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Staatsexamen und Referendariat: Reformen, Fristen und Regeln

Der Überblick zu Staatsexamen und Referendariat: Vorbereitungsdienst, Pflichtstationen, Teilzeit, Fristen und Reformen in den Ländern, mit Links zu allen Ratgebern der Gruppe.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Staatsexamen und Referendariat bestimmen den Weg von der Universität in den Beruf für Juristinnen und Juristen, Lehramtsstudierende und Medizinstudierende. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Regeln, Fristen und Reformen ein und zeigt, wo die Bundesländer eigene Wege gehen. Die Details zu einzelnen Prüfungen findest du in den Ratgebern, auf die der Text verweist.

Kurz beantwortet: Nach dem Ersten Staatsexamen folgt bei Juristinnen und Juristen das Referendariat als Vorbereitungsdienst. Er dauert nach § 5b Deutsches Richtergesetz zwei Jahre und umfasst vier Pflichtstationen sowie Wahlstationen. Prüfungsordnungen, Anwärterbezüge und Beihilfe legen die Bundesländer fest. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vorbereitungsdienst für Volljuristinnen und Volljuristen dauert nach Bundesrecht zwei Jahre.
  • Die Station beim Rechtsanwalt dauert mindestens neun Monate, jede andere Pflichtstation mindestens drei Monate.
  • Teilzeit im Vorbereitungsdienst ist auf Antrag möglich, etwa bei der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren. Die Dauer beträgt dann zweieinhalb Jahre.
  • Viele Regeln stehen im Landesrecht. Prüfungsform, Gebühren und Anwärterbezüge unterscheiden sich deshalb je Bundesland.
  • Digitale Prüfungen werden in mehreren Ländern eingeführt. Den Starttermin nennt das zuständige Prüfungsamt.
  • Wer das Examen nicht besteht, sollte Fristen für Wiederholung und Freiversuch sofort prüfen.

Welche Regeln gelten bundesweit und welche in den Ländern?

Den Rahmen für den Vorbereitungsdienst setzt das Deutsche Richtergesetz. Dort stehen zum Beispiel die Zahl der Pflichtstationen und ihre Mindestdauer. Die Länder füllen diesen Rahmen mit eigenem Recht aus, etwa mit Regeln zu Anwärterbezügen, Beihilfe und Prüfungsablauf.

ThemaZuständige EbeneWo du nachliest
Dauer und PflichtstationenBund (§ 5b Abs. 1 bis 4 DRiG)Deutsches Richtergesetz
Teilzeit im VorbereitungsdienstBund (Rahmen nach § 5b Abs. 6 DRiG), Land (Details)Landesrecht und Ausbildungsstelle
AnwärterbezügeLandBesoldungsrecht des Landes und Ausbildungsstelle
Beihilfe im VorbereitungsdienstLandLandesbeihilfeverordnung
E-Examen und PrüfungsablaufLandPrüfungsordnung des Landes

Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst und welche Stationen gibt es?

Der Vorbereitungsdienst dauert nach § 5b Abs. 1 DRiG zwei Jahre. Er findet in vier Pflichtstationen statt: Bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen, bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht, bei einer Verwaltungsbehörde und bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Dazu kommen Wahlstationen, die du selbst gestaltest.

So planst du den Zeitraum grob:

  1. Zähle die zwei Jahre vom Beginn des Vorbereitungsdienstes an und trage das Ende in deinen Kalender ein.
  2. Plane Wohnortwechsel früh, denn die Station beim Rechtsanwalt dauert mindestens neun Monate.
  3. Lege die Wahlstationen erst fest, wenn die Pflichtstationen stehen, weil sie die Mindestdauern nicht unterschreiten dürfen.

Annahme: Du beginnst am 1. Februar 2027 in Vollzeit. Ohne Verlängerung aus zwingenden Gründen (§ 5b Abs. 4 DRiG) endet der Dienst nach zwei Jahren am 31. Januar 2029.

Wann ist Teilzeit im Referendariat möglich?

Teilzeit ist nach § 5b Abs. 6 DRiG auf Antrag zu eröffnen, wenn du ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen tatsächlich betreust oder pflegst. Bei vergleichbaren besonderen persönlichen Gründen kann Teilzeit ebenfalls auf Antrag eröffnet werden. Der regelmäßige Dienst wird dann um ein Fünftel reduziert, die Dauer beträgt zweieinhalb Jahre. Die Details zur Antragstellung regelt das Landesrecht. Zu Anwärterbezügen in den Ländern informiert der Ratgeber Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland.

Was ändert sich durch das E-Examen und digitale Klausuren?

Digitale Prüfungen gehören zu den Reformen, die mehrere Bundesländer gerade umsetzen. Wie das E-Examen im Ersten Staatsexamen abläuft, zeigt der Ratgeber Digitale Klausur im Ersten Staatsexamen: So läuft das E-Examen ab. Welche Länder es einführen, steht im Überblick E-Examen Jura 2026: Welche Bundesländer das digitale Examen einführen. Für das Zweite Staatsexamen klärt Zweites Staatsexamen digital: Was Rheinland-Pfalz erstmals erlaubt, welche digitalen Formen bereits zulässig sind.

Welche Reformen betreffen Lehramt und Medizin?

Im Lehramt verändern mehrere Länder Studium und Vorbereitungsdienst. Einen Überblick gibt Lehramtsstudium 2026: Welche Reformen in den Ländern laufen. In der Medizin ist die Reform der Ärztlichen Approbationsordnung noch nicht abgeschlossen. Ob und ab wann Änderungen gelten, legt der Verordnungsgeber fest. Was für das Praktische Jahr diskutiert wird, ordnet Neue Approbationsordnung: Was sich für das Praktische Jahr ändern soll ein.

Welche Fristen und Versuche solltest du kennen?

Fristen entscheiden darüber, ob ein Versuch zählt und wie viel Zeit für eine Wiederholung bleibt. Die Grundregeln stehen in den Prüfungsordnungen. Die wichtigsten Stationen im Überblick:

SituationWorum es gehtPassender Ratgeber
FreiversuchOb ein Versuch als nicht unternommen giltFreiversuch im Staatsexamen: Was zählt und welche Fristen gelten
RücktrittAttest, Frist und FolgenRücktritt von der Staatsprüfung: Attest, Frist und Folgen
WiederholungAnzahl der VersucheStaatsexamen wiederholen: Wie viele Versuche du hast
NachteilsausgleichAntrag und VoraussetzungenNachteilsausgleich im Staatsexamen: Antrag und Voraussetzungen
PhysikumRegeln und Termine bei WiederholungPhysikum wiederholen: Regeln, Fristen und Termine

Häufige Fragen

Gilt die Regelung in jedem Bundesland gleich?

Nein. Der Rahmen steht im Bundesrecht, die konkreten Regeln legen die Länder fest. Frag bei deinem Prüfungsamt nach, welche Fassung für deinen Jahrgang gilt.

Bekomme ich im Referendariat Geld?

Im Vorbereitungsdienst erhältst du Anwärterbezüge aus dem Haushalt deines Landes. Die Höhe weicht je nach Bundesland ab und ändert sich mit Besoldungsanpassungen. Aktuelle Werte findest du im Ratgeber zu den Anwärterbezügen und bei deiner Ausbildungsstelle.

Kann ich das Referendariat in Teilzeit machen?

Ja, unter den Voraussetzungen des § 5b Abs. 6 DRiG. Der Dienst wird dann um ein Fünftel reduziert, die Dauer beträgt zweieinhalb Jahre. Die Antragsfristen legt das Landesrecht fest.

Was passiert, wenn ich das Erste Staatsexamen nicht bestehe?

Dann greifen die Regeln zur Wiederholung und gegebenenfalls zum Freiversuch. Wie viele Versuche du hast und welche Fristen gelten, steht in deiner Prüfungsordnung. Die nächsten Schritte ordnet Erstes Staatsexamen nicht bestanden: Die nächsten Schritte ein.

Gilt das auch für Lehramt und Medizin?

Der Vorbereitungsdienst im Lehramt richtet sich nach Landesrecht. In der Medizin folgt auf das Studium das Praktische Jahr, für das andere Regeln gelten. Die Unterschiede zeigen die Ratgeber zu Lehramt und Physikum.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Prüfungsordnung deines Bundeslandes und notiere die Fristen für Anmeldung, Rücktritt und Wiederholung.
  2. Prüfe, ob Teilzeit, Nachteilsausgleich oder Akteneinsicht für dich infrage kommen, und stelle Anträge früh.
  3. Kläre bei deiner Ausbildungsstelle, welche Anwärterbezüge und Beihilfe für dich gelten.
  4. Verfolge die Reformen in deinem Land, bevor du dich auf einen Prüfungstermin festlegst.

Passend dazu

Alle Ratgeber dieser Themengruppe, nach Unterthemen geordnet:

Prüfungsablauf und Anmeldung

  • E-Examen Jura 2026: Welche Bundesländer das digitale Examen einführen
  • Digitale Klausur im Ersten Staatsexamen: So läuft das E-Examen ab
  • Zweites Staatsexamen digital: Was Rheinland-Pfalz erstmals erlaubt
  • Akteneinsicht in die Staatsexamensklausur: So beantragst du sie
  • Mündliche Prüfung im Staatsexamen: Ablauf und Vorbereitung
  • Zulassung zum Staatsexamen: Fristen, Unterlagen und Anmeldung
  • Staatsexamen-Termine 2027: Anmeldefristen im Überblick
  • Lernplan fürs Staatsexamen: So teilst du die Vorbereitung ein
  • Schwerpunktbereich im Jurastudium wählen: Was du wissen musst
  • Examensnote berechnen: So setzt sich das Staatsexamen zusammen
  • Prüfungsgebühren im Staatsexamen: Was Prüfung und Wiederholung kosten

Fristen, Wiederholung und Rücktritt

Referendariat und Bezüge

Reformen in Jura, Lehramt und Medizin

  • Lehramtsstudium 2026: Welche Reformen in den Ländern laufen
  • Juristenausbildung-Reform: Was der Juristentag 2026 fordert
  • Neue Approbationsordnung: Was sich für das Praktische Jahr ändern soll
  • PiA-Vergütung: Was zur Reform der Psychotherapie-Ausbildung geplant ist
  • Lehramt mit Staatsexamen: Warum Lehrerverbände die Rückkehr fordern

Weitere Ratgeber

Quellen: Deutsches Richtergesetz, § 5b (gesetze-im-internet.de), Stand: November 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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