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Duales Studium: Familienversicherung, Pflichtversicherung und Beitrag

Wer im dualen Studium eine Vergütung erhält, ist pflichtversichert und nicht familienversichert. Beitrag, Kassenwahl und Übergänge nach dem Studium im Überblick.
Symbolbild: PKV im dualen Studium

Duales Studium und Familienversicherung schließen sich in der Regel aus: Mit einer Vergütung bist du als Beschäftigte oder Beschäftigter gesetzlich pflichtversichert. Eine beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern entfällt damit, auch wenn du noch keine 25 Jahre alt bist. Die studentische Krankenversicherung greift ebenfalls nicht. Du suchst dir eine Krankenkasse aus, das Unternehmen meldet dich dort an, und die Beiträge werden mit deiner Vergütung abgerechnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dual Studierende sind während der gesamten Dauer kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig und unfallversichert, in Praxis- wie in Theoriephasen.
  • Wer als Beschäftigter pflichtversichert ist, kann nicht familienversichert sein. Das betrifft dual Studierende mit Vergütung.
  • 2026 gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % plus Zusatzbeitrag deiner Kasse. Den Kinderlosenzuschlag zur Pflege ab 23 Jahren zahlst du allein.
  • Die Krankenkasse wählst du selbst. Danach bist du mindestens zwölf Monate gebunden, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gilt ein Sonderkündigungsrecht.
  • Eine private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für viele Jahre. Prüfe vorher, ob ein Wechsel in deinem Fall möglich ist und wie du später zurückkommst.

Wie sind dual Studierende gesetzlich versichert?

Dual Studierende sind während der gesamten Dauer ihres Studiums kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig und zusätzlich unfallversichert. Die Kassen stellen sie dabei den Auszubildenden gleich. Das gilt in den Praxisphasen im Unternehmen genauso wie in den Theoriephasen an der Hochschule. Auch die Deutsche Rentenversicherung führt dual Studierende in der Regel als versicherungspflichtig.

Die Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Danach sind Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte versicherungspflichtig, wenn sie gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Dual Studierende ordnen die Kassen dieser Gruppe zu. Die studentische Pflichtversicherung (KVdS), die Immatrikulierte ohne vorrangige Versicherung absichert, tritt dagegen grundsätzlich nicht ein.

Spielt das Studienmodell eine Rolle?

Duale Studiengänge sind unterschiedlich aufgebaut, und Hochschulen wie Unternehmen verwenden verschiedene Bezeichnungen dafür. Welches Modell du hast, steht in deinem Vertrag und in der Studienordnung. Für die Krankenversicherung gilt in der Regel die Gleichstellung mit Auszubildenden. Bist du dir bei deinem Modell unsicher, bestätigt dir die Krankenkasse deinen Versicherungsstatus. Wie die Modelle sich im Alltag unterscheiden und was sie dir bringen, erklärt der Beitrag zum dualen Studium: Vorteile und Nachteile.

Familienversicherung im dualen Studium: Wann ist sie ausgeschlossen?

Die Familienversicherung endet, sobald du selbst pflichtversichert bist. Wer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V pflichtversichert ist, kann nicht zugleich familienversichert sein, so steht es in § 10 SGB V. Für dual Studierende mit Vergütung heißt das: Die beitragsfreie Mitversicherung bei den Eltern entfällt, solange die Pflichtversicherung besteht. Das gilt auch, wenn du jünger als 25 bist.

Zum Vergleich die Eckwerte der Familienversicherung für Studierende, die nicht pflichtversichert sind:

RegelWert 2026
Einkommensgrenze (Gesamteinkommen)565 € pro Monat
Grenze bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung603 € pro Monat
Altersgrenze für Kinder in Schule, Ausbildung oder Studium25 Jahre
Kindergeld, BAföG und Unterhalt der Elternzählen nicht als Einkommen

Ob in einem Einzelfall mit sehr geringer oder ohne Vergütung etwas anderes gilt, kann nur die Krankenkasse beurteilen. Hole dir die Auskunft vor Vertragsbeginn bei der Kasse deiner Eltern ein. Wann die Familienversicherung im Studium endet und was sie im Detail voraussetzt, steht im Beitrag zur Familienversicherung im Studium.

Was kostet die Krankenversicherung im dualen Studium?

Der Beitrag ist ein Prozentsatz deines beitragspflichtigen Bruttoentgelts. 2026 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %. Dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %, die einzelne Kasse kann davon abweichen.

ZweigSatz 2026Hinweis
Krankenversicherung14,6 %allgemeiner Beitragssatz
Zusatzbeitrag2,9 % im Durchschnittlegt jede Kasse selbst fest
Pflegeversicherung3,6 %Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %
Rentenversicherung18,6 %je zur Hälfte

Wie sich die Beiträge zur Krankenversicherung zwischen dir und dem Unternehmen aufteilen, steht auf deiner Gehaltsabrechnung. Eine Besonderheit kennst du vorab: Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Punkten ab 23 Jahren trägst du allein.

Beispiel: Jonas ist 22, Lea ist 24 und kinderlos. Beide erhalten eine Vergütung von 1.200 € brutto im Monat, ihre Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Die Tabelle zeigt den Gesamtbeitrag aus Krankenversicherung und Pflegeversicherung, bevor er zwischen Beschäftigtem und Unternehmen aufgeteilt wird.

PostenJonas, 22Lea, 24
Krankenversicherung 14,6 %175,20 €175,20 €
Zusatzbeitrag 2,9 %34,80 €34,80 €
Pflegeversicherung (3,6 % bzw. 4,2 %)43,20 €50,40 €
Gesamtbeitrag253,20 €260,40 €

Der Unterschied von 7,20 € ergibt sich allein aus dem Kinderlosenzuschlag, den Lea selbst trägt. Die Werte hängen von deiner tatsächlichen Vergütung und dem Zusatzbeitrag deiner Kasse ab.

Krankenkasse wählen und anmelden: So läuft es ab

Als Pflichtversicherte oder Pflichtversicherter wählst du deine Krankenkasse selbst, so regelt es § 175 SGB V. Das Unternehmen meldet dich bei der gewählten Kasse an, wie bei einem Auszubildenden. An deine Wahl bist du mindestens zwölf Monate gebunden. Danach kannst du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wechseln.

Den Wechsel erledigt die neue Kasse: Sie meldet ihn der bisherigen, du musst nicht selbst kündigen. Erhöht deine Kasse ihren Zusatzbeitrag, kannst du abweichend davon bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem der höhere Beitrag gilt, auch innerhalb der zwölf Monate. Wirksam wird eine Kündigung nur, wenn du anderweitigen Schutz nachweist. Die Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen findest du im Beitrag zu den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen 2026.

Für die Einschreibung verlangt die Hochschule eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse. Wer über den Job gesetzlich versichert ist, fordert sie bei der eigenen Kasse an. Wechselst du später die Kasse, informiert die neue Kasse die Hochschule.

Wie geht es nach dem dualen Studium weiter?

Das hängt davon ab, was auf den Abschluss folgt:

  • Anstellung: Als Angestellter bleibst du gesetzlich pflichtversichert, solange dein Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 6.450 € im Monat (77.400 € im Jahr). Mehr dazu im Beitrag zur Versicherungspflichtgrenze im Studium.
  • Vollzeit-Master: Mit der Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gilt grundsätzlich die studentische Pflichtversicherung, sofern keine vorrangige Versicherung besteht. Sie endet mit Ablauf des Semesters, bis zu dessen Ende du 30 geworden bist.
  • Master mit Nebenjob: Wer höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet und überwiegend studiert, ist in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und bleibt über die studentische Versicherung abgesichert. Die Rentenversicherungspflicht bleibt. Details zu Werkstudent und Krankenversicherung.
  • Berufsbegleitender Master: Wer dabei regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt in der Regel als Arbeitnehmer und bleibt pflichtversichert. Steuern, Kosten und Versicherung behandelt der Beitrag Master berufsbegleitend.

Endet die Pflichtversicherung, ohne dass sofort eine andere greift, setzt sich die Mitgliedschaft bei deiner Kasse als freiwillige Versicherung fort. Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten, wenn du anderen Schutz nachweist. Legst du keinen Einkommensnachweis vor, rechnet die Kasse mit dem Höchstbeitrag. Ob in einer Lücke zwischen Bachelor und Master eine Familienversicherung möglich ist, klärst du vorab mit der Kasse.

Wann ist eine private Krankenversicherung eine Option?

Die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für viele Jahre. Bei der Antragstellung beantwortest du Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß, denn bei einer Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen zurücktreten. Vor dem Antrag empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage. Außerdem prüft der Versicherer seine Tarife mindestens jährlich und kann Beiträge anpassen, sie können also steigen.

Die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist vor dem 55. Lebensjahr grundsätzlich möglich, etwa über eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter der Versicherungspflichtgrenze. Ein Minijob reicht dafür nicht. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen. Wer sich im Studium von der studentischen Versicherungspflicht befreien lässt, kann diese Befreiung nicht widerrufen, sie gilt normalerweise für das gesamte Studium. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel in deinem Fall überhaupt in Frage kommt, erklärt der Beitrag PKV für duale Studenten.

Häufige Fragen

Bin ich im dualen Studium familienversichert?

In der Regel nicht. Wer als Beschäftigter pflichtversichert ist, kann nicht familienversichert sein, und das trifft dual Studierende mit Vergütung. Die Grenze von 565 € im Monat (603 € bei einem Minijob) spielt erst eine Rolle, wenn keine Pflichtversicherung besteht. Für Sonderfälle ohne nennenswerte Vergütung gibt die Krankenkasse der Eltern verbindlich Auskunft.

Wer zahlt die Krankenversicherung im dualen Studium?

Die Beiträge werden im Rahmen deines Beschäftigungsverhältnisses berechnet und mit der Vergütung abgerechnet. Es gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % plus Zusatzbeitrag deiner Kasse. Welchen Anteil du trägst und welchen das Unternehmen, steht auf der Gehaltsabrechnung. Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung ab 23 Jahren zahlst du allein.

Kann ich mir die Krankenkasse im dualen Studium aussuchen?

Ja, Pflichtversicherte haben ein Wahlrecht. Danach bist du zwölf Monate an die Kasse gebunden. Erhöht sie ihren Zusatzbeitrag, kannst du früher kündigen, sofern du anderen Schutz nachweist. Das Unternehmen meldet dich bei der Kasse an, die du gewählt hast.

Was gilt in der Theoriephase?

Dieselbe Pflichtversicherung wie in der Praxisphase. Dual Studierende sind über die gesamte Dauer versichert, die studentische Krankenversicherung tritt nicht ein. Für die Einschreibung brauchst du die Bestätigung deiner gesetzlichen Krankenkasse.

Lohnt sich die PKV im dualen Studium?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Zu prüfen sind deine Gesundheitsangaben, mögliche Beitragsanpassungen, die schwierige Rückkehr in die gesetzliche Versicherung und ob ein Wechsel in deinem Fall möglich ist. Lass dir die Folgen erklären, bevor du einen Antrag stellst.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deinen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag: Beginn, Vergütung und die Frage, welche Kasse das Unternehmen anmelden soll.
  2. Wähle deine Krankenkasse und vergleiche dabei die Zusatzbeiträge.
  3. Informiere die Kasse deiner Eltern über den Beginn der Pflichtversicherung, damit die Familienversicherung sauber endet.
  4. Fordere die Bestätigung deiner Kasse für die Hochschule an.
  5. Plane das Ende des Vertrags rechtzeitig: Frage bei deiner Kasse nach, welche Absicherung danach greift.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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