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Darf der Vermieter das? Die häufigsten Fragen von Studierenden

Ausweiskopie, Kaution, Mieterhöhung, Eigenbedarf, Untervermietung: Was Vermieter dürfen und was nicht, mit Rechtsgrundlage und Stand für Studierende.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Darf der Vermieter das? Diese Frage stellen Studierende bei Ausweiskopie, Kaution, Mieterhöhung, Eigenbedarf oder Untervermietung am häufigsten. Die Antworten hängen von Gesetz und Vertrag ab. Dieses FAQ sammelt die häufigsten Einzelfälle, nennt jeweils die Rechtsgrundlage und verweist auf vertiefende Beiträge.

Kurz beantwortet: Vermieter dürfen nicht alles verlangen: Eine Ausweiskopie ist laut Datenschutzkonferenz unzulässig, die Kaution ist nach § 551 BGB auf drei Monatsmieten ohne pauschale Betriebskosten begrenzt, und eine Kündigung wegen Eigenbedarf braucht nach § 573 BGB eine Begründung im Schreiben. Für Studentenwohnheime gelten einige Mieterschutzregeln nach § 549 Abs. 3 BGB nicht. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bewerbungsverfahren darf der Vermieter nur Daten erheben, die in der jeweiligen Phase erforderlich sind.
  • Kaution: Höchstens drei Monatsmieten ohne pauschale Betriebskosten, zahlbar in drei Raten.
  • Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete brauchen deine Zustimmung und sind durch Sperrfristen und die Kappungsgrenze begrenzt.
  • Nebenkostenabrechnungen müssen spätestens im zwölften Monat nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen.
  • Untervermietung braucht grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters, bei berechtigtem Interesse hast du Anspruch darauf.

Übersicht: Die häufigsten Fälle auf einen Blick

Darf der Vermieter …KurzantwortGrundlage
eine Ausweiskopie verlangen?NeinDSK-Orientierungshilfe
mehr als drei Monatsmieten Kaution verlangen?Nein, bezogen auf die Miete ohne pauschale Betriebskosten§ 551 Abs. 1 BGB
die Kaution auf einmal verlangen?Du darfst in drei gleichen Monatsraten zahlen§ 551 Abs. 2 BGB
ohne Grund kündigen?Nein, er braucht ein berechtigtes Interesse§ 573 Abs. 1 BGB
jederzeit die Miete erhöhen?Nein, Sperrfrist und Kappungsgrenze§ 558 BGB
Nebenkosten noch nach Jahren nachfordern?In der Regel nein, die Abrechnungsfrist beträgt zwölf Monate§ 556 Abs. 3 BGB
Untervermietung pauschal verbieten?Nicht, wenn du ein berechtigtes Interesse hast§ 553 Abs. 1 BGB

Quelle: Jeweils genannte Vorschrift, Abruf November 2026.

Was darf der Vermieter bei der Bewerbung verlangen?

Darf er eine Kopie meines Ausweises verlangen?

Nein. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz bezeichnet das Anfertigen einer Ausweiskopie als nicht erforderlich und damit unzulässig. Zur Identitätsprüfung genügt es, wenn du den Ausweis bei der Besichtigung vorzeigst.

Darf er eine Schufa-Auskunft oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen?

Nach der Orientierungshilfe darf der Vermieter eine Bonitätsauskunft nur abfragen, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht, und das entfällt bei ausreichenden Nachweisen. Du darfst eine selbst beschaffte Auskunft vorlegen. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung darf er nicht verlangen, weil frühere Vermieter sie nicht ausstellen müssen. Mehr zur Bewerbung steht in Wohnungssuche als Student: Welche Rechte und Pflichten du hast.

Darf ein Makler von mir eine Provision verlangen?

In der Regel nein. § 2 Abs. 1a WoVermRG verbietet Vermittlern, vom Wohnungssuchenden eine Vergütung zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Ausnahmen sind eng gefasst. Gezahlte Beträge kannst du zurückfordern.

Was gilt bei Kaution und Miete?

Darf er die Kaution auf einmal verlangen?

Du darfst die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die Obergrenze liegt beim Dreifachen der Monatsmiete ohne pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten. Wie du die Kaution anlegst und zurückbekommst, steht in Mietkaution als Student: Höhe, Raten und Anlage.

Darf er die Miete während des Mietverhältnisses erhöhen?

Der Vermieter kann nach § 558 BGB die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Innerhalb von drei Jahren darf sie um höchstens 20 Prozent steigen, in Gebieten mit besonders gefährdeter Wohnraumversorgung um höchstens 15 Prozent. Du musst der Erhöhung zustimmen, sie wird nicht einseitig wirksam. Was bei einem WG-Zimmer gilt, behandelt Mieterhöhung im WG-Zimmer: Wann der Vermieter erhöhen darf.

Darf er Nebenkosten noch nach Jahren nachfordern?

Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung spätestens im zwölften Monat nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen. Nach Fristablauf ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Du kannst Einwendungen bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben. Eine Anleitung bietet Nebenkostenabrechnung prüfen: Frist, Einsicht und typische Fehler.

Was darf der Vermieter beim Wohnen im Alltag?

Darf er mir die Untervermietung verbieten?

Die Überlassung an Dritte braucht nach § 540 Abs. 1 BGB die Erlaubnis des Vermieters. Nach § 553 Abs. 1 BGB hast du Anspruch auf die Erlaubnis für einen Teil des Wohnraums, wenn dafür ein berechtigtes Interesse entsteht, etwa ein Auslandssemester, und nur ein wichtiger Grund die Verweigerung rechtfertigt. Der Bundesgerichtshof hat am 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) entschieden, dass bei reiner Gewinnerzielung durch die Untervermietung kein berechtigtes Interesse besteht. Mehr dazu in Untervermietung und Gewinn: Was der BGH entschieden hat.

Darf ich die Miete kürzen, wenn etwas kaputt ist?

Nach § 536 Abs. 1 BGB bist du von der Miete befreit, wenn die Tauglichkeit der Wohnung aufgehoben ist, und zahlst eine angemessen herabgesetzte Miete bei geminderter Tauglichkeit. Wie stark du kürzen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Kürze nicht auf eigene Faust, sondern lass dich vorher beraten. Siehe Mietminderung in der WG: Wann du die Miete kürzen darfst.

Was gilt bei Kündigung und Befristung?

Darf der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Er braucht nach § 573 Abs. 1 BGB ein berechtigtes Interesse. Eigenbedarf liegt vor, wenn er die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Gründe müssen im Kündigungsschreiben stehen, nachträgliche Gründe berücksichtigt das Gesetz nur, wenn sie erst später entstanden sind (§ 573 Abs. 3 BGB). Abweichende Vereinbarungen zu deinem Nachteil sind unwirksam. Siehe Eigenbedarfskündigung im Studium: Was der Vermieter darf.

Darf er den Vertrag befristen?

Nur bei einem der in § 575 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB genannten Gründe, den er dir bei Vertragsschluss mitteilen muss. Fehlt die Mitteilung, gilt der Vertrag als unbefristet. Du kannst frühestens vier Monate vor Ablauf nachfragen, ob der Grund fortbesteht, und der Vermieter muss innerhalb eines Monats antworten. Siehe Befristeter Mietvertrag für Studierende: Wann das zulässig ist.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Nach § 573c Abs. 1 BGB kannst du spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Bei nur vorübergehend vermietetem Wohnraum kann eine kürzere Frist vereinbart sein. Siehe Kündigungsfrist im WG-Zimmer: Wann du ausziehen kannst.

Was gilt im Studentenwohnheim anders?

Für Wohnraum in Studenten- und Jugendwohnheimen gelten nach § 549 Abs. 3 BGB bestimmte Mieterschutzvorschriften nicht, darunter die zur Miethöhe bei Mietbeginn, zur Mieterhöhung und zum Kündigungsschutz. Dort entscheiden vor allem die Mietbedingungen des Wohnheims. Wie die Kosten dort aufgebaut sind, steht in Kosten im Studierendenwohnheim: Was Miete und Nebenkosten umfassen.

Häufige Fragen

Muss ich einer unzulässigen Forderung nachkommen?

Nein. Auf unzulässige Fragen musst du nicht antworten, und unzulässige Vertragsklauseln sind unwirksam. Widersprich schriftlich und lass dich im Zweifel beraten, bevor du zahlst oder unterschreibst.

Wer berät mich kostengünstig bei Mietfragen?

Mietervereine, Studierendenvertretungen und viele Studierendenwerke bieten Beratung an. Die Angebote und Konditionen unterscheiden sich je Hochschulort, bitte informiere dich dort.

Gelten diese Regeln in jedem Bundesland?

Die genannten Vorschriften stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch und gelten bundesweit. Gebiete für Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze bestimmen die Länder per Verordnung.

Gilt das alles auch bei einer Untermiete in der WG?

Viele Regeln gelten auch dann, aber nicht alle. Welche Vorschriften bei einer Untermiete greifen, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Eine Übersicht gibt Hauptmieter oder Untermieter im WG-Zimmer: Der Unterschied.

So gehst du jetzt vor

  1. Suche deine Frage in der Übersicht und lies die genannte Vorschrift nach.
  2. Prüfe, ob dein Vertrag eine abweichende Regel enthält und ob sie wirksam ist.
  3. Antworte dem Vermieter schriftlich und sachlich, mit Verweis auf die Vorschrift.
  4. Hole dir bei Streit Beratung, etwa beim Mieterverein oder Studierendenwerk.
  5. Für Fragen zu Absicherung und Finanzen im Studium ist eine persönliche Beratung bei Academycon möglich: So arbeiten wir.

Passend dazu

Quellen: Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten, Version 1.0, 24.01.2024; § 551 BGB, Mietsicherheiten, Abruf November 2026; § 558 BGB, Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Abruf November 2026; § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten, Abruf November 2026; § 573 BGB, Ordentliche Kündigung des Vermieters, Abruf November 2026; § 553 BGB, Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte, Abruf November 2026; § 536 BGB, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln, Abruf November 2026; § 575 BGB, Zeitmietvertrag, Abruf November 2026; Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG), § 2, Abruf November 2026; § 573c BGB, Fristen der ordentlichen Kündigung, Abruf November 2026; § 549 BGB, Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften, Abruf November 2026; § 540 BGB, Gebrauchsüberlassung an Dritte, Abruf November 2026; Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 024/2026 zu VIII ZR 228/23

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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