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Umzug ins Studium: Deine Checkliste für einen stressfreien Start

Zeitplan, Kosten, Ummeldung und Zweitwohnsitz für den Umzug ins Studium. Mit aktuellen Mietzahlen und Hinweisen zu Rundfunkbeitrag, Wohngeld und Studienstarthilfe.
Symbolbild: Umzug ins Studium mit Checkliste

Inhalt

Die Checkliste für den Umzug ins Studium folgt einer festen Reihenfolge: Zuerst Wohnung und Mietvertrag, dann Budget, Transport und Verträge, nach dem Einzug Ummeldung und Adressänderungen. Beim Budget hilft eine Zahl als Anker: Ein WG-Zimmer kostet im Durchschnitt 510 € im Monat, in München etwa 850 €. Wer früh mit der Wohnungssuche beginnt und die Behördengänge nach dem Einzug in einem Rutsch erledigt, spart sich den größten Stress.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohnungssuche bestimmt den Zeitplan, alles andere baut darauf auf. Starte, sobald du den Studienplatz sicher hast.
  • Plane mit realistischen Mieten: Im Durchschnitt zahlen Studierende 510 € für ein WG-Zimmer, die BAföG-Wohnpauschale liegt bei 380 €.
  • Nach dem Einzug meldest du dich beim Einwohnermeldeamt um und informierst Hochschule, Krankenkasse, Bank und gegebenenfalls das BAföG-Amt über die neue Adresse.
  • Für den Rundfunkbeitrag gilt: Wer BAföG bekommt und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich befreien lassen.

Wann solltest du mit der Planung beginnen?

Mit der Wohnungssuche fängst du an, sobald du weißt, an welcher Hochschule du studierst. Alles Weitere lässt sich in Etappen planen. Die folgende Übersicht ist eine Orientierung, kein fester Fahrplan.

ZeitpunktAufgaben
Ab der ZusageWohnungssuche starten, Budget aufstellen, BAföG-Antrag und Nebenjob im Blick behalten
Nach dem MietvertragAltes Mietverhältnis kündigen, Versicherungen prüfen, Nachsendeauftrag einrichten, Strom und Internet beauftragen
Etwa vier Wochen vorherTransporter und Helfer organisieren, Kartons besorgen, Einrichtung planen
UmzugstagWichtige Unterlagen persönlich transportieren, Zählerstände fotografieren, Übergabeprotokoll unterschreiben
Nach dem EinzugUmmeldung, Adressänderungen, Rundfunkbeitrag, Studierendenausweis nutzen

Wie findest du eine Wohnung und was darf sie kosten?

Ob Wohnheim oder WG besser passt, hängt von Budget und Lebensstil ab. Die Entscheidung zwischen Wohnheim und WG erklärt ein eigener Beitrag, Tipps für den Weg zum Zimmer stehen im Beitrag, wie du ein WG-Zimmer suchen kannst.

Zur Einordnung der Preise: Laut dem Hochschulstädte-Scoring 2026 des Moses Mendelssohn Instituts, das das Deutsche Studierendenwerk in einer Pressemitteilung vom 17. September 2026 zitiert, kostet ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt im Durchschnitt 510 € im Monat.

StadtDurchschnittliche WG-Miete pro Monat
München850 €
Berlin650 €
Hamburg650 €
Köln640 €
Bundesweit510 €

Die BAföG-Wohnkostenpauschale beträgt 380 € für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen. In 76 von 90 untersuchten Hochschulstädten liegt die Durchschnittsmiete darüber, in diesen Städten leben 84 % aller Studierenden. Der Regierungsentwurf zur BAföG-Reform sieht eine Pauschale von 440 € ab 1. April 2027 vor, beschlossen ist das noch nicht.

Lies den Vertrag vor der Unterschrift genau, worauf es im Mietvertrag ankommt, erklärt ein eigener Beitrag. Weitere Wege zu einer bezahlbaren Wohnung beschreibt der Beitrag zur günstigen Wohnung im Studium.

Was kostet der Umzug und wie planst du dein Budget?

Für die Umzugskosten gibt es keinen Richtwert, weil Entfernung, Hausstand und Transportart den Preis bestimmen. Plane deshalb Miete, Nebenkosten, Transporter oder Umzugsunternehmen, Kaution, Erstausstattung und die laufenden Studienkosten getrennt.

Ein Beispiel für feste Monatskosten: Lea zieht in eine Wohngemeinschaft mit drei Personen. Sie zahlt 510 € Miete (Bundesdurchschnitt), 37,80 € für das Deutschland-Semesterticket (Preis 2026, wo es angeboten wird) und ein Drittel des Rundfunkbeitrags von 18,36 € je Wohnung, also 6,12 €. Zusammen sind das 553,92 € im Monat, noch ohne Essen, Strom, Internet und Versicherungen. Mehr zu Preisen und Alternativen steht im Beitrag günstig unterwegs im Studium, Hilfen zur Planung im Beitrag Budgetplanung im Studium.

Für Studierende aus Haushalten mit Sozialleistungen gibt es die Studienstarthilfe. Sie zahlt einmalig 1.000 € als Zuschuss, etwa für Semesterbeitrag, Kaution oder Notebook. Voraussetzung ist unter anderem, dass du unter 25 bist, erstmals in einem Vollzeitstudiengang eingeschrieben bist und du oder dein Haushalt im Monat vor Studienbeginn eine Sozialleistung wie Wohngeld bezogen hat. Beantragt wird sie digital über BAföG Digital.

Wohngeld ist ausgeschlossen, wenn du dem Grunde nach BAföG erhalten könntest, auch wenn die BAföG-Höhe null beträgt. Die Details stehen im Beitrag dazu, ob Studierende Wohngeld bekommen.

Wie meldest du dich um? Ummeldung und Zweitwohnsitz

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich nach § 17 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Das erledigst du beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der neuen Gemeinde. Mitbringen musst du in der Regel deinen Ausweis und die Bestätigung des Wohnungsgebers, die dir Vermieterin oder Vermieter ausstellen. Welche weiteren Unterlagen nötig sind, hängt von der Gemeinde ab.

Behältst du weiter ein Zimmer bei den Eltern, hast du zwei Wohnungen und musst festlegen, welche davon Haupt- und welche Nebenwohnsitz ist. Das kann Geld kosten: Viele Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer, ob und in welcher Höhe, regelt die jeweilige Satzung. In Göttingen beträgt sie ab 1. Januar 2026 zum Beispiel 10 % der Nettokaltmiete, und laut Stadt Göttingen gilt sie grundsätzlich auch für Studierende. Studierende melden dort in der Regel den Hauptwohnsitz am Studienort und fallen damit typischerweise nicht unter die Satzung. Frag vor der Anmeldung bei Stadt oder Gemeinde nach, wie sie deinen Fall behandelt.

Nach der Ummeldung teilst du die neue Anschrift diesen Stellen mit: Hochschule, Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber, BAföG-Amt und Familienkasse. Der Familienkasse meldest du eine neue Anschrift umgehend, damit es keine Überzahlung und keine Rückforderung gibt.

Musst du als Student Rundfunkbeitrag zahlen?

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € im Monat und fällt pro Wohnung an. Wer BAföG bekommt und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich befreien lassen. Nachweis ist der Bewilligungsbescheid, die Befreiung gilt für den Bewilligungszeitraum und muss danach neu beantragt werden. In einer WG hilft die Befreiung einer Person den anderen nicht. Im Wohnheim zahlt jede Einzelwohnung voll. Eine Übersicht bieten die Studierendenwerke.

Welche Verträge und Versicherungen regelst du vor dem Einzug?

Kümmere dich rechtzeitig um Strom und Internet, wenn sie nicht in der Miete enthalten sind. Prüfe außerdem, ob deine bestehende Haftpflichtversicherung am neuen Wohnort weiter gilt oder du eine eigene brauchst, wie im Beitrag Haftpflichtversicherung für Studenten beschrieben. Richte einen Nachsendeauftrag ein, damit Post vom alten Wohnort nicht verloren geht.

Wie packst du und organisierst den Umzugstag?

  • Packe Raum für Raum, beschrifte jeden Karton mit Inhalt und Zielzimmer.
  • Lege einen Karton für die erste Nacht bereit: Zahnbürste, Handtuch, Wechselkleidung, Ladekabel, Bettwäsche und etwas zu essen.
  • Transportiere Mietvertrag, Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Studienbescheinigung und Bankunterlagen persönlich in einer Tasche.
  • Fotografiere Zählerstände und Zustand der Wohnung bei Einzug und Auszug.

Was du für die neue Wohnung wirklich brauchst, zeigt der Beitrag zur Erstausstattung für Studenten.

Was steht nach dem Einzug an?

Die Orientierungsveranstaltungen deiner Hochschule sind der beste Ort, um Kommilitonen kennenzulernen. Welche Rabatte und Leistungen dein Ausweis eröffnet, steht im Beitrag zu was der Studierendenausweis bringt. Suche dir außerdem früh eine Hausarztpraxis am neuen Ort, Tipps dazu bietet der Beitrag Hausarzt finden als Student. Weitere To-dos zum Semesterstart sammelt die Studienbeginn-Checkliste.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mich als Student ummelden?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, so schreibt es das Bundesmeldegesetz vor. Die Anmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der neuen Gemeinde. Plane den Termin deshalb gleich nach dem Einzug ein und halte Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung bereit.

Muss ich als Student einen Zweitwohnsitz anmelden?

Jede Wohnung, in der du wohnst, musst du anmelden. Behältst du bei den Eltern ein Zimmer, legst du fest, welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnsitz ist. Für einen Nebenwohnsitz erheben manche Städte Zweitwohnungsteuer, andere nicht. Frag deshalb bei der Stadt nach, bevor du dich festlegst.

Was kostet ein Umzug als Student?

Die Kosten hängen von Entfernung, Hausstand und Organisation ab. Mit Freunden und gemietetem Transporter fällt weniger an als bei einem Umzugsunternehmen. Rechne zusätzlich mit Kaution, Erstausstattung und den ersten Monatsmieten. Beim Mietniveau hilft der Durchschnitt: 510 € für ein WG-Zimmer, in teuren Städten deutlich mehr.

So gehst du jetzt vor

  1. Starte die Wohnungssuche und lege ein realistisches Monatsbudget fest.
  2. Kläre nach dem Mietvertrag Strom, Internet, Versicherungen und Nachsendeauftrag.
  3. Organisiere Transporter und Helfer und packe Raum für Raum.
  4. Melde dich nach dem Einzug um und gib die neue Adresse an Hochschule, Krankenkasse, Bank und BAföG-Amt weiter.
  5. Prüfe, ob du den Rundfunkbeitrag erlassen bekommst.

Passend dazu

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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