More info

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber

Einen allgemeinen Freistellungsanspruch für jedes Ehrenamt gibt es nicht. Für die Jugendarbeit regeln die Bundesländer die Freistellung, meist 10 bis 12 Tage im Jahr.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Viele Studierende und Berufseinsteiger engagieren sich neben Job und Studium ehrenamtlich, etwa als Jugendgruppenleiter, Trainer oder im Verein. Spätestens wenn ein Einsatz, eine Schulung oder ein Wochenendlager in die Arbeitszeit fällt, stellt sich die Frage, ob dich dein Arbeitgeber freistellen muss. Die Antwort hängt davon ab, in welchem Bereich du dich engagierst und welches Landesrecht gilt.

Kurz beantwortet: Einen allgemeinen Anspruch auf Freistellung für jedes Ehrenamt sehen die Regelungen nicht vor. Nach einer Übersicht mit dem Stand März 2023 gibt es für die Jugendarbeit in allen 16 Bundesländern eine eigene Freistellungsregelung, meist für 10 bis 12 Tage im Jahr und meist unbezahlt. Die gültige Fassung prüfst du im jeweiligen Landesrecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Jugendarbeit gibt es laut Übersicht (Stand März 2023) in allen 16 Bundesländern eine Freistellungsregelung.
  • Die Zahl der Tage pro Jahr liegt in der Übersicht zwischen 5 und 12.
  • Die meisten Regelungen sind unbezahlt. Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern zahlen ganz oder teilweise weiter.
  • Der Antrag läuft meist über den Träger, und die Frist beim Arbeitgeber liegt je nach Land zwischen zwei und acht Wochen vor dem Termin.
  • Außerhalb der Jugendarbeit entscheiden Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Gibt es einen allgemeinen Freistellungsanspruch für Ehrenamtliche?

Nein, zumindest keinen, der für alle Ehrenamtlichen gleich gilt. Ein Anspruch entsteht meist aus einem Landesgesetz, aus einem Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung. Fehlt eine dieser Quellen, bleibt der Arbeitsvertrag entscheidend. Dort steht häufig, ob Sonderurlaub gewährt wird oder ob Zeit für ein Ehrenamt auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden darf.

Ohne Rechtsgrundlage kann der Arbeitgeber eine Freistellung ablehnen. Das macht ein Gespräch nicht sinnlos. Viele Betriebe geben Zeit für Einsätze frei, wenn der Ablauf früh angekündigt wird und die Arbeit gesichert ist. Gerade bei kurzfristigen Einsätzen lohnt sich eine klare Absprache, bevor der Dienst beginnt.

Welche Bundesländer regeln die Freistellung für die Jugendarbeit?

Die folgende Auswahl zeigt sieben Länder aus der Übersicht der Fachstelle Jugendreisen beim Deutschen Bundesjugendring. Der Stand ist März 2023. Maßgeblich bleibt in jedem Fall der Gesetzestext des jeweiligen Landes, der seit der Erhebung geändert worden sein kann. Die Bezeichnungen und Zahlen stammen aus der Übersicht und wurden nicht am Landesrecht geprüft.

LandRegelung laut ÜbersichtTage pro JahrBezahlung
Baden-WürttembergGesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit10unbezahlt
BayernGesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Jugendarbeit12unbezahlt
HessenHessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub12bezahlt, Sozialbeiträge ausgenommen
Mecklenburg-VorpommernKinder- und Jugendförderungsgesetz mit Landesverordnung5bezahlt, Erstattung durch das Landesjugendamt
NiedersachsenGesetz über Arbeitsbefreiung für Jugendpflege und Jugendsport12unbezahlt
Nordrhein-WestfalenSonderurlaubsgesetz8ganz oder teilweise bezahlt
Sachsen-AnhaltGesetz zur Freistellung ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätiger Personen12unbezahlt, Kostenpauschale von 18 Euro je Tag

Zwei Bedingungen aus der Übersicht sind für die Bezahlung wichtig. In Mecklenburg-Vorpommern setzt die Erstattung ein Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten voraus, in Nordrhein-Westfalen gilt dasselbe, bei Beschäftigten unter 21 Jahren genügen drei Monate.

Wie stellst du den Antrag richtig?

  1. Prüfe, ob dein Ehrenamt in die Jugendarbeit fällt und welches Landesgesetz für dich gilt. Entscheidend ist der Wohnort des Vereins oder Trägers, nicht unbedingt deiner.
  2. Lass dir vom Träger eine Bestätigung ausstellen, denn mehrere Länder verlangen sie ausdrücklich.
  3. Stelle den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber. Die Frist reicht je nach Land von zwei Wochen bis acht Wochen, in Sachsen zum Beispiel acht Wochen vor dem Termin.
  4. Bewahre die Bescheinigung über den Einsatz auf, denn der Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen.
  5. Kläre vorab, ob du für die freie Zeit Lohn oder eine Erstattung erhältst, und halte die Vereinbarung schriftlich fest.

Was gilt, wenn der Arbeitgeber nein sagt?

Ein Nein muss nicht das Ende sein. Sprich zuerst über Ersatztermine, Schichttausch oder unbezahlten Urlaub. Hat der Betrieb einen Betriebsrat, kann dieser vermitteln. Besteht ein gesetzlicher Anspruch und verweigert der Arbeitgeber ihn trotzdem, hilft oft die zuständige Landesbehörde oder der Träger weiter. Eine verbindliche Auskunft für deinen Fall erhältst du bei einer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Welche Rolle spielen Lohn und Arbeitszeitkonto?

Bei einer unbezahlten Freistellung entfällt das Gehalt für die Zeit des Einsatzes. Bei bezahlten Regelungen wie in Hessen bleibt die Vergütung erhalten, Sozialbeiträge sind davon oft ausgenommen. Wie ein Einsatz im Arbeitszeitkonto oder im Jahresurlaub verbucht wird, regelt der Arbeitsvertrag. Lass dir diese Frage vorab schriftlich bestätigen, damit es später keine Missverständnisse gibt.

Was ist bei Feuerwehr und THW anders?

Für Einsätze bei Feuerwehr oder THW gelten eigene Vorschriften. Für die Feuerwehr gelten die Brandschutzgesetze der Länder, für das THW das THW-Helferrechtsgesetz, jeweils mit eigenen Freistellungsregeln, die du im aktuellen Gesetzestext nachliest. Deshalb solltest du Feuerwehr, THW und Jugendarbeit getrennt betrachten, bevor du einen Antrag stellst. Mehr dazu findest du im Überblick zu Ehrenamt und Freiwilligendienst.

Halte jede Anfrage schriftlich fest, auch wenn du zunächst nur mündlich sprichst. Notiere Datum, Gesprächspartner und die vereinbarte Lösung. Schon eine kurze E-Mail nach dem Gespräch, in der du die Absprache zusammenfasst, verhindert spätere Streitigkeiten über Termine und Vergütung. Bei Ehrenamtlichen, die regelmäßig freigestellt werden, lohnt sich zudem eine Jahresvereinbarung, die alle geplanten Einsätze festhält.

Auch das Verhältnis zu Kolleginnen und Kollegen spielt eine Rolle. Wer häufig fehlt, sollte früh erklären, warum das Ehrenamt wichtig ist und wie die Arbeit in dieser Zeit aufgefangen wird. Eine transparente Planung macht es dem Team leichter, Verständnis zu zeigen, und erleichtert dir die nächste Anfrage.

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber die Freistellung bezahlen?

In den meisten Ländern der Übersicht ist die Freistellung unbezahlt. Ausnahmen sind Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, dort gelten jeweils eigene Bedingungen. Ob Lohn weitergezahlt wird, beantwortet deshalb erst der konkrete Gesetzestext und dein Arbeitsvertrag.

Muss ich einen Nachweis vorlegen?

In mehreren Ländern verlangt der Arbeitgeber eine Bestätigung. Die Übersicht nennt zum Beispiel Niedersachsen, wo der Jugendgruppenleiter einen Nachweis liefern muss. Frag deinen Träger früh nach dem passenden Formular, dann scheitert der Antrag nicht an Papierkram.

Kann ich auch für Schulungen und Leiterkurse freigestellt werden?

Das hängt vom Landesgesetz ab. Ob Schulungen und Leiterkurse ausdrücklich mitgezählt werden, steht im jeweiligen Gesetz. Lies den Wortlaut, bevor du einen Termin zusagst. Die Übersicht selbst macht dazu keine Angaben, deshalb ist die Frage im Einzelfall zu klären.

Was ist, wenn ich mehr Tage brauche als vorgesehen?

Die Tage pro Jahr entsprechen dem gesetzlichen Rahmen. Darüber hinausgehende Freistellungen beruhen auf einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Das gilt auch für Einsätze außerhalb der Jugendarbeit. Ein schriftlich vereinbarter Sonderurlaub schafft hier Klarheit für beide Seiten.

So gehst du jetzt vor

  1. Ordne dein Ehrenamt ein: Jugendarbeit, Feuerwehr, THW, Sport oder ein anderer Bereich.
  2. Prüfe das Landesgesetz für dein Bundesland und notiere Fristen, Tage und Bezahlung.
  3. Stelle den Antrag rechtzeitig schriftlich und hol dir die Bestätigung des Trägers.
  4. Kläre Lohn, Urlaub und Arbeitszeitkonto mit dem Arbeitgeber, bevor der Einsatz beginnt.

Passend dazu

Quellen: Fachstelle Jugendreisen beim Deutschen Bundesjugendring, Regelungen der Bundesländer zur Freistellung für Ehrenamtliche (Stand März 2023). Den verbindlichen Wortlaut findest du im jeweiligen Landesrecht.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche: Wann du es brauchst