Die Bürgerversicherung ist ein politisches Reformkonzept, nach dem die Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger in einem gemeinsamen System organisiert würde. Für Privatversicherte wäre das mit der Frage verbunden, was aus ihrem Vertrag und ihren Rückstellungen würde. Dieser Ratgeber trennt, was im November 2026 tatsächlich im Bundestag liegt, was heute gilt und welche Fragen ein Gesetz klären müsste, bevor sich für dich etwas ändert.
Kurz beantwortet: Eine Bürgerversicherung ist im November 2026 nicht beschlossen. Im Bundestag liegt ein Antrag der Oppositionsfraktion Die Linke (Drucksache 21/7970), der Gesetzentwürfe zur Umwandlung von gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung fordert. Er wurde am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Bis zu einer Gesetzesänderung gelten die bestehenden Regeln für GKV und PKV. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Begriff Bürgerversicherung ist kein feststehender Rechtsbegriff. Welche Wirkung ein Modell hätte, hängt von seiner Ausgestaltung ab.
- Verfahrensstand: Der Antrag der Linken (Drucksache 21/7970) wurde am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Das ist ein Antrag, kein Gesetzentwurf.
- Heute gilt das duale System: Wer unter der Versicherungspflichtgrenze verdient, ist in der Regel gesetzlich versichert. 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 Euro im Jahr. Für 2027 enthält der Kabinettsentwurf der Rechengrößen 84.150 Euro.
- Privatversicherte Verträge laufen nach geltendem Recht unverändert weiter. Eine Kündigung auf Verdacht ist keine sinnvolle Reaktion auf eine Debatte ohne Gesetz.
- Welche Auswirkungen ein Gesetz auf Bestandsverträge, Alterungsrückstellungen und Übergangsfristen hätte, ist erst mit einem konkreten Entwurf zu beurteilen.
Was ist mit Bürgerversicherung gemeint?
Gemeint ist im Kern der Gedanke, dass nicht mehr zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschieden wird, sondern ein einheitlicher Versichertenkreis in ein gemeinsames Finanzierungssystem einzahlt. Welche Gruppen einbezogen würden, wie Beiträge berechnet würden und was mit privaten Versicherern geschieht, wird je nach Vorschlag unterschiedlich beantwortet. Deshalb lässt sich ohne konkreten Gesetzentwurf nur beschreiben, welche Stellschrauben es gäbe, und nicht, wie sich dein Vertrag verändern würde.
Wie ist der Stand im Bundestag?
Nach den Angaben auf bundestag.de hat die Fraktion Die Linke den Antrag „Das Solidarprinzip stärken“ (Drucksache 21/7970) eingebracht. Die erste Lesung fand am 25. September 2026 mit einstündiger Aussprache statt, anschließend wurde der Antrag an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Der Beschluss betrifft nur die Überweisung, eine Abstimmung über den Inhalt ist dort nicht erwähnt. Der Antrag fordert Gesetzentwürfe zur Umwandlung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung. Er nennt als Ziele, die Beitragslasten gerechter zu verteilen und den Krankenversicherungsbeitrag zu senken.
Ein weiterer Antrag der Linken, „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (Drucksache 21/5487), wurde am 23. April 2026 in erster Lesung beraten. Der Ausschuss für Gesundheit empfahl am 8. Juli 2026 in der Beschlussempfehlung 21/7015 die Ablehnung, dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die Linke. Dieser Antrag fordert unter anderem, die Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze unverzüglich auf 15.000 Euro monatlich anzuheben, und nennt perspektivisch eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung. Eine Aussage zur Einbeziehung von Privatversicherten enthält der Text nicht. Die Ablehnungsempfehlung betrifft diesen Antrag als Ganzes und erlaubt keinen Rückschluss darauf, wie die einzelnen Fraktionen zu einer Bürgerversicherung als solcher stehen.
Zur Einordnung der Positionen: Beide Anträge stammen von der Fraktion Die Linke, die im 21. Bundestag in der Opposition ist. Die Bundesregierung wird von CDU/CSU und SPD getragen. Die Bundestagsseite beschreibt die Aussprache vom 25. September 2026 als Streit der Fraktionen über die Forderung. Die Argumente der anderen Fraktionen sind hier nicht wiedergegeben, weil sie in den ausgewerteten Quellen nicht im Wortlaut vorliegen. Du findest sie im Plenarprotokoll der Sitzung. Welche Vorhaben die Regierungsfraktionen zur Krankenversicherung vereinbart haben, steht im Koalitionsvertrag. Lies beide Dokumente im Original, bevor du dir ein Urteil bildest.
| Vorhaben | Stand | Einordnung |
|---|---|---|
| Antrag „Das Solidarprinzip stärken“, Drucksache 21/7970 | Erste Lesung 25.09.2026, Überweisung an die Ausschüsse | Im Verfahren, kein Gesetzentwurf, nicht beschlossen |
| Antrag „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“, Drucksache 21/5487 | Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vom 08.07.2026 (Ablehnung) | Im Verfahren, Ablehnung empfohlen |
| Gesetzliche Einführung einer Bürgerversicherung | Kein beschlossenes Gesetz | Diskutiert |
Was gilt heute für Privatversicherte?
Nach § 193 VVG musst du dich bei Wohnsitz im Inland krankheitskostenversichern, außer du bist gesetzlich versichert oder versicherungspflichtig oder fällst unter eine andere Ausnahme. Wer als Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, ist nach § 6 SGB V versicherungsfrei und kann sich privat versichern. Diese Grenze liegt laut GKV-Spitzenverband 2026 bei 77.400 Euro im Jahr oder 6.450 Euro im Monat. Für 2027 nennt der Kabinettsentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 84.150 Euro, verbindlich wird er erst nach der Zustimmung des Bundesrats. Wie sich diese Grenzen auf den Wechsel auswirken, erklärt der Ratgeber Versicherungspflichtgrenze 2027.
Das gesetzliche Konzept ist damit zweigeteilt: Die GKV finanziert sich aus einkommensabhängigen Beiträgen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 69.750 Euro im Jahr liegt. In der PKV richtet sich der Beitrag nach dem versicherten Risiko und dem gewählten Tarif, und Altersrückstellungen sind Teil der Kalkulation. Eine Bürgerversicherung würde an diesem Gefüge ansetzen.
Welche Fragen müsste ein Gesetz klären?
Weil kein Entwurf vorliegt, lassen sich Auswirkungen nicht berechnen. Man kann aber beschreiben, was ein Gesetzgeber regeln müsste. Die folgende Tabelle ist eine Prüfliste, keine Prognose.
| Frage | Warum sie für Privatversicherte wichtig ist |
|---|---|
| Wer wird einbezogen: Nur Neuversicherte oder auch Bestandsversicherte? | Davon hängt ab, ob dein laufender Vertrag betroffen wäre. |
| Wie werden Beiträge bemessen, nur aus Arbeitseinkommen oder auch aus weiteren Einkünften, und bis zu welcher Grenze? | Der Beitrag würde sich nach einem anderen Maßstab richten als heute in der PKV. |
| Was geschieht mit den Alterungsrückstellungen? | Sie sind heute Teil der PKV-Kalkulation, ihr Schicksal wäre ein zentraler Punkt. |
| Gibt es Übergangsfristen und Wahlrechte? | Sie bestimmen, wie schnell und ob überhaupt sich etwas ändert. |
| Wie werden Beihilfe, Beamte und Zusatzversicherungen behandelt? | Sie betreffen Berufsgruppen mit besonderen Regeln. |
Grundlagen zu den Rückstellungen, die in jeder Debatte eine Rolle spielen, findest du in Altersrückstellungen in der PKV einfach erklärt.
Was kannst du als Privatversicherter jetzt tun?
Die vernünftige Reaktion auf eine Debatte ohne Gesetz ist abwarten und informiert bleiben. Eine Kündigung der privaten Versicherung aufgrund bloßer Erwartungen ist riskant, weil die Rückkehr in die GKV an Voraussetzungen geknüpft ist und eine neue private Versicherung andere Konditionen haben kann. Die Voraussetzungen für eine Rückkehr beschreibt der Ratgeber Rückkehr in die GKV: Ist das möglich?. Beobachten solltest du, ob aus einem Antrag ein Gesetzentwurf mit Regierungsmehrheit wird. Sobald ein Entwurf vorliegt, lässt sich seine Wirkung auf Bestandsverträge konkret prüfen.
Für Berufseinsteiger, die gerade über den Wechsel in die PKV nachdenken, gelten weiterhin die bekannten Entscheidungsfragen, die in PKV oder GKV beim ersten Job erläutert sind. Ob du lieber in der GKV bleibst oder privat wechselst, ist eine persönliche Abwägung, die vom Einkommen, der Familienplanung und der Risikobereitschaft abhängt. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
Häufige Fragen
Wird die Bürgerversicherung kommen?
Das lässt sich nicht seriös vorhersagen. Belegt ist nur, dass im Bundestag Anträge der Fraktion Die Linke liegen, die zum Teil in erster Lesung beraten wurden. Beschlossen ist keine Bürgerversicherung.
Muss ich meine PKV wegen der Debatte kündigen?
Nein. Nach geltendem Recht ändert sich an deinem Vertrag durch die Debatte nichts. Eine Kündigung sollte nur dann erwogen werden, wenn sie auch ohne die Debatte zu deiner Lage passt.
Wären auch Beamte betroffen?
Das hängt vom Modell ab. In dem von bundestag.de beschriebenen Antrag steht als Ziel die Umwandlung von GKV und sozialer Pflegeversicherung. Wie Beamte, Beihilfe und private Versicherung einbezogen würden, wäre ohne konkreten Entwurf Spekulation.
Gilt meine Versicherungspflichtgrenze weiter?
Ja, bis der Gesetzgeber etwas ändert. Für 2026 sind es 77.400 Euro im Jahr, für 2027 liegt ein Kabinettsentwurf mit 84.150 Euro vor, der noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob du über der Versicherungspflichtgrenze liegst und welche Versicherung für dich gilt.
- Lies deine Vertragsunterlagen, besonders Tarifbedingungen und Informationen zu Beitragsentwicklung und Alterungsrückstellungen.
- Verfolge die Beratungen im Bundestag, insbesondere ob ein Gesetzentwurf vorgelegt wird.
- Kündige keinen Vertrag allein wegen einer Debatte ohne Gesetz.
- Für eine persönliche Einordnung deiner Lage findest du das Beratungsangebot von Academycon unter So arbeiten wir.
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Quellen: Bundestag, Drucksache 21/7970, Antrag der Fraktion Die Linke, 10.09.2026, Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland“, 2025, Deutscher Bundestag, Textarchiv: Antrag „Das Solidarprinzip stärken“ (Drucksache 21/7970), 25.09.2026, Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, Drucksache 21/7015, 08.07.2026, GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht, 01.01.2026, § 6 SGB V (gesetze-im-internet.de), § 193 VVG (gesetze-im-internet.de).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.