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Wohnungssuche als Student: Welche Rechte und Pflichten du hast

Welche Auskünfte Vermieter bei der Wohnungssuche verlangen dürfen, wann Makler keine Provision nehmen dürfen und welche Pflichten du als Bewerber hast.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Bei der Wohnungssuche als Student hast du gegenüber Vermietern und Maklern klare Rechte, aber auch Pflichten. Vermieter dürfen nicht beliebig Daten abfragen, Makler dürfen dir im Regelfall keine Provision berechnen, und die Kaution ist gesetzlich begrenzt. Dieser Beitrag ordnet ein, was in welcher Phase der Bewerbung zulässig ist und was du selbst beitragen musst.

Kurz beantwortet: Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (Version 1.0 vom 24. Januar 2024; eine überarbeitete Version 2.0 liegt seit März 2026 vor) dürfen Vermieter nur die Daten erheben, die in der jeweiligen Phase erforderlich sind. Eine Ausweiskopie ist unzulässig. Maklerprovision darfst du nach § 2 Abs. 1a WoVermRG in der Regel nicht zahlen, und die Kaution ist nach § 551 BGB auf drei Monatsmieten begrenzt. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Umfang der Fragen wächst mit dem Stand des Verfahrens: Zur Besichtigung genügen wenige Angaben, Einkommensnachweise sind erst kurz vor dem Vertragsschluss üblich.
  • Eine Ausweiskopie darf der Vermieter nicht verlangen. Pauschale Fragen nach Religion, Herkunft oder Staatsangehörigkeit sind unzulässig.
  • Eine Schufa-Abfrage durch den Vermieter setzt eine gesetzliche Grundlage voraus. Du darfst eine Bonitätsauskunft aber selbst beschaffen und vorlegen.
  • Vermittler dürfen von Wohnungssuchenden im Regelfall keine Vergütung verlangen (Bestellerprinzip).
  • Die Mietsicherheit ist auf das Dreifache der Monatsmiete ohne pauschale Betriebskosten begrenzt.

Welche Auskünfte darf der Vermieter in welcher Phase verlangen?

Die Datenschutzkonferenz (DSK), in der die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern zusammenarbeiten, hat in einer Orientierungshilfe beschrieben, welche personenbezogenen Daten Vermieter in den drei Phasen der Vermietung erheben dürfen. Die Orientierungshilfe ist kein Gesetz, aber sie zeigt, wie die Aufsichtsbehörden die Datenschutz-Grundverordnung auslegen. Die folgende Tabelle gibt die Fassung 1.0 vom 24. Januar 2024 wieder. Die Landesbeauftragte für Datenschutz Sachsen-Anhalt hat am 31. März 2026 mitgeteilt, dass die Orientierungshilfe nach einer Verbändeanhörung in der Wohnungswirtschaft überarbeitet wurde und die Version 2.0 in ihrem Infopaket Wohnungswirtschaft abrufbar ist. Ausweiskopien bezeichnet die Pressemitteilung ebenfalls als unzulässig. Einzelne Angaben der Tabelle können sich in Version 2.0 geändert haben, prüfe deshalb die aktuelle Fassung bei der Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes.

PhaseZulässigNicht zulässig
BesichtigungName, Vorname, Anschrift, Identitätsprüfung durch Vorzeigen des AusweisesAusweiskopie, Einkommen, Schufa und Arbeitgeber in der Regel noch nicht erforderlich
AnmietungsinteresseAnzahl der Personen im Haushalt, Beruf und Arbeitgeber, Nettoeinkommen oder verbleibender Betrag nach der Miete, laufendes Verbraucherinsolvenzverfahren, Räumungstitel wegen Mietrückständen der letzten fünf JahrePauschale Abfrage von Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Vorstrafen, Schwangerschaft, Heirats- oder Kinderwunsch, Partei- oder Mietervereinsmitgliedschaft, Gründe für laufende Belastungen
Engere Auswahl und VertragsschlussEinkommensnachweis unmittelbar vor Vertragsschluss, Bonitätsauskunft, die du selbst vorlegst, Zahlungsverzug im Vormietverhältnis nur eingeschränktKontakt zu früheren Vermietern, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, Einwilligungen im Formular

Quelle der Tabelle: Orientierungshilfe der DSK zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten, Version 1.0 vom 24.01.2024.

Zu Haustieren sind Fragen nur eingeschränkt zulässig, nämlich wenn die Haltung zustimmungsbedürftig ist. Angaben zu weiteren künftigen Bewohnern sind nur begrenzt erforderlich. Welche Antworten in deinem Fall noch üblich sind, zeigt der Beitrag Darf der Vermieter das? Die häufigsten Fragen von Studierenden.

Muss ich eine Schufa-Auskunft vorlegen?

Nach der Orientierungshilfe darf der Vermieter selbst eine Bonitätsauskunft nur abfragen, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Das entfällt, wenn ausreichende Nachweise vorliegen. Bewerber dürfen dagegen eine Bonitätsauskunft selbst beschaffen und vorlegen. Nicht verlangt werden darf eine Selbstauskunft im Sinne von Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung.

Das hat praktische Folgen: Wer noch keine Schufa-Auskunft hat, etwa weil er neu im Land ist, kann andere Nachweise anbieten. Welche Alternativen es gibt, behandelt Wohnung ohne Schufa für internationale Studierende: Was möglich ist.

Darf ein Makler eine Provision verlangen?

Nach § 2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG) dürfen Vermittler vom Wohnungssuchenden keine Vergütung fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermittler den Auftrag des Vermieters zur Angebotsabgabe allein wegen des Vertrags mit dem Suchenden einholt. Der Vermittlungsvertrag muss in Textform geschlossen werden.

Vereinbarungen, die davon abweichen oder dich verpflichten, eine Provision zu zahlen, die der Vermieter oder ein Dritter schuldet, sind unwirksam. Bereits gezahlte Beträge kannst du nach § 5 Abs. 1 WoVermRG zurückfordern. Verstöße gegen das Verbot können Vermittlern ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro einbringen (§ 8 Abs. 2 WoVermRG). Eine Gebühr für die Besichtigung ist deshalb ein deutliches Warnsignal, mehr dazu in Wohnungsbetrug erkennen: Warnsignale bei Fake-Wohnungsanzeigen.

Wie hoch darf die Kaution sein, und wie zahlst du sie?

§ 551 BGB begrenzt die Mietsicherheit auf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete, ohne pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten. Du darfst in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zahlen, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, die Erträge gehören dir.

Annahme für das Rechenbeispiel: Die Kaltmiete beträgt 400 Euro. Die Kaution darf dann höchstens 1.200 Euro betragen, zahlbar in drei Raten zu je 400 Euro. Mehr zu Höhe, Raten und Anlage findest du in Mietkaution als Student: Höhe, Raten und Anlage.

Welche Pflichten hast du als Bewerber und Mieter?

  • Beantworte zulässige Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Unzulässige Fragen musst du nicht beantworten.
  • Lege Einkommensnachweise erst kurz vor dem Vertragsschluss vor und schwärze Angaben, die der Vermieter nicht braucht, etwa Kontobewegungen ohne Bezug zur Miete.
  • Zahle die Kaution in der vereinbarten Höhe und zu den vereinbarten Terminen. Mehr als das Dreifache der Monatsmiete ohne pauschale Betriebskosten darf der Vermieter nicht verlangen.
  • Lies den Mietvertrag vor der Unterschrift vollständig. Hilfe dabei bietet Mietvertrag verstehen: Darauf solltest du als Student achten.
  • Halte Besichtigungstermine ein oder sage sie rechtzeitig ab.

Was passiert mit deinen Daten nach einer Absage?

Nach der Orientierungshilfe sind die Daten zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Wegen möglicher Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erfolgt die Löschung regelmäßig spätestens nach sechs Monaten. Makler und Hausverwaltungen müssen die Daten spätestens löschen, wenn mit einer anderen Person abgeschlossen wurde. Kontaktdaten dürfen nur mit deiner Einwilligung dafür genutzt werden, dich auf freiwerdende Wohnungen hinzuweisen. Schwarze Listen und Abgleiche sind grundsätzlich unzulässig.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter eine Kopie meines Personalausweises verlangen?

Nein. Nach der Orientierungshilfe der DSK ist das Anfertigen einer Ausweiskopie nicht erforderlich und damit unzulässig. Du kannst den Ausweis bei der Besichtigung zur Identitätsprüfung vorzeigen.

Muss ich meine Staatsangehörigkeit angeben?

Eine pauschale Abfrage von Herkunft, Religion und Staatsangehörigkeit ist unzulässig, die Staatsangehörigkeit ist für die Vermietung nicht erforderlich. Das gilt auch für internationale Studierende.

Darf der Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen?

Nach der Orientierungshilfe nicht, weil frühere Vermieter dazu nicht verpflichtet sind. Das verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Ist die Orientierungshilfe verbindlich?

Sie ist eine Auslegungshilfe der Aufsichtsbehörden und kein Gesetz. Sie zeigt aber, wie die Behörden Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung bewerten. Bei Beschwerden ist die Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes zuständig.

So gehst du jetzt vor

  1. Bereite eine Bewerbungsmappe vor: Anschreiben, Nachweis über Einkommen oder Finanzierung und gegebenenfalls eine selbst beschaffte Bonitätsauskunft.
  2. Gib zur Besichtigung nur die erforderlichen Daten an und zeige den Ausweis nur vor.
  3. Lehne unzulässige Fragen und Ausweiskopien höflich ab.
  4. Zahle keine Provision und keine Besichtigungsgebühr an Vermittler.
  5. Lass den Vertrag vor der Unterschrift prüfen, wenn dir etwas unklar ist. Für Fragen zu Absicherung und Finanzen im Studium ist eine persönliche Beratung bei Academycon möglich: So arbeiten wir.

Passend dazu

Quellen: Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten, Version 1.0, 24.01.2024; Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt: Pressemitteilung 3/2026 zur Version 2.0 der Orientierungshilfe, 31.03.2026; Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG), §§ 2, 5, 8, Abruf November 2026; § 551 BGB, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten, Abruf November 2026

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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