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Digitale Klausur im Ersten Staatsexamen: So läuft das E-Examen ab

So läuft die digitale Klausur im Ersten Staatsexamen ab: Prüfungslaptop, Software, Hilfsmittel und Wahl im Zulassungsantrag, am Beispiel Bayerns.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Die digitale Klausur im Ersten Staatsexamen unterscheidet sich vom Papierexamen vor allem im Gerät, in der Software und in den Regeln für Hilfsmittel. Wer sich dafür entscheidet, sollte den Ablauf kennen, bevor der Prüfungstag kommt. Dieser Ratgeber beschreibt den Ablauf am Beispiel Bayerns, dessen Landesjustizprüfungsamt das Verfahren auf einer eigenen Seite beschreibt, und zeigt, worauf du bei anderen Ländern achten solltest.

Kurz beantwortet: In Bayern schreibst du die Klausur im Prüfungssaal auf einem Prüfungslaptop ohne Internetzugang. Die Software ähnelt einem Textverarbeitungsprogramm und hat keine Rechtschreibprüfung, keine Suchfunktion und keine Uhr. Hilfsmittel bringst du weiterhin auf Papier mit. Die Wahl zwischen Laptop und Handschrift triffst du im Zulassungsantrag, sie ist grundsätzlich bindend (Stand: November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klausur findet wie bisher in Präsenz im Prüfungssaal statt.
  • Du bekommst einen Prüfungslaptop mit mindestens 15 Zoll, eigene Geräte sind nicht zulässig.
  • Die Software ist browserbasiert, ohne Rechtschreibprüfung, Suche und Uhr.
  • Hilfsmittel bringst du in Papierform mit, den Aufgabentext erhältst du ebenfalls auf Papier.
  • Support-Personal ist vor Ort, und der Text wird automatisch zwischengespeichert.
  • Die Entscheidung für Laptop oder Handschrift triffst du im Zulassungsantrag und sie ist grundsätzlich bindend.

Wie läuft die Klausur am Laptop ab?

Der Ablauf in Bayern ist ausführlich beschrieben. Du sitzt wie bei der handschriftlichen Prüfung im Prüfungssaal, nur schreibst du am Gerät. Das E-Examen ist dort seit dem Termin 2026/2 freiwillig möglich, mit Prüfungen am 9. und 16. September 2026, und wird an allen sieben Prüfungsorten angeboten.

PunktRegel in BayernQuelle
GerätPrüfungslaptop, mindestens 15 Zoll, eigene Geräte nicht zulässigLandesjustizprüfungsamt Bayern
NetzKein Internet, Verbindung über ein lokales Netzwerk mit PrüfungsserverLandesjustizprüfungsamt Bayern
SoftwareBrowserbasiert, ähnlich einem Textverarbeitungsprogramm, ohne Rechtschreibprüfung, Suche und UhrLandesjustizprüfungsamt Bayern
HilfsmittelZugelassene Hilfsmittel auf Papier, Aufgabentext auf Papier, Konzeptpapier wird gestelltLandesjustizprüfungsamt Bayern
EingabeMaus wird gestellt, eigene Tastatur nur in zwei zugelassenen Modellen, Mousepad und Handballenauflage erlaubtLandesjustizprüfungsamt Bayern
VerbotenUSB-Hubs und LaptopständerLandesjustizprüfungsamt Bayern

Was passiert bei einem Gerätedefekt?

Die Betreuung durch das Personal des Dienstleisters ist während der gesamten Prüfung vor Ort. Der Text wird automatisch zwischengespeichert, sodass du bei einem Gerätedefekt an einem Ersatzgerät weiterschreiben kannst. Das nimmt dir die Angst vor dem Datenverlust, ersetzt aber nicht die Ruhe, mit der du den Umgang mit dem Gerät vorher übst.

Wichtig ist deshalb die Vorbereitung. Die Prüfungssoftware hat laut Landesjustizprüfungsamt ein Demo-Portal. Probiere es aus, bevor du die Wahl im Zulassungsantrag triffst, damit du dich mit Tastatur, Mausbedienung und Textfluss vertraut machst.

Wie unterscheidet sich das Verfahren in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt gibt es seit 2019 ein E-Examen im zweiten Staatsexamen. Laut einer Information des Landesjustizprüfungsamts vom Januar 2024 findet die Prüfung im Prüfungscenter der Martin-Luther-Universität Halle statt. Die Aufgaben sind dieselben wie bei der handschriftlichen Variante, die Bearbeitungszeit beträgt fünf Stunden.

Für die Pflichtfachprüfung war laut derselben Information ein Start ab August 2024 vorgesehen. Auch dort kannst du bis zwei Wochen vor der Prüfung wechseln, wenn du dich anders entscheidest. Der Vergleich zeigt, dass das Verfahren ähnlich strukturiert sein kann, die Details aber je nach Land stark abweichen.

Was ist beim zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg anders?

Baden-Württemberg hat das zweite Examen digital eingeführt, die Premiere fand am 3. Dezember 2024 statt. Das Justizministerium gab an, dass über 85 Prozent der 490 Teilnehmenden die elektronische Bearbeitung wählten. Für das erste Examen wird dort ein Start nur als Plan genannt, abhängig vom Haushalt. Deshalb ist die Kenntnis des Landes und des Examens für die Vorbereitung entscheidend.

Wie bereitest du dich praktisch vor?

Die Vorbereitung hat zwei Ebenen: Die Technik und die Strategie. Bei der Technik geht es um Tastatur, Maus, Textbearbeitung ohne Hilfen und Umgang mit Ausfällen. Bei der Strategie geht es um Zeiteinteilung und die Frage, wie du ohne Suchfunktion Gliederungen und Zitate verwaltest. Beides lässt sich vor dem Termin üben, am besten mit dem Demo-Portal des Landes, sofern es eines gibt.

  1. Lege fest, welches Examen und welches Land für dich gelten.
  2. Lies die Prüfungsregeln des Landesjustizprüfungsamts und notiere die zugelassenen Geräte und Hilfsmittel.
  3. Entscheide im Zulassungsantrag für Laptop oder Handschrift und beachte die Bindung der Wahl.
  4. Übe mit dem Demo-Portal und einer vergleichbaren Tastatur, bevor du zur Prüfung antrittst.

Was bringst du am Prüfungstag mit?

Die zugelassenen Hilfsmittel bringst du in Papierform mit, wie bei der handschriftlichen Klausur. Die Bayern-Seite nennt außerdem die Geräte und Zubehörteile, die du verwenden darfst oder nicht verwenden darfst.

  • Zugelassene Hilfsmittel in Papierform, der Aufgabentext kommt ebenfalls auf Papier.
  • Eine eigene Tastatur nur in den beiden zugelassenen Modellen CHERRY KC 1000 oder Logitech K280e.
  • Ein Mousepad und eine Handballenauflage, die ausdrücklich erlaubt sind.
  • Konzeptpapier, das die Prüfungsbehörde stellt.
  • Keine USB-Hubs und keine Laptopständer, die verboten sind.

Welche Fragen klärst du vor dem Termin?

Frag beim zuständigen Landesjustizprüfungsamt, ob das E-Examen für dein Examen angeboten wird, welche Frist im Zulassungsantrag gilt und ob eine eigene Tastatur zugelassen ist. Kläre außerdem, wie der Nachteilsausgleich bei technischen Problemen gehandhabt wird. Die Antworten stehen oft auf der Seite des Amts, sind aber nicht immer vollständig, deshalb lohnt sich eine schriftliche Nachfrage.

Häufige Fragen

Darf ich meinen eigenen Laptop mitbringen?

In Bayern nicht. Dort erhältst du einen Prüfungslaptop, eigene Geräte sind nicht zulässig. Eine eigene Tastatur ist nur in den beiden zugelassenen Modellen erlaubt. Ob andere Länder eigene Geräte zulassen, musst du bei der zuständigen Stelle erfragen.

Kann ich während der Klausur im Internet nachschlagen?

Nein, in Bayern hat der Prüfungslaptop keinen Internetzugang. Er ist über ein lokales Netzwerk mit dem Prüfungsserver verbunden. Die zugelassenen Hilfsmittel bringst du weiterhin in Papierform mit.

Was passiert, wenn ich mich nachträglich anders entscheide?

In Bayern ist die Wahl bindend. Ein Wechsel ist nur bei einer Erkrankung im Rahmen des Nachteilsausgleichs möglich. In Sachsen-Anhalt ist ein Wechsel bis zwei Wochen vor der Prüfung möglich. Achte deshalb auf die Frist in deinem Land.

Gibt es Regeln für Nachteilsausgleich am Laptop?

Ja, der Nachteilsausgleich ist in Bayern ausdrücklich genannt, wenn eine Erkrankung einen Wechsel erforderlich macht. Die genauen Voraussetzungen und Nachweise musst du beim Landesjustizprüfungsamt klären. Einen Überblick über das Verfahren bietet unser Ratgeber zum Nachteilsausgleich im Staatsexamen.

Muss ich am Laptop flüssig tippen können?

Der Text entsteht am Gerät, deshalb ist eine sichere Tastatur hilfreich. Eine Rechtschreibprüfung gibt es nicht, du musst also selbst auf korrekte Schreibweisen achten. Übe das Schreiben ohne Hilfen, damit dich die fehlende Unterstützung am Prüfungstag nicht überrascht.

Gibt es Schmierpapier?

Ja, Konzeptpapier wird laut Bayern-Seite gestellt. Du musst es also nicht mitbringen, wohl aber deine zugelassenen Hilfsmittel auf Papier.

Passend dazu

Quellen: Landesjustizprüfungsamt Bayern, E-Examen im Ersten Juristischen Staatsexamen, Seite ohne Datumsangabe, abgerufen am 02.11.2026, spätester genannter Termin: Auftragsvergabe an den Dienstleister Ende November 2025; Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt, E-Examen-Information, Stand Januar 2024; Justizministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung, 06.11.2024.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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