Wer in einer WG wohnt, will oft früher ausziehen, als der Mietvertrag es vorsieht. Entscheidend ist dann die Kündigungsfrist, und die hängt davon ab, in welcher Rolle du wohnst: Als Mieter eines Zimmers, als Untermieter oder als einer von mehreren Mitmietern. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche gesetzliche Regel für Wohnraum gilt und worauf du bei deinem WG-Zimmer achten solltest.
Kurz beantwortet: Für Wohnraum ist die ordentliche Kündigung nach § 573c Abs. 1 BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Kündigst du also bis zum dritten Werktag im März, endet das Mietverhältnis zum Ende des Mai. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Grundregel lautet: Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats, Ende zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB).
- Diese Frist gilt für beide Seiten. Der Vermieter hat nach langer Mietdauer eine verlängerte Frist (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird, kann eine kürzere Frist vereinbart werden (§ 573c Abs. 2 BGB).
- Ob die Regel für dein Zimmer passt, hängt davon ab, ob du Mitmieter, Untermieter oder befristet eingezogen bist.
- Plane deinen Auszug mit dem Kündigungstermin, nicht mit dem Datum des Umzugs.
Welche Frist gilt für dein WG-Zimmer?
Die gesetzliche Regel bezieht sich auf das Mietverhältnis über Wohnraum. In einer WG gibt es aber verschiedene Konstellationen, die unterschiedlich zu bewerten sind. Prüfe zuerst, welche auf dich zutrifft.
| Konstellation | Was du prüfen solltest | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Gemeinsamer Mietvertrag mit allen Mitbewohnern | Wer hat den Vertrag unterschrieben, und welche Frist steht darin? | Ein Auszug beendet nicht automatisch das Mietverhältnis für alle |
| Eigenes Zimmer mit Untermietvertrag | Frist gegenüber dem Hauptmieter und die Regelung im Untermietvertrag | Der Hauptmieter ist Ansprechpartner, nicht der Vermieter der Wohnung |
| Befristeter Mietvertrag | Enddatum im Vertrag und eventuelle Kündigungsklauseln | Ein befristeter Vertrag endet grundsätzlich mit dem vereinbarten Datum |
| Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch | Vereinbarte kürzere Frist nach § 573c Abs. 2 BGB | Die kürzere Frist muss im Vertrag stehen |
Lies deshalb den Vertrag, bevor du kündigst. Steht dort eine abweichende Frist, gilt sie nur im Rahmen dessen, was das Gesetz für Wohnraum zulässt. Im Zweifel hilft eine Mieterberatung, die den Vertrag mit dir durchgeht.
Welcher Kündigungstermin passt zu deinem Auszug?
Nach § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Daraus ergibt sich ein fester Rhythmus: Wer rechtzeitig im Monat kündigt, zieht erst zum Ende des zweiten Folgemonats aus.
| Kündigungszeitpunkt (Annahme) | Frühester Auszug nach Kündigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Bis zum dritten Werktag im Januar | Ende März | Frist eingehalten |
| Nach dem dritten Werktag im Januar | Ende April | Die Kündigung wirkt erst zum nächsten Termin |
| Bis zum dritten Werktag im März | Ende Mai | Ein Beispiel aus dem Kurzantwort-Kasten |
| Bis zum dritten Werktag im Oktober | Ende Dezember | Zum Jahresende oft ein naheliegender Termin |
Die Tabelle beschreibt die Regel, nicht deinen Einzelfall. Ob der dritte Werktag im konkreten Monat früher oder später fällt, prüfe im Kalender, denn Feiertage verschieben die Zählung.
Wie kündigst du richtig?
Die Kündigung sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen. Entscheidend ist, dass die Erklärung den Vermieter oder die zuständige Verwaltung rechtzeitig erreicht. Wer kurz vor dem dritten Werktag kündigt, sollte den Zugang deshalb möglichst früh sicherstellen.
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag informierst du die Mitbewohner vorher. Eine Kündigung durch einen Mitmieter wirkt nicht automatisch für alle, deshalb solltet ihr den weiteren Verlauf schriftlich abstimmen.
Häufige Fragen
Kann ich früher ausziehen, wenn ich einen Nachmieter finde?
Ein Nachmieter ist eine Frage der Vereinbarung mit dem Vermieter. Ohne Zustimmung bleibt die Kündigungsfrist bestehen. Kläre deshalb schriftlich, ob der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert und wann der Vertrag endet.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Die Kündigung wirkt dann zum nächsten zulässigen Termin. Wer zu spät kündigt, zahlt bis zum übernächsten Monatsende weiter Miete. Eine Rechnung dazu lohnt sich vor der Kündigung.
Gilt die Regel auch, wenn ich nur wenige Monate bleibe?
Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde, kann eine kürzere Frist vereinbart werden (§ 573c Abs. 2 BGB). Ob das auf dein Zimmer zutrifft, ergibt sich aus dem Vertrag und dem Zweck der Vermietung.
Muss ich auch dann bis zum Monatsende zahlen, wenn die Mitbewohner bleiben?
Ob du bei einem gemeinsamen Mietvertrag weiter für die Miete einstehst, hängt von der Vereinbarung ab. Mit einer schriftlichen Absprache unter den Mitbewohnern und mit dem Vermieter lässt sich das klären.
Typische Fehler bei der Kündigung
- Der Kündigungszeitpunkt wird am Monatsende geplant, obwohl der dritte Werktag des Monats gilt.
- Die Kündigung wird nur mündlich ausgesprochen, sodass sich der Zugang später nicht belegen lässt.
- Die Kündigung geht an eine falsche Adresse, etwa an die Mitbewohner statt an den Vermieter oder die Hausverwaltung.
- Der Umzugstermin wird vor dem Ende des Mietverhältnisses festgelegt, sodass Miete doppelt anfällt.
Worauf du beim Auszug achten solltest
Mit der Kündigung beginnt die Vorbereitung des Auszugs. Kläre frühzeitig, welche Schlüssel du zurückgeben musst, wie die Wohnung übergeben wird und ob ein Übergabeprotokoll erstellt werden soll. Halte den Zustand des Zimmers mit Fotos fest, besonders bei Wänden, Böden und Sanitär.
Notiere außerdem den Zählerstand für Strom, Gas oder Wasser, falls diese Verbräuche über die WG laufen. Bei Mitbewohnern hilft eine kurze schriftliche Vereinbarung darüber, wer welche Kosten bis zum Auszug trägt. So vermeidest du Streit über offene Posten, die erst nach dem Umzug auffallen.
Nach dem Auszug folgen die Abrechnungen für Betriebskosten und Heizung. Für deren Prüfung gelten eigene Fristen, die du im Blick behalten solltest.
Häufige Fragen zum Auszug
Welche Unterlagen sollte ich beim Auszug sichern?
Sichere den Mietvertrag, alle Schreiben zur Kündigung, Fotos vom Zustand der Wohnung, das Übergabeprotokoll und die Bestätigung der Schlüsselrückgabe. Diese Unterlagen helfen dir, wenn später Fragen zu Kaution, Kosten oder Schäden auftauchen.
Was ist, wenn der Vermieter bei der Übergabe Mängel feststellt?
Halte die festgestellten Punkte schriftlich fest und lass sie dir bestätigen, wenn möglich von allen Beteiligten. Ob und in welchem Umfang Kosten entstehen, prüft im Streitfall das zuständige Gericht. Eine sachliche Dokumentation ist deshalb die beste Grundlage.
So gehst du jetzt vor
- Lies deinen Mietvertrag und prüfe, ob du Mitmieter, Untermieter oder befristet eingezogen bist.
- Trage den dritten Werktag des Kündigungsmonats in deinen Kalender ein.
- Kündige schriftlich, möglichst früh im Monat, und sichere dir den Nachweis über den Zugang.
- Kläre mit Vermieter und Mitbewohnern, wie die Übergabe und die Abrechnung der Kosten ablaufen.
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Quellen: § 573c BGB: Fristen der ordentlichen Kündigung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im November 2026.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.