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BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung: Das gilt bei PKV und GKV

Wer BAföG bezieht und sich selbst versichert, erhält 102 € Zuschlag für die Krankenversicherung und 35 € für die Pflege. Hier steht, was bei PKV und GKV gilt.
Symbolbild: BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung

Inhalt

Wer BAföG bekommt und sich selbst krankenversichert, erhält zusätzlich einen festen Zuschlag: 102 € im Monat für die Krankenversicherung und 35 € für die Pflegeversicherung, zusammen 137 €. Dieser BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung gilt für Studierende bis 30 und knüpft an die eigene Versicherung an, ob gesetzlich oder privat. Ab 30 sind es 185 € und 48 €. Wer über die Eltern familienversichert ist, bekommt keinen Zuschlag.

Kurz beantwortet: Wie viel Zuschlag zur Krankenversicherung gibt es?

Wenn du BAföG bekommst und dich selbst kranken- und pflegeversicherst, erhältst du bis 30 einen Zuschlag von 102 € für die Krankenversicherung und 35 € für die Pflege. Ab 30 sind es 185 € und 48 €. Der Zuschlag gilt bei gesetzlicher wie bei privater Versicherung. Wer familienversichert ist, bekommt keinen Zuschlag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zuschlag beträgt bis 30 Jahre 102 € für die Krankenversicherung plus 35 € für die Pflegeversicherung pro Monat, ab 30 Jahren 185 € plus 48 €.
  • Es sind feste Beträge. Deine tatsächliche Beitragshöhe ändert sie nicht.
  • Bei Familienversicherung gibt es keinen Zuschlag. Der Höchstsatz liegt dann bei 855 € statt 992 € (eigene Wohnung).
  • Geplant, aber noch nicht beschlossen: Ab 1. April 2027 sollen es 121 € und 39 € werden.

Wie hoch ist der BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung?

Studierende bis 30 erhalten 102 € für die Krankenversicherung und 35 € für die Pflegeversicherung, jeweils pro Monat. Ab 30 gelten 185 € und 48 €.

SituationZuschlag KrankenversicherungZuschlag PflegeversicherungHöchstsatz bei eigener Wohnung
Bis 30 Jahre, eigene Versicherung102 €35 €992 €
Ab 30 Jahren, eigene Versicherung185 €48 €1.088 €
Familienversichertkein Zuschlagkein Zuschlag855 €

Der Zuschlag ist Teil deines Bedarfs. Der Höchstsatz von 992 € setzt sich so zusammen: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnpauschale, 102 € und 35 € Zuschlag. Was davon tatsächlich ausgezahlt wird, hängt wie beim übrigen BAföG vom Einkommen der Eltern und von deinem Vermögen ab. Einen Überblick über Sätze, Anspruch und Rückzahlung gibt dir der Beitrag zu BAföG 2026.

Auch der Zuschlag folgt der allgemeinen Aufteilung: Die Hälfte erhältst du als Zuschuss, die andere Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Zurückzahlen musst du laut den Studierendenwerken insgesamt höchstens 10.010 €.

Gilt der Zuschlag bei PKV und GKV?

Ja, der Zuschlag hängt daran, dass du selbst versichert bist und deine Beiträge selbst trägst. Ob du dafür in der gesetzlichen Studierendenversicherung (KVdS) bist oder eine private Krankenversicherung hast, spielt für die Höhe des Zuschlags keine Rolle. Du musst also keine PKV abschließen, um ihn zu bekommen.

Die Unterschiede liegen im Beitrag. In der KVdS zahlst du bundesweit einen Basisbeitrag von 87,38 € für die Krankenversicherung, dazu kommen der Zusatzbeitrag deiner Kasse und die Pflegeversicherung. In der PKV richtet sich der Beitrag nach dem Tarif, deinem Eintrittsalter und deinem Gesundheitszustand. Der Zuschlag bleibt in beiden Fällen gleich hoch.

Reicht der Zuschlag für deine Beiträge?

In der KVdS deckt der Zuschlag den Beitrag fast vollständig, bei der PKV hängt es vom Tarif ab. Hier drei Beispiele mit klaren Annahmen.

Beispiel 1: Lea, 24, kinderlos, KVdS, Kasse mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Die Beitragsbemessung liegt bei 855 €. Die Krankenversicherung kostet 87,38 € plus 24,80 € Zusatzbeitrag, die Pflegeversicherung 35,91 €. Zusammen sind das rund 148 € im Monat. Der Zuschlag von 137 € lässt ihr einen Eigenanteil von etwa 11 €.

Beispiel 2: Jonas, 22, KVdS, gleicher Zusatzbeitrag. Unter 23 liegt die Pflegeversicherung bei 30,78 €, der Gesamtbeitrag also bei rund 143 €. Nach Abzug der 137 € bleiben etwa 6 €.

Beispiel 3: Mia, 24, privat versichert. Angenommen, ihr Tarif kostet 190 € im Monat (frei gewählte Annahme, keine Tarifangabe). Dann deckt der Zuschlag 137 €, und 53 € zahlt sie selbst.

Die Beitragsübersicht der Techniker Krankenkasse listet die KVdS-Beiträge nach Alter und Kinderzahl. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 % ist vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Wie sich der Zuschlag in das Gesamtbudget einfügt, zeigt der Beitrag über die Kosten eines Studiums.

Was gilt bei Familienversicherung?

Wer familienversichert ist, zahlt keinen eigenen Beitrag und erhält deshalb keinen Zuschlag. Der Höchstsatz beträgt dann 855 € mit eigener Wohnung und 534 €, wenn du bei den Eltern wohnst. Mit eigener Versicherung wären es 992 € und 671 €.

Familienversichert bleibst du bis 25, solange dein Gesamteinkommen unter 565 € im Monat liegt (bei ausschließlichem Minijob 603 €). BAföG, Kindergeld und Unterhalt zählen dabei nicht als Einkommen. Wenn die Familienversicherung endet, etwa mit dem 25. Geburtstag, zahlst du einen eigenen Beitrag und der Zuschlag kommt hinzu.

Wie beantragst du den Zuschlag und was musst du nachweisen?

Der Zuschlag ist Teil deines normalen BAföG-Antrags. Den stellst du online über BAföG Digital, bearbeitet wird er vom Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk. Im Antrag gibst du an, wie du versichert bist, und weist es nach, etwa mit einer Bescheinigung deiner Kasse oder deines Versicherers. Welche Unterlagen dein Amt im Einzelfall sehen will, steht im Antrag.

Alle Schritte vom Antrag bis zu den Fristen findest du im Beitrag BAföG beantragen. Wer erst mit 30 oder später ein Studium beginnt, erhält BAföG in der Regel ohne Rücksicht auf das Einkommen der Eltern. Die Voraussetzungen dafür stehen in dem Artikel dazu, wann BAföG elternunabhängig gezahlt wird.

Was ändert sich durch die BAföG-Reform?

Der Regierungsentwurf zur BAföG-Reform sieht höhere Zuschläge in drei Stufen vor. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht abschließend beschlossen, die Werte sind also geplant.

AbZuschlag KrankenversicherungZuschlag PflegeversicherungHöchstsatz bei eigener Wohnung (rechnerisch)
1. April 2027121 €39 €1.075 €
1. August 2027124 €40 €1.107 €
1. April 2029132 €43 €1.178 €

Für Selbstzahler ab 30 sind zum 1. April 2027 223 € und 56 € vorgesehen. Bis die Änderung verabschiedet ist, gelten die bisherigen 102 € und 35 €.

Was bedeutet die Entscheidung für die PKV?

Als Studierende kannst du dich innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Die Befreiung wirkt in der Regel rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht. Sie gilt aber für das gesamte Studium und ist unwiderruflich, wenn du ohne Unterbrechung studierst. Zurück in die GKV führt nur ein enger Kreis von Wegen, etwa ein sozialversicherungspflichtiger Job.

Während der Befreiung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Prüfe außerdem, wie sich dein Beitrag im Lauf der Jahre entwickeln kann, denn Beiträge in der PKV können steigen. Für das BAföG gilt in beiden Fällen derselbe Zuschlag, der Unterschied liegt in deiner Beitragsrechnung.

Häufige Fragen

Bekomme ich als GKV-Versicherte auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung?

Ja, wenn du selbst versichert bist. Auch in der gesetzlichen Studierendenversicherung gibt es mit BAföG den Zuschlag von 102 € plus 35 €. Nur wer familienversichert ist und keinen eigenen Beitrag zahlt, bekommt ihn nicht.

Was passiert mit dem Zuschlag, wenn ich 30 werde?

Ab 30 Jahren erhöht sich der Zuschlag auf 185 € für die Krankenversicherung und 48 € für die Pflegeversicherung. Die studentische Krankenversicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst. Danach brauchst du eine andere Lösung.

Gibt es im Ausland einen höheren Zuschlag?

Beim Auslands-BAföG gibt es einen eigenen Zuschlag für Mehrkosten der Auslandskrankenversicherung. Seine Höhe erfährst du beim Amt für das jeweilige Zielland, das für dich zuständig ist. Mehr zur Absicherung im Ausland erfährst du im Beitrag zur Krankenversicherung im Auslandsstudium.

Muss ich den Zuschlag zurückzahlen?

Zur Hälfte ja, denn der Zuschlag teilt sich wie das übrige BAföG in Zuschuss und zinsloses Staatsdarlehen. Insgesamt musst du höchstens 10.010 € zurückzahlen. Die Rate beträgt 130 € im Monat und beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du eigenversichert (KVdS oder PKV) oder familienversichert bist.
  2. Stelle den BAföG-Antrag über BAföG Digital und gib deine Versicherung an.
  3. Rechne mit deinem tatsächlichen Beitrag nach, wie viel der Zuschlag von 137 € abdeckt.
  4. Beobachte die Reform, denn ab 1. April 2027 sollen die Zuschläge steigen.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung bei der Frankfurter Rundschau. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

Passend dazu

  • BAföG-Bedarfssatz
  • Elternfreibetrag BAföG
  • Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

    This guide is also available in English: Read the English version.

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