Das Lehramtsstudium wird nicht bundesweit auf einen Schlag neu geordnet. Jedes Land regelt Studium, Praxis und Vorbereitungsdienst in einem eigenen Gesetz. Dieser Ratgeber zeigt am Beispiel Nordrhein-Westfalens, was das Lehramtsausbildungsgesetz (LABG) in der Fassung vom 1. Juli 2026 festlegt, und wo du für andere Länder nachsehen musst.
Kurz beantwortet: Für Lehramtsstudierende in Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Juli 2026 das geänderte LABG. Der Bachelor hat sechs Semester Regelstudienzeit, der Master vier Semester. Das Praxissemester von mindestens fünf Monaten gilt für alle, die ab dem Sommersemester 2027 ihr Bachelorstudium beginnen. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Das LABG in der Fassung vom 1. Juli 2026 ist geändert durch ein Gesetz vom 22. Juni 2026. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2026.
- Für alle Lehrämter ist ein Bachelorstudium mit sechs Semestern Regelstudienzeit und ein viersemestriger Master of Education vorgesehen (§ 10 Abs. 1).
- Die Praxisphasen umfassen ein Eignungs- und Orientierungspraktikum, ein Berufsfeldpraktikum und ein Praxissemester von mindestens fünf Monaten (§ 12 Abs. 1).
- Die neue Praxisregelung gilt für Studierende, die ab dem Sommersemester 2027 ihr Bachelorstudium beginnen (§ 20 Abs. 7).
- Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate, die Staatsprüfung findet während dieser Zeit statt (§ 5 Abs. 1, § 7 Abs. 2).
Welche Praxisphasen sieht das neue Lehramtsstudium in NRW vor?
Nach § 12 Abs. 1 LABG gliedert sich das Praxisangebot in drei Bausteine mit festen Mindestlängen. Die Tabelle zeigt die Regelung im Überblick. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Phase entnimmst du der Studienordnung deiner Hochschule, weil das Gesetz dafür nur den Rahmen setzt.
| Baustein | Mindestdauer nach § 12 Abs. 1 | Zeitpunkt laut Gesetz |
|---|---|---|
| Eignungs- und Orientierungspraktikum | in der Regel 30, mindestens 25 Tage | siehe Studienordnung der Hochschule |
| Berufsfeldpraktikum | mindestens 20 Tage | siehe Studienordnung der Hochschule |
| Praxissemester | mindestens fünf Monate, mindestens zur Hälfte an Schulen | im zweiten, spätestens im dritten Mastersemester (§ 12 Abs. 3) |
Wichtig ist die Reihenfolge. Das Praxissemester soll nach dem Gesetz erst im Master stattfinden. Wer seinen Bachelor noch vor dem Sommersemester 2027 begonnen hat, fällt nicht unter die Neufassung des § 12 Abs. 1. Für diese Gruppe gilt die bisherige Fassung weiter, denn § 20 Abs. 7 knüpft die Neufassung an den Bachelorbeginn ab dem Sommersemester 2027. Ob dir ein Wechsel des Studiengangs oder eine Unterbrechung eine andere Einordnung bringt, klärt das Studienbüro deiner Hochschule im Einzelfall.
Wie lange dauern Studium und Vorbereitungsdienst?
Die Regelstudienzeit legt § 10 Abs. 1 für den Bachelor mit sechs Semestern fest, der Master of Education umfasst vier Semester. Danach folgt der Vorbereitungsdienst, den § 5 Abs. 1 mit 18 Monaten angibt. Die Regelstudienzeit ist ein Richtwert. Wie viel Zeit du tatsächlich brauchst, hängt von Fächern, Prüfungsleistungen und Praxisphasen ab.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich die Zeiten addieren. Annahme: Du beginnst im Wintersemester 2027/28 und hältst die Regelstudienzeiten ein. Der Bachelor endet dann nach sechs Semestern, der Master nach weiteren vier. Das Studium ist damit nach zehn Semestern abgeschlossen, also im Sommersemester 2032. Der Vorbereitungsdienst würde anschließend 18 Monate dauern. Verlängerungen durch Prüfungswiederholungen oder Fachsemester sind darin nicht berücksichtigt.
Wer kommt in den Vorbereitungsdienst, und wie werden Plätze vergeben?
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann nach § 6 beschränkt werden, wenn mehr Menschen sich bewerben, als Plätze vorhanden sind. Nach § 6 werden bis zu 10 von 100 Plätzen vorab an Bewerbende mit einem Fach vergeben, für das dringender Bedarf besteht, mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse, bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung und bis zu 5 von 100 an Härtefälle. Im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit ergänzend das Los. Zusätzlich verlangt § 9 Abs. 3 die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Diese Voraussetzung gilt unabhängig von Noten und Wartezeit.
Im Kontext des Lehramts ist außerdem wichtig, dass das Beamtenverhältnis nach § 7 Abs. 2 mit dem Ablegen der Staatsprüfung endet. Wer sich in der Ausbildung für eine Verbeamtung entscheidet, sollte deshalb die Folgen für Versicherung und Versorgung früh klären. Unser Beitrag zur Versicherung im Lehramt vom Studium bis zum Referendariat beschreibt die typischen Stationen.
Gilt das alles auch in anderen Bundesländern?
Das LABG gilt nur in Nordrhein-Westfalen. Andere Länder haben eigene Lehrerbildungsgesetze mit eigenem Stand, und einige Länder ändern ihre Regeln gerade. Dieser Ratgeber kann deshalb keine Gesamtübersicht über alle Länder geben. Wenn du in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin oder einem anderen Land studierst, prüfe die Vorschriften deines Landes beim zuständigen Ministerium, bevor du Entscheidungen triffst.
Auch innerhalb Deutschlands unterscheiden sich die Vergütungen im Vorbereitungsdienst. Einen Überblick über die Anwärterbezüge bietet unser Beitrag zu den Anwärterbezügen nach Bundesland. Die Zahlen dort sind an den jeweiligen Stand gebunden und sollten vor einer Entscheidung noch einmal bei der Landesbehörde geprüft werden.
Wann ändert sich für dich konkret etwas?
Die Antwort hängt allein vom Studienbeginn ab. Die folgende Tabelle ordnet die Fälle grob ein. Maßgeblich bleibt immer der Gesetzestext und die Auskunft deiner Hochschule.
| Studienbeginn (Bachelor) | Praxisregelung | Fundstelle |
|---|---|---|
| vor dem Sommersemester 2027 | bisherige Fassung des § 12 Abs. 1 | § 20 Abs. 7 LABG |
| ab dem Sommersemester 2027 | Neue Praxisphasen mit Praxissemester im Master | § 12 Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 7 LABG |
Häufige Fragen
Gilt das neue LABG auch für mein laufendes Studium?
Die neue Praxisregelung gilt nach § 20 Abs. 7 für Studierende, die ab dem Sommersemester 2027 ihr Bachelorstudium beginnen. Ob und wie andere Teile des Gesetzes auf laufende Studiengänge wirken, regelt das Übergangsrecht. Lass dich dazu im Studienbüro beraten und bitte um eine schriftliche Auskunft.
Findet die Staatsprüfung noch im Studium statt?
Nein, nach dem geänderten § 7 Abs. 2 findet die Staatsprüfung während des Vorbereitungsdienstes statt. Das Beamtenverhältnis endet mit dem Ablegen der Prüfung. Die Prüfungsordnung des Landes beschreibt die Einzelheiten.
Wo finde ich den genauen Gesetzestext?
Das Gesetz steht auf der Rechtsdatenbank des Landes NRW unter recht.nrw.de. Die Seite zeigt die ab 1. Juli 2026 gültige Fassung. Als Änderungsgesetz nennt sie das Gesetz vom 22. Juni 2026 (GV. NRW. 2026 S. 389). Einzelne Datumsangaben im Seitentext weichen voneinander ab, etwa der Verweis auf das Stammgesetz vom 12. Mai 2009. Maßgeblich ist der Wortlaut im Gesetzblatt, deshalb solltest du bei rechtlich wichtigen Fragen die amtliche Fassung nutzen.
Gibt es das Modell auch für das Lehramt an Berufskollegs?
§ 10 Abs. 3 sieht einen Modellversuch vor. Für das Lehramt an Berufskollegs im Bereich Ingenieurtechnik mit Bau-, Elektro- oder Maschinenbautechnik ist danach der Zugang über FH-Masterabschlüsse möglich. Voraussetzung ist, dass der Studienbetrieb spätestens 2028 aufgenommen wurde. Möglich ist der Zugang letztmalig 2035, die Regelung wird 2030 erstmals überprüft.
Bekomme ich im Vorbereitungsdienst schon Geld?
Ja, der Vorbereitungsdienst wird vergütet, die Höhe hängt aber vom Land und vom Stand der Besoldung ab. Dieser Ratgeber nennt dazu keine Zahl, weil sich die Werte regelmäßig ändern. Den aktuellen Betrag erfährst du bei der zuständigen Landesbehörde. Unser Beitrag zu den Anwärterbezügen 2027 ordnet die Entwicklung ein.
So gehst du jetzt vor
- Stelle fest, in welchem Land deine Hochschule liegt, und hole dir das dort geltende Lehrerbildungsgesetz.
- Ermittle deinen Bachelorbeginn, denn er entscheidet über die neue Praxisregelung nach § 12 oder die bisherige Fassung nach § 20 Abs. 7.
- Lass dir die Studienordnung mit den Terminen für Eignungspraktikum, Berufsfeldpraktikum und Praxissemester geben.
- Plane Praxisphasen so, dass die Mindestlängen nach § 12 Abs. 1 erreicht werden.
- Kläre frühzeitig, welche Folgen der Vorbereitungsdienst für Versicherung und Versorgung hat.
Passend dazu
- Staatsexamen und Referendariat: Reformen, Fristen und Regeln im Überblick
- Anwärterbezüge 2027: Wann die Besoldung im Referendariat steigt
- Lehramt: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat
- Berufsunfähigkeitsversicherung im Lehramtsstudium
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.