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Praktikum im Studium: Pflicht, Dauer und Vergütung

Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum: Wann Mindestlohn gilt, wie du sozialversichert bist und was mit dem Kindergeld passiert.
Symbolbild: Praktikum im Studium

Beim Praktikum im Studium entscheidet die Art des Praktikums über den Mindestlohn. Ein Pflichtpraktikum, das deine Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt, ist vom Mindestlohn ausgenommen, egal wie lange es dauert. Ein freiwilliges Praktikum muss mit mindestens 13,90 € pro Stunde vergütet werden, sobald es länger als drei Monate dauert.

Von der Art hängen auch Sozialversicherung und Kindergeld ab. Dazu kommt der Zeitpunkt: Für ein Praktikum vor oder nach dem Studium gelten andere Regeln als im Studium.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Pflichtpraktikum gibt es keinen Mindestlohn, unabhängig von der Dauer. Es ist sozialversicherungsfrei, unabhängig von Arbeitszeit und Verdienst.
  • Ein freiwilliges Praktikum von mehr als drei Monaten wird mit dem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde vergütet. Wird es verlängert, gilt der Mindestlohn rückwirkend. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € (beschlossen).
  • Ein freiwilliges Zwischenpraktikum bis 603 € im Monat folgt den Minijob-Regeln. Darüber gilt die Werkstudentenregel mit der Grenze von 20 Wochenstunden.
  • Während des Erststudiums spielt Erwerbstätigkeit für das Kindergeld keine Rolle. Zwischen Bachelor und Master bleibt der Anspruch in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten bestehen.
  • Nach dem Studienabschluss gilt der Mindestlohn auch bei einem Praktikum von höchstens drei Monaten.

Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum: Was ist der Unterschied?

Ein Pflichtpraktikum schreibt deine Studien- oder Prüfungsordnung vor. Du brauchst es für den Abschluss, häufig als eigenes Modul oder als Praxissemester. Alles andere ist ein freiwilliges Praktikum, zum Beispiel in den Semesterferien.

MerkmalPflichtpraktikumFreiwilliges Praktikum
GrundlageStudien- oder PrüfungsordnungDeine eigene Entscheidung
DauerLegt die Studien- oder Prüfungsordnung festVereinbarst du mit dem Betrieb. Wichtig ist die Grenze von drei Monaten.
MindestlohnNein, unabhängig von der DauerJa, wenn es länger als drei Monate dauert. Bei Verlängerung gilt er rückwirkend.
SozialversicherungSozialversicherungsfrei, unabhängig von Arbeitszeit und VerdienstBis 603 € Minijob-Regeln, darüber Werkstudentenregel mit 20-Stunden-Grenze

Im Einzelfall gelten weitere Bedingungen, etwa zu früheren Beschäftigungen im selben Betrieb. Kläre Dauer und Vergütung deshalb vor Vertragsbeginn schriftlich mit dem Betrieb.

Gilt im Praktikum der Mindestlohn?

Beim freiwilligen Praktikum ja, sobald es länger als drei Monate dauert. Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er laut Mindestlohnanpassungsverordnung auf 14,60 €. Für ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum gilt er nicht.

Beispiel: Ein freiwilliges Praktikum dauert vier Monate bei 20 Stunden pro Woche, und der Betrieb zahlt den Mindestlohn. Pro Woche sind das 20 × 13,90 € = 278 € brutto, im Monat rund 1.200 € (278 € × 4,35). Das liegt über 603 €, also gilt die Werkstudentenregel mit der Grenze von 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit.

Wie sich der Mindestlohn bei Praktika im Studium und danach auswirkt, erklärt auch die Universität Göttingen auf ihrer Seite zum Mindestlohn im Praktikum.

Wie bist du im Praktikum sozialversichert?

Im Pflichtpraktikum bist du sozialversicherungsfrei, unabhängig von Arbeitszeit und Verdienst. Deine studentische Krankenversicherung läuft weiter, solange du eingeschrieben bist.

Beim freiwilligen Zwischenpraktikum kommt es auf den Verdienst an. Bis 603 € im Monat gelten die Minijob-Regeln, darüber die Werkstudentenregel. Bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit bleibst du dann in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei, die Rentenversicherung bleibt Pflicht. Arbeitest du nur in den Semesterferien, bist du in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig.

Welche Konstellationen es genau gibt, steht im Ratgeber Krankenversicherung im Praktikum. Die Verbraucherzentrale fasst die Möglichkeiten rund um die studentische Krankenversicherung zusammen.

Wie ist ein Auslandspraktikum abgesichert?

In EU, EWR und der Schweiz hilft die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie deckt medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Aufenthaltslandes, örtliche Zuzahlungen können anfallen. Den Rücktransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Eine private Auslandskrankenversicherung empfehlen Krankenkassen und Verbraucherzentrale, bei mehrmonatigen Aufenthalten als Langzeitpolice. Alles Weitere zur Krankenversicherung im Auslandspraktikum behandelt ein eigener Ratgeber.

Gibt es Kindergeld während des Praktikums?

Das hängt davon ab, wo das Praktikum liegt. Im laufenden Erststudium spielt eine Erwerbstätigkeit für das Kindergeld keine Rolle. Die Grenze von höchstens 20 Wochenstunden gilt erst nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums. Das Kindergeld beträgt 259 € pro Kind und Monat.

Wo liegt das Praktikum?Was für das Kindergeld gilt
Praxissemester oder Pflichtpraktikum im laufenden StudiumPraktische Studiensemester zählen als Ausbildung, der Anspruch bleibt bestehen.
Freiwilliges Praktikum in den SemesterferienDas Studium läuft weiter. Während der Erstausbildung spielt die Erwerbstätigkeit keine Rolle.
Praktikum zwischen Bachelor und MasterDer Anspruch bleibt bestehen, wenn der Master innerhalb von höchstens vier vollen Kalendermonaten beginnt und du einen Platz hast oder dich beworben hast.
Praktikum im Zweitstudium oder in einer ZweitausbildungAnspruch besteht nur bei regelmäßig höchstens 20 Wochenstunden Erwerbstätigkeit. Ein Minijob ist unschädlich.
Freiwilliges Praktikum im UrlaubssemesterEine Beurlaubung gilt grundsätzlich als Unterbrechung des Studiums. Frag vorher bei der Familienkasse nach.

Zwischen Bachelor und Master zählt die Übergangszeit. Endet ein Ausbildungsabschnitt im Juli, muss der nächste spätestens im Dezember beginnen. Dauert das Praktikum länger, hängt der Anspruch davon ab, ob Bachelor und Master zeitlich und inhaltlich eng zusammenhängen und damit als einheitliche Erstausbildung gelten. Wie die Familienkasse ein Praktikum dabei einordnet, entscheidet sich im Einzelfall.

Eine Berufstätigkeit vor dem Master spricht regelmäßig gegen eine einheitliche Erstausbildung, dann gilt der Master als Zweitausbildung. In der Zweitausbildung darf eine vorübergehende Ausweitung auf mehr als 20 Wochenstunden höchstens zwei Monate dauern, und der Durchschnitt im Kalenderjahr muss bei 20 Stunden bleiben. Die Eltern als Kindergeldberechtigte sollten Änderungen wie ein neues Praktikum oder das Ende des Studiums der Familienkasse umgehend mitteilen. Weitere Regeln findest du im Ratgeber Kindergeld im Studium.

Wie bekommst du ein Praktikum als Credits angerechnet?

Ob und wie viele Leistungspunkte ein Praktikum bringt, regelt die Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs. Ein Pflichtpraktikum ist meist in ein Modul eingebunden, für das Dauer, Betreuung und Nachweise festgelegt sind.

Willst du ein freiwilliges Praktikum anrechnen lassen, kläre das vor Beginn. Frag beim Prüfungsamt oder bei der Praktikumsbeauftragten deines Fachbereichs nach den Bedingungen, etwa Mindestdauer, Praktikumsbericht und Betreuung, und lass dir die Zusage schriftlich geben.

Praktikum nach dem Studium: Was gilt?

Nach dem Studienabschluss gilt der Mindestlohn auch bei einem Praktikum von höchstens drei Monaten. Ein Vor- oder Nachpraktikum, für das du nicht mehr immatrikuliert bist, ist sozialversicherungspflichtig, die Minijob-Regeln gelten dafür nicht. Wer familienversichert ist, muss sich bei einem bezahlten Praktikum über 603 € im Monat selbst versichern.

Das Kindergeld endet ohne weitere Ausbildung in der Regel mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Wie Bewerbung, Absicherung und Fristen zusammenspielen, beschreibt der Ratgeber Berufseinstieg nach dem Studium.

Wie findest du ein Praktikum, das dich weiterbringt?

Ein Praktikum zeigt dir, wie sich dein Studienwissen in echten Projekten anwenden lässt und ob dir ein Berufsfeld liegt. Es kann Kontakte bringen und führt manchmal zu einer Abschlussarbeit im Unternehmen oder zu einer Werkstudentenstelle. Setze dir deshalb vorab ein Ziel: Was willst du lernen, und in welcher Branche?

Suchen kannst du über das Career Center deiner Hochschule, über Jobbörsen und direkt bei Unternehmen, die dich interessieren, auch per Initiativbewerbung. Start-ups, gemeinnützige Organisationen und kleinere Firmen bieten oft ein persönliches Umfeld. Tipps für die Praktikumssuche und die Bewerbung gibt ein eigener Ratgeber.

Nutze das Praktikum außerdem, um ein berufliches Netzwerk aufzubauen. Vernetze dich nach dem Praktikum mit Kolleginnen und Vorgesetzten, ein gepflegtes Profil hilft dabei, wie der Ratgeber zu LinkedIn für Studenten zeigt.

Häufige Fragen

Muss ein Pflichtpraktikum nach Mindestlohn bezahlt werden?

Nein. Ein Pflichtpraktikum, das deine Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt, ist vom Mindestlohn ausgenommen, unabhängig von der Dauer. Ob der Betrieb eine Vergütung zahlt, vereinbarst du mit ihm. Ein solches Praktikum ist außerdem sozialversicherungsfrei, unabhängig von Arbeitszeit und Verdienst.

Ab wann gilt beim freiwilligen Praktikum der Mindestlohn?

Wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Aktuell sind das 13,90 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 laut Verordnung 14,60 €. Wird ein kürzeres Praktikum über drei Monate hinaus verlängert, gilt der Mindestlohn rückwirkend. Nach dem Studienabschluss gilt er auch bei höchstens drei Monaten.

Bekomme ich Kindergeld, wenn ich zwischen Bachelor und Master ein Praktikum mache?

In der Regel ja, wenn der Master innerhalb der Übergangszeit von höchstens vier vollen Kalendermonaten beginnt und du einen Platz hast oder dich beworben hast. Dauert das Praktikum länger, kommt es darauf an, ob Bachelor und Master noch als eine Erstausbildung gelten. Frag im Zweifel bei der Familienkasse nach.

Wie viele Credits bringt ein Praktikum?

Das legt die Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs fest. Bei Pflichtpraktika ist die Anrechnung meist geregelt, weil das Praktikum in ein Modul mit festgelegten Leistungspunkten eingebunden ist. Ein freiwilliges Praktikum kannst du nur anrechnen lassen, wenn dein Fachbereich dem zustimmt. Kläre das vorher mit dem Prüfungsamt.

Bin ich im Praktikum krankenversichert?

Im Pflichtpraktikum bist du sozialversicherungsfrei, deine studentische Krankenversicherung läuft weiter, solange du eingeschrieben bist. Beim freiwilligen Praktikum entscheidet der Verdienst: Bis 603 € im Monat gelten die Minijob-Regeln, darüber die Werkstudentenregel mit höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit. Rechne deinen Monatsverdienst deshalb vor Vertragsbeginn nach.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe in der Studien- oder Prüfungsordnung, ob ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, und wie lang es sein muss.
  2. Entscheide, ob du zusätzlich ein freiwilliges Praktikum machst, und lege Dauer und Vergütung vor Beginn schriftlich fest.
  3. Kläre, wie du während des Praktikums versichert bist, besonders wenn du über 603 € im Monat verdienst.
  4. Frag bei der Familienkasse nach, wenn das Praktikum in ein Urlaubssemester oder in die Lücke zwischen Bachelor und Master fällt.
  5. Sprich mit Prüfungsamt oder Praktikumsbeauftragter, wenn du dir Leistungspunkte anrechnen lassen willst.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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