Neben dem Studium Geld verdienen kannst du als Minijobber, als Werkstudent, als studentische Hilfskraft, als Freelancer oder mit einem Kleingewerbe. Welcher Weg passt, entscheiden vor allem drei Zahlen: Ein Minijob endet bei 603 € im Monat, das Werkstudentenprivileg bei 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit, und beim BAföG bleibt eigenes Einkommen nur bis 603 € brutto im Monat anrechnungsfrei.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € brutto pro Stunde. Als Angestellter hast du die Minijob-Grenze damit nach gut 43 Stunden im Monat erreicht. Wer mehr arbeiten will, landet meist beim Werkstudentenjob. Dort begrenzt die Arbeitszeit den Verdienst.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Minijob darf 603 € im Monat nicht überschreiten, ab 1. Januar 2027 gelten 633 €. Der Mindestlohn steigt zum selben Datum auf 14,60 €.
- Als Werkstudent arbeitest du höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit. Dann entfallen die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung bleibt Pflicht.
- Beim BAföG sind 603 € brutto im Monat anrechnungsfrei. Alles darüber prüft das BAföG-Amt.
- Das Kindergeld hängt im Erststudium nicht von deinem Verdienst ab. Nach einem abgeschlossenen Erststudium sind regelmäßig höchstens 20 Wochenstunden unschädlich, ebenso ein Minijob.
- Die beitragsfreie Familienversicherung endet bei einem Gesamteinkommen über 565 € im Monat, bei einem reinen Minijob erst über 603 €.
Welche Wege gibt es, neben dem Studium Geld zu verdienen?
Sechs Wege kommen im Studium am häufigsten vor: Minijob, Werkstudentenjob, Ferienjob, studentische Hilfskraft, Freelancing und Kleingewerbe. Sie unterscheiden sich vor allem darin, welche Grenze gilt und wie viel Organisation du selbst übernimmst.
| Weg | Rahmen | Passt, wenn du … |
|---|---|---|
| Minijob | Bis 603 € im Monat, der Arbeitgeber führt Pauschalen ab | feste, überschaubare Stunden suchst |
| Werkstudentenjob | Höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit | mehr als 603 € verdienen und fachnah arbeiten willst |
| Ferienjob | Höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, Höhe des Verdiensts egal | in den Semesterferien Vollzeit arbeiten möchtest |
| Studentische Hilfskraft | Vertrag mit der Hochschule, in der Regel für ein Jahr | an Institut, Lehrstuhl oder Bibliothek arbeiten willst |
| Freelancing und Nachhilfe | Selbstständig, keine feste Stundenzahl | dir deine Zeit frei einteilen willst |
| Kleingewerbe | Anmeldung beim Gewerbeamt, Kleinunternehmerregelung möglich | Produkte oder Dienstleistungen unter eigenem Namen anbietest |
Wie viel darf ein Student verdienen?
Eine einzige Einkommensgrenze für Studenten gibt es nicht. Welche Zahl für dich zählt, hängt davon ab, ob es um den Minijob-Status, das BAföG, die Familienversicherung oder das Kindergeld geht.
| Grenze | Wert | Wofür sie gilt |
|---|---|---|
| Minijob | 603 € im Monat (ab 2027: 633 €) | Pauschalabgaben durch den Arbeitgeber |
| BAföG | 603 € brutto im Monat anrechnungsfrei | Anrechnung deines Einkommens auf die Förderung |
| Familienversicherung | 565 € Gesamteinkommen im Monat, bei reinem Minijob 603 € | Beitragsfreie Krankenversicherung über die Eltern |
| Werkstudentenprivileg | 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit | Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung |
| Kindergeld nach dem Erststudium | Regelmäßig höchstens 20 Wochenstunden, Minijob unschädlich | Weiterzahlung bei Zweitausbildung |
| Einkommensteuer | Grundfreibetrag 12.348 € im Jahr (2026) | Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt steuerfrei |
Der Werkstudentenjob kennt keine Obergrenze beim Lohn, hier begrenzt allein die Arbeitszeit. Bei einer Anstellung bleibt die Familienversicherung bis zu einem Arbeitsentgelt von 667,50 € im Monat möglich, weil die Werbungskostenpauschale von 102,50 € abgezogen wird. Wer darüber liegt, verliert sie, und ab 603 € brutto prüft das BAföG-Amt die Anrechnung.
Nebenjob oder Minijob: Wo liegt der Unterschied?
Nebenjob ist der Oberbegriff für jede Arbeit neben dem Studium. Der Minijob ist eine Form davon, bei der dein Verdienst bei höchstens 603 € im Monat bleibt. Werkstudentenstelle und Ferienjob sind andere Formen.
Beim Minijob führt der Arbeitgeber Pauschalen ab: 13 % für die Krankenversicherung, 15 % für die Rentenversicherung und 2 % Pauschsteuer. Wie viele Stunden du arbeitest, spielt dafür keine Rolle. Du selbst zahlst 3,6 % in die Rentenversicherung, bei 603 € sind das 21,71 € im Monat. Auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber kannst du dich davon befreien lassen. Dann entstehen aber keine eigenen Beitragszeiten, und eine Befreiung kann den Schutz bei Erwerbsminderung und die Riester-Förderung kosten.
Rechenbeispiel: Bei 13,90 € Stundenlohn erreichst du die 603 € nach gut 43 Stunden, das sind rund 10 Stunden pro Woche. Ab 2027 gilt der Mindestlohn von 14,60 € und die Grenze von 633 €. Auch dann bleibt es bei etwa 43 Stunden im Monat. Ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist in höchstens zwei Kalendermonaten im Jahr unschädlich.
Ein Ferienjob zählt als kurzfristige Beschäftigung, wenn er von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Auf die Höhe des Verdiensts kommt es dabei nicht an, solange die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Details erklärt die Minijob-Zentrale.
Werkstudent oder studentische Hilfskraft: Was gilt?
Als Werkstudent bist du bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Du bleibst über die studentische Krankenversicherung versichert. Die Rentenversicherung ist immer Pflicht. Der Beitrag beträgt 18,6 %, den du dir mit dem Arbeitgeber je zur Hälfte teilst. Zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat zahlst du reduzierte Beiträge, dein Rentenanspruch richtet sich aber weiter nach dem vollen Verdienst.
Bei der Zählung der Stunden gilt: Mehrere Jobs werden addiert. Wer überwiegend am Wochenende, abends oder nachts arbeitet oder nur in den Semesterferien befristet, darf die 20 Stunden überschreiten, jeweils für höchstens 26 Wochen im Jahr. Das Privileg endet mit dem Monat, in dem dir das Prüfungsergebnis schriftlich mitgeteilt wird. Ab dem 26. Fachsemester wird vermutet, dass das Studium nicht mehr im Vordergrund steht. Das lässt sich widerlegen.
Als studentische Hilfskraft arbeitest du direkt an der Hochschule. Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) gilt für sie nicht, die Vergütung folgt einer Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Sie nennt für studentische Hilfskräfte ohne Abschluss 15,20 € je Stunde seit dem Sommersemester 2026 und 15,90 € ab dem Sommersemester 2027. Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelor liegen bei höchstens 15,81 €, mit Master bei höchstens 21,03 € pro Stunde. Einzelne Länder können davon abweichen. Verträge laufen in der Regel ein Jahr.
Wie verdienst du als Student online Geld?
Online verdienst du vor allem mit Dienstleistungen, die du von zu Hause erbringst: Texte schreiben, Grafiken gestalten, programmieren, übersetzen, Social-Media-Kanäle betreuen, als virtuelle Assistenz arbeiten oder Nachhilfe per Video geben. Aufträge findest du über Freelancer-Plattformen, Nachhilfeschüler über Nachhilfeportale oder in deinem Umfeld. Gebühren und Bedingungen unterscheiden sich je Anbieter, vergleiche sie vor der Anmeldung.
Wer lieber angestellt von zu Hause arbeitet, findet Stellen im Homeoffice. Welche Plattformen sich dafür eignen und worauf du bei Remote Jobs für Studenten achten solltest, steht in einem eigenen Beitrag.
Digitale Produkte wie Lernvorlagen, Planer oder Excel-Tabellen verkaufst du über Online-Marktplätze. Einmal erstellt, lässt sich ein Produkt mehrfach verkaufen. Laptop und Software kannst du bei beruflicher Nutzung steuerlich ansetzen. Bis 800 € netto ist die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut möglich.
Selbstständig im Studium: Gewerbe, Kleinunternehmer und Krankenversicherung
Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt an, freie Berufe meldest du beim Finanzamt. Innerhalb eines Monats nach Beginn übermittelst du dem Finanzamt über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin steht deine Umsatzprognose, und die sollte realistisch sein. Deine Steuernummer schickt dir das Finanzamt nach der Prüfung per Post.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt (ELSTER). Im Gründungsjahr unterliegt bereits der Umsatz, der 25.000 € übersteigt, der Regelbesteuerung. Maßgeblich ist der Umsatz, nicht der Gewinn, und alle selbstständigen Tätigkeiten einer Person werden zusammengezählt. Du schreibst dann Rechnungen ohne Umsatzsteuer und weist darauf hin, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Eine Einkommensteuererklärung bleibt trotzdem Pflicht, wenn sie nötig ist. Bei Gewerbetreibenden gilt zusätzlich ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn bei der Gewerbesteuer.
Für die Krankenversicherung zählt, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist. Die Familienversicherung bleibt möglich, wenn dein Gesamteinkommen höchstens 565 € im Monat beträgt und du nicht hauptberuflich selbstständig bist. In der studentischen Krankenversicherung muss die Selbstständigkeit nebenberuflich bleiben. Als Richtwert gelten 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit, wobei Selbstständigkeit und Anstellung addiert werden. Auch darunter kann eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegen. Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist als Student nicht mehr versicherungspflichtig und versichert sich freiwillig, mit einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat. Wie das mit anderen Jobs zusammenspielt, erklärt der Beitrag zur Krankenversicherung mit Nebenjob.
Was bedeutet dein Verdienst für BAföG, Kindergeld und Krankenversicherung?
BAföG
Eigenes Einkommen bis 603 € brutto im Monat bleibt beim BAföG anrechnungsfrei, die Grenze ist an die Minijob-Grenze gekoppelt. Die Regeln zur Anrechnung erklären die Studierendenwerke. Wie sich ein höherer Verdienst auf deinen Förderbetrag auswirkt, rechnet das BAföG-Amt beim Studierendenwerk im Einzelfall aus. Die Rechenschritte mit Freibetrag und Beispiel stehen im Beitrag BAföG und Nebenjob: Wie viel darfst du dazuverdienen?
Kindergeld
Kindergeld gibt es für Studierende grundsätzlich bis 25, derzeit 259 € pro Monat. Im Erststudium spielt deine Erwerbstätigkeit dafür keine Rolle. Ein darauf abgestimmter Master gehört noch zur Erstausbildung. Erst nach einem abgeschlossenen Erststudium prüft die Familienkasse die Arbeitszeit: Regelmäßig höchstens 20 Wochenstunden sind dann unschädlich, ein Minijob ebenfalls. Eine vorübergehende Ausweitung darüber ist erlaubt, wenn sie höchstens zwei Monate dauert und der Durchschnitt im Kalenderjahr bei 20 Stunden bleibt. Ein Master nach einer Berufstätigkeit gilt als Zweitausbildung. Änderungen solltest du der Familienkasse umgehend melden.
Krankenversicherung
Über die Eltern bist du beitragsfrei familienversichert, solange dein Gesamteinkommen höchstens 565 € im Monat beträgt und du die Altersgrenze von 25 Jahren bei einem Studium nicht überschritten hast. BAföG, Unterhalt und Kindergeld zählen dabei nicht als Einkommen. Wer mehr verdient, nutzt die studentische Krankenversicherung. Sie gilt bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst, und kostet bis 22 Jahre oder mit Kind 118,16 € im Monat, kinderlos ab 23 Jahren 123,29 €, jeweils zuzüglich des Zusatzbeitrags deiner Kasse.
Beispiel: Lea, 24, kinderlos, studiert im Master direkt nach dem Bachelor und arbeitet als Werkstudentin 15 Stunden pro Woche zu 16 € brutto (Annahme). Das ergibt 15 × 16 € × 4,35 Wochen, also rund 1.044 € im Monat. Beim BAföG liegt sie über der Grenze von 603 €. Das Kindergeld bleibt unberührt, weil der Master zur Erstausbildung gehört. Die Familienversicherung entfällt bei mehr als 565 €. Lea ist über die studentische Krankenversicherung versichert, zahlt 123,29 € plus Zusatzbeitrag und führt zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge ab.
Wie finde ich einen Studentenjob?
Stellen für Studenten gibt es bei Arbeitgebern in der Stadt und direkt an der Hochschule, zum Beispiel an Instituten und in der Bibliothek. Wo du am besten suchst und worauf du bei Angeboten achtest, steht im Beitrag, wie du einen Nebenjob finden kannst.
Welche Branchen sich mit Vorlesungsplan und Prüfungsphasen vertragen, zeigt der Überblick über die besten Studentenjobs. Bei Praktika gilt: Ein Pflichtpraktikum nach Studienordnung ist vom Mindestlohn ausgenommen, ein freiwilliges Praktikum wird in der Regel mit Mindestlohn bezahlt, sobald es länger als drei Monate dauert.
Muss ich als Student eine Steuererklärung abgeben?
Nicht automatisch. Eine Pflicht kann sich ergeben, wenn du Einkünfte ohne Steuerabzug von mehr als 410 € im Jahr hast, wenn das Finanzamt dich auffordert oder wenn du selbstständig bist. Freiwillig kannst du die Erklärung bis zum 31. Dezember des vierten Folgejahres abgeben. Für 2025 ist das der 31. Dezember 2029.
Lohnen kann sich das, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde, etwa beim Werkstudentenjob, im Ferienjob oder im bezahlten Praktikum. Pauschal versteuerte Minijobs führen in der Regel zu keiner Erstattung. BAföG ist steuerfrei. Für nebenberufliche Tätigkeiten wie Betreuer oder Ausbilder in einem gemeinnützigen Verein gilt 2026 ein Übungsleiterfreibetrag von 3.300 € im Jahr. Die Ehrenamtspauschale beträgt 960 €, beide gelten für dieselbe Tätigkeit nicht nebeneinander.
Häufige Fragen
Wie viel darf ein Student im Monat verdienen?
Eine allgemeine Grenze gibt es nicht. Bis 603 € im Monat bleibt ein Minijob ein Minijob, und ebenso viel Einkommen bleibt beim BAföG anrechnungsfrei. Die Familienversicherung endet über 565 € Gesamteinkommen. Beim Werkstudentenjob zählen die Wochenstunden: Bis 20 Stunden in der Vorlesungszeit ist jeder Lohn möglich.
Verliere ich das Kindergeld, wenn ich neben dem Studium arbeite?
Im Erststudium nicht, dein Verdienst und deine Stundenzahl spielen dann keine Rolle. Nach einem abgeschlossenen Erststudium, etwa bei einem Master nach der Berufstätigkeit, sind regelmäßig höchstens 20 Wochenstunden oder ein Minijob unschädlich. Die Familienkasse entscheidet im Einzelfall, ob dein Studium noch zur Erstausbildung zählt.
Was ist besser, Minijob oder Werkstudentenjob?
Das hängt von Zeit und Zielverdienst ab. Der Minijob endet bei 603 € im Monat, beim Mindestlohn sind das rund 10 Stunden pro Woche. Der Werkstudentenjob erlaubt bis zu 20 Wochenstunden und damit meist mehr Lohn, bringt dafür aber Rentenversicherungsbeiträge und das Ende der Familienversicherung mit sich.
Brauche ich ein Gewerbe, wenn ich freiberuflich arbeite?
Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt an, freie Berufe beim Finanzamt. Welche Einordnung für deine Tätigkeit gilt, klärt das Finanzamt. In beiden Fällen übermittelst du innerhalb eines Monats nach Beginn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
So gehst du jetzt vor
- Lege fest, wie viel du pro Monat brauchst, und rechne Stunden mal Stundenlohn gegen die Grenzen von 603 € und 565 €.
- Frage bei einem Verdienst über 603 € das BAföG-Amt, bei einem Master nach der Berufstätigkeit die Familienkasse und bei Selbstständigkeit deine Krankenkasse, bevor du den Vertrag unterschreibst.
- Lass dir im Arbeitsvertrag schriftlich bestätigen, ob es ein Minijob, ein Werkstudentenjob oder ein Ferienjob ist, und wie viele Wochenstunden vereinbart sind.
- Melde ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit an und übermittle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats.
- Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einem Bericht im VersicherungsJournal. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung und keine Steuerberatung.
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