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Beim Studieren in Deutschland unterscheiden sich die Städte deutlich: Der Semesterbeitrag der jeweils betrachteten Hochschule reicht in unseren 30 Hochschulstädten von 82,00 € an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bis 484,18 € an der Universität Göttingen (jeweils Wintersemester 2026/27). Bei zwei Semestern macht das allein beim Beitrag mehr als 800 € Unterschied im Jahr. Beim WG-Zimmer liegt der Bundesdurchschnitt nach dem Moses Mendelssohn Institut im Wintersemester 2026/27 bei rund 510 €, in einzelnen Großstädten deutlich darüber.
Dieser Überblick stellt die Zahlen nebeneinander und führt zu den Stadtguides mit allen Details. Er bewertet keine Stadt. Welcher Studienort zu dir passt, hängt zuerst vom Studiengang ab und erst danach vom Geld.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Semesterbeitrag liegt zwischen 82,00 € (FAU Erlangen-Nürnberg) und 484,18 € (Universität Göttingen). In Bayern und Baden-Württemberg liegen die Werte der betrachteten Hochschulen zwischen 82,00 € und 205,50 €.
- Ein WG-Zimmer kostet bundesweit durchschnittlich rund 510 € im Wintersemester 2026/27. Die BAföG-Wohnkostenpauschale beträgt 380 €.
- Viele Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer auf den Nebenwohnsitz. Die Sätze reichen in den ausgewerteten Satzungen von 8 % bis 20 % der Jahresnettokaltmiete.
- Krankenversicherung, BAföG und Kindergeld folgen bundesweit denselben Regeln. Sie hängen nicht vom Studienort ab.
Studieren in Deutschland: Alle 30 Hochschulstädte im Überblick
Die Tabelle nennt je Stadt das Bundesland, den Semesterbeitrag der betrachteten Hochschule mit Semester sowie die Zweitwohnungsteuer. Wo beim Semesterbeitrag „derzeit“ steht, nennt die Quelle der Hochschule kein Semester. Jeder Stadtname führt zum ausführlichen Guide.
| Stadt | Bundesland | Semesterbeitrag (Hochschule, Semester) | Zweitwohnungsteuer |
|---|---|---|---|
| Stuttgart | Baden-Württemberg | 164,00 € (Universität Stuttgart, derzeit) | 20 % der Jahresnettokaltmiete (seit 01.01.2026, vorher 10 %) |
| Karlsruhe | Baden-Württemberg | 205,50 € (KIT, derzeit) | wird erhoben, Satz bei der Stadt erfragen |
| Heidelberg | Baden-Württemberg | 189,80 € (Universität Heidelberg, derzeit) | 20 % der Jahresnettokaltmiete |
| Freiburg | Baden-Württemberg | 190,00 € (Universität Freiburg, WS 2026/27) | 20 % der Jahresnettokaltmiete |
| München | Bayern | 97,00 € (LMU, Grundbeitrag, SoSe 2026 und WS 2026/27) | 18 % der Jahresnettokaltmiete |
| Würzburg | Bayern | 182,10 € (Universität Würzburg, WS 2026/27) | bei der Stadt erfragen |
| Nürnberg | Bayern | 82,00 € (FAU Erlangen-Nürnberg, WS 2026/27) | 10 % der Jahresnettokaltmiete |
| Berlin | Berlin | 376,80 € (FU Berlin, WS 2026/27, Neu-Immatrikulation) | derzeit 20 % der Nettokaltmiete (seit 01.01.2025) |
| Bremen | Bremen | 443,40 € (Universität Bremen, WS 2026/27) | wird erhoben, Satz bei der Stadt erfragen |
| Hamburg | Hamburg | 402,00 € (Universität Hamburg, WS 2026/27) | wird erhoben, Satz bei der Stadt erfragen |
| Kassel | Hessen | 409,27 € (Universität Kassel, derzeit) | derzeit 8 % der Jahresnettokaltmiete |
| Marburg | Hessen | 424,80 € (Universität Marburg, WS 2026/27) | 10 % des jährlichen Mietaufwands |
| Fulda | Hessen | Beitrag bei der Hochschule Fulda erfragen | bei der Stadt erfragen |
| Gießen | Hessen | 421,43 € (JLU Gießen, WS 2026/27) | 12 % der Jahresnettokaltmiete (seit 01.01.2024) |
| Darmstadt | Hessen | 402,68 € (TU Darmstadt, WS 2026/27) | 15 % der Jahresnettokaltmiete |
| Frankfurt am Main | Hessen | 408,28 € (Goethe-Universität, WS 2026/27) | wird erhoben, Satz bei der Stadt erfragen |
| Göttingen | Niedersachsen | 484,18 € (Universität Göttingen, WS 2026/27) | 10 % der Nettokaltmiete |
| Braunschweig | Niedersachsen | 472,50 € (TU Braunschweig, WS 2026/27) | 10 % der Nettokaltmiete |
| Hannover | Niedersachsen | 453,16 € (Leibniz Universität, WS 2026/27) | bei der Stadt erfragen |
| Köln | Nordrhein-Westfalen | 355,65 € (Universität zu Köln, derzeit) | bei der Stadt erfragen |
| Bonn | Nordrhein-Westfalen | 363,07 € (Universität Bonn, WS 2026/27) | 15 % der Jahresnettokaltmiete |
| Aachen | Nordrhein-Westfalen | 384,60 € (FH Aachen, WS 2026/27) | 12 % der Nettokaltmiete |
| Münster | Nordrhein-Westfalen | 369,50 € (Universität Münster, WS 2026/27) | 10 % der Nettokaltmiete |
| Bochum | Nordrhein-Westfalen | 380,00 € (Ruhr-Universität, WS 2026/27) | 12 % der Nettokaltmiete |
| Dortmund | Nordrhein-Westfalen | 346,80 € (FH Dortmund, WS 2026/27) | 12 % der Jahresnettokaltmiete |
| Mainz | Rheinland-Pfalz | 366,90 € (Universität Mainz, Standort Mainz, WS 2026/27) | Zweitwohnungsabgabe, 10 % der jährlichen Nettokaltmiete |
| Leipzig | Sachsen | 332,30 € (Universität Leipzig, WS 2026/27) | 16 % des jährlichen Mietaufwands |
| Dresden | Sachsen | 361,00 € (TU Dresden, WS 2026/27) | 15 % der Nettokaltmiete (seit 01.01.2026, vorher 10 %) |
| Kiel | Schleswig-Holstein | 403,00 € (Universität Kiel, WS 2026/27) | wird erhoben, Satz bei der Stadt erfragen |
| Jena | Thüringen | 333,05 € (Universität Jena, WS 2026/27, Erstimmatrikulierte 353,05 € inkl. 20 € thoska-Karte) | bei der Stadt erfragen |
Was bestimmt die Kosten eines Studienorts?
Vier Posten unterscheiden sich von Stadt zu Stadt deutlich. Das sind der Semesterbeitrag, die Miete, die Zweitwohnungsteuer und die Frage, ob ein Semesterticket im Beitrag steckt. Alles andere folgt bundesweit denselben Regeln, etwa der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung oder die BAföG-Sätze.
Die Miete macht in der Regel den größten Teil des Monatsbudgets aus. Eine Orientierung für das gesamte Budget findest du im Beitrag wie viel Geld du als Student im Monat wirklich brauchst, die Gesamtkosten eines Studiums im Beitrag Kosten eines Studiums im Überblick.
Wie hoch ist der Semesterbeitrag und was ist im Semesterticket enthalten?
Der Semesterbeitrag ist die Summe, die du bei Einschreibung und Rückmeldung an die Hochschule zahlst. Er enthält üblicherweise Anteile für Studierendenwerk und Studierendenschaft, oft auch für ein Semesterticket. Was genau darin steckt, legt jede Hochschule fest. Vergleiche deshalb immer die Aufschlüsselung auf der Seite der Hochschule.
Die Spanne ist groß. An den betrachteten Hochschulen in Hessen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Kiel liegt der Beitrag zwischen 402,00 € (Hamburg) und 484,18 € (Göttingen). In Nordrhein-Westfalen sind es zwischen 346,80 € (FH Dortmund) und 384,60 € (FH Aachen), in Sachsen und Thüringen zwischen 332,30 € (Leipzig) und 361,00 € (TU Dresden). In Bayern und Baden-Württemberg liegen die Werte zwischen 82,00 € (FAU Erlangen-Nürnberg) und 205,50 € (KIT), in Berlin bei 376,80 € (FU) und in Mainz bei 366,90 € (Universität).
Ein Rechenbeispiel zeigt, was das im Jahr ausmacht. Beispiel mit zwei Semestern und gleichbleibendem Beitrag: In Göttingen fallen 2 × 484,18 € = 968,36 € an, in Nürnberg an der FAU 2 × 82,00 € = 164,00 €. Der Unterschied beträgt 804,36 €. Ob das Semesterticket in dem niedrigeren Beitrag enthalten ist, klärst du vor der Einschreibung bei der Hochschule.
Bundesweit gilt: Das Deutschland-Semesterticket kostet 2026 monatlich 37,80 € (226,80 € pro Semester), wo es angeboten wird. Das sind 60 % des Preises des Deutschlandtickets von 63 € pro Monat. Für 2027 sind 66,80 € für das Deutschlandticket und 40,08 € für das Deutschland-Semesterticket festgelegt. Mehr dazu im Beitrag Semesterticket und Deutschlandticket im Studium.
Wie teuer ist ein WG-Zimmer in Studentenstädten?
Das Moses Mendelssohn Institut nennt für das Wintersemester 2026/27 bundesweit rund 510 € für ein WG-Zimmer (Moses Mendelssohn Institut, WiSe 2026/27). Die BAföG-Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, liegt bei 380 €. Nach der Pressemitteilung des Deutschen Studierendenwerks vom 17.09.2026 liegt die durchschnittliche WG-Miete in 76 von 90 untersuchten Städten über dieser Pauschale (Deutsches Studierendenwerk).
Für einige unserer 30 Städte liegen belegte Einzelwerte vor. Sie stammen aus unterschiedlichen Erhebungen und sind deshalb nicht streng untereinander vergleichbar. Achte auf die Spalte „Messgröße“.
| Stadt | WG-Zimmer pro Monat | Messgröße und Semester |
|---|---|---|
| Bonn | 565 € | Wintersemester 2026/27 |
| Frankfurt am Main | 630 € | Median, Wintersemester 2026/27 |
| Köln | 620 € | Angebotsmiete, Sommersemester 2026 |
| München | 800 € | Angebotsmiete, Sommersemester 2026 |
| Hamburg | 650 € | Median der Warmmiete, Wintersemester 2026/27 |
| Berlin | 650 € | Median der Warmmiete, Wintersemester 2026/27 |
Wie du ein Zimmer findest und worauf es beim Vertrag ankommt, erklären die Beiträge WG finden, Wohnheim oder WG und Mietvertrag für Studenten. Reicht das Budget trotz BAföG nicht, lohnt ein Blick auf das Wohngeld für Studenten. Einen Überblick über Mietspannen gibt der Beitrag günstige Wohnung im Studium finden.
Was ist die Zweitwohnungsteuer und wann fällt sie an?
Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer, die viele Städte auf den Nebenwohnsitz erheben. Studierende sind betroffen, wenn sie am Studienort wohnen, dort aber nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, und die Satzung der Stadt keine Ausnahme vorsieht. Die Bemessung erfolgt meist nach der Jahresnettokaltmiete, also der Miete ohne Betriebs- und Heizkosten.
Die Sätze unterscheiden sich stark. In Kassel nennt die Stadt derzeit 8 %, in Göttingen, Braunschweig, Münster, Nürnberg und Marburg 10 %, in Stuttgart, Heidelberg, Freiburg und Berlin 20 %. In Stuttgart gilt der Satz von 20 % seit dem 01.01.2026 (vorher 10 %), in Dresden gelten seit 01.01.2026 15 % (vorher 10 %). Die Satzungen ändern sich, prüfe den aktuellen Stand vor dem Umzug auf der Seite der Stadt.
Beispiel mit angenommener Nettokaltmiete von 400 € im Monat, also 4.800 € im Jahr: Bei 10 % in Göttingen wären es 480 € im Jahr, bei 20 % in Freiburg 960 € im Jahr. Der Satz verdoppelt die Belastung bei gleicher Miete.
Wie Ummeldung, Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz zusammenhängen, steht im Beitrag Umzug und Ummeldung ins Studium.
Was ist an jedem Studienort gleich?
Drei Bereiche folgen bundesweit denselben Regeln. Das sind die Krankenversicherung, das BAföG und das Kindergeld. Der Studienort ändert daran nichts.
Krankenversicherung
Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V, Gesetzestext § 5 SGB V), sofern keine vorrangige Versicherung besteht, etwa die Familienversicherung. Die studentische Pflichtversicherung endet in der Regel mit dem Semester, in dem du 30 Jahre alt wirst. Die Hochschule verlangt bei der Einschreibung die digitale Bestätigung einer gesetzlichen Kasse.
Die Beitragsbemessung liegt bei 855 €, der Beitragssatz bei 10,22 %. Daraus ergeben sich 87,38 € Basisbeitrag im Monat, bundesweit gleich. Mit Pflegeversicherung zahlst du unter 23 Jahren 118,16 € plus Zusatzbeitrag, kinderlos ab 23 sind es 123,29 € plus Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag hängt von der Krankenkasse ab.
Die Familienversicherung über die Eltern ist bis 25 Jahre möglich, wenn du studierst und dein Gesamteinkommen 565 € im Monat nicht übersteigt (Minijob-Sonderregel: 603 €). Details findest du in den Beiträgen Krankenversicherung für Studenten, Familienversicherung unter 25, Kosten der Krankenversicherung nach Alter und Nachweis der Krankenversicherung bei der Immatrikulation. Die Auswahl der Kasse behandeln Zusatzbeiträge der Krankenkassen und Krankenkasse wechseln als Student. Wer neben dem Studium arbeitet, liest Werkstudent und Krankenversicherung. Eine Entscheidungshilfe zur Frage PKV oder GKV bietet PKV oder gesetzlich im Studium. Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
BAföG
Das BAföG beantragst du beim Amt für Ausbildungsförderung, das für deinen Studienort zuständig ist. Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, beträgt 380 €. Alles zu Anspruch und Höhe steht im Beitrag BAföG-Anspruch und Höhe, zur Antragstellung im Beitrag BAföG beantragen.
Kindergeld
Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € pro Kind. Es wird für Kinder in Ausbildung oder Studium grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Du oder deine Eltern beantragen es bei der Familienkasse. Weitere Voraussetzungen erklärt der Beitrag Kindergeld im Studium.
Häufige Fragen
Was kostet der Semesterbeitrag in Deutschland?
Das hängt von der Hochschule ab. Unter den betrachteten Hochschulen der 30 Städte liegt der Semesterbeitrag im Wintersemester 2026/27 zwischen 82,00 € (FAU Erlangen-Nürnberg) und 484,18 € (Universität Göttingen). Er enthält je nach Hochschule Anteile für Studierendenwerk, Studierendenschaft und Semesterticket. Die Aufschlüsselung veröffentlicht jede Hochschule auf ihrer Website.
Wie teuer ist ein WG-Zimmer in einer Studentenstadt?
Nach dem Moses Mendelssohn Institut kostet ein WG-Zimmer im Wintersemester 2026/27 bundesweit rund 510 €. In München nennt die Erhebung für das Sommersemester 2026 800 € Angebotsmiete, in Bonn sind es 565 € im Wintersemester 2026/27. Die BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 € liegt in den meisten untersuchten Städten darunter.
Fällt am Studienort eine Zweitwohnungsteuer an?
In vielen Städten ja, wenn du dort nur mit Nebenwohnsitz gemeldet bist. Die Sätze liegen in den ausgewerteten Satzungen zwischen 8 % und 20 % der Jahresnettokaltmiete. Ausnahmen für Studierende regelt die jeweilige Satzung. Frage bei der Stadt nach, bevor du dich ummeldest oder entscheidest, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist.
Brauche ich am Studienort eine eigene Krankenversicherung?
Wenn du nicht familienversichert bist, ja. Als eingeschriebene Studierende bist du grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Die Hochschule verlangt bei der Einschreibung eine Bestätigung deiner gesetzlichen Kasse. Der Studienort spielt für die Beiträge keine Rolle.
Hängt das Kindergeld vom Studienort ab?
Nein. Die Familienkasse zahlt 2026 bundesweit 259 € pro Kind und Monat, bei Studium grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr. Für die meisten Familien ist eine Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
So wählst du deinen Studienort
- Studiengang und Hochschule zuerst festlegen. Die Kosten einer Stadt sind erst danach ein sinnvolles Kriterium.
- Semesterbeitrag der Hochschule prüfen und klären, ob ein Semesterticket enthalten ist. Die Tabelle oben gibt dir den Rahmen.
- Mietniveau und Wohnform abwägen: Wohnheimplatz beim Studierendenwerk, WG oder eigene Wohnung. Rechne die Miete gegen die BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 €.
- Zweitwohnungsteuer und Hauptwohnsitz klären, bevor du dich ummeldest.
- Krankenversicherung, BAföG-Amt und Familienkasse für den Start sortieren. Eine Checkliste liefert Checkliste zum Studienbeginn.
Unterschiede zwischen Groß- und Kleinstadt als Lebensmodell behandelt der Beitrag Großstadt oder Kleinstadt. Zum Start helfen außerdem Erstsemester-Tipps und Budgetplanung im Studium. Wer neben dem Studium verdienen will, liest neben dem Studium Geld verdienen.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.