Definition
Freiwillig gesetzlich versichert bist du als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ohne pflichtversichert oder familienversichert zu sein. Nach dem Ende der KVdS geschieht das in der Regel automatisch über die Anschlussversicherung. Der Beitrag richtet sich nach deiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mindestens nach der Mindestbemessungsgrundlage.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status |
|---|---|---|
| Mindestbemessungsgrundlage 2026 | 1.318,33 Euro im Monat | amtlich, berechnet als ein Drittel der Bezugsgröße |
| Mindestbeitrag KV (14,0 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag) | 222,80 Euro im Monat | berechnet |
| Mindestbeitrag KV und PV ohne Kinderlosenzuschlag | 270,26 Euro im Monat | berechnet |
Beispiel
Du bist 31, nicht mehr eingeschrieben und hast 400 Euro Einkommen. Die Kasse setzt trotzdem mindestens 1.318,33 Euro an. Bei 14,0 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag zahlst du 222,80 Euro KV, dazu kommt die Pflegeversicherung.
Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent (§ 243 SGB V), sonst 14,6 Prozent. Für ehemalige Studierende ohne Beschäftigung greift der ermäßigte Satz.
Verwandte Begriffe
Anschlussversicherung, Mindestbemessungsgrundlage, Beitragsbemessungsgrundlage, PKV.
Weiterführende Beiträge
- Krankenversicherung als Student über 30: Pflicht, Kosten und Wege
- Krankenversicherung nach dem Studium ohne Job
Quellen
GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, Techniker Krankenkasse, Mindestgrenze Beitragsberechnung (Gegenprobe). Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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