Der Einbürgerungstest gehört zu den bekanntesten Hürden im Verfahren. Er prüft Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland. Die Einbürgerungstestverordnung regelt Umfang, Bestehensgrenze, Dauer und Gebühr, sodass du die Anforderungen konkret kennst, bevor du dich anmeldest.
Kurz beantwortet: Der Test besteht aus 33 Fragen mit vier Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist. Du brauchst mindestens 17 richtige Antworten und hast 60 Minuten Zeit. Der Fragenkatalog umfasst 310 Fragen. Bei den Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden 25 Euro Kostenpauschale berechnet. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Test umfasst 33 Fragen, bestanden ist er mit mindestens 17 richtigen Antworten.
- Die Zeit beträgt 60 Minuten unter Aufsicht.
- Der Fragenkatalog in der Verordnung umfasst 310 Fragen, davon 300 allgemeine und 10 landesbezogene.
- Bei den Prüfstellen des Bundesamtes fällt eine Kostenpauschale von 25 Euro an.
- Die Bescheinigung gilt auch nach einem Wohnsitzwechsel fort.
Wie der Test aufgebaut ist
Die Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV) regelt den Test in wenigen Paragrafen. Die folgende Tabelle gibt die zentralen Regeln wieder, mit Angabe der Fundstelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.
| Merkmal | Regel laut EinbTestV | Fundstelle |
|---|---|---|
| Format | Fragebögen mit vier Antwortmöglichkeiten, genau eine ist richtig | § 1 Abs. 1 |
| Umfang | 33 Fragen je Fragebogen, davon drei landesbezogen | § 1 Abs. 2 |
| Bestehensgrenze | mindestens 17 richtige Antworten | § 1 Abs. 3 |
| Dauer | 60 Minuten unter Aufsicht | § 1 Abs. 3 |
| Bescheinigung | einheitlicher Vordruck, gilt auch bei Wohnsitzwechsel | § 1 Abs. 4 |
| Datenlöschung | spätestens zwei Jahre nach Ausstellung der Bescheinigung | § 4 |
Die Fragebögen selbst werden nicht veröffentlicht. Du lernst also den Katalog, aus dem die Fragen zusammengestellt werden, und nicht einzelne Bögen.
Der Fragenkatalog: 310 Fragen, ein amtlicher Stoff
Der Fragenkatalog steht in Anlage 1 der Verordnung. Er umfasst 300 allgemeine Fragen und je Bundesland 10 landesbezogene Fragen, insgesamt also 310. Die Verordnung verweist dafür auf den Anlageband zum Bundesgesetzblatt aus dem Jahr 2008. Aus dem Katalog werden 100 Fragebögen mit jeweils 33 Fragen erstellt, und jeder Bogen enthält drei landesbezogene Fragen zu deinem Bundesland.
Für die Vorbereitung bedeutet das: Die allgemeinen Fragen bilden den größten Teil des Stoffs, die landesbezogenen Fragen brauchst du für das eigene Land. Wer den Katalog in Themenblöcken durcharbeitet, behält die Zusammenhänge besser als mit einzelnen Antworten.
Ablauf und Identitätsprüfung
Der Test wird unter Aufsicht in einer Prüfstelle absolviert. Die Verordnung verlangt, dass die Identität anhand eines amtlichen Identitätspapiers geprüft wird, sowohl bei den Prüfstellen des Bundesamtes nach § 2 als auch bei den Landesstellen nach § 3. Bring also ein gültiges Dokument mit, das deinen Namen und dein Foto zeigt.
Die Verordnung unterscheidet zwischen Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und Landesstellen. Die Gebühr nach § 2 Abs. 1 bezieht sich auf die Prüfstellen des Bundesamtes. Für Landesstellen erfragst du die Kosten am besten direkt bei der Stelle, weil die Verordnung dort keinen Betrag nennt.
Was kostet der Test?
Bei Nutzung der Prüfstellen des Bundesamtes stellt das Amt eine Kostenpauschale von 25 Euro pro Prüfungsteilnehmer in Rechnung (§ 2 Abs. 1 EinbTestV). Das Bundesamt rechnet diese Pauschale ab, und die Verordnung ist zuletzt durch eine Änderung vom 21. Juni 2024 angepasst worden.
| Stelle | Gebühr laut Verordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Prüfstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge | 25 Euro Kostenpauschale je Teilnehmer (§ 2 Abs. 1) | Die Pauschale gilt für den Test, nicht für das Einbürgerungsverfahren insgesamt |
| Landesstelle | keine Gebühr in der Verordnung genannt (§ 3) | Kosten bei der Landesstelle erfragen |
Die Testgebühr ist nur ein Teil der Kosten. Für den Einbürgerungsantrag selbst fallen weitere Gebühren an, die nicht in dieser Verordnung stehen. Dazu lohnt sich ein Blick in den Artikel zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Einbürgerung für Studierende.
So bereitest du dich vor
- Besorge dir den amtlichen Fragenkatalog. Die Verordnung verweist auf den Anlageband zum Bundesgesetzblatt.
- Lerne den Katalog in Themenblöcken, etwa Geschichte, Politik, Rechtsordnung, Gesellschaft und Alltag.
- Übe unter Zeitdruck mit 33 Fragen in 60 Minuten, damit du die Zeit einschätzen kannst.
- Achte auf die landesbezogenen Fragen für dein Bundesland, weil sie drei der 33 Fragen ausmachen.
Wer den Test ablegt
Nach § 10 Abs. 5 StAG ist der erfolgreiche Test in der Regel vorgesehen, um die Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung nachzuweisen. Absatz 6 enthält Erleichterungen. Welche Erleichterungen im Einzelfall greifen oder ob du befreit bist, prüft die Einbürgerungsbehörde. Die allgemeinen Voraussetzungen des Einbürgerungsanspruchs stehen im Artikel zur Einbürgerung für Studierende.
Häufige Fragen
Wie viele Fragen muss ich richtig beantworten?
Mindestens 17 von 33 Fragen. Die Grenze zeigt, dass der Test einen belastbaren Grundstock prüft und nicht jede Einzelheit verlangt. Wer den Katalog gut kennt, schafft die Schwelle in der Regel mit Reserve.
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Die Verordnung nennt keine Ablaufzeit. Die Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck gilt auch dann fort, wenn du deinen Wohnsitz wechselst. Bewahre sie trotzdem sorgfältig auf, denn du brauchst sie im Einbürgerungsverfahren.
Werden meine Daten gespeichert?
Nicht unbegrenzt. Nach § 4 der Verordnung sind die erhobenen Daten spätestens zwei Jahre nach Ausstellung der Bescheinigung zu löschen. Damit ist der Datenschutz im Verfahren klar geregelt.
Gibt es einen Kurs, der auf den Test vorbereitet?
Die Verordnung verweist in § 1 Abs. 5 auf ein Rahmencurriculum für Einbürgerungskurse, das in Anlage 2 verbindlich festgelegt ist. Einbürgerungskurse orientieren sich damit an denselben Inhalten. Ob und wo ein Kurs in deiner Nähe angeboten wird, erfährst du bei den Volkshochschulen oder der Einbürgerungsbehörde.
So gehst du jetzt vor
- Kläre bei deiner Einbürgerungsbehörde, ob du den Test ablegen musst oder Erleichterungen gelten.
- Wähle die Prüfstelle und frage nach der Gebühr, falls du eine Landesstelle nutzt.
- Bereite dich mit dem amtlichen Fragenkatalog vor und übe unter Zeitdruck.
- Bring ein amtliches Identitätspapier zum Termin mit.
Typische Fehler bei der Anmeldung
Der häufigste Fehler ist, den Termin ohne amtliches Identitätspapier anzutreten. Die Identität wird vor dem Test geprüft, deshalb gehört der Ausweis fest in die Vorbereitung. Ebenso wichtig ist die Frage, ob du bei einer Prüfstelle des Bundesamtes oder bei einer Landesstelle bist, denn Gebühr und Ablauf können sich unterscheiden.
Viele Bewerber lernen nur mit zusammengefassten Listen. Der amtliche Katalog enthält jedoch mehr Details als Kurzfassungen, und gerade die landesbezogenen Fragen fehlen dort oft. Wer den Originalkatalog zumindest für die Fragen des eigenen Bundeslandes durchsieht, vermeidet unangenehme Überraschungen.
Schließlich lohnt sich ein Blick auf den Zeitpunkt. Der Test ist Teil eines größeren Verfahrens, und die Bescheinigung über das Bestehen gilt nach der Verordnung auch bei einem Wohnsitzwechsel weiter. Plane die Prüfung deshalb so, dass sie zu deinem Antrag passt, statt sie kurzfristig vor einen Termin zu legen.
Bereite dich auch organisatorisch vor. Plane Anfahrt und Termin so, dass du ausgeruht und pünktlich erscheinst. Die Prüfung dauert 60 Minuten, und in dieser Zeit sind alle 33 Fragen zu beantworten. Eine ruhige Vorbereitung am Vortag hilft mehr als ein letztes Nachlesen in der Nacht.
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Quellen: Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV), gesetze-im-internet.de (Abruf 02.11.2026, zuletzt geändert 2024), § 10 StAG, gesetze-im-internet.de (Abruf 02.11.2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.