Die Juristenausbildung steht seit Jahren in der Kritik, und der Deutsche Juristentag hat sie 2026 erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Auf dem 75. Deutschen Juristentag in Erfurt hat die Abteilung Juristische Ausbildung Reformpunkte beraten und beschlossen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Forderungen Zustimmung fanden, welche scheiterten und warum daraus noch kein geltendes Recht wird.
Kurz beantwortet: Nach dem Bericht von beck-aktuell vom 18.09.2026 hat der Deutsche Juristentag im September 2026 unter anderem weniger Prüfungsstoff, mehr Praxisbezug und verbindliche Korrekturstandards gefordert. Ein verpflichtendes sechsmonatiges Praxissemester fand dagegen keine Mehrheit. Die Beschlüsse sind Empfehlungen und ändern das Recht nicht. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bericht des Fachmediums beck-aktuell stammt vom 18. September 2026 und beschreibt den 75. Deutschen Juristentag in Erfurt.
- Angenommen wurden unter anderem weniger Prüfungsstoff, kompetenzorientierte Prüfungen und mehr Praxisbezug.
- Im ersten Staatsexamen sollen digitale Kommentare als Hilfsmittel zugelassen werden. Schriftliche Arbeiten sollen sich freiwillig über bis zu sechs Monate abschichten lassen.
- Verbindliche Korrekturstandards wie doppelblinde Zweitkorrektur und anonymisierte Korrekturen gehören zu den angenommenen Forderungen.
- Abgelehnt wurden unter anderem die Übertragung der Prüfungshoheit auf die Hochschulen und ein verpflichtendes sechsmonatiges Praxissemester.
- Beschlüsse des Juristentags haben keine Gesetzeskraft. Geltendes Recht entsteht erst durch ein Gesetz oder eine Verordnung.
Welche Forderungen hat der Juristentag 2026 beschlossen und welche abgelehnt?
Nach der Berichterstattung des Fachmediums beck-aktuell stützt sich der Beschluss auf das Gutachten von Prof. Dr. Julian Krüper und fordert eine grundlegende und zeitnahe Reform. Die folgende Tabelle ordnet die einzelnen Punkte nach Themen und gibt den Status wieder, so wie ihn der Bericht nennt.
| Thema | Inhalt laut Bericht | Status laut Bericht |
|---|---|---|
| Prüfungsstoff | Stoff auf ein Minimum reduzieren, kompetenzorientierte Prüfungen | angenommen |
| Praxisbezug | Moot Courts, Rechtsberatungsprojekte, Praktika, mehr Fachdidaktik | angenommen |
| Repetitorien | Ausbau der universitären Repetitorien | angenommen |
| Hilfsmittel | Digitale Kommentare im ersten Staatsexamen | angenommen |
| Abschichtung | Freiwilliges Abschichten schriftlicher Arbeiten bis zu sechs Monate in beiden Staatsprüfungen | angenommen |
| Korrektur | Doppelblinde Zweitkorrektur, anonymisierte Korrekturen, divers besetzte Prüfungskommissionen | angenommen |
| Prüfungsdruck | Maßnahmen gegen psychischen Druck, vergleichbare Bedingungen durch die Länder | angenommen |
| Praxissemester | Verpflichtendes sechsmonatiges Praxissemester | keine Mehrheit |
| Prüfungshoheit | Übertragung auf die Hochschulen | keine Mehrheit |
| Stoffverteilung | Feste Verteilung: 50 % Pflichtfächer, je 25 % Schwerpunkt und Schlüsselqualifikationen | keine Mehrheit |
| Referendariat | Umbau mit drei Pflichtstationen und 15 Wahlmonaten | keine Mehrheit |
| Mündliche Prüfung | Mündliche Staatsprüfung ohne Kenntnis der Vornoten | keine Mehrheit |
Die Tabelle gibt den Bericht der Fachpresse wieder, Abstimmungszahlen nennt er nicht. Den Wortlaut der Beschlüsse veröffentlicht der Veranstalter, der Deutsche Juristentag (djt.de). Maßgeblich ist der dortige Text, bevor du einen Punkt weitergibst.
Was bedeutet ein Beschluss des Juristentags rechtlich?
Der Deutsche Juristentag ist kein Gesetzgeber. Seine Beschlüsse richten sich an Politik und Ausbildungsstellen und binden weder den Bund noch die Länder. Für die Juristenausbildung sind im Kern die Länder zuständig, weil sie Prüfungsordnungen und Ausbildungsgesetze erlassen. Ob ein Punkt umgesetzt wird, entscheidet deshalb ein Verfahren im jeweiligen Landesparlament oder über die zuständige Verordnung.
Die Stufen von der Forderung bis zum geltenden Recht lassen sich in einer kurzen Übersicht darstellen.
| Stufe | Beispiel | Wirkung |
|---|---|---|
| Forderung oder Beschluss eines Fachgremiums | Beschluss des Juristentags | keine rechtliche Bindung |
| Gesetzentwurf oder Referentenentwurf | Entwurf eines Ministeriums oder Fraktion | noch kein geltendes Recht |
| Verkündetes Gesetz oder Verordnung | Veröffentlichung im Gesetzblatt | geltendes Recht ab dem im Gesetz genannten Zeitpunkt |
Was bedeuten die Forderungen für dein Studium?
Für Jurastudierende wären vor allem drei Punkte spürbar: Der Prüfungsstoff, die Hilfsmittel und die Regeln zur Korrektur. Bis eine Reform in Kraft tritt, bleibt die Prüfungsordnung deines Landes maßgeblich. Dazu gehört auch die Frage, welche Hilfsmittel zugelassen sind. Die Digitalisierung läuft in einigen Ländern bereits unabhängig von den Empfehlungen des Juristentags, etwa über das E-Examen. Den aktuellen Stand dazu beschreibt unser Beitrag zu den Bundesländern mit E-Examen im Jura-Studium.
- Prüfungsstoff: Bis zu einer Änderung zählen die Inhalte der geltenden Prüfungsordnung.
- Hilfsmittel: Ob digitale Kommentare zugelassen werden, entscheidet das Prüfungsrecht des jeweiligen Landes.
- Abschichtung: Eine freiwillige Verteilung der Klausuren über sechs Monate ist bisher nur ein Vorschlag.
- Korrektur: Doppelblinde Zweitkorrektur ist erst dann verbindlich, wenn Länder sie gesetzlich oder in den Prüfungsordnungen festlegen.
Warum die Korrekturregeln besonders umstritten sind
Die Forderungen zur Korrektur betreffen einen Punkt, der Prüflingen unmittelbar wichtig ist: Die Gleichbehandlung. Doppelblinde Zweitkorrektur bedeutet, dass Erst- und Zweitkorrektor weder den Namen noch die Vornote des Prüflings kennen. Anonymisierte Korrekturen entfernen persönliche Angaben von der Arbeit. Beides soll Unterschiede zwischen einzelnen Korrektoren verringern. Der Bericht nennt zusätzlich divers besetzte Prüfungskommissionen als Ziel.
Ob die Länder solche Standards in ihre Prüfungsordnungen übernehmen, ist eine Frage des jeweiligen Landesrechts. Solange dort nichts geregelt ist, bleibt es bei den bisherigen Verfahren. Wer wissen möchte, wie seine Klausuren korrigiert wurden, sollte die Einsichtsregeln seines Prüfungsamts kennen.
Was eine Abschichtung für Prüflinge bedeuten würde
Die Forderung, schriftliche Arbeiten freiwillig über bis zu sechs Monate zu verteilen, würde den Prüfungsdruck zeitlich entzerren. Nach dem Bericht ist sie bisher ein angenommener Beschlussvorschlag ohne Gesetzesrang. Wer sich dafür interessiert, sollte bedenken, dass Anmeldung, Fristen und die Regeln zum Freiversuch vom Landesrecht abhängen. Eine veränderte Prüfungsstruktur berührt daher auch Fragen wie die Anrechnung eines Freiversuchs. Welche Fristen heute gelten, zeigt unser Beitrag zum Freiversuch im Staatsexamen.
Häufige Fragen
Ist die Juristenausbildung schon reformiert?
Nach dem vorliegenden Bericht handelt es sich um Forderungen des Juristentags. Ein beschlossenes Reformgesetz ist daraus nicht ableitbar. Den Stand des Landesrechts erfährst du beim zuständigen Justizministerium oder im Gesetz- und Verordnungsblatt deines Landes.
Muss ich mich nach den Forderungen richten?
Nein. Für deine Prüfung gelten die Prüfungsordnung und die Vorgaben deines Landes. Solange Forderungen nicht umgesetzt sind, haben sie keinen Einfluss auf Anmeldung, Prüfungsinhalte oder Bewertung.
Bleibt das Referendariat so, wie es ist?
Laut Bericht fand der Umbau mit drei Pflichtstationen und 15 Wahlmonaten keine Mehrheit. Ob und wie sich das Referendariat ändert, hängt von den Ländern ab. Informiere dich deshalb bei der Landesjustizverwaltung über den aktuellen Ablauf.
Gilt das digitale Examen überall schon?
Nein. Einige Länder führen digitale Prüfungen schrittweise ein, andere noch nicht. Unser Beitrag zum digitalen Examen im ersten Staatsexamen erklärt den Ablauf an den bestehenden Modellen.
Wo finde ich die Beschlüsse im Original?
Den Wortlaut der Beschlüsse veröffentlicht der Veranstalter, der Deutsche Juristentag, auf djt.de. Suche dort nach dem 75. Juristentag in Erfurt und der Abteilung Juristische Ausbildung. Zitiere nur, was dort wörtlich steht, und notiere dir Datum und Veranstalter, damit du die Quelle belegen kannst.
So gehst du jetzt vor
- Lies die Beschlüsse im Original, bevor du sie in einer Hausarbeit oder einem Gespräch zitierst.
- Prüfe, ob dein Land einen Gesetzentwurf oder einen Referentenentwurf vorgelegt hat.
- Richte dich bei deiner Vorbereitung nach der geltenden Prüfungsordnung deines Studienorts.
- Verfolge Änderungen bei den Justizministerien und in den Gesetzblättern.
- Nutze den Überblick zu Fristen und Regeln, um deine Planung aktuell zu halten.
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Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.