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Gesetzlich versicherte Studenten bleiben im Auslandssemester in EU, EWR und Schweiz in der deutschen Krankenkasse, wenn sie eingeschrieben bleiben und ihren Wohnsitz in Deutschland behalten. Die Krankenversicherung im Studium im EU-Ausland läuft dann über die EHIC: Sie übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen nach den Regeln des Gastlandes, aber nicht den Rücktransport nach Deutschland. Privat versicherte Studierende verlassen sich auf den Auslandsschutz ihres Tarifs, dessen Grenzen sie vor der Abreise kennen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer eingeschrieben bleibt und den Wohnsitz in Deutschland behält, bleibt im Auslandssemester in EU, EWR und Schweiz in der studentischen Krankenversicherung. Die Altersgrenze liegt bei 30.
- Die EHIC deckt medizinisch notwendige Leistungen zu den Bedingungen des Gastlandes. Örtliche Zuzahlungen trägst du selbst.
- Der medizinisch notwendige Rücktransport gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Die EHIC stellt eine gesetzliche Kasse aus. Privat Versicherte prüfen stattdessen, wo, wie lange und in welchem Umfang ihr Tarif im Ausland leistet.
- Kündige eine private Vollversicherung nie vorschnell. Die Kündigung wirkt nur, wenn du eine lückenlose Anschlussversicherung nachweist.
Wie bist du als gesetzlich versicherter Student im EU-Ausland abgesichert?
Die Antwort hängt davon ab, wie du heute versichert bist. Wer an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bleibt und den Wohnsitz in Deutschland behält, bleibt für ein Auslandssemester in EU, EWR oder Schweiz in der studentischen Krankenversicherung. Die Pflicht gilt grundsätzlich auch in Auslands- und Urlaubssemestern.
| Deine Situation | Was im EU-Ausland gilt |
|---|---|
| Pflichtversichert als Student | Die Mitgliedschaft bleibt bestehen, solange du eingeschrieben bist, den Wohnsitz in Deutschland behältst und die Altersgrenze 30 nicht überschritten ist. Im Ausland nutzt du die EHIC. |
| Familienversichert | Du zahlst weiterhin keinen Beitrag. Dein Gesamteinkommen darf 2026 höchstens 565 € im Monat betragen. |
| Selbst versichert | Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung laufen weiter. |
| Privat versichert (von der Versicherungspflicht befreit) | Der Tarif entscheidet über den Auslandsschutz. Eine EHIC gibt es nicht, weil sie von einer gesetzlichen Kasse kommt. |
Anders sieht es aus, wenn du deinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegst oder dich exmatrikulierst. Dann kann das Recht des Gastlandes ins Spiel kommen, und die deutsche Mitgliedschaft endet unter Umständen. Wie das bei langen Aufenthalten aussieht, beschreibt der Beitrag zur Krankenversicherung im Auslandsstudium. Sprich solche Pläne vorher mit deiner Kasse ab.
Was deckt die EHIC im Auslandssemester ab?
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in den 27 EU-Staaten, im EWR und in der Schweiz. Sie sichert medizinisch notwendige Leistungen, und zwar nach den Regeln des Landes, in dem du dich aufhältst. Du bekommst also das, was dort gesetzlich Versicherten zusteht, mit den dort üblichen Zuzahlungen. In Frankreich zum Beispiel zahlst du einen Teil der Behandlung selbst.
Welche Behandlung im Gastland als notwendig gilt und was sie kostet, bestimmt das dortige System. Frag deine Krankenkasse vor der Abreise nach der Karte und lass dir erklären, was sie in deinem Zielland leistet. Für Reisen in Länder außerhalb von EU, EWR und Schweiz gelten andere Regeln. Sie stehen im Beitrag zur Krankenversicherung außerhalb der EU.
Wann reicht die EHIC nicht aus?
Die EHIC ist kein Ersatz für eine Auslandskrankenversicherung. Der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen, und was im Gastland nicht zu den örtlichen Kassenleistungen gehört, zahlst du selbst. Kassen und Verbraucherzentrale empfehlen deshalb eine private Auslandsreise-Krankenversicherung als Ergänzung.
Diese Punkte entscheiden über die Qualität eines Tarifs:
- Die Laufzeit deckt das ganze Semester oder Jahr. Klassische Reiseversicherungen gelten oft nur für eine begrenzte Zahl von Tagen je Reise, bei mehreren Monaten brauchst du eine Langzeitpolice.
- Der Rücktransport ist ausdrücklich eingeschlossen.
- Das Zielland liegt im Geltungsbereich, und Ausschlüsse sowie Wartezeiten sind dir bekannt.
- Du weißt, ob der Versicherer Kosten direkt begleicht oder du in Vorleistung gehst.
Entscheidend ist, dass Leistungen und Laufzeit zu deinem Aufenthalt passen.
Wie sind privat versicherte Studenten im EU-Ausland abgesichert?
Wer sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien ließ, ist privat versichert. Diese Befreiung gilt in der Regel für das gesamte Studium und lässt sich nicht widerrufen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist normalerweise erst nach dem Studium möglich, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Deshalb solltest du den Vertrag für die Zeit im Ausland nicht vorschnell aufgeben.
Was dein Tarif im Ausland leistet, steht in den Bedingungen. Frag den Versicherer schriftlich nach dem Geltungsbereich, nach einer zeitlichen Begrenzung für Auslandsaufenthalte und nach dem Rücktransport. Mehr dazu liest du unter PKV im Auslandssemester. Beachte außerdem das Erstattungsprinzip: Du zahlst Arztrechnungen im Ausland zunächst selbst und reichst sie danach ein. Die Frist dafür beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Heb Rechnungen und Zahlungsbelege trotzdem sofort auf.
Wann lohnt sich eine Anwartschaft?
Eine Anwartschaft ist eine Option, wenn du längere Zeit im Ausland lebst und dort eine lokale Versicherung abschließen musst. Die kleine Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand, baut aber keine Alterungsrückstellungen auf. Die große sichert zusätzlich das Eintrittsalter und baut Alterungsrückstellungen weiter auf. Die Kosten liegen je nach Anbieter grob bei 5 bis 10 Prozent des Tarifbeitrags für die kleine und bei 25 bis 45 Prozent für die große Anwartschaft. Reaktiviert wird der Vertrag meist innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Grundes.
Was gilt bei einer Kündigung?
Die ordentliche Kündigung ist bei Verträgen mit mehr als einem Jahr Laufzeit zum Ende des Versicherungsjahres möglich, mit drei Monaten Frist. Eine vereinbarte Mindestversicherungsdauer geht vor. Erfüllt der Vertrag deine Versicherungspflicht, wird die Kündigung nur wirksam, wenn du innerhalb von zwei Monaten eine lückenlose Anschlussversicherung nachweist (§ 205 Abs. 6 VVG).
Was gilt bei Erasmus und anderen Austauschprogrammen?
Für Erasmus gelten dieselben Regeln wie für jedes Auslandssemester in der EU: Du bleibst eingeschrieben und deine Versicherung läuft weiter. Ob die Gasthochschule einen Versicherungsnachweis verlangt, erfährst du dort oder im International Office deiner Heimathochschule.
Mit der Förderung kannst du Versicherungskosten einplanen. Die Erasmus-Monatsrate liegt im Programmjahr 2026/27 bei 600 € für Länder wie Frankreich, Italien oder die Niederlande und bei 540 € für Länder wie Spanien, Portugal oder Polen. Dauer und Auszahlung regeln die Hochschulen. Wie du den Aufenthalt von der Bewerbung bis zur Abreise planst, steht im Beitrag zum Auslandssemester planen.
Hilft BAföG bei den Versicherungskosten im Ausland?
Das Auslands-BAföG kennt einen Zuschlag für die Mehrkosten der Auslandskrankenversicherung. Er wird je zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen gezahlt, die Höhe nennt das Amt. Zuständig ist das BAföG-Amt für dein Zielland, nicht das Amt deiner Heimathochschule. Der Antrag sollte spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts gestellt werden. Wie sich BAföG und Krankenversicherung sonst zueinander verhalten, erklärt der Beitrag zu PKV und BAföG.
Häufige Fragen
Gilt die EHIC auch für privat versicherte Studenten?
Nein. Die EHIC stellt eine gesetzliche Krankenkasse aus. Wer privat versichert ist, nutzt den Auslandsschutz des eigenen Tarifs. Welche Länder, welche Dauer und welche Leistungen er umfasst, steht in den Bedingungen. Frag den Versicherer schriftlich, bevor du abreist, und lass dir den Rücktransport ausdrücklich bestätigen.
Bleibe ich im Auslandssemester in meiner deutschen Krankenkasse?
In der Regel ja, wenn du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bleibst, deinen Wohnsitz in Deutschland behältst und noch nicht 30 bist. Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich auch in Auslands- und Urlaubssemestern. Bei Unsicherheit klärt deine Krankenkasse deinen Fall verbindlich.
Brauche ich bei Erasmus zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung?
Die EHIC deckt notwendige Leistungen nach den Regeln des Gastlandes, nicht aber den Rücktransport. Kassen und Verbraucherzentrale empfehlen daher eine private Ergänzung. Ob deine Gasthochschule einen Nachweis verlangt, erfährst du bei ihr oder im International Office deiner Heimathochschule.
Kann ich meine PKV für das Auslandssemester kündigen?
Möglich ist das, aber selten klug. Die Kündigung wirkt nur mit lückenlosem Nachweis einer Anschlussversicherung innerhalb von zwei Monaten. Die Befreiung von der Versicherungspflicht lässt sich zudem nicht widerrufen, eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist normalerweise erst nach dem Studium möglich. Für lange Aufenthalte kommt eine Anwartschaft in Betracht.
So gehst du jetzt vor
- Kläre bei deiner Krankenkasse oder deinem Versicherer, wie du im Auslandssemester versichert bleibst und ob sich durch Wohnsitz oder Einkommen etwas ändert.
- Lass dir als gesetzlich Versicherter die EHIC ausstellen. Als privat Versicherter lässt du dir den Auslandsschutz schriftlich bestätigen.
- Schließe bei Bedarf eine Auslandskrankenversicherung ab, die Laufzeit und Rücktransport abdeckt.
- Frag bei der Gasthochschule nach, ob sie einen Versicherungsnachweis verlangt, und sammle alle Belege für spätere Erstattungen.
- Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einem Bericht im VersicherungsJournal. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.