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Gesetzliche Krankenkasse im Studium: Erfahrungen, Kosten, Grenzen

Was die gesetzliche Krankenkasse im Studium kostet, wie der Zusatzbeitrag wirkt, wann ein Kassenwechsel möglich ist und wo die Leistungen der GKV an Grenzen stoßen.
Symbolbild: Erfahrungen mit der gesetzlichen Krankenkasse im Studium

Inhalt

Die Erfahrungen von Studenten mit der gesetzlichen Krankenkasse drehen sich vor allem um den Beitrag, den Zusatzbeitrag der Kasse und die Grenzen der Leistungen. Der Basisbeitrag der studentischen Krankenversicherung beträgt 2026 bundesweit 87,38 € im Monat. Mit Pflegeversicherung und durchschnittlichem Zusatzbeitrag sind es rund 143 bis 148 €.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Basisbeitrag ist bei allen Kassen gleich. Unterschiede entstehen über den Zusatzbeitrag, der auf eine Bemessungsgrundlage von 855 € berechnet wird. Jeder Prozentpunkt Zusatzbeitrag kostet dich 8,55 € im Monat.
  • Im BAföG-Höchstsatz stecken 102 € für die Krankenversicherung und 35 € für die Pflegeversicherung. Wie viel davon bei dir ankommt, hängt von der Höhe deiner Förderung ab.
  • Grenzen der GKV zeigen sich bei Brillen, Zahnersatz, Zuzahlungen und bei Krankengeld. In der studentischen Versicherung besteht kein Anspruch auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld.
  • Die studentische Versicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst. Danach läuft die Mitgliedschaft in der Regel als freiwillige Versicherung weiter.
  • Bei einem Kassenwechsel meldet die neue Kasse den Wechsel an die Hochschule.

Was kostet die gesetzliche Krankenkasse im Studium?

Die studentische Pflichtversicherung (KVdS) wird auf eine feste Grundlage von 855 € berechnet, das entspricht dem BAföG-Grundbedarf plus Wohnpauschale. Der Beitragssatz beträgt 10,22 % (70 % von 14,6 %), unabhängig davon, ob du BAföG bekommst. Dazu kommen die Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Die Rechtsgrundlage und weitere Details beschreibt die Verbraucherzentrale.

Baustein 2026Unter 23 oder mit KindKinderlos ab 23
Krankenversicherung (10,22 % von 855 €)87,38 €87,38 €
Pflegeversicherung30,78 €35,91 €
Zwischensumme118,16 €123,29 €
Zusatzbeitrag bei 2,9 % von 855 €24,80 €24,80 €
Monatsbeitrag, gerundetrund 143 €rund 148 €

Der BAföG-Höchstsatz von 992 € für Studierende unter 30 mit eigener Wohnung und eigener Kranken- und Pflegeversicherung enthält Zuschläge von 102 € und 35 €, zusammen 137 €. Das deckt den größten Teil des Beitrags ab. Wie viel davon tatsächlich ausgezahlt wird, hängt von deiner Förderung ab.

Wie sich der KVdS-Beitrag ab 2027 entwickelt, ist offen. Die Bemessungsgrundlage ist an den BAföG-Bedarf gekoppelt, und die BAföG-Reform ist erst als Gesetzentwurf auf dem Weg.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für Studenten?

Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest, er wird wie der Basisbeitrag auf die 855 € berechnet. Der vom Bundesgesundheitsministerium festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %, tatsächlich erheben die Kassen im Schnitt über 3 %.

Beispiel: Kasse A erhebt 2,5 %, Kasse B 3,5 %. Der Zusatzbeitrag beträgt bei A 21,38 €, bei B 29,93 €. Der Unterschied liegt bei 8,55 € im Monat, also bei 102,60 € im Jahr. Das ist spürbar, aber überschaubar, weil der Basisbeitrag für alle gleich bleibt.

Für 2027 steht der durchschnittliche Zusatzbeitrag noch nicht fest. Das Bundesgesundheitsministerium gibt ihn bis zum 1. November 2026 bekannt.

Kann ich als Student die Krankenkasse wechseln?

Ja. Welche Fristen für den Wechsel gelten, sagt dir deine bisherige Kasse. Die neue Kasse informiert die Hochschule über den Wechsel, du musst den Status nicht selbst melden. Wechselst du die Hochschule, stellt die Kasse den Versicherungsstatus neu fest. Dazu mehr im Beitrag Krankenversicherung bei Studienwechsel.

Zur Einschreibung brauchst du eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Kasse. Bei Erstversicherung kannst du die Kasse frei wählen. Der Abruf ist frühestens ab 1. Juni für das Wintersemester und ab 1. Dezember für das Sommersemester möglich.

Welche Krankenkasse ist die beste für Studenten?

Eine allgemeine Rangliste gibt es nicht, denn die Antwort hängt von deinen Prioritäten ab. Der verlässlichste Vergleichswert ist der Zusatzbeitrag, denn Basisbeitrag und Pflegeversicherung sind für dich festgelegt. Daneben zählen Service und freiwillige Zusatzangebote der einzelnen Kasse, die du direkt abfragen kannst. Rechne beim Vergleich immer mit den 855 € als Grundlage.

Wo stößt die GKV im Studium an Grenzen?

Die typischen Reibungspunkte ergeben sich aus den gesetzlichen Regeln. Einen Überblick über Lücken bietet der Beitrag zu dem, was die GKV nicht zahlt. Die wichtigsten Punkte in der Übersicht.

BereichRegel in der GKV (2026)
BrilleErwachsene haben nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung Anspruch, das Gestell zahlt die Kasse nie. Die Grenzwerte stehen in den häufigen Fragen.
ZahnersatzDer Festzuschuss beträgt 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahren. Ab 2027 sinkt er laut beschlossenem Gesetz auf 50 %. Bei BAföG-Bezug kann die Härtefallregelung mit 100 % der Regelversorgung greifen.
Zuzahlungen10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Heilmittel: 10 % plus 10 € je Verordnung. Krankenhaus: 10 € je Kalendertag für höchstens 28 Tage.
HilfsmittelZuzahlung von 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel. Mehrkosten über das Notwendige hinaus trägst du selbst.
PsychotherapieDer Einstieg läuft über die psychotherapeutische Sprechstunde. Die Terminservicestelle 116117 muss innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten.
Krankengeld und MutterschaftsgeldIn der KVdS besteht kein Anspruch. Mutterschaftsleistungen kann beantragen, wer neben dem Studium arbeitet.

Ab 1. Januar 2027 steigen die Zuzahlungen laut beschlossenem Gesetz auf mindestens 7,50 € und höchstens 15 €, im Krankenhaus auf 15 € pro Tag. Zuzahlungen sind begrenzt: Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken bei 1 %. Beispiel: Bei 12.000 € Einnahmen im Jahr wären das 240 €. Welche Einnahmen bei dir zählen, klärt die Kasse. Die Befreiung beantragst du erst, wenn die Grenze erreicht ist, sie gilt für ein Kalenderjahr. Die Verbraucherzentrale erklärt die Regeln für die Befreiung.

Was ändert sich mit 30?

Die studentische Versicherung endet mit Ablauf des Semesters, bis zu dessen Ende du das 30. Lebensjahr vollendest (§ 190 Abs. 9 SGB V, Gesetzestext).

Danach läuft die Mitgliedschaft bei der Kasse freiwillig weiter, wenn keine andere Versicherung greift. Ein Austritt ist binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse möglich und wirkt nur mit dem Nachweis einer anderen Absicherung. Der Beitrag richtet sich dann nach einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat. Angenommen, die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,18 %, liegt der Mindestbeitrag für Kinderlose bei rund 277 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zusatzbeitrag deiner Kasse verschiebt den Wert. Wie es für Studierende über 30 weitergeht, zeigt der Beitrag PKV für Studenten über 30.

Familienversicherung oder eigene Versicherung im Studium?

Bis zum Alter von 25 Jahren bleibst du bei einem Studium über die Eltern beitragsfrei versichert, wenn dein Gesamteinkommen 2026 nicht über 565 € im Monat liegt, bei einem Minijob nicht über 603 €. BAföG, Kindergeld und steuerfreie Stipendien zählen nicht zum Einkommen. Wer die Grenze überschreitet, scheidet aus der Familienversicherung aus. Die Gegenüberstellung beschreibt der Beitrag Familienversicherung oder eigene Versicherung.

Auch ein Nebenjob wirkt auf den Versicherungsstatus. Wer als Werkstudent höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit arbeitet, bleibt in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei und über die KVdS versichert. Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt in der Regel als Arbeitnehmer.

Wann lohnt ein Blick auf die PKV?

Wenn dir die Grenzen der GKV nicht genügen, kannst du dich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt normalerweise für das gesamte Studium, eine Rückkehr ist nur in engen Fällen möglich. Alle Regeln, Kosten und Risiken stehen im Beitrag die PKV im Studium. Für die Entscheidung hilft der Vergleich gesetzlich oder privat versichern. Wer bereits privat versichert ist, findet im Beitrag von der PKV zurück in die GKV die Voraussetzungen.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt ein Student an die Krankenkasse?

In der studentischen Pflichtversicherung zahlst du 2026 mindestens 118,16 € im Monat, wenn du unter 23 bist oder ein Kind hast, sonst 123,29 €. Dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Mit dem durchschnittlichen Satz von 2,9 % sind das rund 143 beziehungsweise 148 € für Kranken- und Pflegeversicherung.

Hat man als Student Anspruch auf Krankengeld?

Nein. Studierende in der KVdS haben keinen Anspruch auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld. Mutterschaftsleistungen kann beantragen, wer neben dem Studium arbeitet. Wie es bei einem Nebenjob mit Versicherung und Leistungen aussieht, hängt von Umfang und Art der Tätigkeit ab, hier hilft die Rückfrage bei deiner Kasse.

Welche Leistungen zahlt die GKV bei der Brille?

Erwachsene haben nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung Anspruch, etwa bei mehr als 6,0 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit oder mehr als 4,0 Dioptrien Hornhautverkrümmung. Das Gestell zahlt die Kasse nie. Seit dem 1. März 2025 entfallen die Festbeträge, die Kasse beteiligt sich an den vertraglich vereinbarten Beträgen, die Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 €.

Was passiert mit der Krankenkasse, wenn ich exmatrikuliert werde?

Die studentische Versicherung endet mit Ablauf des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet warst. Danach läuft die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung weiter. Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten, wenn du eine andere Absicherung nachweist. Details zum Abbruch erklärt der Beitrag Krankenversicherung beim Studienabbruch.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe den Zusatzbeitrag deiner Kasse und rechne ihn auf 855 € um. Jeder Prozentpunkt entspricht 8,55 € im Monat.
  2. Notiere dir das Semester, in dem du 30 wirst, damit du den Übergang in die freiwillige Versicherung rechtzeitig planst.
  3. Lege Rechnungen für Brille, Zahnarzt und Zuzahlungen gesammelt ab und frage bei Zahnersatz nach der Härtefallregelung, wenn du BAföG bekommst.
  4. Prüfe vor jedem Nebenjob die 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung beim Münchner Merkur. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

Passend dazu

  • Krankengeld für Studierende: Gibt es das?
  • Zuzahlungsbefreiung und Belastungsgrenze im Studium
  • Freiwillige Versicherung in der GKV
  • Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

    This guide is also available in English: Read the English version.

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