Beim Referendariat Gehalt zu erwarten, greift zu kurz. Du bekommst kein Gehalt im üblichen Sinn, sondern Anwärterbezüge. Ob du als Lehramtsanwärter Beamter auf Widerruf bist oder als Rechtsreferendar in einem Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe stehst, bestimmt dein Bundesland und dein Fach. Die Beträge unterscheiden sich deutlich. Diese Seite nennt pro Bundesland nur Werte, für die eine Quelle vorliegt. Länder ohne belegten Betrag führt die Tabelle nicht auf.
Kurz beantwortet
Das Referendariat Gehalt, also die Anwärterbezüge, richtet sich nach Bundesland und Laufbahn. Lehramtsanwärter erhalten als Beamte auf Widerruf einen Anwärtergrundbetrag, der landesrechtlich festgelegt wird. Rechtsreferendare bekommen in den meisten Ländern eine Unterhaltsbeihilfe. Die Tabellen unten nennen je Land nur belegte Beträge mit Quelle und Stand.
Wie unterscheiden sich Lehramt und Jura?
Lehramtsanwärter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Den Anwärtergrundbetrag zahlt das Land nach seinen Besoldungsregeln. Dazu kommen je nach Land Zuschläge, etwa für Familie. Rechtsreferendare sind dagegen über eine Unterhaltsbeihilfe versorgt. Auch die Dauer des Vorbereitungsdienstes und die Versicherung unterscheiden sich. Die Versicherungsfrage ist in den Beiträgen Beihilfe im Referendariat und Krankenversicherung nach dem Referendariat beschrieben.
Anwärterbezüge für Lehramt nach Bundesland
| Bundesland | Anwärterbezüge pro Monat (brutto) | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Bayern | 1.735,21 € (A 13). Mit Zulage 1.770,08 € | Anlage 10 BayBesG, gültig ab 01.02.2025 |
| Berlin | 1.667,47 € (A 13). Mit Zulage 1.706,14 € | GVBl. Berlin Nr. 3 vom 31.01.2025, Anlage 3, gültig ab 01.11.2024 |
| Hessen | 1.868,96 € (A 13). Mit Zulage 1.916,59 € | GVBl. 2026 Nr. 57, Anlage VI, gültig ab 01.07.2026 |
| Niedersachsen | 1.761,92 € (Gymnasium, berufsbildende Schulen). 1.722,66 € (Grundschule, Haupt- und Realschule, Sonderpädagogik) | Kultusministerium Niedersachsen, gültig ab 01.04.2026 |
Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare nach Bundesland
| Bundesland | Unterhaltsbeihilfe pro Monat | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 1.585,17 € (Grundbetrag, Familienzuschlag kommt hinzu) | Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe, gültig ab 01.04.2026 |
Warum sich die Beträge nicht einfach vergleichen lassen
Beim Referendariat Gehalt allein an Zahlen zu vergleichen, sagt wenig. Zuschläge, Dauer und Abzüge sind oft anders geregelt. Familienzuschläge, Zulagen für bestimmte Standorte und die Frage, ob du Beihilfe oder Krankenversicherungsbeiträge selbst trägst, verschieben das Nettoergebnis. Achte beim Vergleich deshalb auf die Brutto- und Nettobeträge und den Stand der Tabelle. Prüfe außerdem, ob dein Fach im Landesrecht einen eigenen Satz hat.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob du Lehramt oder Rechtsreferendariat machst, denn daraus ergibt sich die Rechtsgrundlage für deine Bezüge.
- Lies die Besoldungs- oder Unterhaltsbeihilfenvorschrift deines Landes in der aktuellen Fassung nach.
- Kläre bei der zuständigen Stelle des Landes, welche Zuschläge für dich gelten.
- Kalkuliere mit dem Nettobetrag und nicht mit dem Bruttowert, und plane die Krankenversicherung gleich mit ein.
Häufige Fragen
Bekomme ich im Referendariat Gehalt oder Bafög?
Das Referendariat Gehalt heißt für Lehramtsanwärter Anwärterbezüge, für Rechtsreferendare in der Regel Unterhaltsbeihilfe. Ob daneben Ausbildungsförderung in Betracht kommt, prüft das zuständige Amt im Einzelfall.
Muss ich Steuern auf die Bezüge zahlen?
Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfe sind Einkünfte, die der Einkommensteuer unterliegen können. Ob und wie viel anfällt, hängt von deinem Gesamteinkommen und deiner Lebenssituation ab. Das klärt dein Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Quellen und Prüfung
Alle Beträge stammen aus Landesrecht oder amtlichen Veröffentlichungen. Abruf am 20.10.2026. Quellen je Land:
- Bayern: Anlage 10 BayBesG, gültig ab 01.02.2025, gesetze-bayern.de
- Berlin: GVBl. Berlin Nr. 3 vom 31.01.2025, Anlage 3, berlin.de
- Hessen: GVBl. 2026 Nr. 57, Anlage VI, verkuendung.hessen.de
- Niedersachsen: Kultusministerium, Stand 01.04.2026, mk.niedersachsen.de
- Nordrhein-Westfalen, Unterhaltsbeihilfe: Verordnung in der Fassung ab 01.04.2026, recht.nrw.de
- Sachsen: Anpassungsgesetz Besoldung und Versorgung 2026 bis 2028, revosax.sachsen.de
Länder, die in den Tabellen fehlen, haben in dieser Fassung keine belegte Primärquelle. Wir ergänzen sie, sobald der Betrag im Landesrecht oder bei der Besoldungsstelle vorliegt. Für Nordrhein-Westfalen ist eine Anhebung zum 01.08.2026 angekündigt, für Sachsen eine Anhebung um 60 € ab 01.04.2026 (Anpassungsgesetz 2026 bis 2028).
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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