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E-Examen Jura 2026: Welche Bundesländer das digitale Examen einführen

Welche Länder Jura-Klausuren schon digital schreiben lassen, zeigt dieser Überblick mit Stand November 2026. Erstes und zweites Staatsexamen werden getrennt betrachtet.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Das E-Examen im Jura-Studium, also die Klausur am Laptop statt auf Papier, ist in mehreren Bundesländern eingeführt, aber nicht überall für beide Staatsprüfungen. Wer 2026 oder 2027 antritt, sollte wissen, welches Land welche Prüfung digital anbietet. Dieser Überblick zeigt den Stand im November 2026 für die Länder, zu denen wir belastbare Angaben haben.

Kurz beantwortet: Stand November 2026 prüfen mehrere Länder digital, aber in unterschiedlichem Umfang. Bayern bietet das E-Examen im ersten Examen freiwillig an, erstmals im Termin 2026/2. Baden-Württemberg schreibt das zweite Examen seit Dezember 2024 digital, das erste ist dort noch geplant. Niedersachsen hat das E-Examen noch nicht eingeführt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das E-Examen ist kein einheitliches Verfahren. Jedes Land regelt Ablauf, Termin und Wahlmöglichkeit selbst.
  • Nordrhein-Westfalen hat das zweite Examen digital umgesetzt, nach Angaben einer Landtagsdrucksache wählten 96,6 Prozent der Prüflinge die elektronische Ausarbeitung.
  • In Bayern ist das E-Examen im ersten Examen freiwillig möglich, erstmals für die Prüfungen am 9. und 16. September 2026.
  • In Baden-Württemberg ist das zweite Examen seit dem 3. Dezember 2024 digital, das erste Examen ist nur geplant.
  • Sachsen-Anhalt bietet das E-Examen seit 2019 im zweiten Examen an. Für die Pflichtfachprüfung war laut Information des Landesjustizprüfungsamts ein Start ab August 2024 vorgesehen.
  • Ob eine Wahl besteht, entscheidest du meist im Zulassungsantrag, und diese Entscheidung ist häufig bindend.

In welchen Bundesländern gibt es das E-Examen schon?

Die Tabelle fasst die Angaben aus den zitierten Quellen zusammen. Maßgeblich ist immer die Auskunft des Landesjustizprüfungsamts, weil sich Termine und Verfahren kurzfristig ändern können.

LandStand der EinführungQuelle und Stand
Baden-WürttembergZweites Examen digital seit 3. Dezember 2024. Erstes Examen nur geplant, abhängig von HaushaltsmittelnPressemitteilung des Justizministeriums, 6. November 2024
BayernErstes Examen freiwillig digital, erstmals im Termin 2026/2 mit Prüfungen am 9. und 16. September 2026Landesjustizprüfungsamt Bayern, Seite zum E-Examen, ohne Datum, Stand Ende 2025 oder später
NiedersachsenNoch nicht eingeführt. Ein Antrag im Landtag fordert die UmsetzungLandtagsdrucksache 19/4576, 11. Juni 2024
Nordrhein-WestfalenZweites Examen digital umgesetzt, 96,6 Prozent der Prüflinge wählten die elektronische AusarbeitungLandtagsdrucksache 19/4576, 11. Juni 2024
SaarlandKlausuren können laut Universität ab August elektronisch angefertigt werdenUniversität des Saarlandes, Meldung vom 2. Juli 2025
Sachsen-AnhaltZweites Examen seit 2019, Pflichtfachprüfung ab August 2024 laut Information, Wahl im ZulassungsantragLandesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt, Information vom Januar 2024

Die Drucksache aus Niedersachsen nennt außerdem weitere Länder, die das E-Examen bereits eingeführt haben, ohne sie namentlich aufzuführen. Vor allem betrifft das die Aufsichtsarbeiten des zweiten Staatsexamens. Für deine Planung hilft diese Angabe deshalb nur begrenzt.

Taucht dein Land in der Tabelle nicht auf, bedeutet das nicht automatisch, dass dort kein E-Examen geplant ist. Frag in diesem Fall direkt beim Landesjustizprüfungsamt nach dem Stand für deinen Prüfungstermin. Eine schriftliche Auskunft hilft dir außerdem, wenn die Frist im Zulassungsantrag näher rückt.

Was gilt für das erste und das zweite Staatsexamen?

Der Unterschied ist wichtig, weil die beiden Prüfungen verschiedene Verfahren haben. Achte beim Vergleich von Meldungen darauf, auf welches Examen sie sich beziehen. Das erste Examen, die staatliche Pflichtfachprüfung, wird im Studium abgelegt. Das zweite Examen schließt das Referendariat ab. In mehreren Ländern startete das E-Examen mit dem zweiten Examen, wie die Landtagsdrucksache und die Angaben der Landesjustizprüfungsämter zeigen.

Baden-Württemberg zeigt diese Trennung deutlich. Das zweite Examen ist seit der Premiere am 3. Dezember 2024 digital, das Landesjustizprüfungsamt hatte dort 490 Teilnehmende angegeben, von denen über 85 Prozent die elektronische Bearbeitung wählten. Das erste Examen wird in der Pressemitteilung nur als Ausblick genannt und soll starten, sobald der Haushalt die Mittel bereitstellt.

Wie prüfst du, ob dein Land das E-Examen anbietet?

Eine Pauschalantwort gibt es nicht. Diese Schritte führen zuverlässig zur richtigen Auskunft, auch wenn sich der Stand im Laufe des Jahres ändert.

  1. Ermittle das Land, in dem du die Prüfung ablegst, nicht das Land deines Studienorts.
  2. Unterscheide, ob du die Pflichtfachprüfung oder das zweite Examen ablegst. Die Regeln können sich unterscheiden.
  3. Lies die Seite des Landesjustizprüfungsamts zum E-Examen und achte auf das Datum der Information.
  4. Prüfe die Frist im Zulassungsantrag, denn dort wird die Wahl meist festgelegt.

Warum die Wahl im Zulassungsantrag so wichtig ist

In Bayern wählst du zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung im Zulassungsantrag. Die Wahl ist grundsätzlich bindend, ein Wechsel ist nur bei einer Erkrankung im Rahmen des Nachteilsausgleichs möglich. In Sachsen-Anhalt kannst du bis zwei Wochen vor der Prüfung wechseln, nach der Information vom Januar 2024. Beide Regeln zeigen, dass der Zulassungsantrag die zentrale Stelle ist, an der du dich festlegst.

Welche Hilfsmittel und Geräte gelten beim E-Examen?

In Bayern wird die Klausur weiterhin im Prüfungssaal geschrieben. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält einen Prüfungslaptop mit mindestens 15 Zoll, eigene Geräte sind nicht zulässig. Der Laptop hat laut Landesjustizprüfungsamt keinen Internetzugang. Die Software ähnelt einem Textverarbeitungsprogramm und bietet keine Rechtschreibprüfung, keine Suchfunktion und keine Uhr.

Die zugelassenen Hilfsmittel bringst du weiterhin in Papierform mit. Eine eigene Tastatur ist nur in zwei zugelassenen Modellen erlaubt, die Maus stellt die Prüfungsbehörde. Der Text wird automatisch zwischengespeichert, sodass du bei einem Gerätedefekt an einem Ersatzgerät weiterschreiben kannst. Andere Länder können das anders regeln, deshalb solltest du die Regeln deines Landes lesen.

Häufige Fragen

Ist das E-Examen Pflicht?

In Bayern ist die digitale Form im ersten Examen freiwillig. Du wählst im Zulassungsantrag, ob du am Laptop oder handschriftlich schreibst. Ob andere Länder eine Pflicht vorsehen, hängt von ihren Regeln ab, die du beim Landesjustizprüfungsamt erfragen kannst.

Gilt das E-Examen auch in meinem Bundesland?

Das hängt vom Land und vom Examen ab. Die Tabelle nennt die Länder, zu denen die zitierten Quellen Angaben machen. Für die übrigen Länder fehlt in diesem Ratgeber eine belastbare Angabe, deshalb verweisen wir auf die zuständige Stelle.

Was passiert nach dem Examen mit den Klausuren?

Zu Bewertung und Einsicht in die bearbeiteten Arbeiten frag das zuständige Landesjustizprüfungsamt, denn die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land.

Wo finde ich den aktuellen Stand?

Die Seiten der Landesjustizprüfungsämter sind die verlässlichste Quelle. Eine Pressemeldung ersetzt die Auskunft im Einzelfall nicht. Achte auf das Datum der Information, weil Pilotphasen und Termine sich ändern können. Für Fragen zum Ablauf hilft außerdem der Blick in den Ratgeber zur digitalen Klausur im ersten Staatsexamen.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere das Land und das Examen, für das du dich interessierst.
  2. Prüfe auf der Seite des Landesjustizprüfungsamts, ob das E-Examen angeboten wird und ob du wählen kannst.
  3. Achte auf die Frist im Zulassungsantrag und die Bindung deiner Wahl.
  4. Lies den Ablaufbericht, bevor du dich für Gerät und Hilfsmittel entscheidest.

Passend dazu

Quellen: Landtag Niedersachsen, Drucksache 19/4576, 11.06.2024; Landesjustizprüfungsamt Bayern, E-Examen, Stand Ende 2025 oder später; Justizministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung, 06.11.2024; Universität des Saarlandes, Meldung vom 02.07.2025; Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt, E-Examen-Information, Stand Januar 2024.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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