studentischen Krankenversicherung (PSKV), die nur wenige Versicherer anbieten. Er richtet sich an junge Erstversicherte bis 30, der Beitrag hängt vom Eintrittsalter ab. Kosten und Leistungen beschreibt Private Krankenversicherung für Studenten.

Begriffe mit T

Tarifwechsel

Der Tarifwechsel ist der Wechsel in einen anderen Tarif desselben PKV-Versicherers. Du hast darauf Anspruch, wenn der Schutz gleichartig ist, und behältst die erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung. Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Leistungsausschluss, einen angemessenen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen. Den Ablauf zeigt PKV-Tarifwechsel.

Begriffe mit V

Versicherungsnachweis

Der Versicherungsnachweis belegt vor der Einschreibung, dass du gesetzlich versichert oder befreit bist und anderweitig Krankenversicherungsschutz hast. Auch Privatversicherte und Beamte brauchen die Bestätigung einer gesetzlichen Kasse, private Versicherer nehmen am Verfahren nicht teil. Welche Schritte folgen, zeigt Befreiung von der Versicherungspflicht.

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, liegt 2026 bei 6.450 € im Monat (77.400 € im Jahr). Angestellte unter dieser Grenze sind gesetzlich pflichtversichert. Sie spielt auch bei der Familienversicherung eine Rolle, und zwar beim Einkommensvergleich nach § 10 Abs. 3 SGB V: Kinder sind nicht familienversichert, wenn der mit ihnen verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht gesetzlich versichert ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig über 6.450 € im Monat liegt und höher ist als das des Mitglieds. Was sie für dich bedeutet, steht in Versicherungspflichtgrenze im Studium.

Begriffe mit W

Werkstudentenprivileg

Das Werkstudentenprivileg hält dich bei einer Beschäftigung von höchstens 20 Wochenstunden frei von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, solange das Studium zeitlich überwiegt. Du bleibst über die KVdS versichert, die Rentenversicherung bleibt Pflicht, die Höhe des Entgelts spielt keine Rolle. Das Privileg endet mit dem Monat der schriftlichen Mitteilung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung. Mehr dazu in Werkstudent und Krankenversicherung.

Begriffe mit Z

Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag ist der Beitragsanteil, den jede Kasse selbst festlegt. Er wird auf dieselbe Bemessungsgrundlage berechnet wie der Beitragssatz, in der KVdS also auf 855 €. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 laut Bundesgesundheitsministerium bei 2,9 Prozent, er ist eine Richtgröße. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Werte der Kassen zeigt Zusatzbeiträge 2026 aller Krankenkassen und was Studierende zahlen.

Häufige Fragen

Was bedeutet KVdS?

KVdS steht für Krankenversicherung der Studenten. Gemeint ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Sie greift, wenn weder ein Job als Arbeitnehmer noch die Familienversicherung vorgeht, und endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst. Der Basisbeitrag beträgt 2026 87,38 € im Monat.

Was ist der Unterschied zwischen KVdS und KVdR?

Die KVdS gilt für eingeschriebene Studierende, die KVdR ist die Pflichtversicherung für Rentnerinnen und Rentner. Beide sind Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, haben aber andere Voraussetzungen und Beiträge. Beziehst du neben dem Studium eine Rente, klärt deine Kasse, welche Pflichtversicherung für dich gilt.

Was ist eine Anwartschaft in der Krankenversicherung?

Eine Anwartschaft sichert in der PKV deinen Gesundheitszustand, wenn du vorübergehend nicht privat versichert bist, etwa weil du in die gesetzliche Kasse wechselst. Die Kosten hängen vom Tarif ab: Die kleine Anwartschaft kostet deutlich weniger als die große, die zusätzlich Altersrückstellungen aufbaut. Reaktiviert wird sie meist innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Grundes.

Was versteht man unter Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Einnahmen, aus denen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat. Liegt dein Einkommen darüber, steigt der Beitrag nicht weiter. Für freiwillig Versicherte wichtig: Ohne Einkommensnachweis legt die Kasse diese Höchstgrenze zugrunde, mit Nachweis rechnet sie mindestens ab 1.318,33 €.

Was ist eine obligatorische Anschlussversicherung?

Die obligatorische Anschlussversicherung hält deinen Schutz ohne Lücke aufrecht, wenn die KVdS oder eine andere Versicherungspflicht endet. Du bleibst bei deiner Kasse, jetzt als freiwilliges Mitglied, und zahlst eigene Beiträge, auch ohne Einkommen. Austreten kannst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse, wenn du eine andere Absicherung nachweist.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre zuerst, welche Absicherung bei dir vorgeht. Das kann ein Job als Arbeitnehmer sein, die Familienversicherung oder die KVdS.
  2. Willst du dich privat versichern, beantrage die Befreiung innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht und bedenke, dass sie unwiderruflich ist.
  3. Vergleiche den Zusatzbeitrag deiner Kasse mit dem Durchschnitt von 2,9 Prozent, die Werte findest du in Zusatzbeiträge 2026 aller Krankenkassen.
  4. Plane das Ende des Studiums ein: Notiere dir, wann dein letztes Semester endet, und reagiere innerhalb von zwei Wochen auf den Hinweis deiner Kasse zur Anschlussversicherung.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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