Die Mietkaution ist für viele Studierende die erste große Zahlung vor dem Einzug. Wie hoch sie sein darf, ob du sie in Raten zahlen kannst und was mit dem Geld passiert, regelt das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln für die Barkaution bei Wohnraummiete, rechnet ein Beispiel durch und zeigt, worauf du vor der Unterschrift achten solltest. Den Rahmen rund um Miete und Wohnen findest du im Überblick Wohnen im Studium.
Kurz beantwortet: Eine Barkaution darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen (§ 551 Abs. 1 BGB, Stand November 2026). Du kannst sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss die Summe getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Erträge stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Barkaution darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen (§ 551 Abs. 1 BGB).
- Betriebskostenvorauszahlungen bleiben bei dieser Berechnung außen vor.
- Du kannst die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten (§ 551 Abs. 2 BGB).
- Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen anlegen, und die Erträge gehören dir (§ 551 Abs. 3 BGB).
- In einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht keine Pflicht zur Verzinsung.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Obergrenze liegt beim Dreifachen der Monatsmiete. Gezählt wird die Miete ohne Betriebskostenvorauszahlungen, die pauschal oder als Vorauszahlung ausgewiesen sind (§ 551 Abs. 1 BGB). Die folgende Tabelle zeigt den Höchstbetrag für einige Beispielmieten. Die Werte sind Annahmen zum Rechnen und keine Marktwerte.
| Monatliche Miete ohne Betriebskosten (Annahme) | Höchstbetrag der Kaution | Eine Rate bei drei Teilzahlungen |
|---|---|---|
| 350 Euro | 1.050 Euro | 350 Euro |
| 450 Euro | 1.350 Euro | 450 Euro |
| 550 Euro | 1.650 Euro | 550 Euro |
| 650 Euro | 1.950 Euro | 650 Euro |
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja, sofern du sie in Geld leistest. Nach § 551 Abs. 2 BGB darfst du die Sicherheit in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen erbringen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig. Das ist vor allem wichtig, wenn du zum Einzug nicht die gesamte Summe auf einmal aufbringen kannst.
Annahme: Der Höchstbetrag liegt bei 1.050 Euro. Dann beträgt jede der drei Raten 350 Euro. Die erste Rate zahlst du zum Einzug, die zweite und dritte mit den folgenden Mietzahlungen.
- Rechne den Höchstbetrag aus: Drei Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlungen.
- Teile den Betrag durch drei, um die Höhe jeder Rate zu erhalten.
- Prüfe im Mietvertrag, wann die erste Rate und wann die weiteren Raten fällig sind.
- Behalte die Zahlungen mit dem Kontoauszug im Blick und hebe den Nachweis auf.
Wohin fließt die Kaution? Anlage und Zinsen
Der Vermieter muss die Sicherheit bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die Parteien können auch eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen ist die Anlage getrennt vom Vermögen des Vermieters vorzunehmen (§ 551 Abs. 3 BGB).
Die Erträge stehen dir als Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht dagegen keine Pflicht zur Verzinsung. Lass dir deshalb bei Einzug schriftlich bestätigen, wie und wo die Summe angelegt wird.
Welche Alternativen gibt es?
Statt einer Barkaution kannst du mit einer Kautionsversicherung arbeiten. Die Unterschiede zwischen beiden Wegen erklärt der Ratgeber Kautionsversicherung statt Mietkaution. Dieser Artikel bleibt bei der klassischen Barkaution, für die die oben genannten Regeln unmittelbar gelten.
Was du vor der Unterschrift klärst
| Punkt | Worauf du achtest |
|---|---|
| Höhe | Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlungen |
| Zahlungsweise | Ob drei Raten vereinbart sind und wann sie fällig werden |
| Anlage | Kreditinstitut oder andere vereinbarte Anlageform, getrennt vom Vermögen des Vermieters |
| Nachweis | Schriftliche Bestätigung über Betrag, Konto und Anlage |
| Zinsen | Die Erträge stehen dir zu |
Häufige Fragen
Darf der Vermieter mehr als drei Monatsmieten verlangen?
Nein. Nach § 551 Abs. 1 BGB darf die Sicherheit höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 551 Abs. 4 BGB). Prüfe den Vertrag deshalb genau, bevor du unterschreibst.
Muss ich die Kaution in einer Summe zahlen?
Nein, wenn du sie in Geld leistest. Dann darfst du drei gleiche monatliche Teilzahlungen erbringen (§ 551 Abs. 2 BGB). Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Bekomme ich Zinsen auf meine Kaution?
Ja, die Erträge stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB). In einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht allerdings keine Pflicht zur Verzinsung. Die Höhe des Zinses hängt vom jeweiligen Kreditinstitut ab.
Wie sichere ich meinen Anspruch auf die Kaution?
Bewahre Vertrag und Zahlungsbelege auf und verlange eine schriftliche Bestätigung, wenn die Summe auf ein Kautionskonto geht. Diese Unterlagen brauchst du später bei der Rückzahlung. Was beim Auszug passiert, erklärt der Ratgeber Mietkaution nach dem Auszug: Rückgabe, Abrechnung und Zinsen.
Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution nicht getrennt anlegt?
Die Anlage getrennt vom Vermögen des Vermieters schreibt § 551 Abs. 3 BGB vor. Kläre eine fehlende Trennung zunächst schriftlich mit dem Vermieter und bitte um einen Nachweis über Konto und Betrag. Bei Unklarheiten hilft ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung weiter.
So gehst du jetzt vor
- Rechne mit dem Dreifachen deiner Monatsmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen als Obergrenze.
- Lass dir die Zahlungsweise und die Fälligkeit der Raten schriftlich bestätigen.
- Frag nach, wie und wo die Kaution angelegt wird, und bewahre den Nachweis auf.
- Dokumentiere Einzug und Zahlungen, damit du beim Auszug alles belegen kannst.
Typische Fehler bei der Kaution
Viele Probleme entstehen nicht durch die Höhe, sondern durch fehlende Unterlagen. Wer die Kaution ohne schriftliche Bestätigung zahlt, kann später kaum nachweisen, wie viel er wann überwiesen hat. Das wirkt sich aus, wenn es um die Rückzahlung nach dem Auszug geht.
Ebenso häufig wird übersehen, dass auch die Raten fällig werden. Wer die zweite oder dritte Teilzahlung vergisst, gerät mit einer Forderung aus dem Mietverhältnis in Verzug. Trage deshalb die Fälligkeiten in deinen Kalender ein, sobald der Vertrag unterschrieben ist.
- Die Höhe ungeprüft akzeptieren, ohne die Obergrenze nachzurechnen.
- Den Mietvertrag nur überfliegen und die Klausel zur Kaution übergehen.
- Keine Zahlungsbelege aufheben, auch dann nicht, wenn ein Mitbewohner für dich überweist.
- Nach dem Einzug keine Auskunft über Anlage und Konto verlangen.
Kaution in der WG
In einer WG mit gemeinsamem Mietvertrag wird die Kaution häufig einmal für alle geleistet. Dann solltet ihr intern festhalten, wer welchen Anteil zahlt und wer die Nachweise verwahrt. Das erspart Streit, wenn jemand früher auszieht oder die Rückzahlung ansteht.
Wenn die Kaution nur für ein einzelnes Zimmer gilt, stellt sich zusätzlich die Frage, wie die Summe auf die Bewohner verteilt wird. Lege das vorab fest und halte die Vereinbarung schriftlich fest. Für Fragen zu Kündigung und Auszug hilft der Ratgeber Kündigungsfrist im WG-Zimmer: Wann du ausziehen kannst.
Wenn du unsicher bist, ob die Kaution korrekt berechnet wurde, rechne die Obergrenze mit den Daten aus deinem Vertrag selbst nach. Die Rechnung dauert wenige Minuten und schützt dich vor einer zu hohen Forderung. Ist die Höhe einmal gezahlt, ist eine Korrektur deutlich aufwendiger.
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Quellen: § 551 BGB, Begrenzung und Anlage der Sicherheitsleistung (Stand: November 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.