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Pharmazie und Psychologie: Praktisches Jahr, Ausbildung und Versicherung

Krankenversicherung im Pharmazie-PJ und auf dem Weg in die Psychotherapie: Studium, Praxisphasen, Weiterbildung und Berufsstart im Überblick.
Symbolbild: PKV und Psychotherapie

Das Pharmaziestudium endet mit einem Praktischen Jahr von zwölf Monaten, und die Krankenversicherung hängt in dieser Zeit an deiner Einschreibung und deinem Vertrag. Bleibst du an der Hochschule eingeschrieben, gilt die studentische Pflichtversicherung bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. In der Psychologie führt der Weg in die Psychotherapie über ein fünfjähriges Studium mit Approbation und eine anschließende Weiterbildung, deren Status der Weiterbildungsvertrag festlegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Praktische Jahr in der Pharmazie beginnt nach dem Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung und dauert zwölf Monate. Davon entfallen sechs auf eine öffentliche Apotheke und sechs auf einen wählbaren Bereich.
  • Versicherungsstatus und Vergütung im pharmazeutischen PJ regelt die Ausbildungsordnung nicht. Frag vor dem Start deine Krankenkasse mit dem Vertrag in der Hand.
  • Das Psychotherapiestudium umfasst fünf Jahre in Vollzeit (300 ECTS-Punkte), gegliedert in Bachelor und Master. Die Approbation ist Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung zu führen.
  • Status und Vergütung in der Weiterbildung zur Psychotherapie sind Ländersache und Sache der Kammern. Steht ein Arbeitsvertrag dahinter, gelten die Regeln für Arbeitnehmer.
  • Im Studium selbst gelten für beide Fächer dieselben Regeln: Pflichtversicherung bis 30, Familienversicherung bis 25 bei höchstens 565 € Einkommen im Monat.

Wie sieht die Zeitleiste beider Wege aus?

WegStationWas gilt für die Versicherung
PharmazieStudium bis zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen PrüfungPflichtversicherung für Studierende oder Familienversicherung
PharmaziePraktisches Jahr (zwölf Monate, ganztägig)Mit der Krankenkasse anhand des Vertrags klären
PsychologieBachelor und Master (insgesamt fünf Jahre Vollzeit, 300 ECTS)Pflichtversicherung für Studierende oder Familienversicherung
PsychologiePraktische Einsätze: 570 Stunden im Bachelor, 750 Stunden im MasterAllgemeine Studienregeln, Details im Beitrag zum Praktikum
PsychotherapieWeiterbildung nach der ApprobationAbhängig vom Vertrag, bei Arbeitsverhältnis Arbeitnehmerregeln

Wie ist das Praktische Jahr in der Pharmazie aufgebaut?

Die praktische Ausbildung findet nach dem Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung statt. Sie gliedert sich in sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke, keine Zweigapotheke, und sechs Monate wahlweise in einer Apotheke, einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einem Universitätsinstitut oder einer anderen geeigneten wissenschaftlichen Institution oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle. Das sind zwölf Monate, ganztägig. Begleitender Unterricht ist Pflicht (§ 4 AAppO). Im Sprachgebrauch heißt diese Phase auch Pharmazeut im Praktikum.

Gilt die studentische Versicherung im PJ, und ist man dann Arbeitnehmer?

Beides lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Ausbildungsordnung regelt weder Status noch Versicherungspflicht im Praktischen Jahr. Entscheidend sind deine Einschreibung und der Vertrag mit der Ausbildungsstelle. Bist du weiter immatrikuliert, gilt die Pflichtversicherung für Studierende, solange keine vorrangige Versicherung besteht, etwa als Arbeitnehmer oder als Familienversicherter. Wer bei der Ausbildungsstelle als Arbeitnehmer beschäftigt ist, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solange das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € (Wert 2026) liegt.

Gehe deshalb mit dem Vertrag zu deiner Krankenkasse und lass dir schriftlich bestätigen, wie sie dich einstuft. Mit dem Beitrag 2026 für Studierende (87,38 € Basisbeitrag plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung) rechnest du nur, solange du in der studentischen Pflichtversicherung bleibst. Die Parallele zum Medizinstudium erklärt der Beitrag Medizinstudium: Famulatur, PJ und Krankenversicherung.

Wie läuft der Weg in die Psychotherapie?

Wer unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut Psychotherapie ausüben will, braucht die Approbation (§ 1 Absatz 1 PsychThG). Nach dem neuen Psychotherapeutengesetz führt der Weg über ein Studium in Vollzeit von fünf Jahren (300 ECTS-Punkte), das sich in einen Bachelor- und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang gliedert. Zu den berufspraktischen Einsätzen zählen im Bachelor 19 ECTS-Punkte (570 Stunden) und im Master 25 ECTS-Punkte (750 Stunden). Der Gesetzestext steht in § 9 PsychThG.

Für die Krankenversicherung gelten im Studium die allgemeinen Regeln. Ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum macht dich als Praktikant zum Arbeitnehmer, der sozialversicherungsfrei ist, Dauer, Wochenstunden und Verdienst spielen dabei keine Rolle. Die Pflicht zur studentischen Versicherung bleibt dabei möglich. Wer eine in der Studienordnung vorgeschriebene Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt leistet, ist nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 SGB V pflichtversichert, längstens bis zum 30. Lebensjahr, und die Pflicht als Student geht vor. Mehr dazu im Beitrag Krankenversicherung im Praktikum.

Wie bist du als Psychotherapeut in Weiterbildung versichert?

Das Psychotherapeutengesetz regelt die Vergütung in der Weiterbildung nicht, sie ist Landesrecht der Kammern. Status, Vergütung und Versicherungspflicht ergeben sich deshalb aus deinem Weiterbildungsvertrag und den Regeln deiner Kammer. Steht hinter der Weiterbildung ein Arbeitsvertrag, bist du Arbeitnehmer und bei einem Jahresgehalt unter 77.400 € (Wert 2026) gesetzlich pflichtversichert. Lass dir den Status vom Träger bestätigen, bevor du die Weiterbildung beginnst.

Als Patientin oder Patient greifen andere Regeln. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die psychotherapeutische Sprechstunde der Einstieg, und die Terminservicestelle 116117 vermittelt Termine. Zur Akutbehandlung, Kurzzeit- und Langzeittherapie gibt es Obergrenzen je Therapieform, Details im Beitrag PKV und Psychotherapie. Wenn dich das Studium belastet, hilft Mental Health im Studium.

Welche Regeln gelten im Studium in beiden Fächern?

An einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bist du pflichtversichert, bis das Semester endet, in dem du 30 wirst. Alternativ bist du bis 25 über ein Elternteil familienversichert, wenn dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt. Im Minijob gilt die Grenze von 603 €. BAföG und Kindergeld zählen nicht als Einkommen.

RegelWert 2026
Pflichtversicherung Basisbeitrag87,38 € (10,22 Prozent von 855 €)
Pflegeversicherung, kinderlos ab 2335,91 €
Familienversicherung, Einkommensgrenze565 € im Monat
Werkstudent, Arbeitszeithöchstens 20 Wochenstunden bei dauerhafter Beschäftigung

Alle Möglichkeiten im Vergleich zeigt der Beitrag Krankenversicherung für Studenten. Eine Übersicht bietet die Verbraucherzentrale.

Brauchst du eine Berufshaftpflicht als angehender Pharmazeut oder Psychotherapeut?

Für Praxisphasen im Studium, im PJ und in der Weiterbildung klärst du zuerst, ob die Apotheke, die Praxis oder die Klinik dich über eine eigene Haftpflicht absichert. Lass dir das schriftlich geben. Über die Privathaftpflicht der Eltern bist du meist mitversichert, solange du unverheiratet bist und studierst. Das hängt vom Vertrag ab und kann bei einem späten Master oder mit einer Festanstellung enden. Ob die Police Tätigkeiten in Apotheke oder Praxis einschließt, steht in den Bedingungen. Wann du ab dem Berufsstart eine eigene Berufshaftpflicht brauchst, klärst du mit dem Arbeitgeber und deiner Kammer.

Was ändert sich mit der Approbation und dem Berufsstart?

Die studentische Versicherung endet nicht mit der letzten Prüfung, sondern mit dem Semester der letzten Einschreibung oder Rückmeldung. Nach dem Ende der Mitgliedschaft besteht längstens ein Monat nachgehender Leistungsanspruch. Wer in eine Anstellung wechselt, ist als Arbeitnehmer pflichtversichert, solange das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € liegt. Als Selbstständiger versicherst du dich freiwillig gesetzlich oder privat, die studentische Versicherung greift bei hauptberuflicher Selbstständigkeit nicht. Die Kriterien für den Berufsstart fasst der Beitrag PKV beim Berufseinstieg zusammen.

Häufige Fragen

Wie bin ich im Praktischen Jahr der Pharmazie krankenversichert?

Das hängt von deiner Einschreibung und deinem Vertrag ab. Die Ausbildungsordnung regelt den Versicherungsstatus nicht. Bleibst du immatrikuliert und bist nicht anderweitig versichert, gilt die studentische Pflichtversicherung. Wirst du als Arbeitnehmer beschäftigt, bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Lass dir den Status von deiner Kasse bestätigen.

Ist ein Pharmazeut im Praktikum Arbeitnehmer?

Ob das PJ in einem Arbeitsverhältnis stattfindet, steht in deinem Vertrag mit der Ausbildungsstelle. Die Ausbildungsordnung regelt es nicht. Bring den Vertrag zur Krankenkasse und frag nach der Einstufung, bevor das PJ beginnt. Sie entscheidet darüber, ob die studentische Versicherung weiterläuft oder eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer greift.

Wie bin ich als Psychotherapeut in Weiterbildung versichert?

Das richtet sich nach dem Weiterbildungsvertrag und dem Recht deiner Kammer, denn das Gesetz regelt die Vergütung nicht. Bei einem Arbeitsverhältnis bist du Arbeitnehmer und unter 77.400 € Jahresgehalt gesetzlich pflichtversichert (Wert 2026). Klär den Status vor Beginn mit dem Träger.

Gilt die studentische Versicherung im PJ?

Solange du eingeschrieben bist und keine vorrangige Versicherung besteht, ja. Ob dein PJ-Vertrag eine vorrangige Versicherung auslöst, klärst du mit der Krankenkasse. Die Altersgrenze von 30 gilt bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst.

Brauche ich eine Berufshaftpflicht als angehender Pharmazeut oder Psychotherapeut?

Frag zuerst Ausbildungsstelle und Kammer, was sie für dich abdecken, und lass dir die Antwort schriftlich geben. Deine private Haftpflicht ist ein zusätzliches Netz, ob sie berufliche Tätigkeiten einschließt, steht in den Bedingungen. Zum Berufsstart hängt es vom Arbeitgeber ab.

So gehst du jetzt vor

  1. Hol dir vor dem PJ oder der Weiterbildung den Vertrag und frag deine Krankenkasse, wie sie dich einstuft.
  2. Behalte die Altersgrenze von 30 für die studentische Versicherung und die Einkommensgrenze von 565 € für die Familienversicherung im Blick.
  3. Frag Ausbildungsstelle oder Kammer nach der Haftpflicht für deine Tätigkeit und bestätige dir die Mitversicherung bei den Eltern schriftlich.
  4. Plane den Übergang vom Studium in den Beruf vor der letzten Rückmeldung.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex.

Passend dazu

  • PJ-Aufwandsentschädigung: Höhe nach Bundesland
  • Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

    This guide is also available in English: Read the English version.

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