Die Finanzierung beim Studieren mit Kind setzt sich meist aus mehreren Leistungen zusammen: BAföG mit 160 € Kinderbetreuungszuschlag je Kind unter 14 Jahren, Kindergeld von 259 € je Kind und Monat und Elterngeld, das für Studierende ohne Einkommen mindestens 300 € im Monat beträgt. Wohngeld kommt nur in Frage, wenn kein BAföG-Anspruch besteht. Dein Kind kann über deine studentische Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert sein. Die Regeln rund um Schwangerschaft und Mutterschutz stehen im Beitrag Schwanger im Studium.
Das Wichtigste in Kürze
- Der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag beträgt 160 € im Monat für jedes Kind unter 14 Jahren, das bei dir wohnt. Er wird nur einem Elternteil gezahlt und ist ein Zuschuss.
- Studierende ohne Einkommen vor der Geburt erhalten mindestens 300 € Elterngeld im Monat.
- Kindergeld gibt es für das eigene Kind mit 259 € im Monat, ohne Einkommensprüfung.
- Wohngeld ist ausgeschlossen, wenn du dem Grunde nach BAföG erhalten könntest, auch wenn der Betrag null ist.
- Ein Kind eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung kann familienversichert sein. Das gilt auch für Studierende mit studentischer Versicherung.
Welche Leistungen gibt es für Studierende mit Kind?
Die wichtigsten Bausteine haben unterschiedliche Anlaufstellen und Voraussetzungen. Die Tabelle gibt den Überblick, die Abschnitte darunter erklären die Details.
| Leistung | Betrag | Wichtigste Voraussetzung | Zuständig |
|---|---|---|---|
| BAföG-Kinderbetreuungszuschlag | 160 € je Kind und Monat | Kind unter 14 im Haushalt, nur ein Elternteil | BAföG-Amt |
| Elterngeld | Mindestens 300 € im Monat | Höchstens 32 Wochenstunden Erwerbsarbeit im Monatsdurchschnitt | Elterngeldstelle |
| Kindergeld | 259 € je Kind und Monat | Antrag bei der Familienkasse | Familienkasse |
| Kinderzuschlag | Bis zu 297 € je Kind und Monat | Eigener Antrag, Mindestbruttoeinkommen | Familienkasse |
| Wohngeld | Individuell berechnet | Kein BAföG-Anspruch dem Grunde nach | Wohngeldstelle |
| Familienversicherung des Kindes | Beitragsfrei | Elternteil ist Mitglied der gesetzlichen Kasse | Krankenkasse |
Wie funktioniert BAföG mit Kind?
Zusätzlich zum normalen Bedarf zahlt das BAföG-Amt 160 € im Monat für jedes Kind unter 14 Jahren, das mit dir in einem Haushalt lebt. Der Zuschlag gilt je Kind, nicht nur für das erste, und er ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Für denselben Zeitraum bekommt ihn nur ein Elternteil. Der Vermögensfreibetrag steigt außerdem für jedes Kind um 2.300 €.
Auch die Förderdauer berücksichtigt Kinder. Die Förderungshöchstdauer verlängert sich um eine angemessene Zeit bei der Pflege und Erziehung eines Kindes bis 14 Jahre. Wie lang diese Zeit ist, beziffert das Gesetz nicht, das BAföG-Amt entscheidet im Einzelfall. Wer bis zur Altersgrenze von 45 Jahren ein Kind unter 14 Jahren erzogen und dabei höchstens 30 Stunden pro Woche gearbeitet hat, kann auch später noch Förderung erhalten. Geplant ist, diese Ausnahmen ab 1. April 2027 zu streichen, das ist ein Regierungsentwurf ohne Beschluss. Alles Weitere zu Anspruch und Höhe steht im Beitrag BAföG Anspruch und Höhe. Wer erst mit über 30 mit Kind studiert, findet die passenden Zahlen im Beitrag Studium über 30 finanzieren.
Bekommen Studierende Elterngeld?
Ja. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestbetrag von 300 € im Monat (§ 2 Abs. 4 BEEG). Wer vorher Einkommen hatte, bekommt grundsätzlich 67 % des Nettoeinkommens. Elterngeld Plus beträgt bis zur Hälfte, also 150 bis 900 € im Monat.
Du darfst nicht voll erwerbstätig sein, das heißt im Monatsdurchschnitt höchstens 32 Wochenstunden arbeiten. Der Anspruch entfällt bei mehr als 175.000 € zu versteuerndem Einkommen im letzten Veranlagungsjahr vor der Geburt, bei Paaren zählt die Summe. Ein Entwurf des Familienministeriums sieht ab 2027 einen Mindestbetrag von 330 € vor. Beschlossen ist das nicht, es gilt weiter der Betrag von 300 €. Ob und wie das BAföG-Amt Elterngeld auf deine Förderung anrechnet, klärst du vor dem Antrag mit dem Amt.
Was gilt für Kindergeld und Kinderzuschlag?
Für dein eigenes Kind gibt es Kindergeld von 259 € im Monat, unabhängig von der Rangfolge der Kinder und ohne Einkommensprüfung. Den Antrag stellst du bei der Familienkasse, als Richtwert dauert die Bearbeitung etwa sechs Wochen.
Der Kinderzuschlag ist eine eigene Leistung mit eigenem Antrag bei der Familienkasse. Er beträgt bis zu 297 € je Kind und Monat. Das Kind muss unter 25 sein und im Haushalt leben, Kindergeld muss bezogen werden. Hinzu kommt ein Mindestbruttoeinkommen von 600 € für Alleinerziehende und 900 € für Paare. Wer Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld bezieht, hat keinen Anspruch. Ob und wie sich das mit einem Studium verträgt, klärt die Familienkasse.
Was ändert sich beim Kindergeld, das deine Eltern für dich bekommen?
Bekommen deine Eltern noch Kindergeld für dich (längstens bis 25), zählt bei einer Unterbrechung des Studiums wegen der Geburt der Grund. Eine Beurlaubung gilt beim Kindergeld grundsätzlich als Unterbrechung, ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz schadet aber nicht. Du wirst für das Semester berücksichtigt, in dem die Entbindung erwartet wird, längstens bis zum Ende des Monats, in dem die Schutzfrist endet. Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt dagegen nicht als unschädliche Unterbrechung. Mehr dazu steht im Beitrag Kindergeld im Studium.
Gibt es Wohngeld neben dem BAföG?
Nein, grundsätzlich nicht. Wohngeld ist ausgeschlossen, wenn alle Haushaltsmitglieder dem Grunde nach BAföG erhalten oder erhalten könnten, auch wenn die Höhe null beträgt (§ 20 Abs. 2 WoGG). Eine Ausnahme gilt, wenn die Förderung nur als Darlehen gezahlt wird.
Wohngeld wird möglich, wenn du aus bestimmten Gründen keinen BAföG-Anspruch hast. Die Studierendenwerke nennen zum Beispiel ein Zweitstudium ohne BAföG-Voraussetzungen, überschrittene Altersgrenze oder Förderungshöchstdauer, einen Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund oder fehlende Leistungsnachweise. Beantrage vorher BAföG, denn der Ablehnungsbescheid dient als Nachweis. Im Urlaubssemester besteht nach der Auslegung eines Studierendenwerks grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld, weil für diese Zeit kein BAföG fließt. Die Wohngeldstelle entscheidet darüber. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Wohngeld für Studenten.
Bürgergeld, inzwischen Grundsicherungsgeld, ist bei einer BAföG-förderfähigen Ausbildung ebenfalls ausgeschlossen (§ 7 Abs. 5 SGB II). Entscheidend ist die Förderfähigkeit, nicht der tatsächliche Bezug. Für Mehrbedarfe, etwa in der Schwangerschaft oder als Alleinerziehende, gelten Sonderregeln, die das Jobcenter erläutert.
Wie ist das Kind krankenversichert?
Familienversichert sind die Kinder von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 10 SGB V). Wer studentisch pflichtversichert ist, ist Mitglied, sein Kind kann darüber beitragsfrei familienversichert sein. Voraussetzung sind ein Wohnsitz im Inland und ein Gesamteinkommen des Kindes von höchstens 565 € im Monat (2026).
Bei Kindern eines privat versicherten Elternteils mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 6.450 € im Monat) entfällt die Familienversicherung. Einzelfälle klärt die Krankenkasse. Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt und privat versichert ist, muss die Absicherung der Familie neu aufstellen. Hinweise dazu gibt der Beitrag Kinderwunsch und PKV. Bist du verheiratet, kann auch dein Ehepartner unter Bedingungen familienversichert sein, die der Beitrag Familienversicherung über den Ehepartner erklärt.
Mit Kindern wird die Pflegeversicherung günstiger. Studierende mit Kind zahlen 3,6 %, Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Der Beitrag sinkt mit jedem weiteren Kind unter 25:
| Kinder | Pflegeversicherung pro Monat (studentische Versicherung 2026) |
|---|---|
| Keine, ab 23 Jahren | 35,91 € |
| Ein Kind | 30,78 € |
| Zwei Kinder | 28,64 € |
| Drei Kinder | 26,51 € |
| Vier Kinder | 24,37 € |
| Fünf und mehr Kinder | 22,23 € |
Wie funktionieren Urlaubssemester und Betreuung?
Eine Beurlaubung wegen Schwangerschaft oder Kindererziehung kann nach Angaben eines Studierendenwerks bis zu sechs Semester je Kind dauern, nicht über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus. Das hängt von deiner Hochschule ab. Beurlaubte Semester zählen nicht als Fachsemester. Das BAföG ruht in dieser Zeit und muss danach neu beantragt werden. Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich auch im Urlaubssemester, deine Krankenversicherung läuft also weiter. Ob das Kindergeld deiner Eltern in der Beurlaubung weiterläuft, hängt vom Beurlaubungsgrund ab, die Familienkasse gibt Auskunft.
Angebote zur Kinderbetreuung und Beratung unterscheiden sich je Hochschule. Fragen kannst du beim Familienbüro oder Gleichstellungsbüro deiner Hochschule und beim Studierendenwerk. Das Familienportal des Bundes bündelt Informationen zu Studium mit Kind.
Was gilt für Alleinerziehende im Studium?
Für Alleinerziehende gelten die gleichen Leistungen, einige Regeln sind aber günstiger. Bei der BAföG-Altersgrenze dürfen sie mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, um Grundsicherung zu vermeiden, und trotzdem die Ausnahme für die Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren nutzen. Beim Kinderzuschlag liegt das Mindestbruttoeinkommen bei 600 €, bei Paaren bei 900 €. Den Kinderbetreuungszuschlag bekommt der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Beispiel: So sieht ein Monatsbudget aus
Mara, 27, studiert im Master in Vollzeit, wohnt mit ihrer Tochter (2 Jahre) in einer eigenen Wohnung und ist studentisch pflichtversichert. Angenommen, das Einkommen ihrer Eltern ist so niedrig, dass der Höchstsatz gezahlt wird. Eigenes Einkommen hat sie nicht.
| Posten | Pro Monat |
|---|---|
| BAföG-Höchstsatz mit eigener Wohnung (475 € + 380 € + 102 € + 35 €) | 992 € |
| Kinderbetreuungszuschlag | 160 € |
| Kindergeld | 259 € |
| Summe | 1.411 € |
In den Monaten mit Elterngeld kämen mindestens 300 € dazu, wenn das BAföG-Amt es nicht anrechnet. Wohngeld gibt es nicht, weil Mara dem Grunde nach BAföG erhält. Für Kranken- und Pflegeversicherung rechnet sie mit rund 143 € im Monat (118,16 € plus 2,9 % Zusatzbeitrag auf 855 €), die BAföG-Zuschläge von 137 € decken den größten Teil. Ihre Tochter ist über Maras Versicherung familienversichert, solange ihr eigenes Einkommen unter 565 € im Monat bleibt.
Häufige Fragen
Welche Leistungen gibt es, wenn ich mit Kind studiere?
Zusammenkommen können BAföG mit 160 € Kinderbetreuungszuschlag je Kind unter 14, Kindergeld von 259 € je Kind, Elterngeld ab 300 € und bis zu 297 € Kinderzuschlag. Wohngeld gibt es nur ohne BAföG-Anspruch. Welche Leistung zu dir passt, hängt von Einkommen, Studium und Wohnsituation ab.
Bekomme ich Elterngeld im Studium?
Ja, wenn du im Monatsdurchschnitt höchstens 32 Wochenstunden arbeitest. Hattest du vor der Geburt kein Einkommen, bekommst du den Mindestbetrag von 300 € im Monat. Den Antrag stellst du bei der zuständigen Stelle.
Wie hoch ist der Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG?
Er beträgt 160 € pro Monat für jedes Kind unter 14 Jahren, das in deinem Haushalt lebt. Für drei Kinder sind das 480 €. Gezahlt wird er als Zuschuss, und für denselben Zeitraum bekommt ihn nur ein Elternteil.
Wie ist mein Kind krankenversichert?
Meist über die Familienversicherung deiner gesetzlichen Krankenkasse, ohne eigenen Beitrag. Das Kind darf höchstens 565 € im Monat verdienen. Ist ein Elternteil privat versichert und liegt sein Einkommen über 6.450 € im Monat, entfällt diese Möglichkeit. Frag im Zweifel bei deiner Krankenkasse nach.
Kann ich mit Kind ein Urlaubssemester nehmen?
Ja, nach Angaben eines Studierendenwerks bis zu sechs Semester je Kind, nicht über den dritten Geburtstag hinaus. Die Regeln legt deine Hochschule fest. Das BAföG ruht während der Beurlaubung, die Krankenversicherung läuft weiter.
So gehst du jetzt vor
- Beantrage Kindergeld bei der Familienkasse und BAföG mit Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG-Amt.
- Stelle den Elterngeldantrag bei der zuständigen Stelle und kläre mit dem BAföG-Amt, wie beide Leistungen zusammenwirken.
- Melde dein Kind bei der Krankenkasse zur Familienversicherung an und kläre, ob ein privat versicherter Elternteil die Voraussetzungen ändert.
- Sprich mit dem Familienbüro deiner Hochschule über Betreuung, Beurlaubung und Prüfungsfristen.
- Prüfe Wohngeld oder Kinderzuschlag, falls kein BAföG-Anspruch besteht oder dein Einkommen die Voraussetzungen erfüllt.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex.
Passend dazu
- Schwanger im Studium
- Kindergeld im Studium
- Wohngeld für Studenten
- Familienversicherung über den Ehepartner
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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