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PKV für internationale Studenten in Deutschland: Das gilt für dich

Nachweispflicht, Befreiung und Kosten: Was internationale Studierende in Deutschland bei GKV und PKV beachten und welche Fristen gelten.
Symbolbild: Private Krankenversicherung für internationale Studenten

Inhalt

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Die private Krankenversicherung für internationale Studenten (Incoming-Studierende) setzt in Deutschland in der Regel eine Befreiung voraus. Gemeint ist die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Den Antrag stellst du bei der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Außerdem musst du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweisen. Ohne Nachweis über deinen Versicherungsstatus verweigert die Hochschule die Einschreibung. Wer sich nicht befreien lässt, zahlt in der studentischen Krankenversicherung 2026 mindestens 118,16 € im Monat plus Zusatzbeitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist. Eine vorrangige Versicherung darf nicht bestehen.
  • Vor der Einschreibung musst du etwas nachweisen. Entweder bist du gesetzlich versichert, wirst es, oder du bist aus anderem Grund nicht gesetzlich versichert. Die Kasse meldet den Status an die Hochschule, das kann bis zu 24 Stunden dauern.
  • Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt, solange das Studium nicht für mindestens einen Monat unterbrochen wird. Ein Urlaubssemester unterbricht nicht.
  • Seit Ende 2025 prüfen die Kassen Incoming-Versicherungsverträge genauer.
  • Die studentische Krankenversicherung kostet 2026 im Monat rund 143 € (unter 23 oder mit Kind). Kinderlos ab 23 sind es rund 148 €.

Müssen internationale Studenten in Deutschland krankenversichert sein?

Ja, die Pflicht knüpft an die Einschreibung an. Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das gilt, sofern keine vorrangige Versicherung besteht. Sie endet mit Ablauf des Semesters, in dem du das 30. Lebensjahr vollendest. Einen Überblick über Pflicht, Familienversicherung und Befreiung gibt die Krankenversicherung im Studium im Überblick.

Die Hochschule verlangt vor der Einschreibung eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse. Das gilt auch für privat Versicherte. Für das Wintersemester kannst du die Bestätigung frühestens ab 1. Juni abrufen, für das Sommersemester frühestens ab 1. Dezember. Das Merkblatt der Studierendenwerke für internationale Studierende fasst die Regeln zusammen.

Was kostet die Krankenversicherung für internationale Studenten?

Die studentische Krankenversicherung wird bundesweit einheitlich berechnet. Grundlage sind 855 €, der Beitragssatz beträgt 10,22 %. Das ergibt 87,38 € im Monat. Dazu kommt der Pflegeversicherungsbeitrag, 30,78 € unter 23 oder mit Kind und 35,91 € kinderlos ab 23. Zusammen sind das 118,16 € beziehungsweise 123,29 €, jeweils plus Zusatzbeitrag deiner Kasse. Er wird auf die 855 € berechnet. Mit dem Durchschnittssatz von 2,9 % (24,80 €) sind es rund 143 € beziehungsweise rund 148 € im Monat.

Wann kannst du dich als internationaler Student befreien lassen?

Der Weg in die private Krankenversicherung für internationale Studenten führt über den Antrag. Du stellst ihn bei der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Wirksam wird die Befreiung nur, wenn du nachweist, dass du anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert bist. In der Praxis ist das ein privater Vertrag. Hast du bis dahin keine Leistungen in Anspruch genommen, wirkt die Befreiung rückwirkend ab Beginn der Versicherungspflicht. Sonst wirkt sie ab dem Kalendermonat nach dem Antrag.

Die Befreiung ist unwiderruflich. Sie gilt, solange dein Studium nicht für mindestens einen Monat unterbrochen wird. Ein Urlaubssemester unterbricht das Studium nicht. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es während der Befreiung nicht. Die Kassen prüfen Incoming-Versicherungsverträge seit Ende 2025 genauer. Kläre deshalb vor dem Abschluss mit der Krankenkasse, ob dein Vertrag als Nachweis genügt.

Aus der privaten Krankenversicherung für internationale Studenten ist die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung nur in engen Fällen möglich. Das geht etwa durch einen sozialversicherungspflichtigen Job oder ein Zweitstudium nach mehr als einem Monat Unterbrechung. Wie das aussieht, erklärt der Beitrag zur PKV im Zweitstudium. Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit greift die studentische Pflichtversicherung nicht. Mehr dazu steht unter PKV als selbstständiger Student.

Private Krankenversicherung für internationale Studenten: PKV oder GKV?

KriteriumStudentische GKV (KVdS)PKV nach Befreiung
Beitrag 2026ab 118,16 € (unter 23 oder mit Kind) beziehungsweise ab 123,29 € (kinderlos ab 23) plus Zusatzbeitragrichtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif
Zugangmit der Einschreibung, sofern keine vorrangige Versicherung bestehtBefreiungsantrag innerhalb von drei Monaten und Nachweis eines anderweitigen Schutzes
Familienversicherungunter den Voraussetzungen möglichwährend der Befreiung ausgeschlossen
Dauerbis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirstunwiderruflich, gilt normalerweise für das gesamte Studium

Die private Krankenversicherung für internationale Studenten richtet sich an Studierende, die sich zu Studienbeginn befreien lassen. Das sind meist junge Erstversicherte bis 30 Jahre. Der Antrag enthält Gesundheitsfragen. Du musst sie wahrheitsgemäß beantworten. Der private Beitrag kann im Lauf der Jahre steigen. Vor dem Antrag kann eine anonyme Risikovoranfrage klären, ob ein Versicherer dich annimmt. Eine beitragsfreie Alternative ist die Familienversicherung. Sie gilt, wenn ein Elternteil oder dein Ehepartner gesetzlich versichert ist und du deinen Wohnsitz im Inland hast. Wie lange sie gilt, zeigt der Beitrag dazu, bis wann Studierende familienversichert bleiben.

Was passiert mit deiner Versicherung, wenn dein Studium endet?

Bei einer Exmatrikulation endet die studentische Krankenversicherung mit Ablauf des Semesters. Gemeint ist das Semester, für das du dich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet hast. Schreibst du dich innerhalb eines Monats nach Semesterende erneut an einer Hochschule ein, bleibt die Mitgliedschaft bestehen.

Danach läuft die Mitgliedschaft bei der Kasse freiwillig weiter. Aus dieser Anschlussversicherung kannst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten. Der Austritt wirkt aber nur mit Nachweis einer anderen Absicherung. Ziehst du nach der Exmatrikulation aus Deutschland weg, endet die Mitgliedschaft dagegen schon mit Ablauf des Tages. An diesem Tag gibst du Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf. Mehr zur Absicherung nach dem Studienabbruch steht in einem eigenen Beitrag.

Häufige Fragen

Brauche ich für das Visum eine Krankenversicherung?

Welchen Versicherungsnachweis du für das Visum vorlegen musst, erfährst du bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Für die Einschreibung gilt davon unabhängig etwas anderes. Gegenüber der Hochschule weist du nach, ob du gesetzlich versichert bist, es wirst oder aus anderem Grund nicht gesetzlich versichert bist.

Kann ich als internationaler Student in die PKV?

Die private Krankenversicherung für internationale Studenten ist in der Regel nur über die Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Du beantragst sie bei der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Dazu weist du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nach. Die Befreiung ist unwiderruflich, und eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es währenddessen nicht.

Gilt die Befreiung auch im Urlaubssemester?

Ja. Ein Urlaubssemester unterbricht das Studium nicht, deshalb bleibt die Befreiung wirksam.

Was kostet die studentische Krankenversicherung für internationale Studenten?

2026 zahlst du mindestens 118,16 € im Monat (unter 23 oder mit Kind) beziehungsweise 123,29 € (kinderlos ab 23). Dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Mit dem durchschnittlichen Satz von 2,9 % sind das rund 143 € beziehungsweise rund 148 €.

So gehst du jetzt vor

  1. Frag vor der Anreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung nach dem Versicherungsnachweis für dein Visum.
  2. Fordere vor der Einschreibung die digitale Bestätigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse an, damit die Hochschule deinen Status kennt.
  3. Möchtest du die private Krankenversicherung für internationale Studenten nutzen, lass dich befreien. Plane die Dreimonatsfrist ein und kläre vorab mit der Kasse, ob dein privater Vertrag als Nachweis genügt.
  4. Informiere deine Kasse, wenn du exmatrikuliert wirst oder aus Deutschland wegziehst, weil die Mitgliedschaft dann endet.

Wenn du die private Krankenversicherung für internationale Studenten durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung beim Kurier. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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