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Rundfunkbeitrag für Studierende: Befreiung, Wohnheim und WG

Rundfunkbeitrag für Studierende: Wann du befreit wirst, wie Wohnheim und WG zählen und welcher Antrag beim Beitragsservice nötig ist. Stand 2026.

Kurz beantwortet

Studierende zahlen den Rundfunkbeitrag, sobald sie eine eigene Wohnung haben. Dazu zählt auch ein Einzelappartement im Wohnheim. Befreit wirst du nur, wenn du nicht bei den Eltern wohnst und BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhältst. Der Beitrag beträgt 18,36 € im Monat pro Wohnung. Den Antrag stellst du beim Beitragsservice.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Punkt Wert Stand Quelle
Beitrag pro Wohnung18,36 € im Monat (rund 220 € im Jahr)16.01.2026Verbraucherzentrale, Angaben des Beitragsservice
Voraussetzung BefreiungWohnen nicht bei den Eltern und Bezug von BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld16.01.2026Beitragsservice
NachweisKopie des Leistungsbescheids16.01.2026Beitragsservice
AntragFormular auf rundfunkbeitrag.de, Versand an den Beitragsservice in 50656 Köln16.01.2026Beitragsservice

Wer zahlt als Studierende?

Volljährige Studierende, die allein oder mit anderen in eine eigene Wohnung ziehen, werden beitragspflichtig. Mehrere Einzelzimmer mit gemeinsamer Küche und gemeinsamem Wohnungseingang zählen als eine Wohnung. Studierende oder Azubis werden nicht automatisch befreit, auch dann nicht, wenn sie wenig verdienen.

Wohnheim, WG oder eigene Wohnung: Wer zahlt was?

Wohnform Wer zahlt Befreiung möglich
Eigene WohnungDu, mit eigenem BeitragJa, mit BAföG oder vergleichbarer Leistung
Einzelappartement im WohnheimDu, weil das Appartement als eigene Wohnung giltJa, mit BAföG oder vergleichbarer Leistung
WG mit gemeinsamer WohnungEine Person wird angemeldet, alle Bewohner haften gesamtschuldnerischNur, wenn alle Bewohner befreit sind

Im Wohnheim zahlt jede Bewohnerin und jeder Bewohner für das eigene Zimmer oder Appartement. Ist in einer WG ein Mitbewohner nicht befreit, fällt der volle Beitrag an. Wer nachweist, dass er die Voraussetzungen erfüllt, kann nachträglich befreit werden.

Wie teuer wird der Beitrag im Jahr?

  1. Eine Wohnung: 18,36 € × 12 Monate = 220,32 € im Jahr.
  2. WG mit drei Personen, eine ohne BAföG: Der Beitrag bleibt bei 220,32 € im Jahr, denn die Wohnung ist nicht befreit.
  3. Zwei Wohnheim-Appartements, beide Bewohnende mit BAföG: Beide Befreiungen greifen, der Beitrag entfällt. Ohne Befreiung wären es 2 × 220,32 € = 440,64 € im Jahr.
  4. Zwei Wohnheim-Appartements, nur eine Person mit BAföG: Die andere zahlt 220,32 € im Jahr.

Die Beispiele rechnen mit dem Beitrag von 2026.

So stellst du den Antrag

  1. Prüfe, ob dein BAföG-Bescheid oder ein vergleichbarer Leistungsbescheid aktuell ist.
  2. Lade das Antragsformular auf rundfunkbeitrag.de herunter oder fülle es online aus.
  3. Lege eine Kopie des Leistungsnachweises bei.
  4. Drucke das Formular aus, unterschreibe es und schicke es per nachweislichem Brief an den Beitragsservice in 50656 Köln.
  5. Ziehst du aus, melde dich schriftlich ab oder um und gib die neue Adresse an. Bei einem Wechsel in eine WG, in der schon jemand zahlt, genügt die Beitragsnummer dieser Person.

Häufige Fragen

Gilt die Befreiung auch rückwirkend?

Der Beitragsservice kann nachträglich befreien, wenn du nachweist, dass du die Voraussetzungen erfüllt hast. Wie weit die Befreiung zurückwirkt, richtet sich nach den Regeln des Beitragsservice. Frag dort nach, bevor du lange wartest.

Befreit mich ein Studienkredit vom Rundfunkbeitrag?

Nein. Die Befreiung knüpft an BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld an. Ein Kredit zählt nicht dazu. Die Kreditarten vergleicht der Beitrag Studienkredite im Vergleich.

Zählt eine Zweitwohnung für den Beitrag?

Die Quelle, auf die sich dieser Beitrag stützt, behandelt Zweitwohnungen nicht. Kläre das vor dem Umzug beim Beitragsservice. Die Zweitwohnungsteuer der Stadt ist davon getrennt zu sehen, dazu gibt es die Übersicht Studieren in Deutschland.

Ändert sich der Beitrag 2027?

Die Beispiele und Beträge gelten für 2026. Maßgeblich ist der Stand des Beitragsservice zum Zeitpunkt deiner Zahlung.

Quellen und Prüfung

  • Rundfunkbeitrag für Studierende, Angaben des Beitragsservice, veröffentlicht über die Verbraucherzentrale, Stand 16.01.2026, abgerufen am 20.10.2026.
  • Antragsformulare unter rundfunkbeitrag.de.
  • Beitrag von 18,36 € pro Monat und Wohnung, Stand 2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

Information, keine individuelle Beratung. Den Online-Check zur Einordnung deiner Lage findest du hier: Online-Check.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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