Nach der Exmatrikulation bleibst du bis zum Ende des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet warst, in der studentischen Krankenversicherung (KVdS). Danach setzt sich deine Versicherung bei der Kasse als freiwillige Mitgliedschaft fort, wenn nichts anderes greift. Das nennt sich obligatorische Anschlussversicherung. Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten, aber nur, wenn du anderen Schutz nachweist.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgeblich ist das Ende des Semesters der letzten Einschreibung oder Rückmeldung, nicht der Tag der letzten Prüfung.
- Wer bis dahin nichts anderes hat, ist danach automatisch freiwillig bei seiner Kasse versichert (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Die Austrittsfrist beträgt zwei Wochen ab dem Hinweis der Kasse, nicht ab der Exmatrikulation.
- Familienversicherung, Job oder Arbeitslosengeld I gehen der freiwilligen Versicherung vor.
- Die freiwillige Versicherung kostet 2026 bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag mindestens rund 278 € im Monat (kinderlos), ohne Einkommensnachweis deutlich mehr.
Bis wann bin ich nach der Exmatrikulation versichert?
Die studentische Pflichtversicherung endet mit Ablauf des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet warst, sofern du bis zum Semesterende exmatrikuliert wurdest (§ 190 Abs. 9 SGB V). Die Versicherung läuft also nach dem letzten Prüfungstag noch bis zum Semesterende weiter. Wann ein Semester endet, legt jede Hochschule selbst fest.
| Ereignis | Ende der studentischen Versicherung |
|---|---|
| Exmatrikulation bis zum Semesterende | Ablauf des Semesters der letzten Einschreibung oder Rückmeldung |
| Letzte Prüfung | keine Wirkung auf die Versicherung, entscheidend ist die Exmatrikulation |
| Exmatrikulation und Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland | schon mit Ablauf des Tages, an dem du den Wohnsitz aufgibst |
| 30. Geburtstag | Ablauf des Semesters, bis zu dessen Ende du 30 geworden bist |
| Neueinschreibung innerhalb eines Monats nach Semesterende | die Mitgliedschaft läuft ohne Unterbrechung weiter |
Die Neueinschreibung binnen eines Monats ist der Weg vom Bachelor in den Master ohne Bruch. Was in der Lücke gilt, wenn die Einschreibung später folgt, steht im Beitrag Zwischen Bachelor und Master versichert.
Ein Sonderfall betrifft den Nebenjob: Das Werkstudentenprivileg endet mit dem Monat, in dem dir das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt wird. Ab dann ist der Job in der Regel auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung pflichtig, selbst wenn du noch eingeschrieben bist.
Was ist die obligatorische Anschlussversicherung?
Die obligatorische Anschlussversicherung ist die automatische Fortsetzung deiner Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung, wenn deine Pflichtversicherung oder Familienversicherung endet. Sie beginnt mit dem Tag nach dem Ausscheiden (§ 188 Abs. 4 SGB V). Du musst dafür nichts beantragen.
Die Kasse weist dich auf die Möglichkeit hin, auszutreten. Ab diesem Hinweis hast du zwei Wochen Zeit, den Austritt zu erklären. Er wird nur wirksam, wenn du nachweist, dass du anderweitig abgesichert bist. Ohne Austritt und ohne anderen Schutz bleibst du freiwillig versichert und zahlst eigene Beiträge.
Die automatische Fortsetzung entfällt, wenn die Voraussetzungen einer Familienversicherung erfüllt sind oder ein nachgehender Leistungsanspruch besteht und im Anschluss eine andere Absicherung nachgewiesen wird. Der nachgehende Anspruch läuft längstens einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange du nicht erwerbstätig bist.
Welche Optionen habe ich nach der Exmatrikulation?
Vorrang haben alle Möglichkeiten, bei denen du ohne eigenen Beitrag oder als Pflichtversicherter abgesichert bist:
- Job: Als Beschäftigter bist du pflichtversichert. Ein Minijob und eine versicherungsfreie Werkstudententätigkeit zählen dafür nicht.
- Familienversicherung: Über die Eltern bis 23, wenn du nicht erwerbstätig bist, und bis 25 bei Schul- oder Berufsausbildung oder Studium, jeweils bei einem Gesamteinkommen bis 565 € im Monat (Minijob 603 €). Über Ehe- oder Lebenspartner gilt keine Altersgrenze, sofern der Partner gesetzlich versichert ist. Nach dem Abschluss eines Studiums besteht die Familienversicherung bis zum Ende des Semesters, längstens bis zum 25. Lebensjahr. Details im Beitrag zur Familienversicherung im Studium.
- Arbeitslosengeld I: Wer es bezieht, ist pflichtversichert, die Agentur für Arbeit trägt die Beiträge. Voraussetzung sind unter anderem mindestens zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in den letzten 30 Monaten. Ein Minijob oder eine versicherungsfreie Werkstudententätigkeit wird dafür nicht angerechnet.
- Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Auch hier besteht Pflichtversicherung, das Jobcenter übernimmt die Beiträge.
- Weiterstudium: Schreibst du dich binnen eines Monats nach Semesterende neu ein, läuft die studentische Versicherung weiter.
Wer sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien ließ und privat versichert ist, bleibt zunächst in der PKV. Die Befreiung gilt normalerweise für das gesamte Studium, was danach gilt, erklärt der Beitrag PKV nach dem Studium. Welche Wege ohne Job offen sind und was sie kosten, beschreibt der Beitrag Nach dem Studium ohne Job versichert.
Meldefristen bei der Agentur für Arbeit: Ist das Studienende bekannt, meldest du dich drei Monate vorher arbeitssuchend. Die persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Informationen findest du bei der Bundesagentur für Arbeit.
Was kostet die freiwillige Versicherung nach der Exmatrikulation?
In der Anschlussversicherung zahlst du eigene Beiträge, auch ohne eigenes Einkommen. Die Kasse rechnet in der Regel mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % plus dem Zusatzbeitrag deiner Kasse, mindestens auf eine Bemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat. Das gilt auch, wenn deine Einnahmen tatsächlich niedriger sind. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 %, kinderlos ab 23 Jahren mit 4,2 %. Die Zusatzbeiträge der Kassen unterscheiden sich. Drei Beispiele für 2026:
| Zusatzbeitrag | Krankenversicherung | Pflege (kinderlos) | Summe pro Monat |
|---|---|---|---|
| 2,18 % | 213,31 € | 55,37 € | 268,68 € |
| 2,9 % (Durchschnitt) | 222,80 € | 55,37 € | 278,17 € |
| 3,29 % | 227,94 € | 55,37 € | 283,31 € |
Mit Kind kostet die Pflegeversicherung 3,6 %, das sind 47,46 €. Beim Durchschnittssatz von 2,9 % ergeben sich dann 270,26 € im Monat.
Entscheidend ist der Einkommensnachweis: Legst du keinen vor, rechnet die Kasse mit der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Bei 16,9 % sind das allein für die Krankenversicherung rund 982 €. Reichst du Nachweise innerhalb von zwölf Monaten ein, setzt die Kasse den Beitrag neu fest. Reiche sie deshalb früh ein.
Fallbeispiele: Abschluss, Zwangsexmatrikulation, Master
Die Beispiele sind frei gewählt und zeigen die Logik. Das genaue Semesterende steht bei deiner Hochschule.
| Fall | Ausgangslage | Folge |
|---|---|---|
| Mara, 24, Abschluss im Sommer | Exmatrikulation zum Semesterende am 30. September, neuer Job ab 21. Oktober | Bis 30. September studentische Versicherung. Vom 1. bis 20. Oktober besteht ein nachgehender Leistungsanspruch über die bisherige Kasse ohne eigene Beiträge, solange keine vorrangige Absicherung wie die Anschlussversicherung greift. Ab 21. Oktober ist Mara als Beschäftigte pflichtversichert, sofern sie der Kasse den neuen Schutz nachweist. |
| Ben, 22, Zwangsexmatrikulation | Die Hochschule beendet die Einschreibung nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung | Die studentische Versicherung läuft bis zum Ende des Semesters der letzten Einschreibung. Danach kommt für Ben die Familienversicherung über die Eltern in Frage, wenn er nicht erwerbstätig ist und sein Einkommen die Grenze nicht übersteigt. |
| Noah, 26, Studienabbruch | Exmatrikulation, kein Job, keine Familienversicherung möglich | Die Anschlussversicherung greift. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag und ohne Kind zahlt Noah mindestens 278,17 € im Monat, bei einem anderen Zusatzbeitrag entsprechend mehr oder weniger. |
| Elif, 23, Bachelor fertig | Neueinschreibung im Master innerhalb eines Monats nach Semesterende | Die studentische Versicherung läuft ohne Lücke weiter. |
Beim Studienabbruch gelten dieselben Regeln, dort stehen Entscheidung und Absicherung im Mittelpunkt: Krankenversicherung beim Studienabbruch. Wer die Hochschule wechselt, findet die Details unter Krankenversicherung beim Studienwechsel.
Was musst du nach der Exmatrikulation erledigen?
Teile deiner Kasse die Exmatrikulation mit und frage, wie du ab dem Semesterende versichert bist. Lies den Hinweis der Kasse zur Austrittsmöglichkeit sorgfältig, denn ab seinem Eingang läuft die Zwei-Wochen-Frist. Bewahre die Exmatrikulationsbescheinigung auf, sie dokumentiert, ab wann sich deine Absicherung ändert. Beginnst du einen Job, teile deiner Kasse auch das mit.
Häufige Fragen
Bis wann bin ich nach der Exmatrikulation versichert?
Bis zum Ablauf des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet warst, sofern du bis dahin exmatrikuliert bist. Der Tag der letzten Prüfung ändert daran nichts. Gibst du bei der Exmatrikulation deinen Wohnsitz in Deutschland auf, endet die Versicherung schon mit Ablauf dieses Tages.
Muss ich der Kasse die Exmatrikulation melden?
Am sichersten teilst du sie deiner Kasse selbst mit und fragst nach deiner weiteren Absicherung. Die Kasse weist dich auf die Austrittsmöglichkeit aus der Anschlussversicherung hin, ab diesem Hinweis laufen zwei Wochen. Beginnt ein Job, teile auch das deiner Kasse mit.
Was ist die obligatorische Anschlussversicherung?
Sie setzt deine Mitgliedschaft nach dem Ende der Pflicht- oder Familienversicherung als freiwillige Versicherung fort, ohne dass du etwas beantragen musst. Aus ihr trittst du nur aus, wenn du innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse einen anderen Schutz nachweist.
Kann ich nach der Exmatrikulation familienversichert werden?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Eltern gilt bis 23 für Erwerbslose und bis 25 bei Ausbildung oder Studium ein Gesamteinkommen bis 565 € im Monat (Minijob 603 €). Über Ehe- oder Lebenspartner gibt es keine Altersgrenze. Die Familienversicherung geht der Anschlussversicherung vor.
Was kostet die freiwillige Versicherung danach?
Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % mindestens 278,17 € im Monat ohne Kind und 270,26 € mit Kind, gerechnet auf mindestens 1.318,33 €. Ohne Einkommensnachweis rechnet die Kasse mit dem Höchstbeitrag. Reiche deshalb Nachweise ein.
So gehst du jetzt vor
- Frage deine Hochschule nach dem Semesterende und dem Datum deiner Exmatrikulation.
- Teile der Kasse die Exmatrikulation mit und notiere dir den Eingang ihres Hinweises zur Austrittsmöglichkeit.
- Prüfe, ob Familienversicherung, ein Job oder Arbeitslosengeld I in Frage kommen, und weise einen anderen Schutz rechtzeitig nach.
- Melde dich bei bekanntem Studienende drei Monate vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.
- Reiche bei freiwilliger Versicherung Einkommensnachweise ein, damit der Beitrag richtig berechnet wird.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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