Wenn du deinen PKV-Beitrag nicht mehr zahlen kannst, melde dich so früh wie möglich bei deinem Versicherer, bevor Mahnungen eintreffen. Denn bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen beginnt ein gesetzlich geregeltes Mahnverfahren, an dessen Ende der Wechsel in den Notlagentarif stehen kann. Dieser Tarif leistet nur noch bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie für Kinder und Jugendliche.
Das klingt bedrohlich, lässt sich aber leichter abwenden, wenn du früh handelst. Zahlungsprobleme in der PKV entstehen etwa durch Beitragsanpassungen, ein knappes Studentenbudget oder wegfallende Einnahmen und können jedem passieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die erste Mahnung folgt bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen, die zweite zwei Monate später.
- Besteht danach weiter ein offener Beitrag samt Säumniszuschlägen, ruht der Vertrag und du wechselst in den Notlagentarif.
- Der Notlagentarif leistet nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, Schwangerschaft und Mutterschaft sowie für Kinder und Jugendliche.
- Nach Zahlung aller Rückstände geht es ab dem übernächsten Monat im alten Tarif weiter.
- Ein Gespräch mit dem Versicherer und ein Tarifwechsel sind meist besser als eine Kündigung ohne Anschlussschutz.
Was passiert, wenn du einen PKV-Beitrag nicht zahlst?
Der Ablauf ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt (§ 193 Abs. 6 VVG). Er läuft in Stufen ab.
- Bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen erhältst du die erste Mahnung.
- Zwei Monate später folgt die zweite Mahnung.
- Ist danach weiter ein Monatsbeitrag zuzüglich Säumniszuschlägen offen, ruht der Vertrag ab dem ersten Tag des folgenden Monats.
- Du wirst in den Notlagentarif eingestuft.
Beispiel: Annahme: Dein Beitrag beträgt 180 € im Monat. Die erste Mahnung folgt, sobald zwei Monatsbeiträge offen sind, also bei einem Rückstand von 360 €. Jeder weitere Monat ohne Zahlung vergrößert den Rückstand um 180 € plus mögliche Säumniszuschläge.
Was ist der Notlagentarif?
Der Notlagentarif ist ein Schutz auf Sparflamme. Er leistet bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie für Kinder und Jugendliche, einschließlich Vorsorge für Kinder und den von der STIKO empfohlenen Impfungen. Eine neue Altersrückstellung baut sich in dieser Zeit nicht auf.
Die gute Nachricht: Zahlst du alle Rückstände, kehrst du ab dem übernächsten Monat in deinen alten Tarif zurück.
Was kannst du tun, wenn du den PKV-Beitrag nicht zahlen kannst?
Bleibe nicht allein mit dem Problem. Je früher du handelst, desto mehr Spielraum hast du.
- Mit dem Versicherer sprechen: Schildere deine Lage und frage nach einer Lösung. Ob Ratenzahlung oder Stundung möglich ist, klärst du direkt mit deinem Versicherer.
- Rückstand ausrechnen: Notiere, wie viele Monatsbeiträge offen sind. So siehst du, in welcher Mahnstufe du dich befindest.
- Schreiben aufbewahren: Lege Mahnungen und Mitteilungen ab, damit du Fristen im Blick behältst.
- Förderung prüfen: Als Student kannst du beim BAföG-Amt klären, ob und in welcher Höhe du Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung erhältst (derzeit 102 € und 35 € für Studierende bis 30).
- Beratung suchen: Eine unabhängige Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale helfen, einen Überblick über deine Finanzen zu bekommen.
Kannst du den Beitrag senken, ohne zu kündigen?
Ja, oft über einen Tarifwechsel. Nach § 204 VVG hast du Anspruch auf einen Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Schutz beim eigenen Versicherer, wobei erworbene Rechte und Alterungsrückstellung angerechnet werden. Zuschlag, Leistungsausschluss oder Wartezeit darf der Versicherer nur bei Mehrleistungen verlangen. Eine Senkung des Selbstbehalts gilt als Mehrleistung. Wie Gesundheitsfragen in der PKV dabei eine Rolle spielen, steht in einem eigenen Beitrag. Die Leitlinien des PKV-Verbands beschreiben den Ablauf.
Der Basistarif bietet Leistungen wie die GKV, sein Höchstbeitrag liegt beim GKV-Höchstbeitrag. Er ist deshalb nicht automatisch günstiger. Bei Hilfebedürftigkeit wird der Beitrag auf Antrag halbiert. Ob du als bereits privat Versicherter wechseln kannst, hängt von deiner Situation ab und ist an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel den Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld. Frage dazu deinen Versicherer.
Hilft eine Kündigung bei Zahlungsproblemen?
Nur selten. Ein Vertrag, der die Versicherungspflicht erfüllt, kann nur gekündigt werden, wenn bei einem anderen Versicherer ein gleichwertiger Vertrag besteht. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn der lückenlose Anschlussschutz innerhalb von zwei Monaten nachgewiesen wird. Für Studierende, die sich von der Versicherungspflicht befreien ließen, gilt zusätzlich: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Eine Rückkehr in die GKV ist normalerweise erst nach Studienende möglich, zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Wie du eine PKV im Studium kündigen kannst, erklärt ein eigener Beitrag.
Wie vermeidest du Zahlungsprobleme in der PKV?
Plane den Beitrag vor dem Abschluss mit Luft nach oben. In der studentischen GKV zahlst du 2026 rund 143 bis 148 € im Monat. Ein PKV-Beitrag sollte dauerhaft tragbar sein, auch wenn er später steigt.
Beiträge können sich ändern. Der Versicherer vergleicht mindestens jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen. Weicht der Wert um mehr als 10 Prozent ab, werden die Beiträge überprüft und gegebenenfalls angepasst, wobei die Tarifbedingungen die Schwelle auf 5 Prozent senken dürfen. Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Erhöht der Versicherer den Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung.
Bei Studierenden mit Beihilfeanspruch kommt ein weiterer Punkt hinzu: Die Beihilfe fällt in der Regel mit Vollendung des 25. Lebensjahres weg, wenn der Familienzuschlag endet, und die Belastung steigt dann deutlich. Wer vor dem Abschluss rechnen will, prüft die Wirtschaftlichkeit der PKV über viele Jahre. Den Weg zum Vertrag erklärt der Beitrag, so wechselst du in die PKV.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den PKV-Beitrag nicht zahlen kann?
Bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen folgt die erste Mahnung, zwei Monate später die zweite. Ist danach weiter ein Beitrag samt Säumniszuschlägen offen, ruht der Vertrag, und du wirst in den Notlagentarif eingestuft.
Verliere ich meinen Versicherungsschutz?
Du verlierst ihn nicht ganz, er wird aber stark eingeschränkt. Der Notlagentarif leistet bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, Schwangerschaft und Mutterschaft sowie für Kinder und Jugendliche. Weitere Behandlungen sind nicht abgedeckt.
Kann ich den PKV-Beitrag stunden?
Ob dein Versicherer eine Stundung oder Ratenzahlung anbietet, klärst du direkt mit ihm. Melde dich möglichst vor der ersten Mahnung, denn dann hast du die besten Karten für eine Lösung.
Wie komme ich aus dem Notlagentarif zurück?
Zahlst du alle Rückstände, geht es ab dem übernächsten Monat im alten Tarif weiter. Dafür müssen alle offenen Beiträge einschließlich Säumniszuschlägen beglichen sein.
So gehst du jetzt vor
- Lies die Mahnung genau und notiere Rückstand und Fristen.
- Rufe deinen Versicherer an oder schreibe ihm und schildere deine Lage.
- Frage nach einem Tarifwechsel, einem höheren Selbstbehalt oder anderen Entlastungen.
- Hole dir bei Bedarf Hilfe bei einer Schuldnerberatung oder der Verbraucherzentrale.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.