Für ein Praktikum brauchst du als Student in der Regel keine neue Krankenversicherung. Ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum ist sozialversicherungsfrei, an deinem Versicherungsstatus ändert es nichts. Bei einem freiwilligen Praktikum kommt es auf den Verdienst an: Bis 603 € im Monat gelten die Minijob-Regeln, darüber die Werkstudentenregel mit der 20-Stunden-Grenze. Wer nicht (mehr) eingeschrieben ist, etwa bei einem Praktikum vor oder nach dem Studium, ist dagegen sozialversicherungspflichtig.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ist sozialversicherungsfrei, unabhängig von Arbeitszeit und Verdienst. Mindestlohn gibt es dafür nicht.
- Dauert ein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate, gilt der Mindestlohn von 13,90 €. Wird ein kürzeres Praktikum verlängert, gilt er rückwirkend.
- Familienversicherte dürfen 2026 insgesamt höchstens 565 € im Monat verdienen, bei einem Minijob gilt die Grenze von 603 €.
- Bei einem bezahlten Praktikum ohne Immatrikulation musst du dich ab 603 € selbst versichern, wenn du bisher familienversichert warst.
Welche Praktikumsart ist es, und was folgt daraus?
Maßgeblich sind drei Punkte, nämlich ob dein Praktikum vorgeschrieben ist, ob du eingeschrieben bist und wie viel du verdienst. Die Bezeichnung im Vertrag spielt keine Rolle. Die Tabelle zeigt die häufigsten Fälle.
| Praktikumsart | Sozialversicherung | Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Vorgeschriebenes Pflichtpraktikum (Studien- oder Prüfungsordnung) | Frei, egal bei welchem Verdienst und welcher Dauer | Dein Status aus dem Studium bleibt bestehen |
| Freiwilliges Praktikum bis 603 € im Monat | Minijob-Regeln | Familienversicherung bleibt möglich |
| Freiwilliges Praktikum über 603 € im Monat, eingeschrieben | Werkstudentenregel mit 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit | Versicherung über die studentische Pflichtversicherung |
| Praktikum vor oder nach dem Studium, nicht eingeschrieben | Sozialversicherungspflichtig, Minijob-Regeln gelten nicht | Bisher Familienversicherte versichern sich bei einem bezahlten Praktikum über 603 € selbst |
Wie bist du im Pflichtpraktikum krankenversichert?
Ein Praktikum, das deine Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt, löst keine Versicherungspflicht aus. Als Arbeitnehmer bist du dabei sozialversicherungsfrei, egal wie viele Stunden du arbeitest und was du verdienst. Die Pflichtversicherung als Student bleibt möglich und geht vor, wenn du eingeschrieben bist (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Den Wortlaut findest du im Gesetzestext zu § 5 SGB V.
Wenn du ein vorgeschriebenes Praktikum ohne Arbeitsentgelt leistest, bist du ebenfalls pflichtversichert, längstens bis zum 30. Lebensjahr (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V). Auch dafür gilt: Die Pflicht als eingeschriebener Student hat Vorrang. Ob ein Praktikumsentgelt bei Familienversicherten auf die Einkommensgrenze angerechnet wird, klärst du vor dem Start mit deiner Krankenkasse.
Einen Mindestlohn bekommst du im Pflichtpraktikum nicht, unabhängig von der Dauer. Ein Gehalt ist trotzdem möglich, es bleibt dann sozialversicherungsfrei.
Was gilt beim freiwilligen Praktikum für Familienversicherung und studentische Versicherung?
Bei einem freiwilligen Praktikum zählt dein Verdienst. Bis 603 € im Monat gelten die Minijob-Regeln, und Familienversicherte dürfen dabei bleiben, solange es bei einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung bleibt. Ohne Minijob liegt die Grenze der Familienversicherung 2026 bei 565 € Gesamteinkommen im Monat. Bei einer abhängigen Beschäftigung kannst du die Werbungskostenpauschale von 102,50 € abziehen, sodass bis zu 667,50 € Arbeitsentgelt möglich sind. Die Details zu Altersgrenzen und Einkommen stehen auch im Überblick zur Krankenversicherung im Studium.
Verdienst du im freiwilligen Praktikum mehr als 603 €, greift die Werkstudentenregel. Bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit bleibst du versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und über die studentische Pflichtversicherung versichert. Die Rentenversicherung bleibt dabei pflichtig. Mehrarbeit kann in Ausnahmefällen unschädlich sein, etwa bis zu 26 Wochen im Jahr, wenn sie in den Semesterferien oder nur abends, nachts oder am Wochenende anfällt. Die Voraussetzungen erklärt die Verbraucherzentrale.
Rechenbeispiel: Lea, 22, familienversichert
Annahmen: Lea ist über ihre Eltern familienversichert, bleibt eingeschrieben und macht ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert.
- Fall A: 500 € im Monat. Das liegt unter 565 € und unter der Minijob-Grenze von 603 €. Die Familienversicherung bleibt bestehen.
- Fall B: 20 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 €. Das sind rund 1.205 € brutto im Monat (13,90 € × 20 × 52 ÷ 12). Damit liegt Lea über allen Grenzen der Familienversicherung und wird über die studentische Pflichtversicherung versichert. Der Beitrag beträgt 2026 für Kranken- und Pflegeversicherung 118,16 € plus Zusatzbeitrag der Kasse. In der Rentenversicherung bleibt sie pflichtversichert.
Ab wann gilt im Praktikum der Mindestlohn?
Im freiwilligen Praktikum gilt der Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde (Bundesregierung), sobald das Praktikum länger als drei Monate dauert. Wird ein kürzeres Praktikum verlängert, steht dir der Mindestlohn rückwirkend zu. Für das vorgeschriebene Pflichtpraktikum gibt es keinen Mindestlohn. Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €, die Minijob-Grenze auf 633 €. Was ein Pflichtpraktikum sonst ausmacht, erklärt der Beitrag Praktikum im Studium.
Was gilt für ein Praktikum vor oder nach dem Studium?
Bist du nicht eingeschrieben, etwa zwischen Abitur und Studienbeginn oder nach der Exmatrikulation, bist du als Praktikant sozialversicherungspflichtig. Die Minijob-Regeln gelten dann nicht. Wer bisher familienversichert war, muss sich bei einem bezahlten Praktikum über 603 € selbst versichern.
Wie die Familienversicherung in der Auszeit zwischen Schule und Studium funktioniert, steht im Beitrag zur Krankenversicherung im Gap Year.
Was ändert sich für Studenten mit privater Krankenversicherung?
Wer sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien ließ, bleibt privat versichert. Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt normalerweise für das gesamte Studium. Ein Wechsel in die GKV ist normalerweise erst nach Studienende möglich, zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Ob ein bezahltes Praktikum daran etwas ändert, klärst du vorab mit deiner Krankenkasse und deinem Versicherer. Die beitragsfreie Familienversicherung scheidet für die Dauer der Befreiung aus.
Wie läuft ein Praktikum im Urlaubssemester oder mit 30?
Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich auch für Beurlaubte. Ein bezahltes Praktikum kann trotzdem die oben genannten Grenzen berühren. Was im Urlaubssemester für die Versicherung gilt, steht in einem eigenen Beitrag.
Die studentische Pflichtversicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst. Was dann gilt, erklärt der Beitrag zur Krankenversicherung ab 30 im Studium.
Häufige Fragen
Muss ich mich für ein Pflichtpraktikum neu krankenversichern?
In der Regel nicht. Das vorgeschriebene Praktikum ist sozialversicherungsfrei und löst keine eigene Versicherungspflicht aus. Du bleibst so versichert, wie du es als Student bist. Wenn du familienversichert bist und im Praktikum Geld bekommst, frag vorab bei deiner Krankenkasse nach, ob das Entgelt auf die Einkommensgrenze zählt.
Bleibe ich im freiwilligen Praktikum familienversichert?
Ja, wenn dein Einkommen die Grenze nicht überschreitet. 2026 sind das 565 € im Monat, bei einem Minijob 603 €. Bei einer abhängigen Beschäftigung ziehst du die Werbungskostenpauschale von 102,50 € ab und kommst auf bis zu 667,50 € Arbeitsentgelt. Überschreitest du die Grenze dauerhaft, endet die Familienversicherung, und du informierst deine Kasse.
Ist ein Praktikum als Werkstudent anders zu behandeln?
Ja, sobald du als eingeschriebener Student bei einem freiwilligen Praktikum mehr als 603 € verdienst. Dann gilt die Werkstudentenregel: Höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit, damit du in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibst. Die Rentenversicherung ist immer pflichtig.
Was passiert bei einem Praktikum im Ausland?
Innerhalb von EU, EWR und Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte für medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes. Den Rücktransport nach Deutschland zahlt die gesetzliche Kasse nicht, dafür ist eine private Auslandskrankenversicherung üblich. Für andere Länder frag vorab bei deiner Krankenkasse nach. Mehr dazu steht im Beitrag zur Krankenversicherung im Auslandspraktikum.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe in deiner Studien- oder Prüfungsordnung, ob das Praktikum vorgeschrieben ist, und lass dir das von der Hochschule bestätigen.
- Notiere vor Vertragsbeginn Dauer, Wochenstunden und Vergütung, denn daran hängen Mindestlohn und Versicherungsstatus.
- Vergleiche das Entgelt mit den Grenzen: 565 €, 603 € und 667,50 € bei Familienversicherung, 20 Wochenstunden bei der Werkstudentenregel.
- Informiere deine Krankenkasse, wenn du familienversichert bist und das Praktikum bezahlt wird.
- Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung beim General-Anzeiger Bonn. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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