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Krankenversicherung zwischen Bachelor und Master: Familienversicherung, KVdS und Lücken

Wie du zwischen Bachelor und Master krankenversichert bleibst: Ende der KVdS, Familienversicherung, Anschlussversicherung, Kosten und Fristen für die Lücke.
Symbolbild: Kindergeld im Studium

Die Krankenversicherung zwischen Bachelor und Master läuft über die studentische Pflichtversicherung weiter, wenn du dich innerhalb eines Monats nach Semesterende für den Master einschreibst. Liegt der Masterstart weiter entfernt, endet diese Pflichtversicherung mit dem Semester deiner letzten Einschreibung oder Rückmeldung. Für die Lücke gilt dann die Familienversicherung, wenn du ihre Voraussetzungen erfüllst. Sonst setzt sich deine Mitgliedschaft als freiwillige Anschlussversicherung fort, die 2026 mindestens 278,17 € im Monat kostet (kinderlos, ab 23 Jahren, bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die studentische Krankenversicherung (KVdS) endet mit Ablauf des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet warst. Schreibst du dich innerhalb eines Monats nach Semesterende neu ein, bleibt die Mitgliedschaft bestehen.
  • Ist die Lücke länger, hat die Familienversicherung Vorrang vor der Anschlussversicherung, sofern ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Ob die Wartezeit auf den Master dafür als Ausbildung zählt, klärst du mit deiner Kasse.
  • Ohne Familienversicherung läuft die Mitgliedschaft automatisch als Anschlussversicherung weiter. Der Mindestbeitrag liegt bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % und kinderlos ab 23 bei 278,17 € im Monat, die KVdS kostet dann rund 148 €.
  • Ein Job oder ein bezahltes Praktikum in der Lücke kann eine Pflichtversicherung als Beschäftigter auslösen. Mit der Masterimmatrikulation beginnt die KVdS wieder.

Bis wann gilt die studentische Krankenversicherung nach dem Bachelor?

Die studentische Krankenversicherung (KVdS) ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Nach dem Bachelor endet sie mit Ablauf des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet warst, sofern du bis zum Semesterende exmatrikuliert wurdest (§ 190 Abs. 9 SGB V). Wann dein Semester endet, steht in den Semesterzeiten deiner Hochschule und kann von Hochschule zu Hochschule abweichen.

Für einen Master direkt im Anschluss gilt eine Sonderregel: Die Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft nicht, wenn du dich innerhalb eines Monats nach Semesterende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule wieder einschreibst. Wer sich für das unmittelbar folgende Semester einschreibt, bleibt also ohne Unterbrechung versichert. Wie die Exmatrikulation selbst abläuft und wo dabei Lücken entstehen, steht im Beitrag Exmatrikulation und Krankenversicherung.

Gibst du bei der Exmatrikulation deinen Wohnsitz in Deutschland auf, endet die Mitgliedschaft schon mit Ablauf dieses Tages. Die KVdS gibt es außerdem nur bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Länger besteht die Pflicht nur, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre bzw. persönliche Gründe die Überschreitung rechtfertigen.

Gilt die Familienversicherung in der Übergangszeit weiter?

Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Ehegatten und Lebenspartnern gesetzlich Versicherter (§ 10 SGB V). Sie geht der studentischen Pflichtversicherung vor. Sind ihre Voraussetzungen erfüllt, setzt sich deine Mitgliedschaft nach der KVdS auch nicht als Anschlussversicherung fort.

Wer versichert dich?AltersgrenzeEinkommensgrenze 2026
Eltern (als Kind)Bis 18 ohne weitere Voraussetzung, bis 23 wenn du nicht erwerbstätig bist, bis 25 bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst565 € im Monat, bei einem Minijob 603 €
Ehepartner oder eingetragener LebenspartnerKeine Altersgrenze, der Partner muss gesetzlich versichert sein565 € im Monat, bei einem Minijob 603 €

Für die Lücke vor dem Master zählt vor allem dein Alter. Bis zum 23. Geburtstag ist die Familienversicherung über die Eltern möglich, solange du nicht erwerbstätig bist. Zwischen 23 und 25 kommt es darauf an, ob die Zeit bis zum Masterstart als Ausbildung gilt. Das klärst du am besten vor dem Semesterende mit deiner Kasse. Ab 25 endet sie für Kinder grundsätzlich, bei Freiwilligendiensten verlängert sie sich um bis zu zwölf Monate.

Wer im Bachelor selbst familienversichert war, behält den Schutz nach dem Abschluss bis zum Ende des Semesters, längstens bis zum 25. Lebensjahr. Kindergeld, BAföG und Unterhalt zählen nicht zum Einkommen, Einkünfte aus Nebenjobs, selbstständiger Tätigkeit, Zinsen über dem Sparerfreibetrag und Mieteinnahmen dagegen schon.

Ausgeschlossen bist du unter anderem bei eigener Versicherungspflicht durch einen Job, bei hauptberuflicher Selbstständigkeit, bei Wohnsitz im Ausland, bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht und bei einer eigenen freiwilligen Mitgliedschaft. Auch ein privat versicherter Elternteil mit einem Einkommen über 6.450 € im Monat (2026) kann die Familienversicherung der Kinder ausschließen. Die Grundregeln stehen im Beitrag Familienversicherung im Studium.

Was ist die Anschlussversicherung und was kostet sie?

Die obligatorische Anschlussversicherung ist die freiwillige Mitgliedschaft, in die sich deine gesetzliche Versicherung automatisch fortsetzt, wenn Versicherungspflicht oder Familienversicherung enden und nichts Vorrangiges greift. Sie beginnt am Tag nach dem Ausscheiden (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Austreten kannst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse auf die Austrittsmöglichkeiten. Die Frist beginnt mit diesem Hinweis. Der Austritt wirkt nur, wenn du nachweist, dass du anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert bist.

Die Studierendenpauschale von 855 € gilt nur in der KVdS. In der Anschlussversicherung gilt als beitragspflichtige Einnahme mindestens die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat, auch wenn du weniger oder nichts verdienst. Der Beitragssatz beträgt 14,0 % plus den Zusatzbeitrag deiner Kasse. Die Pflegeversicherung zahlst du als freiwilliges Mitglied selbst.

Posten (Beispiel 2026, Zusatzbeitrag 2,9 %)Kinderlos ab 23Unter 23 oder mit Kind
Krankenversicherung: 16,9 % von 1.318,33 €222,80 €222,80 €
Pflegeversicherung: 4,2 % bzw. 3,6 % von 1.318,33 €55,37 €47,46 €
Summe im Monat278,17 €270,26 €

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 liegt bei 2,9 %, jede Kasse legt ihren Satz selbst fest. Setze in die Rechnung den Satz deiner Kasse ein. Ohne Einkommensnachweis legt die Kasse die Höchstgrenze zugrunde (Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat), ein Nachweis niedrigerer Einnahmen senkt den Beitrag. Reiche ihn deshalb früh ein. Welche Unterlagen die Kasse akzeptiert, erfährst du bei ihr.

Welche Absicherung gilt in welcher Lage?

Deine LageAbsicherungBeitrag (Beispiel 2026)
Einschreibung für den Master innerhalb eines Monats nach SemesterendeKVdS läuft weiterRund 143 € (unter 23 oder mit Kind) bzw. 148 € (kinderlos ab 23)
Lücke, Familienversicherung möglichFamilienversicherungBeitragsfrei
Lücke ohne Familienversicherung und ohne JobAnschlussversicherung270,26 € bzw. 278,17 € Mindestbeitrag
Job als Arbeitnehmer in der LückePflichtversicherung als BeschäftigterBeiträge aus dem Arbeitsentgelt

Wie lange darf die Lücke sein, und welche Fristen gelten?

Bis zu einem Monat nach Semesterende läuft die KVdS bei Wiedereinschreibung ohne Unterbrechung weiter. Ist die Lücke länger, brauchst du für die Zeit bis zum Masterstart Familienversicherung, Anschlussversicherung oder eine Pflichtversicherung als Beschäftigter.

VorgangFristWirkung
Wiedereinschreibung nach der ExmatrikulationInnerhalb eines Monats nach SemesterendeDie Mitgliedschaft in der KVdS besteht fort
Austritt aus der AnschlussversicherungZwei Wochen ab dem Hinweis der KasseWirkt nur mit Nachweis einer anderen Absicherung
Nachgehender LeistungsanspruchLängstens ein MonatGilt nach Ende der Mitgliedschaft, solange du nicht erwerbstätig bist und weder Familienversicherung noch Anschlussversicherung vorgehen

Für das Kindergeld gelten eigene Regeln der Familienkasse, die mit den Fristen der Krankenversicherung nicht übereinstimmen. Sie stehen im Beitrag Kindergeld zwischen Bachelor und Master.

Was gilt bei einem Job oder Praktikum in der Lücke?

Job und Werkstudentenjob

Wer in der Lücke als Arbeitnehmer arbeitet, ist als Beschäftigter pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Diese Pflichtversicherung geht der KVdS vor und schließt die Familienversicherung aus. Das Werkstudentenprivileg trägt nach dem Abschluss nicht mehr: Es endet mit dem Monat, in dem dir das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt wird. Zwischen Bachelor und Master besteht in der Regel keine durchgehende Zugehörigkeit zur Hochschule, und die bloße Absicht weiterzustudieren reicht nicht. Eine kurze Übergangszeit gilt als unschädlich, wenn die Fortsetzung der Ausbildung gesichert ist. Ob das bei dir zutrifft, klärst du mit deiner Kasse, bevor du die Stelle antrittst.

Ein Minijob bis 603 € im Monat steht der Familienversicherung nicht entgegen, solange du die übrigen Voraussetzungen erfüllst. Überlegst du noch, ob du den Master überhaupt anschließt, hilft der Vergleich Master oder direkt arbeiten.

Praktikum

Ein Praktikum, das du ohne Immatrikulation absolvierst, ist in der Regel sozialversicherungspflichtig. Die Minijob-Regeln gelten dafür nicht. Familienversicherte müssen sich bei einem bezahlten Praktikum über 603 € selbst versichern. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Krankenversicherung im Praktikum.

Wird aus der Lücke eine längere Zeit ohne Job und ohne Master, helfen die Optionen im Beitrag Nach dem Studium ohne Job versichert.

Drei Beispiele für die Zeit zwischen Bachelor und Master

Wartezeit von sechs Monaten

Beispiel: Lea ist 26, ihr letztes Bachelorsemester endet (Annahme) am 31. März, den Master beginnt sie am 1. Oktober. Sie arbeitet nicht, ihre Eltern sind gesetzlich versichert. Mit 26 ist die Familienversicherung über die Eltern ohne Verlängerung durch einen Dienst ausgeschlossen. Ab dem 1. April läuft ihre Mitgliedschaft als Anschlussversicherung weiter. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % zahlt sie sechs Monate lang 278,17 €, zusammen 1.669,02 €. Mit der Einschreibung am 1. Oktober beginnt die KVdS wieder und kostet sie rund 148 € im Monat.

Zwei Monate Auslandsreise

Beispiel: Jonas ist 27 und reist vor dem Master zwei Monate außerhalb Europas. Seinen Wohnsitz in Deutschland behält er. Seine Anschlussversicherung läuft weiter, die Beiträge fallen auch während der Reise an. Die gesetzliche Kasse zahlt keinen medizinisch notwendigen Rücktransport, und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen wie den USA leistet sie bei Krankheit nicht. Dafür empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung, die den Rücktransport einschließt. Bei zwei Monaten lohnt der Blick auf die Höchstdauer je Reise, bei mehreren Monaten braucht es oft eine Langzeitpolice. Würde Jonas seinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben, hätte das Folgen für die Mitgliedschaft, das klärt er vorher mit seiner Kasse.

Bezahltes Praktikum vor dem Master

Beispiel: Mia ist 25 und macht nach dem Bachelor ein viermonatiges Praktikum mit einer Vergütung von mehr als 603 € im Monat (Annahme). Während des Praktikums ist sie in der Regel als Beschäftigte pflichtversichert, die Familienversicherung scheidet aus. Endet das Praktikum vor dem Masterstart, setzt sich ihre Versicherung nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung als Anschlussversicherung fort, sofern nichts Vorrangiges greift. Mit der Masterimmatrikulation beginnt wieder die KVdS.

Was ändert sich mit der Masterimmatrikulation?

Mit der Einschreibung im Master beginnt die studentische Pflichtversicherung wieder, sofern keine vorrangige Versicherung besteht, zum Beispiel durch einen Job als Arbeitnehmer. Sie beginnt mit dem Semester. Schreibst du dich erst nach Semesterbeginn ein, beginnt sie am Tag der Einschreibung. Wählst du zum Masterstart eine andere Kasse, ist die Wahl spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht zu treffen.

Die Hochschule verlangt bei der Einschreibung eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Kasse. Wie das Verfahren abläuft, steht im Beitrag Krankenversicherung bei der Immatrikulation. Dein Beitrag richtet sich wieder nach der Bemessungsgrundlage von 855 €: 10,22 % ergeben 87,38 € im Monat, dazu kommen Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.

Was gilt für privat Versicherte?

Hast du dich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, gilt die Befreiung bei ununterbrochenem Studium für das gesamte Studium und ist unwiderruflich. Während der Befreiung ist keine Familienversicherung möglich. Eine Unterbrechung des Studiums von etwa einem Monat oder länger kann die Befreiung beenden, ein Urlaubssemester zählt nicht als Unterbrechung. Liegt zwischen Bachelor und Master eine längere Pause, kläre die Folgen vorher mit deiner Kasse und deinem Versicherer. Was nach dem Studium für die private Versicherung gilt, steht im Beitrag Was passiert nach dem Studium mit deiner PKV?.

Häufige Fragen

Bin ich zwischen Bachelor und Master krankenversichert?

In der Regel ja. Entweder läuft die studentische Pflichtversicherung weiter, oder die Familienversicherung greift, oder deine Mitgliedschaft setzt sich als Anschlussversicherung fort. Mit einem Job kommt eine Pflichtversicherung als Beschäftigter hinzu. Ein Austritt ohne Nachweis einer anderen Absicherung wirkt nicht.

Gilt die Familienversicherung in der Übergangszeit weiter?

Das hängt von Alter und Einkommen ab. Wer im Bachelor familienversichert war, bleibt es bis zum Ende des Semesters, längstens bis zum 25. Lebensjahr. Für die Zeit danach gilt: Bis zum 23. Geburtstag musst du nicht erwerbstätig sein, bis zum 25. brauchst du eine Ausbildung. Ob die Wartezeit auf den Master dafür zählt, klärt deine Kasse. Dein Einkommen darf 565 € im Monat nicht übersteigen.

Wie lange darf die Lücke sein?

Für die studentische Pflichtversicherung gilt ein Monat nach Semesterende. Wer sich in diesem Zeitraum für den Master einschreibt, bleibt ohne Unterbrechung versichert. Danach sichert eine Familienversicherung, die Anschlussversicherung oder ein Job die Lücke ab. Das Kindergeld folgt eigenen Regeln der Familienkasse.

Was kostet die freiwillige Versicherung dazwischen?

Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % liegt der Mindestbeitrag 2026 für Kinderlose ab 23 bei 278,17 € im Monat, für Versicherte unter 23 oder mit Kind bei 270,26 €. Der Zusatzbeitrag deiner Kasse verschiebt den Betrag, ein Einkommensnachweis verhindert die Berechnung nach der Höchstgrenze.

Muss ich dem Krankenversicherer den Abschluss melden?

Die Kasse muss informiert werden, wenn sich deine Versicherungslage ändert, etwa wenn eine Familienversicherung endet oder du die Einkommensgrenze überschreitest. Zur Anschlussversicherung meldet sich die Kasse mit einem Hinweis auf die Austrittsmöglichkeiten bei dir. Ab diesem Hinweis läuft die Zweiwochenfrist. Am sichersten fragst du vor dem Semesterende bei deiner Kasse nach dem Ablauf.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege das Semesterende deiner Hochschule neben den Beginn des Masters. Liegt deine Einschreibung innerhalb eines Monats nach Semesterende, bleibt die KVdS bestehen.
  2. Bei längerer Lücke fragst du vor dem Semesterende bei der Kasse nach, ob eine Familienversicherung möglich ist und welche Einkommensnachweise sie braucht.
  3. Plane ohne Familienversicherung die Anschlussversicherung mit ihrem Mindestbeitrag ein und lass den Hinweis der Kasse nicht liegen, denn die Zweiwochenfrist läuft ab diesem Hinweis.
  4. Melde Job, Praktikum oder Auslandsaufenthalt vorab der Kasse und kläre bei Reisen außerhalb von EU, EWR und Schweiz den Auslandsschutz.
  5. Besorge zum Masterstart die Bestätigung der Kasse für die Hochschule.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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