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Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Ein Karenztag wäre ein Krankheitstag ohne Lohnfortzahlung. Was heute gilt, was ein Karenztag bedeuten würde und warum er nicht beschlossen ist, Stand November 2026.
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Inhalt

Ein Karenztag ist ein Krankheitstag, für den der Arbeitgeber kein Entgelt zahlt. Nach geltendem Recht gibt es ihn in Deutschland nicht. Die Forderung danach ist aber in der Debatte, und deshalb lohnt es sich, genau zu wissen, was er bedeuten würde.

Kurz beantwortet: Ein Karenztag wäre der erste Krankheitstag ohne Lohnfortzahlung. Nach § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) hat ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Einen Karenztag gibt es derzeit nicht, eine gesetzliche Regelung dazu ist nicht beschlossen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden bis zu sechs Wochen Entgelt.
  • Ein Karenztag würde den ersten Krankheitstag vom Entgelt ausnehmen.
  • Forderungen aus der Arbeitgeberseite sind bekannt, eine Beschlusslage gibt es derzeit nicht.
  • Ob und wie ein Karenztag gestaltet würde, wäre eine offene Frage des Gesetzgebers.
  • Wer heute krank ist, sollte die Fristen für die Krankmeldung kennen, unabhängig von der Debatte.

Was gilt heute bei Krankheit?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, wie lange der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlt, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Die Regeln für den Anspruch sind in § 3 EFZG festgehalten.

RegelInhaltQuelle
DauerBis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, sofern kein Verschulden vorliegt§ 3 Abs. 1 EFZG
Erneute ArbeitsunfähigkeitBei derselben Krankheit höchstens weitere sechs Wochen, wenn mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestand oder seit Beginn der ersten zwölf Monate vergangen sind§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG
Entstehung des AnspruchsNach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses§ 3 Abs. 3 EFZG

Der Anspruch besteht also nicht vom ersten Arbeitstag an ohne Bedingungen. Er setzt eine ununterbrochene Beschäftigung von vier Wochen voraus, danach gilt die sechswöchige Regel.

Was wäre ein Karenztag?

Mit einem Karenztag würde der erste Krankheitstag ohne Entgeltfortzahlung bleiben. Wie der Tag genau bemessen würde, ob es Ausnahmen gäbe und wie er mit Tarifverträgen zusammenspielt, ist in keiner beschlossenen Fassung festgelegt. Die folgende Rechnung zeigt nur den Brutto-Effekt eines einzelnen Tages. Entscheidend für die Praxis wäre außerdem, ob ein Karenztag als Abzug vom Entgelt oder als Verzicht auf den Anspruch formuliert würde, denn beide Modelle hätten unterschiedliche Folgen für Lohnabrechnung und Nachweise.

Annahme: Monatliches Bruttoentgelt von 3.000 Euro, 21 Arbeitstage im Monat, ein Karenztag am Anfang einer Krankheit. Die Rechnung berücksichtigt keine Abzüge und keine Sonderzahlungen.

Rechenschritt (Annahme)Ergebnis
Monatliches Bruttoentgelt3.000 Euro
Arbeitstage pro Monat21
Entgelt je Arbeitstag (brutto)rund 142,86 Euro
Brutto-Verlust bei einem Karenztagrund 142,86 Euro

Der Betrag ist eine Modellrechnung. Ob Ihr Arbeitgeber bei Ihnen Entgelt kürzen dürfte, hängt von der Rechtslage ab, die es heute für den Karenztag nicht gibt.

Wer fordert einen Karenztag?

Aus der Arbeitgeberseite sind Forderungen nach einem Karenztag bekannt. Auch aus politischen Kreisen wird die Idee diskutiert. Diese Stimmen sind Forderungen und keine Beschlüsse. Wer die Debatte verfolgen will, sollte zwischen Vorschlag, Gesetzentwurf und beschlossenem Gesetz unterscheiden.

Was der Karenztag für Berufseinsteiger bedeuten könnte

Für Berufseinsteiger gelten zunächst dieselben Regeln wie für alle anderen Beschäftigten. Nach § 3 Abs. 3 EFZG entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein Karenztag würde nach einer Einführung den ersten Krankheitstag betreffen, und die Frage, ob er auch in den ersten vier Wochen gilt, wäre Teil der gesetzlichen Ausgestaltung.

Konkrete Aussagen über Ihre Situation hängen von Ihrem Vertrag, einem eventuellen Tarifvertrag und den betrieblichen Regeln ab. Ein Blick in den Arbeitsvertrag zeigt, was bereits vereinbart ist.

Warum wird über einen Karenztag gestritten?

Die Argumente der Befürworter zielen auf die Kosten, die Arbeitgeber durch Fehlzeiten tragen, und auf Anreize, bei leichter Erkrankung nicht zu Hause zu bleiben. Kritiker verweisen darauf, dass ein Tag ohne Lohn Menschen dazu bewegen könnte, trotz Krankheit zu arbeiten, und dass dies die Gesundheit und die Ansteckung im Betrieb gefährdet.

Beide Seiten nennen Argumente, die sich nur teilweise mit belastbaren Zahlen unterlegen lassen. Deshalb lohnt es sich, bei jeder Behauptung zu fragen, auf welche Erhebung sie sich stützt.

Was zählt schon heute bei einer Krankmeldung?

Unabhängig von der Debatte gelten für die Krankmeldung klare Pflichten. Sie sollten den Arbeitgeber rechtzeitig informieren und die ärztliche Bescheinigung einreichen. Die genauen Fristen unterscheiden sich je nach Arbeitgeber und Vertrag und sind im Ratgeber zu den Krankmeldungsfristen beschrieben.

  • Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit so früh wie möglich beim Arbeitgeber.
  • Klären Sie, bis wann die ärztliche Bescheinigung vorliegen muss.
  • Bewahren Sie Kopien der Bescheinigungen auf, damit Sie bei einem Streit belegen können, wann Sie krank waren.

Häufige Fragen

Gibt es den Karenztag schon?

Nein. Eine gesetzliche Regelung ist derzeit nicht beschlossen. Heute gilt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG.

Gilt ein Karenztag für alle Beschäftigten gleich?

Das lässt sich nicht beantworten, weil es keinen beschlossenen Entwurf gibt. Welche Gruppen einbezogen würden, wäre Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Denkbar wären auch Ausnahmen oder Obergrenzen, über die bisher kein Beschluss vorliegt.

Muss ich den ersten Krankheitstag heute selbst bezahlen?

Das hängt von der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses ab. Nach § 3 Abs. 3 EFZG entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach vier Wochen ununterbrochener Dauer. Ist das Arbeitsverhältnis noch nicht so lange bestehend, besteht in dieser Phase nach dem Gesetz kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, und Ihr Arbeitgeber zahlt nur, wenn er es freiwillig oder vertraglich vorsieht.

Was bedeutet die Sechswochenregel in der Praxis?

Die Regel begrenzt die Entgeltfortzahlung auf sechs Wochen je Krankheit. Wer nach Ablauf dieser Zeit weiter krank ist, sollte rechtzeitig klären, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt, damit keine Lücke entsteht. Danach kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine neue, andere Krankheit beginnt die Frist erneut.

Was passiert nach den sechs Wochen?

Nach Ende der Entgeltfortzahlung kann ein Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse in Betracht kommen. Die Voraussetzungen und das Verfahren klärt die Krankenkasse im Einzelfall.

Wie melde ich mich richtig krank?

Die Fristen für die Krankmeldung gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse erklärt der Artikel zu den Krankmeldungsfristen. Dort finden Sie die Schritte im Überblick.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und einen eventuellen Tarifvertrag, bevor Sie eine Regel als gesetzt annehmen.
  2. Verfolgen Sie Vorschläge und Gesetzgebungsverfahren über die Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und den Bundestag.
  3. Melden Sie sich bei Krankheit fristgerecht beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse.
  4. Bei Unklarheiten zur Entgeltfortzahlung wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder eine Beratungsstelle.

Passend dazu

Quellen: § 3 EFZG: Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Gesetze im Internet.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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